Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Standortkonzept Recyclinghöfe für das Stadtgebiet Essen
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Essener Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK)Zur Vorlage · 2270/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2270/2021/6 befasst sich mit dem Essener Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK). Ziel des Konzepts ist die Sicherung von Beständen, die Bereitstellung von Ersatzflächen sowie der Umbau und die Aufwertung von Kleingartenanlagen. Das Dokument umfasst einen Abschlussbericht sowie Vereinssteckbriefe für 114 Vereine. Im Essener Stadtgebiet werden etwa 425,5 Hektar kleingärtnerisch genutzt, wovon 363,3 Hektar dem Stadtverband der Kleingärtnervereine Essen e. V. zugeordnet sind. Die durchschnittliche Parzellengröße beträgt circa 349 Quadratmeter.
Der Erstellungsprozess des Konzepts dauerte etwa drei Jahre und beinhaltete verschiedene Fachbereiche sowie Beteiligungsverfahren, unter anderem eine Fragebogenaktion mit 1.364 Rückläufen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen I bis IX, die relevanten Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Rat der Stadt Essen das EKEK zur Kenntnis nehmen.
Das Kleingartenwesen übernimmt soziale, ökologische und stadtgestalterische Funktionen, etwa bei der Klimaanpassung und der Biodiversität. Es wird ein Optimierungsbedarf bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Vorstandsarbeit festgestellt. Die Pachtverhältnisse weisen eine hohe Kontinuität auf, wobei 77,6 % der Pächter ihre Flächen seit über fünf Jahren nutzen. Aufgrund der geringen Fluktuation wird mit weniger als 200 Neupächtern pro Jahr gerechnet. Als Handlungsbedarf werden die Sicherung personeller und finanzieller Mittel für die Verwaltung sowie die Neugestaltung des Generalpachtvertrags von 2013 zur Erhöhung der Rechtssicherheit angeführt. Hierzu finden bereits Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem Stadtverband statt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Citybahn, Abschnitt Berthold-Beitz-Boulevard über Essen 51 bis Haus-Berge-StraßeZur Vorlage · 0178/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr (0178/2022/6) befasst sich mit der Planung der „Citybahn Essen“, insbesondere des Abschnitts zwischen dem Berthold-Beitz-Boulevard über Essen 51 bis zur Haus-Berge-Straße. Das Projekt umfasst den Neubau von Straßenbahngleisen, die Erneuerung der Trasse im Entwicklungsgebiet Essen 51 sowie die Umgestaltung der Haus-Berge-Straße. Geplant sind vier neue barrierefreie Haltestellen an den Standorten Krupp-Park, Schacht Amalie, Bergmühle sowie an einem Schulgebäude. Zudem sollen Radverkehrsanlagen angepasst werden, unter anderem durch die Einrichtung eines 1,85 Meter breiten Radfahrstreifens mit einem 0,50 Meter breiten Sicherheitsstreifen. Im Bereich der Haus-Berge-Straße entfallen etwa 40 Pkw-Stellplätze, wobei im Abschnitt Zollstraße bis Bocholder Straße 30 Plätze erhalten bleiben. Für die Begrünung sind 54 Ersatzpflanzungen vorgesehen.
Die vorläufigen Gesamtkosten belaufen sich auf 31.750.000 Euro. Davon übernimmt die Ruhrbahn GmbH 27.775.000 Euro und die Stadt Essen 3.975.000 Euro. Der städtische Anteil deckt Kosten für Straßenbau, Beleuchtung, Signalisierung, Entwässerung und Begrünung ab. Die Umsetzung ist für den Zeitraum 2024 bis 2025 vorgesehen, wobei die Inbetriebnahme der Citybahn auf Anfang 2026 möglich ist. Der Planfeststellungsbeschluss wurde für den Herbst 2022 erwartet. Die Maßnahme dient der Erfüllung der Barrierefreiheit nach dem Personenbeförderungsgesetz und wird durch Zuschüsse von Land und Bund finanziert. Eine Klimaprüfung bewertet die Auswirkungen als positiv, da eine Verlagerung des Verkehrs vom Kfz- zum ÖPNV-Bereich eine Reduktion des CO2-Ausstoßes bewirkt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Umsetzung SECAP Sofortmaßnahmen hier: Begleitung von energetischen QuartierskonzeptenZur Vorlage · 0264/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Umweltamtes (0264/2022/6) befasst sich mit der Umsetzung einer Sofortmaßnahme des SECAP zur Begleitung integrierter energetischer Quartierskonzepte (IEQK) in Essen. Ziel der Maßnahme ist die Erstellung von mindestens zehn solcher Konzepte bis zum Jahr 2026 sowie die anschließende Durchführung eines Sanierungsmanagements. Die langfristige Zielsetzung umfasst die Senkung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor um 70 Prozent.
