Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Bürgersprechstunde / Einwohnerfragestunde
- 2.Niederschrift Nr. 12 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 25.01.2022
- 3.Fahrradstraße KibbelstraßeZur Vorlage · 0226/2022/CDU · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat mit der Vorlage 0226/2022/CDU einen Antrag gestellt, die Kibbelstraße zur Fahrradstraße umzuwidmen. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine Verbindung durch die Innenstadt zu schaffen, die getrennt von den Fußgängerzonen verläuft.
Nach Angaben der Fraktion soll durch die Umwidmung eine stärkere Trennung der verschiedenen Verkehrsteilnehmergruppen erreicht werden. Dabei wird explizit gefordert, dass die bestehenden Einbahnstraßen-Regelungen in diesem Bereich beibehalten werden. Die Fraktion begründet den Antrag damit, dass die Kombination aus der neuen Verkehrsführung und der Beibehaltung der Einbahnstraßen die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöhen soll. Der Antrag wurde zur Beratung und Entscheidung in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Fahrradstraße Lindenallee 17-93, III. Hagen, Hans-Toussaint-Platz und an der Reichsbank 1-9Zur Vorlage · 0227/2022/CDU · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat mit der Vorlage 0227/2022/CDU einen Antrag gestellt, um bestimmte Verkehrsflächen im Essener Stadtbezirk 1 in Fahrradstraßen umzuwidmen. Konkret betrifft dies die Bereiche Lindenallee 17-93, III. Hagen, den Hans-Toussaint-Platz sowie den Bereich an der Reichsbank 1-9.
Ziel der Umwidmung ist laut Antrag die Schaffung einer sicheren Verbindung durch die Innenstadt. Damit soll eine Entlastung der Route über die Hachestr.- und Hindenburgstr. für Radfahrer erreicht werden. Die Fraktion sieht in der Einrichtung dieser Fahrradstraßen eine Möglichkeit, den Radverkehr auf alternative Wege zu leiten.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Beibehaltung bestehender Einbahnstraßen-Regelungen. Durch die Fortführung dieser Regelungen soll eine Trennung des Nord-Süd-Verkehrs erreicht werden, was laut der Antragstellerin zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer beitragen soll. Der Antrag wurde zur Beratung und Entscheidung in die Sitzung der Bezirksvertretung I eingebracht.
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- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Sanierung der Toilettenanlage Ostfriedhof, Saarbücker StraßeZur Vorlage · 0228/2022/CDU · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat mit der Vorlage 0228/2022/CDU einen Antrag gestellt, der die Sanierung der Toilettenanlage auf dem Ostfriedhof an der Saarbücker Straße zum Gegenstand hat. Die Fraktion bittet den Bezirksbürgermeister, diesen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung I am 22. Februar 2022 zu setzen.
In der Begründung wird angeführt, dass Friedhöfe im öffentlichen Raum eine zunehmende Bedeutung als Orte der Begegnung und der Naherholung einnehmen. Ein gepflegter Zustand der Friedhofsanlagen setze laut Antrag eine saubere und moderne Toilettenanlage voraus. Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags dazu aufgefordert, die Sanierung der Anlage durchzuführen. Zudem wird die Verwaltung gebeten, im Herbst des Haushaltsjahres 2023 eine entsprechende Kostenermittlung für die Umsetzung der Maßnahme vorzulegen.
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- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Fußweg Saarbücker Straße (Eingang Ostfriedhof)Zur Vorlage · 0229/2022/CDU · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat mit der Vorlage 0229/2022/CDU einen Antrag gestellt, der den Rückbau eines Fußwegs an der Saarbrücker Straße zum Eingang des Ostfriedhofs zum Gegenstand hat. Die Fraktion beantragt, den Fußweg auf beiden Seiten der Straße zurückzubauen und die entstandenen Flächen mit Grünbepflanzung zu versehen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Entstehung eines neuen Trampelwegs an dieser Stelle zu verhindern.
Zudem wird die Verwaltung im Rahmen des Antrags gebeten, eine Kostenschätzung für die Umsetzung dieser Maßnahmen zu erstellen. Der Antrag wurde zur Beratung und Entscheidung für die Sitzung der Bezirksvertretung I am 22. Februar 2022 vorgelegt.
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- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Schutz von Baumbeeten an der Steeler Straße gegenüber Franz-Sales-HausZur Vorlage · 0242/2022/GRÜNE · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen des Antrags 0242/2022/GRÜNE einen Antrag an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I gestellt. Ziel des Antrags ist die Prüfung von Maßnahmen zum Schutz der Baumbeete an der Steeler Straße im Bereich der Hausnummern 296 bis 312, gelegen gegenüber dem Franz-Sales-Haus.
Die Antragstellerin bittet die Verwaltung zu untersuchen, inwieweit eine Sicherung dieser Baumbeete gegen das Befahren durch Personenkraftwagen realisierbar ist. Als Begründung führt die Fraktion an, dass die vorhandenen Beete derzeit nicht gegen das Befahren geschützt seien. Durch eine fehlende deutliche Abgrenzung zu den angrenzenden Stellplätzen werde die Nutzung der Beete durch Fahrzeuge sowie das Parken auf diesen Flächen wiederholt festgestellt. Zur Veranschaulichung des Sachverhalts wurden dem Antrag Beispielbilder beigefügt. Der Antrag wurde zur Entscheidung in die Sitzung der Bezirksvertretung am 22. Februar 2022 eingebracht.
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- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle Aalto-TheaterZur Vorlage · 0243/2022/GRÜNE · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen eines Antrags an die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk 1 den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Aalto-Theater beantragt. Die Verwaltung wird darin gebeten, dieses Vorhaben prioritär zu behandeln.
Der Antrag führt aus, dass die aktuelle Gestaltung der Haltestelle nicht barrierefrei sei. Durch die bestehenden Busbuchten stünden die Busse bei der Anfahrt oft in einem großen Abstand zur Bordsteinkante, welche zudem eine zu geringe Höhe aufweise. Durch die Aufgabe der Busbucht könnten Flächen freigesetzt werden, da für die Haltestelle künftig eine Länge von 15 Metern ausreichen würde. Die so gewonnenen Flächen sollen anderen Nutzungen zugeführt werden, wie etwa der Verschiebung von Wartehäuschen in stadteinwärtige Richtung, der Schaffung kleiner Blühflächen oder der Bereitstellung von Fahrradabstellmöglichkeiten bzw. einer Metropoldradstation.
