Aufstellung von fünf Blumenkübeln auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Gebäude Rüttenscheider Str. 27-37
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I des Stadtbezirks I hat der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von fünf Blumenkübeln auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Gebäude in der Rüttenscheider Straße 27-37 zugestimmt. Der Antrag wurde von den Stadtwerken Essen gestellt, mit dem Ziel, das Ortsbild zu verschönern.
Die geplanten rechteckigen Blumenkübel sollen unterschiedliche Maße zwischen 50 cm und 100 cm Breite sowie eine Höhe und Tiefe von 50 cm aufweisen. Die Konstruktion der Kübel ist so ausgelegt, dass sie durch ihr Gewicht gegen Umwerfen oder Verschieben gesichert sind. Laut der vorliegenden Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr ist die Gehwegbreite in diesem Bereich ausreichend, sodass trotz der Aufstellung eine Mindestbreite von 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr erhalten bleibt.
Die Kosten für die Anschaffung, die Bepflanzung sowie die laufende Pflege der Kübel werden von den Antragstellern getragen. Die Sondernutzungserlaubnis sieht Auflagen zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch die Erlaubnisnehmer vor. Zudem muss die Bepflanzung so niedrig gehalten und regelmäßig zurückgeschnitten werden, dass die Sichtbeziehungen für Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden. Von den beteiligten Dienststellen wurden keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.02.2022mehrheitlich beschlossen
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