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Vorlage

Löschung des Gebäudes Weberplatz 1 aus der Denkmalliste der Stadt Essen

0014/2022/7 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt die Löschung des Gebäudes Weberplatz 1 aus der Denkmalliste der Stadt. Das Objekt wurde im Dezember 1987 durch den Bauausschuss als Baudenkmal eingetragen.

Grund für den Antrag ist die geplante Absicht der Eigentümerin, das Gebäude abzureißen. Vorliegende Gutachten zum Zustand der Bausubstanz weisen ein Gesamtschadensausmaß von mehr als 85 Prozent aus. Nach Einschätzung der Unteren Denkmalbehörde, die im Benehmen mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland des Landschaftsverbandes Rheinland steht, würde eine Sanierung zu einem derart hohen Substanzverlust führen, dass das Gebäude seine Identität als Baudenkmal verliert. Aufgrund dieses Verlusts der Denkmaleigenschaft wird die Löschung der Eintragung gemäß § 3 Abs. 4 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen von Amts wegen angestrebt.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und keine Bedenken gegen die Löschung erhebt. Zudem soll der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Löschung der Eintragung des Gebäudes Weberplatz 1 mit der laufenden Nummer 227 beschließen.

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