Die Fraktion verweist zudem auf die Bedeutung der barrierefreien Erreichbarkeit für die Kulturstätte sowie die umliegenden Bürostandorte. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Bezirksvertretung bereits in der Vergangenheit um den Umbau der Straßenbahnhaltestelle Aalto-Theater bemüht habe, jedoch trotz eines Ortstermins mit der Verwaltung bislang keine Planung vorliege.
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- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Fußgängerüberweg Markgrafenstraße / SpichernstraßeZur Vorlage · 0244/2022/GRÜNE · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen des Antrags 0244/2022/GRÜNE die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I dazu aufgefordert, die Sicherheit am Fußgängerüberweg der Kreuzung Markgrafenstraße/Spichernstraße zu überprüfen. Hintergrund der Anfrage sind Berichte von Anwohnerinnen und Anwohnern über Gefahrensituationen, die auf zu hohe Geschwindigkeiten von Fahrzeugen sowie auf eine eingeschränkte Sichtbarkeit von Fußgängern zurückgeführt werden.
Als kurzfristige Maßnahmen werden die Entfernung von Grünschnitt zur Verbesserung der Sichtverhältnisse sowie die Einrichtung einer verbindlichen einspurigen Verkehrsführung vorgeschlagen. Letzteres soll durch eine Abpollerung der Sperrfläche realisiert werden, um das Überfahren dieser Fläche zu verhindern.
Für eine langfristige Umsetzung sieht der Antrag die Entsiegelung der gesamten Sperrfläche und eine entsprechende Verbreiterung des Mittelstreifens vor. Dies soll neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit auch zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen, da sich dadurch die zurückzulegende Wegstrecke beim Überqueren der Fahrbahn verringern würde.
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- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Schutz brütender und Nest bauender Vögel beim SauberZauberZur Vorlage · 0245/2022/GRÜNE · Antrag BV I
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen des Antrags 0245/2022/GRÜNE einen Vorschlag zur Durchführung der Aktion „SauberZauber“ in den Stadtbezirk I eingebracht. Der Antrag richtet sich an den Bezirksbürgermeister und befasst sich mit dem Schutz von Vögeln während der Müllsammlung.
Die Fraktion bittet die Ehrenamt-Agentur sowie EBE Essen in ihrer Funktion als Veranstalter der Aktion darum, die Teilnehmenden der Müllsammlung gezielt darauf hinzuweisen, Sträucher, Gebüsche, Hecken und Bodendecker mit besonderer Vorsicht zu säubern. Ziel ist es, brütende oder Nest bauende Vögel zu schützen.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass die Brutsaison heimischer Vogelarten je nach Temperatur bereits Ende Februar oder ab März beginnt. Bei früheren Aktionen wurde beobachtet, dass durch das gleichzeitige Begehen von Hecken und Gebüschen durch mehrere Personen Vögel aufgeschreckt wurden. Zur Sensibilisierung der Teilnehmenden wird vorgeschlagen, entsprechende Hinweise auf der Homepage der Veranstalter sowie in den bestehenden Informationsblättern zu veröffentlichen.
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- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Unterflurmüllbehälter für den öffentlichen RaumZur Vorlage · 0251/2022/SPD · Antrag BV I
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Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat mit der Vorlage 0251/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Prüfung von Unterflurmüllbehältern im Stadtbezirk zum Gegenstand hat. Die Fraktion bittet den Bezirksbürgermeister, die Verwaltung damit zu beauftragen, zu untersuchen, ob die Installation solcher Systeme an Orten, an denen im Umfeld von Mülleimern und Containern Probleme mit Müllansammlungen sowie durch Ratten oder Vögel verursachte Ungezieferproblematiken auftreten, eine mögliche Lösung darstellt. Ein Bestandteil dieser Prüfung soll zudem eine entsprechende Kostenaufstellung sein.
Als Begründung führt die Fraktion vor, dass es vermehrt Beschwerden über die Vermüllung im öffentlichen Raum, auf Plätzen sowie in Grünanlagen gebe. Unterflursysteme werden als Alternative zu herkömmlichen, offenen Mülleimern angeführt. Die Antragstellerin führt dabei verschiedene potenzielle Vorteile an, darunter eine anpassbare Füllmenge, ein geringer Platzbedarf auf Gehwegniveau, eine verringerte Geruchsbelästigung sowie ein Schutz vor Vandalismus und Fremdeinwürfen. Zudem wird angeführt, dass durch Klappensysteme Tiere vom Müll ferngehalten werden können. In der Begründung wird zudem auf die Nutzung ähnlicher Systeme in anderen Kommunen wie Berlin, Hamburg oder München verwiesen.
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- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Kostenschätzung für BordsteinabsenkungenZur Vorlage · 0246/2022/BV I · Bezirksvertretung I
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Die Bezirksvertretung I hat in ihrer Sitzung am 22. Februar 2022 beschlossen, die Verwaltung mit der Ermittlung von Kostenschätzungen für Bordsteinabsenkungen an verschiedenen Straßenkreuzungen zu beauftragen. Konkret sollen die Kosten für die Einmündung Von-Schmoller-Straße/Emilienstraße, die Ostseite der Einmündung Von-Schmoller-Straße/Friedrich-List-Straße sowie sämtliche Einmündungen im Bereich Gärtnerstraße/Steinstraße und Heinickestraße/Wiesenstraße berechnet werden.