Für das Jahr 2022 wurden Sachmittel in Höhe von 150.000 Euro sowie eine Planstelle bereitgestellt. In diesem Jahr sollen drei Anträge für IEQKs gestellt werden, wobei die Umsetzung der ersten drei Konzepte ab 2023 vorgesehen ist. Für den Zeitraum von 2023 bis 2026 ist die jährliche Erstellung von mindestens zwei weiteren Konzepten geplant. Die Kosten für ein einzelnes IEQK belaufen sich auf etwa 130.000 Euro, wovon die Kommune einen Eigenanteil von 32.500 Euro trägt. Die Kosten für ein Sanierungsmanagement werden mit rund 210.000 Euro beziffert, wobei der kommunale Eigenanteil bei 52.500 Euro liegt.
Die Gesamtsumme der kommunalen Eigenanteile für den Zeitraum von 2022 bis 2029 beläuft sich auf 935.000 Euro, während die Gesamtfördermittel 2.805.000 Euro betragen. Die Finanzierung der Eigenanteile für das Jahr 2022 ist bereits budgetiert. Der Mehraufwand für die Folgejahre ist ab 2023 in der Haushaltsplanung unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen. Die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Teilungsbeschluss für das Änderungsverfahren 03 BO: Berliner Straße/Ottostraße und Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 03a BO: Berliner Straße zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP)Zur Vorlage · 0143/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Entwicklung legt dem Rat der Stadt Essen einen Vorschlag zur Neustrukturierung des Änderungsverfahrens 03 BO (Berliner Straße/Ottostraße) im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) vor. Das bisherige Verfahren, das drei Teilbereiche umfasste, soll in die zwei Verfahren 03a BO (Berliner Straße) und 03b BO (Berliner Straße/Ottostraße) aufgeteilt werden.
Die Aufteilung begründet sich damit, dass die Fortführung der Teile I und II als nicht dringlich eingestuft wurde. Für diese Bereiche soll das Inkrafttreten des Regionalplans Ruhr abgewartet werden. Im Gegensatz dazu soll das Verfahren 03a BO, welches den ehemaligen Teil III umfasst, weitergeführt werden. In diesem Bereich, der Teile der Gewerbegebiete Wattenscheid West und Fröhliche Morgensonne beinhaltet, ist eine Änderung der Darstellung von Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel hin zu Gewerbeflächen vorgesehen. Diese Anpassung erfolgt zur Übereinstimmung mit dem Masterplan Einzelhandel Bochum und dient der Rechtssicherheit für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der öffentlichen Stellen und Träger öffentlicher Belange für das Verfahren 03a BO auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs beschlossen. Die Auslegung ist für die Dauer von einem Monat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan: 41 MH: OberheidstraßeZur Vorlage · 0144/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) 41 MH: Oberheidstraße vor. Gegenstand des Verfahrens ist die Umwidmung eines etwa 4,4 Hektar großen Geländes im Mülheimer Stadtteil Dümpten, das an das Essener Stadtgebiet grenzt. Das betroffene Areal, welches derzeit als Grünfläche, regionaler Grünzug sowie teilweise als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, soll in eine gewerbliche Baufläche innerhalb des allgemeinen Siedlungsbereichs umgewandelt werden. Ziel der Änderung ist eine gewerbliche Entwicklung des Geländes, das aktuell durch Sportanlagen und Flächen für Flüchtlingsunterkünfte geprägt ist.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurde die Fläche von ursprünglich 6,7 Hektar um etwa ein Drittel verkleinert. Durch eine Verschiebung der Südwestgrenze um 50 Meter parallel zur BAB 40 wird die bestehende Grünfläche am Autobahnrand beibehalten. Diese Anpassung erfolgte als Reaktion auf Bedenken, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung zur Überplanung des Grünstreifens geäußert wurden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Abwägungsbeschluss über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie den Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren zu verabschieden. Nach der Beschlussfassung wird das Verfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Änderung umfasst den Plan, den Textteil sowie die Begründung inklusive eines Umweltberichts.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 48 MH: Sport- und Freizeitanlagen UhlenhorstwegZur Vorlage · 0145/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Beschlussvorschlag für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) vorgelegt, der die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorsieht. Gegenstand des Verfahrens ist die Änderung des Planbereichs 48 MH, welcher Sport- und Freizeitanlagen am Uhlenhorstweg umfasst.
