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Vorlage

Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Baudenkmal Langenberger Straße 500 (ehem. Zeche Heinrich)

0024/2022/7 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung behandelt die Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen durch die Eintragung des Objekts Langenberger Straße 500, der ehemaligen Zeche Heinrich, als Baudenkmal. Grundlage für das Verfahren ist ein Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland.

Nach einer Prüfung durch die Untere Denkmalbehörde wurde die Denkmaleigenschaft des Objekts festgestellt. Da das Bauwerk eine überbezirkliche Bedeutung aufweist, liegt die Entscheidungskompetenz für die Eintragung beim Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden Einwände der Eigentümerin gegen die Denkmaleigenschaft vorgebracht. Diese beziehen sich auf geplante Ertüchtigungsarbeiten am Fördergerüst des Schachtes 3, die aufgrund statischer Probleme notwendig sind. Die zuständige Behörde sowie der Landschaftsverband Rheinland haben diese Einwände zur Kenntnis genommen, bewerten sie jedoch im aktuellen Stadium der Unterschutzstellung als nicht relevant für die Feststellung der Denkmaleigenschaft.

Das Verfahren folgt dem zweistufigen Prozess des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Während in der ersten Stufe ausschließlich die Denkmaleigenschaft für die Eintragung in die Liste maßgeblich ist, werden in der zweiten Stufe Entscheidungen über bauliche Veränderungen oder Modernisierungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange der Eigentümerin getroffen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII den Bericht zur Kenntnis nimmt und keine Bedenken erhebt, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Eintragung des Objekts in die Denkmalliste beschließt.

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