Der Vorschlag geht auf eine Initiative des Mobilitätsbeauftragten der Bezirksvertretung I zurück. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssituation an den genannten Stellen zu verbessern, da dort teilweise kritische Bedingungen bestehen. Im Zuge der geplanten Bordsteinabsenkungen soll sichergestellt werden, dass die Einmündungsbereiche vor dem Parken geschützt werden. Zudem ist vorgesehen, nach Möglichkeit vorgezogene Aufstellflächen für Fußgänger einzurichten. Eine Vorabprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung für den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Berichte der Beauftragten
- 14.Verkehrliche Problempunkte
- 14.1Unleserliche und defekte Straßenschilder
- 15.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2022 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"Zur Vorlage · 0184/2022/OB · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage 0184/2022/OB befasst sich mit der Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2022 auf Basis des Konzepts „Zusammenleben in Vielfalt“. Für das Jahr 2022 ist ein Finanzvolumen von 5,6 Millionen Euro vorgesehen. Der Abschluss für das Jahr 202stellung beläuft sich auf rund 5,3 Millionen Euro, wobei verbleibende Restmittel in den Haushalt zurückgeführt werden.
Die Planung für 2022 umfasst insgesamt 62 Maßnahmen, die in drei Bereiche unterteilt sind: Die institutionelle Förderung umfasst neun Handlungsansätze mit einem Volumen von etwa 3 Millionen Euro. Ein zweiter Teil umfasst 68 Einzelmaßnahmen im Wert von rund 1,5 Millionen Euro, während ein dritter Teil 357.000 Euro für bezirkliche Arbeit und Erprobungsprojekte vorsieht. Zudem werden neun neue Maßnahmen mit einem Bedarf von 254.159 Euro vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration soll den Jahresabschluss 2021 zur Kenntnis nehmen sowie die Weiterführung der Strukturmaßnahmen und die Umsetzung der Handlungsansätze beschließen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Änderung der Stichtagsregelung: Anträge mit stadtweitem Bezug bis zu einer Höhe von 5.000 Euro sollen künftig bis zum 31. März eines jeden Jahres gestellt werden können. Die Entscheidung hierüber erfolgt durch das Jugendamt und das Kommunale Integrationszentrum. Für die Jahresplanung des Folgejahres wird der Stichtag auf den 30. September vorverlegt. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über bestehende Haushaltsmittel ohne zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts.
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Beratungsfolge
- 15.03.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (12. Sitzung)
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme der AfD
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 16.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2021Zur Vorlage · 2417/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Jahresbericht der Spielplatzpatenschaften für das Jahr 2021 legt die Entwicklung der Initiative dar, die seit 1993 in Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. besteht. Zum Stichtag 30. September 2021 verzeichnete die Stadt einen Höchststand von 258 Patenschaften, die von 396 Personen getragen werden. Dies entspricht einer Steigerung von neun Patenschaften gegenüber dem Vorjahr.
Im Rahmen der Spielplatzsaison 2021 wurden 150 von 170 geplanten Spielfesten durchgeführt, wobei aufgrund der Pandemie 20 Absagen notwendig waren. Durch das neue Modul „Spielplatzambulanz“ wurden gezielt Spielplätze mit Handlungsbedarf aufgesucht. Die Verwaltung berichtet zudem über die Bearbeitung von Bürgeranfragen zu Themen wie Pflege, Vandalismus und Ruhestörungen.
Finanziell wurden die Patenschaften durch die Bezirksvertretungen mit insgesamt 19.641,50 Euro bezuschusst. Über den Fördertopf „Besser spielen“ wurden 13 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von über 53.000 Euro unterstützt, wobei die Stadt jährlich eine Gesamtsumme von 35.500 Euro bereitstellt. Zudem erhält der Deutsche Kinderschutzbund einen 50-prozentigen Betriebskostenzuschuss für die Spielmobilfahrzeuge. Die Verträge wurden angepasst, um eine Nutzung der Spielplätze für parteiliche Zwecke auszuschließen. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme in den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat, den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen und Stellungnahme
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen und Stellungnahme - 17.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2022/2023Zur Vorlage · 2224/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2022/2023 sowie der Information über die aktuelle Platzentwicklung in Essen. Der Jugendhilfeausschuss soll die Planungen beschließen und die Fortführung von Spiel- sowie Sprachbildungsgruppen genehmigen. Weitere Gremien, darunter der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX, sollen die Planungen zur Kenntnis nehmen.
Zum Stichtag 30.09.2021 sank die Zahl der unter sechsjährigen Kinder in Essen um insgesamt 406 Personen. Im Kitajahr 2021/2022 standen 23.992 Plätze zur Verfügung, was einem Zuwachs von 991 Plätzen entspricht, jedoch ein Defizit von 1.430 Plätzen zur Zielversorgung bestehen bleibt. Für das Kitajahr 202<0xE2><0x80><0xAF>2/2023 sind 58 neue Gruppen mit 1.111 neuen Plätzen vorgesehen. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen steigt die Anzahl der Plätze von 20.756 auf 21.691. Die Versorgung im U3-Bereich soll auf 40,6 % und im Ü3-Bereich auf 96,9 % steigen. In der Kindertagespflege werden 3.046 Plätze sowie ein Zuwachs von 30 U3-Plätzen erwartet.
Zudem steigt die Kapazität für weitere Angebote wie Brückenprojekte und Spielgruppen von 1.217 auf 1.258 Plätze. Die kommunal geförderten Spielgruppen sollen von 57 auf 93 Plätze erweitert werden. Für 2022 sind zudem 22 Spielgruppen und 75 Eltern-Kind-Gruppen beantragt. Die finanziellen Auswirkungen umfassen Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 190 Mio. €, kommunale Zuschüsse für Spiel- und Sprachgruppen von 1,62 Mio. € sowie 3,3 Mio. € für Brückenprojekte, die vollständig durch Landesmittel gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen und Stellungnahme
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen und Stellungnahme - 18.Zügigkeitserhöhung und Bildung eines Teilstandorts für die städt. kath. Grundschule MünsterschuleZur Vorlage · 2442/2021/4 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, die Zügigkeit der städtischen katholischen Grundschule Münsterschule ab dem 1. August 2022 von einem auf zwei Züge zu erhöhen. Diese Entscheidung basiert auf der Schulentwicklungsplanung und der Notwendigkeit, auf steigende Schülerzahlen zu reagieren. Im Schuljahr 2021/2022 wurden an der Schule 161 Schülerinnen und Schüler in sechs Klassen unterrichtet; für das Schuljahr 2022/2023 liegen bereits 54 Anmeldungen vor, wobei die Prognosen für die kommenden Jahre einen weiteren Anstieg der Gesamtschülerzahl auf bis zu 229 Kinder erwarten.