Das betroffene Areal im Essener Stadtteil Broich erstreckt sich über etwa 5,7 Hektar am nördlichen Rand des Broich-Speldorfer Waldes. Derzeit ist das Gebiet im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan als Wald bzw. Waldbereich mit der Festlegung eines Regionalen Grünzugs ausgewiesen. Durch das Änderungsverfahren soll die Fläche als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freizeit, Erholung und Sport“ sowie als Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen definiert werden. Ziel ist es, den bestehenden Sport- und Freizeitstandort, der unter anderem durch einen Hockey- und Tennisverein sowie Reitanlagen genutzt wird, rechtlich zu sichern und eine angemessene Weiterentwicklung durch Ersatzneubauten oder geringfügige Erweiterungen bestehender Anlagen zu ermöglichen. Dabei wird die überlagernde Festlegung des Regionalen Grünzugs im Bereich der Änderung zurückgenommen.
Die Ergebnisse der bereits durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Spätsommer 2021 wurden zur Kenntnis genommen, wobei sich die Planungsziele nicht grundlegend verändert haben. Die geplante öffentliche Auslegung soll für die Dauer eines Monats erfolgen. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt und anschließend der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zur 2. Offenlage des Regionalplans Ruhr Stellungnahme der Stadt Essen zur 2. Offenlage des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 0146/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat im Rahmen der Vorlage 0146/2022/7 die gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr sowie eine ergänzende kommunale Stellungnahme der Stadt Essen zur zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis genommen und eine Empfehlung zur Beschlussfassung an den Rat abgegeben. Der Rat der Stadt Essen soll der gemeinsamen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft sowie der ergänzenden Stellungnahme der Stadt Essen zustimmen und die Verwaltung beauftragen, diese Dokumente in das Beteiligungsverfahren des Regionalverbands Ruhr (RVR) einzubringen.
Hintergrund der Vorlage ist die Überarbeitung des Planentwurfs durch den RVR, die aufgrund zahlreicher eingegangener Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren eine erneute Offenlage erforderlich machte. Die Städte der Planungsgemeinschaft haben die überarbeiteten Unterlagen gesichtet. Dabei wurden textliche und zeichnerische Änderungen gegenüber dem Entwurf von 2018 dokumentiert. Die Ermittlung der Flächenbedarfe wurde nicht aktualisiert, jedoch ergaben sich Änderungen durch eine gesenkte Ansiedlungsschwelle im Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte, was zu geringeren kommunalen Gewerbeflächenkontingenten führt. Während der RVR viele redaktionelle Hinweise übernommen hat, wurden grundsätzliche plansystematische Anregungen der Planungsgemeinschaft überwiegend nicht umgesetzt. Die elektronische Auslegung des überarbeiteten Entwurfs findet im Zeitraum vom 24. Januar 202läufig 29. April 2022 statt.