Zudem wird die Einrichtung eines befristeten Teilstandorts in der Hofterbergstraße 26 rückwirkend zum 26. November 2021 formalisiert. Dabei handelt es sich um eine Containeranlage, die als Interimslösung dient, bis ein dauerhafter oder geeigneter alleiniger Standort zur Verfügung gestellt werden kann. Der Teilstandort befindet sich in etwa 260 Metern Entfernung zum Hauptstandort in der Severinstraße. Die räumlichen Kapazitäten am Hauptstandort umfassen sechs Unterrichts- und zwei Betreuungsräume, während der Teilstandort über drei Klassenräume, zwei Betreuungsräume und einen Mehrzweckraum verfügt. Die Zuweisung des Interimsgebäudes erfolgt, um den Unterricht trotz der räumlichen Grenzen am Hauptstandort sicherzustellen. Die Stadt stellt hierfür die erforderlichen Schulanlagen, Lehrmittel und personellen Ressourcen bereit.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2022Zur Vorlage · 0081/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Umsetzung der Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf für das Jahr 2022. Grundlage ist der Beschluss des Stadtrates aus dem Jahr 2014, die bestehende Präventionsoffensive „U12“ auf die Zielgruppe der Jugendlichen bis zum Berufs- oder Studienbeginn auszuweiten. Für die Finanzierung der Präventionskette stehen seit 2019 jährlich ein Budget von einer Million Euro zur Verfügung.
Der Bericht legt dar, dass 240.000 Euro dieser Mittel bereits für die Förderung der Jugendberufsagentur, der Jugendfarm sowie des Projekts „NeZa“ gebunden sind. Die restlichen Mittel werden gemäß einem Verteilungsschlüssel des Arbeitskreises Jugend Essen vergeben. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Offensive liegen in den Handlungsfeldern Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. Konkret werden Maßnahmen zur Medienkompetenz, zur Prävention von Extremismus, zur gewaltfreien Konfliktlösung sowie zur Schuldenprävention unterstützt. Im Bereich der Partizipation werden unter anderem Jugendforen in den Bezirken III und VI gefördert.
Aufgrund gestiegener Kosten bei den Anträgen für das Jahr 2022 wurde eine Budgetüberzeichnung festgestellt. Um die laufenden Maßnahmen aufrechtzuerhalten, wurde eine einheitliche Kürzung der Anträge um neun Prozent beschlossen, wobei die bereits fest verankerten Projekte von dieser Reduzierung ausgenommen bleiben. Der Beschluss sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Sachstand und die Maßnahmen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Zwischenbericht zur (Post-)Corona-Strategie in EssenZur Vorlage · 0066/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes (0066/2022/4) dient der Berichterstattung über die (Post-)Corona-Strategie in Essen sowie dem Rückblick auf das Förderjahr 2021 im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“. Der Bericht umfasst die Kenntnahme durch den Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen, den Integrationsrat sowie verschiedene Ausschüsse im Zeitraum von Februar bis März 2022.
Im Bereich der Fördersäule I (Frühe Hilfen) wurde ein Gesamtfördervolumen von 167.595 € ausgewiesen, wovon 124.690,26 € verausgabt wurden. Dabei erreichten 25 Anträge schätzungsweise 450 Personen über Angebote und 7.500 über Gutscheine. Die Fördersäule II (Aktion Zukunft) umfasste ein Volumen von 887.533,22 €, wobei 281.883,21 € für 58 genehmigte Anträge verwendet wurden, um etwa 3.000 junge Menschen zu erreichen. Für die Fördersäule III wurden 380.371,42 € bewegt, wovon 264.663,87 € zur Unterstützung von circa 1.200 jungen Menschen eingesetzt wurden. Die Schulsäule für den Zeitraum 2021/2022 weist ein Gesamtfördervolumen von 5.976.044 € auf, unterteilt in Schulbudgets, Schulträgerbudgets und Bildungsgutscheine.
Für das Förderjahr 2022 liegen für die Säulen I bis III Volumina von 407.576 €, 2.380.716,51 € und 876.450,33 € vor, ergänzt durch 7.600 bereitgestellte Bildungsgutscheine. Die Strategie zielt auf die Weiterentwicklung von Sportangeboten, die Unterstützung der Schuleingangsphase sowie die Bewältigung psychischer Belastungen ab. Eine Fortführung der Strategie über das Jahresende 2022 hinaus wird angestrebt, um Förderlücken, etwa bei Kindern zwischen vier und fünf Jahren, zu schließen und weitere Mittel von Land und Bund zu sichern.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen 2021Zur Vorlage · 2453/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales und Wohnen hat die Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Vorlage dient der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags gemäß dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen, welches eine örtliche Planung zur unverbindlichen Bedarfsplanung zum Stichtag 31. Dezember 2021 vorschreibt. Der Bericht wurde unter Federführung der Sozialplanung fachübergreifend erarbeitet und in die Abstimmung mit dem Facharbeitskreis Pflege sowie der Arbeitsgemeinschaft Soziale einbezogen.
Die Planung beschreibt die Entwicklungen der Pflegelandschaft und gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur unter Berücksichtigung verschiedener Lebensstile. Zu den konkretisierten Handlungsfeldern gehören der Ausbau von Plätzen in der Tagespflege sowie in Pflegewohngruppen. Zudem ist eine jährliche Stichtagsbefragung aller voll- und teilstationären Einrichtungen ab dem Jahr 2022 vorgesehen. Der Bericht thematisiert zudem die Versorgungskapazitäten ambulanter Pflegedienste und den Bedarf an Palliativversorgung.
Aufgrund der Corona-Situation kam es bei der Erstellung des Berichts zu zeitlichen Verzögerungen. Die nächste Pflegeplanung ist für das Jahr 2024 geplant und soll künftig in einem zweijährlichen Rhythmus erfolgen, um als Grundlage für langfristige Prozesse zu dienen. Für die kommende Berichtsvorlage sind Schwerpunkte auf die Bedürfnisse von Senioren mit Behinderungen sowie auf Menschen mit demenziellen Erkrankungen vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen, der Integrationsrat, der Seniorenbeirat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration die Planung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in den UA Soziales
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Citybahn, Abschnitt Berthold-Beitz-Boulevard über Essen 51 bis Haus-Berge-StraßeZur Vorlage · 0178/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr (0178/2022/6) befasst sich mit der Planung der „Citybahn Essen“, insbesondere des Abschnitts zwischen dem Berthold-Beitz-Boulevard über Essen 51 bis zur Haus-Berge-Straße. Das Projekt umfasst den Neubau von Straßenbahngleisen, die Erneuerung der Trasse im Entwicklungsgebiet Essen 51 sowie die Umgestaltung der Haus-Berge-Straße. Geplant sind vier neue barrierefreie Haltestellen an den Standorten Krupp-Park, Schacht Amalie, Bergmühle sowie an einem Schulgebäude. Zudem sollen Radverkehrsanlagen angepasst werden, unter anderem durch die Einrichtung eines 1,85 Meter breiten Radfahrstreifens mit einem 0,50 Meter breiten Sicherheitsstreifen. Im Bereich der Haus-Berge-Straße entfallen etwa 40 Pkw-Stellplätze, wobei im Abschnitt Zollstraße bis Bocholder Straße 30 Plätze erhalten bleiben. Für die Begrünung sind 54 Ersatzpflanzungen vorgesehen.
Die vorläufigen Gesamtkosten belaufen sich auf 31.750.000 Euro. Davon übernimmt die Ruhrbahn GmbH 27.775.000 Euro und die Stadt Essen 3.975.000 Euro. Der städtische Anteil deckt Kosten für Straßenbau, Beleuchtung, Signalisierung, Entwässerung und Begrünung ab. Die Umsetzung ist für den Zeitraum 2024 bis 2025 vorgesehen, wobei die Inbetriebnahme der Citybahn auf Anfang 2026 möglich ist. Der Planfeststellungsbeschluss wurde für den Herbst 2022 erwartet. Die Maßnahme dient der Erfüllung der Barrierefreiheit nach dem Personenbeförderungsgesetz und wird durch Zuschüsse von Land und Bund finanziert. Eine Klimaprüfung bewertet die Auswirkungen als positiv, da eine Verlagerung des Verkehrs vom Kfz- zum ÖPNV-Bereich eine Reduktion des CO2-Ausstoßes bewirkt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 22.1Begrünung des Gleiskörpers auf dem Berthold-Beitz-Boulevard/CitybahnZur Vorlage · 0378/2022/GRÜNE · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen des Antrags 0378/2022/GRÜNE die Bezirksvertretung I darum gebeten, die Verwaltung und die Ruhrbahn zu beauftragen, den Gleiskörper auf dem Berthold-Beitz-Boulevard mit Rasengleis auszustatten. Dies soll im Zuge der Maßnahme „Citybahn, Abschnitt BBB über Essen 51“ erfolgen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die angrenzenden Abschnitte „Essen 51“ im Nordosten sowie die „Hachestraße“ im Westen bereits mit Rasengleisen versehen sind. Ein einheitliches Erscheinungsbild der Verkehrsachse soll durch die Erweiterung der Begrünung auf den Abschnitt des Berthold-Beitz-Boulevards erreicht werden. Dies betrifft sowohl den bestehenden Bereich zwischen Altendorfer Straße und Frohnhauser Straße als auch den Neubauabschnitt bis zum Tunnel unter der Hans-Böckler-Allee.
Nach Angaben der Antragstellerin soll die Verwendung von Rasengleis zur Reduzierung versiegelter Flächen beitragen und das Stadtklima sowie die optische Gestaltung des Boulevardabschnitts beeinflussen. Ziel ist es, die gestalterische Qualität der bereits begrünten Abschnitte als grüne Achse bis in den Stadtkern zu führen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Beabsichtigte Einziehung einer Verkehrsfläche der HollestraßeZur Vorlage · 0931/2020/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat beschlossen, ein Einziehungsverfahren für eine Verkehrsfläche der Hollestraße durchzuführen. Betroffen ist eine etwa 136 Quadratmeter große Fläche, die sich nördlich des Gebäudes Am Hauptbahnhof 3 befindet. Ziel des Verfahrens ist es, diese Fläche dem öffentlichen Verkehr zu entziehen.
Hintergrund der Maßnahme ist der Bau eines Hotels mit einem angrenzenden Parkhaus im Bereich Hollestraße / Am Hauptbahnhof. Im Zuge dieses Bauvorhabens wurde bereits ein Teil der öffentlichen Verkehrsfläche der Hollestraße überbaut. Eine weitere Teilfläche der Straße soll künftig in das Privatgrundstück integriert werden. Für die betroffenen Flächen soll eine Vereinigungsbaulast eingetragen werden, wofür die Durchführung des Einziehungsverfahrens rechtlich erforderlich ist.
Die Entscheidung über die Einziehung von Straßen oder Wegen bezirklicher Bedeutung obliegt der Bezirksvertretung gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen. Nach der Beschlussfassung wird die Absicht der Einziehung gemäß den Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen im Amtsblatt der Stadt Essen öffentlich bekannt gemacht. Damit wird die Möglichkeit für Einwendungen geschaffen. Ein abschließender Beschluss über die endgültige Einziehung kann frühestens drei Monate nach dieser Bekanntmachung erfolgen. Eine entsprechende Vorlage wird der Bezirksvertretung zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
- 25.08.2020 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (53. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig abgelehnt - 23.1Stellungnahme des Fachbereichs 66, Amt für Straßen und Verkehr.
- 24.Straßenbenennung hier: Benennung eines Platzes zwischen Franziusstraße und Henricistraße im Moltkeviertel - Arbeitsbezeichnung Y 35 - im Stadtteil HuttropZur Vorlage · 0166/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr (0166/2022/6) befasst sich mit der Benennung eines Platzes im Stadtteil Huttrop. Der betreffende Bereich, der unter der Arbeitsbezeichnung Y 35 geführt wird, liegt im Moltkeviertel zwischen der Franziusstraße und der Henricistraße.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I den Platz als „Uta-Ranke-Heinemann-Platz“ benennt. Die Initiative für diese Benennung ging von der Familie der Verstorbenen an den Oberbürgermeister aus. Der Ältestenrat hatte bereits im April 2021 die Empfehlung für diesen Namen ausgesprochen. Die Person, nach der der Platz benannt werden soll, war bis zu ihrem Tod im März 2021 im Moltkeviertel wohnhaft. Geplant ist zudem, das Straßennamensschild um eine Informationstafel zu ergänzen, die auf die Lebensdaten und die Tätigkeit als weltweit erste katholische Theologieprofessorin hinweist.