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Beratungsfolge
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Verwaltungsseitig abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Verwaltungsseitig abgesetzt/vertagt - 10.Wohnungsmarkt in Essen 2021 Essener Wohnungsmarktbarometer 2021Zur Vorlage · 0267/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung hat dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen das Essener Wohnungsmarktbarometer 2021 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Bei der vorliegenden Vorlage handelt es sich um ein neu eingeführtes, jährlich erscheinendes Instrument zur Beobachtung des Wohnungsmarktes. Die Datengrundlage bildet eine Online-Umfrage des Amtes für Stadterneuerung und Bodenmanagement aus dem Oktober 2021, an der rund 70 Akteure aus etwa 160 angeschriebenen Institutionen teilnahmen.
Die Ergebnisse der Befragung beschreiben die Lage auf dem Essener Mietwohnungsmarkt als angespannt, wobei für die kommenden zwei bis fünf Jahre keine Entspannung erwartet wird. Während einkommensstarke Haushalte die Situation als stabil bewerten, beurteilen 88,9 Prozent der Teilnehmenden die Lage für Haushalte mit geringem Einkommen als schlecht oder sehr schlecht.
Hinsichtlich des Investitionsklimas im Wohnungsbau werden Faktoren wie fehlendes oder teures Bauland, die Verfügbarkeit von Baumaterial sowie Wartezeiten bei Handwerksbetrieben und die kommunale Genehmigungspraxis als Hemmnisse genannt. Die Umfrageteilnehmenden messen Investitionen in den Wohnungsbestand eine hohe Bedeutung bei, insbesondere für die Beseitigung von Instandhaltungsrückstaus, energetische Sanierungen sowie den barrierefreien Umbau. Ein besonderer Bedarf wurde bei Wohnraum für große Familien und im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau festgestellt. Zudem wird Wohnungsleerstand primär auf Mängel an Gebäuden zurückgeführt. Für die Gruppe der Seniorinnen und Senioren werden barrierearmer Wohnraum sowie Angebote für betreutes Wohnen als geeignete Instrumente zur Verbesserung der Marktlage identifiziert.
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- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Hafenstraße/An der Walkmühle (Umgehungsstraße Vogelheim)" Stadtbezirke: IV und V, Stadtteile: Altenessen-Nord, Bergeborbeck und VogelheimZur Vorlage · 0534/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen hat die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für den Bereich „Hafenstraße/An der Walkmühle (Umgehungsstraße Vogelheim)“ beschlossen. Das etwa 8,7 Hektar große Plangebiet erstreckt sich über die Stadtbezirke IV und V und umfasst Teile der Stadtteile Altenessen-Nord, Bergeborbeck und Vogelheim. Die räumliche Abgrenzung erfolgt zwischen der Vogelheimer Straße im Norden, der Walkmühlenstraße und der Gladbecker Straße im Osten, der Hafenstraße im Westen sowie dem Gewerbegebiet Welkerhude und der Vogelheimer Straße im Süden.
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der südlichen Umgehungsstraße Vogelheim, die als Teil des Projekts „Freiheit Emscher“ die Vogelheimer Straße verkehrlich und emissionsbedingt entlasten soll. Durch den Ausbau der Straßen Welkerhude und Strickerstraße soll eine Anbindung an das übergeordnete Autobahnnetz geschaffen werden, was zudem die Entwicklung des angrenzenden Gewerbegebiets unterstützen und den Schwerverkehr als Feinstaubumleitung nutzen soll.
Zusätzlich soll das im Nordwesten an die Umgehungsstraße angrenzende Baugebiet neu strukturiert werden. Geplant ist die Schaffung von Flächen für den geförderten Wohnungsbau sowie für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser. Der neue Bebauungsplan ersetzt dabei die veralteten Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1/80, um den aktuellen technischen Regelwerken, insbesondere im Bereich des Schallschutzes, zu entsprechen. Für die Umsetzung der Umgehungsstraße ist der Erwerb von etwa 18.885 Quadratmetern Grundstücksfläche vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt Beratungsbedarf angemeldet und in einer der nächsten Sitzungen geschoben
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt Beratungsbedarf der SPD-Fraktion angemeldet
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in eine der nächsten Sitzungen des ASPB geschoben
- 17.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in eine der nächsten Sitzungen des ASPB geschoben
- 20.05.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 11.05.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (4. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 26.04.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (3. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben; Vorlage nur zur Kenntnis genommen und zu berücksichtigende Aspekte formuliert
Ergebnis: abgesetzt/vertagt Beratungsbedarf der SPD-Fraktion angemeldet - 11.1Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Hafenstraße/An der Walkmühle (Umgehungsstraße Vogelheim)" - hier: Verkehrsgutachten (Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNEN)Zur Vorlage · 0474/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Durchführung eines Verkehrsgutachtens im Rahmen des Bauleitverfahrens für den Bereich Hafenstraße/An der Walkmühle (Umgehungsstraße Vogelheim) vorsieht. Ziel des Antrags ist es, verschiedene Straßenführungen zu prüfen, um eine Reduzierung des Verkehrs auf der Gladbecker Straße (B224) zu erreichen.