Durch die Neubenennung des Platzes ergeben sich keine Änderungen an den Anschriften der Franziusstraße, weshalb für die Anwohner keine Kosten entstehen. Die Kosten für die Erstellung des neuen Straßennamensschildes sowie des Ergänzungsschildes werden auf 200,00 Euro beziffert. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für die Benennung von Plätzen bei der Bezirksvertretung. Der Vorgang folgt dem festgelegten formellen Verfahren, wobei die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Essen die Bestandskraft des Beschlusses nach Ablauf der Rechtsmittelfrist sicherstellt.
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Beratungsfolge
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 25.Aufstellung von fünf Blumenkübeln auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Gebäude Rüttenscheider Str. 27-37Zur Vorlage · 0241/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I des Stadtbezirks I hat der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von fünf Blumenkübeln auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Gebäude in der Rüttenscheider Straße 27-37 zugestimmt. Der Antrag wurde von den Stadtwerken Essen gestellt, mit dem Ziel, das Ortsbild zu verschönern.
Die geplanten rechteckigen Blumenkübel sollen unterschiedliche Maße zwischen 50 cm und 100 cm Breite sowie eine Höhe und Tiefe von 50 cm aufweisen. Die Konstruktion der Kübel ist so ausgelegt, dass sie durch ihr Gewicht gegen Umwerfen oder Verschieben gesichert sind. Laut der vorliegenden Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr ist die Gehwegbreite in diesem Bereich ausreichend, sodass trotz der Aufstellung eine Mindestbreite von 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr erhalten bleibt.
Die Kosten für die Anschaffung, die Bepflanzung sowie die laufende Pflege der Kübel werden von den Antragstellern getragen. Die Sondernutzungserlaubnis sieht Auflagen zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch die Erlaubnisnehmer vor. Zudem muss die Bepflanzung so niedrig gehalten und regelmäßig zurückgeschnitten werden, dass die Sichtbeziehungen für Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden. Von den beteiligten Dienststellen wurden keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben.
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Beratungsfolge
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 26.Aufstellung von Straßencafés auf Parkflächen
- 26.1Aufstellung eines Straßencafés auf Parkflächen vor dem Gebäude Hachestr. 21Zur Vorlage · 0231/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I des Stadtbezirks I hat der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines Straßencafés vor dem Gebäude in der Hachestr. 21 zugestimmt. Der Antrag umfasst die Nutzung von zwei Parkplatzflächen mit einer Gesamtgröße von etwa 40 Quadratmetern für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 30. September 2022.
Die Grundlage für das Vorhaben ist ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 25. August 2021, der die Fortführung eines vereinfachten Verfahrens zur Erweiterung der Außengastronomie auf Parkflächen bis zum 30. September 2022 vorsieht. Der Betreiber des betreffenden Ladenlokals beantragte die Erweiterung der bisher genehmigten Fläche, die bislang lediglich zwei Stehtische an der Hausfassade umfasst.
Die Verwaltung führt aus, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Da die Bewirtung innerhalb des Lokals aufgrund der geltenden Abstandsregelungen derzeit nur eingeschränkt möglich ist, bestehen seitens der zuständigen Stelle keine Bedenken gegen die Nutzung der Parkflächen. Der Antragsteller hat zugesichert, die bestehenden straßen- und wegerechtlichen Auflagen einzuhalten sowie eine Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche zu schaffen. Die Verkehrssicherungspflicht für die genutzten Flächen verbleibt beim Erlaubnisnehmer. Von den beteiligten Dienststellen wurden keine Einwände gegen den Antrag erhoben.
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Beratungsfolge
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.2Aufstellung eines Straßencafés auf Parkflächen vor dem Gebäude Witteringstr.77Zur Vorlage · 0235/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines Straßencafés vor dem Gebäude in der Witteringstraße 77 zugestimmt. Der Antrag umfasst die Nutzung von zwei Parkplatzflächen für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 30. September 2022.
Die Grundlage für das Vorhaben ist ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 25. August 2021, der die Fortführung eines vereinfachten Verfahrens zur Erweiterung der Außengastronomie auf Parkflächen bis zum 30. September 2022 vorsieht. Die Antragstellerin hat die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht. Die Prüfung durch die zuständige Fachabteilung ergab, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen die beabsichtigte Nutzung bestehen.
Die Betreiberin des Ladenlokals hat zugesichert, dass die straßen- und wegerechtlichen Bedingungen sowie die notwendigen Auflagen eingehalten werden. Dazu gehört die Schaffung einer massiven Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche. Die Verkehrssicherungspflicht für die genutzten Flächen liegt bei der Erlaubnisnehmerin. Da die Bewirtungsfläche innerhalb des Lokals 50 Quadratmeter beträgt, sieht die Verwaltung keine Einwände gegen die zusätzliche Genehmigung von 16 Quadratmetern Parkfläche vor. Von den beteiligten Dienststellen wurden keine Bedenken gegen den Antrag geäußert.
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- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.3Aufstellung eines Straßencafés auf Parkflächen vor dem Gebäude Kreuzeskirchstr. 29Zur Vorlage · 0236/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines Straßencafés in der Kreuzeskirchstraße 29 zugestimmt. Der Antrag umfasst die Nutzung von zwei Parkplatzflächen vor dem betreffenden Ladenlokal für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 30. September 2022.
Die Grundlage für diesen Antrag ist das vom Rat der Stadt Essen beschlossene vereinfachte Verfahren zur Erweiterung der Außengastronomie auf Parkflächen, welches aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30. September 2022 befristet wurde. Der Betreiber des Ladenlokals hat die erforderlichen Unterlagen eingereicht und zugesichert, dass die Auflagen der bereits bestehenden straßen- und wegerechtlichen Sondernutzungserlaubnis eingehalten werden. Zudem wurde die Schaffung einer Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche sowie die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht durch den Erlaubnisnehmer zugesichert.