Im Rahmen des Gutachtens soll untersucht werden, inwieweit die geplante Straßenführung oder alternative Trassen, wie etwa eine nördliche Führung über die Daniel-Eckhardt-Straße, zur Entlastung beitragen können. Ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt liegt auf einer Fortsetzung der Strecke über die Bottroper Straße, den Bertold-Beitz-Boulevard und die Friedrichstraße mit einer Anbindung an die A40. Dabei soll geprüft werden, ob durch diese Varianten eine zusätzliche Verkehrsbelastung anderer Straßen in Altenessen, beispielsweise der Altenessener Straße, vermieden werden kann.
Zusätzlich soll das Gutachten die Auswirkungen der verschiedenen Streckenführungen auf die Lärm- und Schadstoffbelastung für die Anwohner untersuchen, wobei eine Zunahme dieser Werte ausgeschlossen werden soll. Die Antragsteller führen an, dass eine Ortsumgehung Vogelheim durch die Nutzung bestehender Straßenverbindungen in Richtung Innenstadt als zusätzliche Umgehung für Altenessen dienen und somit die Gladbecker Straße entlasten könnte.
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Beratungsfolge
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt Beratungsbedarf angemeldet und zur Entscheidung in den AVM verwiesen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt Beratungsbedarf der SPD-Fraktion angemeldet
Ergebnis: abgesetzt/vertagt Beratungsbedarf der SPD-Fraktion angemeldet - 12.Umbau des stadteigenen Gebäudes Ellernstraße 29-31 zu einer Stadtwache hier: Kostenanpassung und überplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 0362/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Essen einen Beschlussvorschlag zur Kostenanpassung und Mittelbereitstellung für das Projekt Umbau des stadteigenen Gebäudes in der Ellernstraße 29–31 zu einer Stadtwache vor. Das Vorhaben sieht eine Erhöhung der Kosten für das Projekt 5.600205 von bisher 6.735.000 € um 1.223.000 € auf insgesamt 7.958.000 € vor.
Die Kostensteigerung setzt sich aus zwei wesentlichen Bereichen zusammen. Zum einen fallen Kosten in Höhe von rund 539.000 € für die Gestaltung der Außenflächen an. Dies umfasst den Abbruch und die Entsorgung der ehemaligen Turn- und Pausenhalle sowie die Neugestaltung des Geländes. Geplant sind unter anderem der Bau von Garagen für Dienstfahrzeuge des Ordnungsamtes, eine Einfriedung des Grundstücks, neue Wege, Entwässerungsrinnen sowie Parkplätze für Besucher. Zum anderen ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 684.000 € bei bereits beauftragten Gewerken. Als Gründe werden bauliche Mängel am Bestand, wie etwa die Sanierung von Betondecken und statische Probleme im Fenster- und Dachbereich, sowie allgemeine Baupreissteigerungen und zusätzliche Schadstoffsanierungen angeführt.
Zur Finanzierung der Kostenanpassung wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.000.000 € für das Jahr 2022 beantragt, die durch eine entsprechende Minderausgabe beim Projekt Pool Planungsleistungen gedeckt werden soll. Der verbleibende Restbetrag von 178.000 € soll haushaltsneutral im Jahr 2023 angemeldet werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.03.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Baudenkmal Langenberger Straße 500 (ehem. Zeche Heinrich)Zur Vorlage · 0024/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung behandelt die Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen durch die Eintragung des Objekts Langenberger Straße 500, der ehemaligen Zeche Heinrich, als Baudenkmal. Grundlage für das Verfahren ist ein Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland.
Nach einer Prüfung durch die Untere Denkmalbehörde wurde die Denkmaleigenschaft des Objekts festgestellt. Da das Bauwerk eine überbezirkliche Bedeutung aufweist, liegt die Entscheidungskompetenz für die Eintragung beim Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden Einwände der Eigentümerin gegen die Denkmaleigenschaft vorgebracht. Diese beziehen sich auf geplante Ertüchtigungsarbeiten am Fördergerüst des Schachtes 3, die aufgrund statischer Probleme notwendig sind. Die zuständige Behörde sowie der Landschaftsverband Rheinland haben diese Einwände zur Kenntnis genommen, bewerten sie jedoch im aktuellen Stadium der Unterschutzstellung als nicht relevant für die Feststellung der Denkmaleigenschaft.
Das Verfahren folgt dem zweistufigen Prozess des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Während in der ersten Stufe ausschließlich die Denkmaleigenschaft für die Eintragung in die Liste maßgeblich ist, werden in der zweiten Stufe Entscheidungen über bauliche Veränderungen oder Modernisierungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange der Eigentümerin getroffen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII den Bericht zur Kenntnis nimmt und keine Bedenken erhebt, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Eintragung des Objekts in die Denkmalliste beschließt.
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Beratungsfolge
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Löschung des Gebäudes Weberplatz 1 aus der Denkmalliste der Stadt EssenZur Vorlage · 0014/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt die Löschung des Gebäudes Weberplatz 1 aus der Denkmalliste der Stadt. Das Objekt wurde im Dezember 1987 durch den Bauausschuss als Baudenkmal eingetragen.
Grund für den Antrag ist die geplante Absicht der Eigentümerin, das Gebäude abzureißen. Vorliegende Gutachten zum Zustand der Bausubstanz weisen ein Gesamtschadensausmaß von mehr als 85 Prozent aus. Nach Einschätzung der Unteren Denkmalbehörde, die im Benehmen mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland des Landschaftsverbandes Rheinland steht, würde eine Sanierung zu einem derart hohen Substanzverlust führen, dass das Gebäude seine Identität als Baudenkmal verliert. Aufgrund dieses Verlusts der Denkmaleigenschaft wird die Löschung der Eintragung gemäß § 3 Abs. 4 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen von Amts wegen angestrebt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und keine Bedenken gegen die Löschung erhebt. Zudem soll der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Löschung der Eintragung des Gebäudes Weberplatz 1 mit der laufenden Nummer 227 beschließen.
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Beratungsfolge
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Anträge und Anfragen
- 15.1Machbarkeitsstudie zu den Entwicklungspotentialen des Stadthafens Essen (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0177/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu den Entwicklungspotenzialen des Stadthafens Essen vorsieht. Die Untersuchung soll die Möglichkeiten künftiger Nutzungen und Betriebsmöglichkeiten des Areals sowie angrenzender Flächen im Rahmen des Entwicklungskonzepts Freiheit Emscher aufzeigen.
Die Studie soll untersuchen, ob das Areal in Ganzheit oder in Teilen genutzt werden kann, wobei der Erhalt des Hafenbeckens sowie die Beibehaltung der Einstufung als Industrie- und Gewerbestandort berücksichtigt werden sollen. Ein Fokus der Untersuchung liegt auf der Optimierung des trimodalen Anschlusses an Schiene, Hafen und Autobahn für Unternehmen. Zudem sollen mögliche Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten sowie verschiedene Betriebsoptionen durch die Stadt Essen oder private Betreiber geprüft werden.