Die beantragte Fläche umfasst 37 Quadratmeter, während die Innenfläche des Lokals 55 Quadratmeter beträgt. Da von den beteiligten Dienststellen keine Einwände gegen die Aufstellung des Straßencafés erhoben wurden, beabsichtigt die Verwaltung, dem Antrag zu entsprechen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.4Aufstellung eines Straßencafés auf Parkflächen vor dem Gebäude Rüttenscheider Str. 18Zur Vorlage · 0237/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I des Stadtbezirks I hat der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé in der Rüttenscheider Straße zugestimmt. Der Antrag umfasst die Nutzung von zwei Parkflächen vor dem Gebäude Rüttenscheider Straße 18, um die Außengastronomie zu erweitern. Die betroffene Fläche umfasst insgesamt 25 Quadratmeter und befindet sich in einem Bewohnerparkgebiet.
Die Erweiterung erfolgt im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens zur Förderung der Außengastronomie, welches der Rat der Stadt Essen aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30. September 2022 beschlossen hat. Die geplante Nutzung der Parkflächen ist befristet bis zum Ende des genannten Zeitraums. Bisher ist für das betreffende Ladenlokal eine Fläche von vier Quadratmetern auf dem Gehweg genehmigt.
Die beantragte Aufstellung erfolgt teilweise vor einem Nachbarlokal, wobei hierfür eine Einverständniserklärung der dortigen Betreiberin vorliegt. Die Verwaltung hat die Vorlage erstellt und weist darauf hin, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Von den beteiligten Dienststellen wurden keine Bedenken gegen die beantragte Sondernutzung geäußert, weshalb die Verwaltung die Erteilung der Erlaubnis beabsichtigt.
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- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.5Aufstellung eines Straßencafés auf Parkflächen vor dem Gebäude Juliusstr. 4Zur Vorlage · 0239/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk I hat im Rahmen einer Sitzung am 22. Februar 2022 der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé in der Juliusstraße 4 zugestimmt. Der Beschluss ermöglicht die Erweiterung der Außengastronomie durch die Nutzung von zwei Parkflächen direkt vor dem betreffenden Ladenlokal. Die Nutzung ist für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 30. September 2022 vorgesehen.
Die Grundlage für diesen Antrag bildet ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 25. August 2021, der die Fortführung eines vereinfachten Verfahrens zur Erweiterung der Außengastronomie auf Parkflächen bis zum 30. September 2022 festlegte. Der Antragsteller beabsichtigt, die bestehende Fläche von 4,40 m x 0,70 m um eine Fläche von 20,00 m² zu ergänzen. Der betroffene Bereich ist als Bewohnerparkgebiet ausgewiesen.
Seitens der Antragstellerseite wurde zugesichert, dass die Auflagen der bereits bestehenden straßen- und wegerechtlichen Sondernutzungserlaubnis auch für die Erweiterungsfläche eingehalten werden. Zudem wurde die Einrichtung einer Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche zugesagt. Die Verkehrssicherungspflicht für die genutzten Flächen verbleibt beim Erlaubnisnehmer. Da von den beteiligten Dienststellen keine Bedenken gegen die beantragte Aufstellung vorlagen, beabsichtigt die Verwaltung, dem Antrag zu entsprechen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Löschung des Gebäudes Weberplatz 1 aus der Denkmalliste der Stadt EssenZur Vorlage · 0014/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt die Löschung des Gebäudes Weberplatz 1 aus der Denkmalliste der Stadt. Das Objekt wurde im Dezember 1987 durch den Bauausschuss als Baudenkmal eingetragen.
Grund für den Antrag ist die geplante Absicht der Eigentümerin, das Gebäude abzureißen. Vorliegende Gutachten zum Zustand der Bausubstanz weisen ein Gesamtschadensausmaß von mehr als 85 Prozent aus. Nach Einschätzung der Unteren Denkmalbehörde, die im Benehmen mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland des Landschaftsverbandes Rheinland steht, würde eine Sanierung zu einem derart hohen Substanzverlust führen, dass das Gebäude seine Identität als Baudenkmal verliert. Aufgrund dieses Verlusts der Denkmaleigenschaft wird die Löschung der Eintragung gemäß § 3 Abs. 4 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen von Amts wegen angestrebt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und keine Bedenken gegen die Löschung erhebt. Zudem soll der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Löschung der Eintragung des Gebäudes Weberplatz 1 mit der laufenden Nummer 227 beschließen.
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Beratungsfolge
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 28.Lichtwerbeanlage "ESSEN. DIE EINKAUFSSTADT" hier: Temporäre und vollständig reversible Änderung zum Folkwang-JahrZur Vorlage · 0201/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine temporäre Änderung der Lichtwerbeanlage auf dem Dach des Handelshofs. Im Rahmen des 100-jährigen Jubiläums des Museums Folkwang soll der bisherige Schriftzug „ESSEN. DIE EINKAUFSSTADT“ für einen Zeitraum von einem Jahr in „ESSEN. DIE FOLKWANGSTADT“ umgewidmet werden. Die Maßnahme ist als vollständig reversibel konzipiert, sodass das ursprüngliche Erscheinungsbild nach Ablauf des Projektzeitraums wiederhergestellt werden kann.
Die technische Umsetzung sieht vor, vier neue Leuchtbuchstaben zu produzieren und zu installieren, während die nicht benötigten Buchstaben demontiert und eingelagert werden. Die Kosten für diesen Umbau in Höhe von etwa 21.000 Euro werden durch Drittmittel der Förderer des Museums Folkwang getragen. Die Verwaltung plant, die Änderung mit den ohnehin anstehenden Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Anlage zu kombinieren. Durch diese Synergieeffekte bei der Ausführung wird eine Kostenersparnis von rund 5.000 Euro bei den Instandhaltungsarbeiten erwartet.