Dem Prozess soll eine Bestandsanalyse vorausgehen, welche die aktuellen Nutzungen, Eigentumsverhältnisse, Pachtverträge und die vorhandene Infrastruktur dokumentiert. Die Ergebnisse der Studie werden für das vierte Quartal des Jahres 2022 angestrebt, um eine Grundlage für weitere politische Beratungen und Entscheidungen zu schaffen. Der Antrag sieht eine Beratung in den Ausschüssen für Verkehr und Mobilität, Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Mit Ratsbeschluss vom 23.02.2022 erledigt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ASPB geschoben (Beratungsbedarf der SPD-Fraktion angemeldet)
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Mit Ratsbeschluss vom 23.02.2022 erledigt - 15.2Konzept gegen Energiearmut (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0390/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Konzept gegen Energiearmut“ gestellt, der darauf abzielt, die Folgen steigender Energiepreise in Essen abzufedern. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen, E.ON, dem Amt für Soziales und Wohnen, dem JobCenter Essen, der Wohnungswirtschaft sowie der Verbraucherzentrale NRW ein umfassendes Konzept entwickelt.
Zentrale Ziele des Antrags sind die Vermeidung von Strom- und Gassperren. Hierzu sollen die Verwaltung die Anpassung von Arbeitsstandards bei den Kosten der Unterkunft und Heizung prüfen sowie Hilfsleistungen für Bürger ohne staatliche Transferleistungen ausweiten. Zudem soll die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten durch die Grundversorger sichergestellt und ein kostenloser, niedrigschwelliger Beratungsdienst zur Energiearmut bei der Verbraucherzentrale Essen etabliert werden. Zur Koordination soll ein Runder Tisch mit Vertretern der Energie-, Immobilien- und Verbraucherwirtschaft eingerichtet werden.
Der Antrag umfasst ferner die regelmäßige Überprüfung der Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei Beziehern von SGB II und SGB XII sowie die Durchführung einer mehrsprachigen Informationskampagne über Rechte, Pflichten und Beratungsangebote. Die Verwaltung soll zudem den Ausbau von Rechtsberatungen und die Verstärkung sozialer Beratungsangebote im Rahmen des Quartiermanagements prüfen. Ein weiterer Punkt ist die Untersuchung einer anteiligen Finanzierung dieser Angebote durch die beteiligten Akteure aus der Immobilien- und Energiewirtschaft. Auf Landesebene soll zudem auf einen Ausbau der Beratungsangebote der Verbraucherzentrale NRW hingewirkt werden.
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Beratungsfolge
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — erledigt mit Ratsbeschluss vom 23.02.2022
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Mit Ratsbeschluss vom 23.02.2022 erledigt
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: Mit Ratsbeschluss vom 23.02.2022 erledigt - 15.3Anfrage: Aktueller Sachstand der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Gesamtensembles Zeche Carl (Anfrage der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0460/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0460/2022/SPD eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestellt. Gegenstand der Anfrage ist der aktuelle Sachstand der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Gesamtensembles Zeche Carl in Altenessen sowie zur Errichtung einer Junioruniversität.
Der Rat der Stadt Essen hatte die Verwaltung bereits am 30. Juni 2021 mit der Durchführung dieser umfassenden Studie beauftragt. Die Fraktion bittet nun um Auskunft darüber, wie der derzeitige Stand der Untersuchung ist und welche konkreten Schritte im Rahmen dieses Prozesses bereits erfolgt sind.
Darüber hinaus umfasst die Anfrage Informationen zum Umsetzungsstand hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des gesamten Areals der Zeche Carl. Ein besonderer Fokus der Fragestellung liegt dabei auf der Prüfung einer möglichen Verlagerung der Stadtteilbibliothek Altenessen in das besagte Ensemble. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen am 3. März 2022 vorgelegt. Federführend für das Dokument ist der Geschäftsbereich 7.
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Beratungsfolge
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Anfrage wird schriftlich beantwortet
Ergebnis: Anfrage wird schriftlich beantwortet - 16.Verschiedenes
- 17.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 18.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 19.Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms 2017 - 2020 hier: Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der erteilten Aufträge zur Abwicklung der Investitionsprogramme KInvFG Kapitel 1 und 2 sowie Gute Schule 2020 im IV. Quartal 2021.Ergebnis: Kenntnis genommen
- 20.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 21.Anträge und Anfragen
- 22.Mitteilungen der Verwaltung
- 23.Pressemitteilung