Die Lichtwerbeanlage befindet sich im Eigentum der Stadt Essen, wobei das Gebäude des Handelshofs unter Denkmalschutz steht. Die zuständige Fachabteilung für Immobilienwirtschaft hat bereits eine Untersuchung verschiedener Varianten zur Sanierung der Anlage durchgeführt, um die Betriebssicherheit zu optimieren und den Wartungsaufwand zu minimieren. Der Denkmalschutz hat der geplanten temporären Änderung bereits zugestimmt. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, gegen die Stimme der SPD und Enthaltung der AFD
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 29.Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) Hier: Beschwerde über eine Geruchsbelästigung in der MoltkestraßeZur Vorlage · 0210/2022/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Bürgereingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde der Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk 1 eine Beschwerde über Geruchs- und Lärmbelästigungen in der Moltkestraße vorgelegt. Ein Anwohner sowie weitere Anwohner der Nachbarschaft beanstanden die Betriebsabläufe eines Imbissbetriebs, der sich seit Oktober 2019 in der Moltkestraße 1 befindet.
Der Antragsteller führt an, dass durch das Rösten von Zwiebeln und Frittierfett eine intensive Geruchsbelästigung entstehe, die den Bereich der Moltkestraße sowie den angrenzenden Innenhof betreffe. Dies führe dazu, dass Fenster in den betroffenen Wohnungen zwischen 10:00 und 22:00 Uhr kaum geöffnet werden können. Zusätzlich wird eine Lärmbelästigung durch einen auf einem Garagendach installierten Motor der Abluftanlage beklagt, dessen Geräuschentwicklung als störend empfunden wird. Die Anwohner weisen darauf hin, dass die Inhaber des Betriebs zwar Verbesserungen an den Lüftungssystemen zugesagt hätten, diese jedoch bislang keinen nachhaltigen Erfolg zeigten.
Das Umweltamt der Stadt Essen, als Untere Immissionsschutzbehörde, hat bereits Stellungnahmen zu der Situation abgegeben. Nach vorliegenden Informationen entspricht die Installation des Diffusors mit der erforderlichen Strömungsgeschwindigkeit den geltenden Normen und gesetzlichen Auflagen, sodass die Anforderungen seitens des Betreibers erfüllt seien. Die Bezirksvertretung I nahm die Eingabe zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 29.1Haushalt 2022 Hier: Vergabe von RestmittelnZur Vorlage · 0265/2022/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk 1 befasst sich im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 mit der Vergabe von Restmitteln. Für das laufende Haushaltsjahr stehen der Bezirksvertretung insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung, wovon 300.000 Euro auf den Haushaltsansatz und 100.000 Euro auf einen Sondertopf entfallen. Eine Übertragung von freien Mitteln aus dem Haushaltsjahr 2021 in Höhe von etwa 9.000 Euro steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Stadtkämmerer.
Nach bisherigen Entscheidungen der Bezirksvertretung in der Sitzung vom 25. Januar 2022 wurden Mittel in Höhe von 390.470 Euro verwendet, sodass ein verbleibender Betrag von 9.530 Euro zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang liegt ein Antrag der Grundschule Nordviertel vor, der eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 5.000 Euro vorsieht. Die Mittel sollen für die Anschaffung von zwei Baucontainern verwendet werden, die der Lagerung von Spielgeräten auf den beiden Schulhöfen dienen sollen. Die Bezirksvertretung muss nun darüber entscheiden, in welchem Umfang die finanziellen Mittel für diesen Zweck bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Entscheidung in der Sache einstimmig zurückgestellt!
Ergebnis: Entscheidung in der Sache einstimmig zurückgestellt! - 30.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0209/2022/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Mitteilung der Verwaltung an die Bezirksvertretung I vom 7. Februar 2022 werden verschiedene Sachverhalte zur Kenntnis gebracht.
Im Bereich der Schulentwicklung informiert der Fachbereich Schule/Schulentwicklung darüber, dass die derzeit genutzten Interimsgebäude als zusätzlicher Schulraum im Stadtbezirk I nach aktuellem Stand für eine Dauer von fünf Jahren genehmigt sind.
Bezüglich der Verkehrsplanung liegen Stellungnahmen des Amtes für Straßen und Verkehr zu zwei Standorten vor. Zur geplanten Querungshilfe auf der Engelbertstraße im Bereich der Kita Lysegang teilt die zuständige Fachabteilung mit, dass von drei geprüften Lösungsvarianten lediglich die Errichtung einer Mittelinsel als technisch umsetzbar verbleibt. Die Verwaltung führt aus, dass die Kosten dieser Maßnahme in einem hohen Verhältnis zum Nutzen stünden, da keine bedeutende Wegebeziehung vorliege und im Bereich der Lysegang ausreichend Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge existierten. Eine Begründung für den Bau einer Mittelinsel wird daher nicht gesehen.
Hinsichtlich der Errichtung einer Querungshilfe an der Kreuzung Steeler Straße und Stattropstraße stellt die zuständige Fachabteilung fest, dass lediglich eine Lichtsignalanlage als Umsetzungsmöglichkeit verbleibe. Da sich in einer Entfernung von jeweils etwa 160 Metern bereits gesicherte Übergänge befinden, sieht die Verwaltung keine ausreichende Grundlage für die Umsetzung dieser zusätzlichen Querungshilfe.
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- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung)
- 30.1Mitteilungen der Verwaltung Hier: Interimslösungen als zusätzlicher Schulraum im Stadtbezirk I
- 30.2Mitteilungen der Verwaltung Hier: Austausch von Mega-Light-Anlagen
- 30.3Mitteilungen der Verwaltung Hier: Querungshilfe auf der Engelbertstraße an der Kita Lysegang
- 30.4Mitteilungen der Verwaltung Hier: Errichtung einer Querungshilfe an der Steeler Straße Ecke Stattropstraße
- 30.5Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/19 "Gladbecker Straße/Blumenfeldstraße"
- 31.Aktion "Hässliche Ecken"
- 31.1Verunreinigungen Unterführung Rathaus-Galerie/Schützenbahn
- 31.2Straßenbaumängel Schornstr. 38
- 32.Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern
- 32.1Stadtteilbibliothek Huttrop
- 32.2Umnutzung von Einstellplätzen an der Rottstraße zu "Parklets" / "City-Oasen"
- 33.Liste der offenen Aufträge
- 34.Veranstaltungen in der Innenstadt
- 35.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 36.Grundstücksangelegenheiten
- 36.1GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 37.Mitteilungen der Verwaltung
- 38.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil