Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 10 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII vom 01.02.2022
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Kreisverkehr Burgaltendorf hier: Sachstandsbericht
- 4.Vorstellung der Polizeiinspektion PI 2 - Süd und des Bezirksdienstes
- 5.Gefährlicher Fußübergang an der Dilldorfschule, Ausfahrt BAB 44 - Nierenhofer Straße hier: Ergebnis des Ortstermins am 08.02.2022Zur Vorlage · 0218/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat sich mit der Situation des Fußübergangs an der Dilldorfschule sowie der Ausfahrt der BAB 44 zur Nierenhofer Straße befasst. Hintergrund der Vorlage ist die Berücksichtigung von Hinweisen aus der Bürgerschaft bezüglich der Sicherheit an dieser Stelle.
Eine vorangegangene Überprüfung der Lichtzeichenanlagen ergab, dass die Schaltung der Ampelphasen als ausreichend eingestuft wurde. Als Maßnahme wurde bereits die Aufstellung eines Hinweisschildes „Achtung Signalanlage“ in der Ausfahrt vorgenommen. Aufgrund einer weiteren Eingabe der Bürgerschaft wurde ein Ortstermin am 8. Februar 2022 durchgeführt. An diesem Termin nahmen Vertreter der Polizei, der Autobahn GmbH sowie eine Vertretung des Amtes für Straßen und Verkehr teil.
Die Bezirksvertretung hat beschlossen, das Ergebnis dieses Ortstermins zur Kenntnis zu nehmen und der darin vorgeschlagenen Vorgehensweise zuzustimmen. Die Details zum Ergebnis des Termins sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 6.Anregungen und Beschwerden gem. §24 Gemeindeordnung NRW
- 6.1Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NW hier: Verkehrssituation auf der Straße Stemmering; Tempo 30 PiktogrammeZur Vorlage · 0277/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Ruhrhalbinsel hat in ihrer Sitzung am 1. März 2022 über eine Vorlage zur Verkehrssituation auf der Straße Stemmering beraten. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 0277/2022/BV VIII sind Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Im Zentrum der Beratungsgegenstände stehen die Verkehrssituation auf der genannten Straße sowie die Implementierung von Tempo-30-Piktogrammen. Die Vorlage basiert auf einer Eingabe aus der Bürgerschaft sowie einer entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung.
Der Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung sieht vor, sowohl die Eingabe der Bürgerinnen und Bürger als auch die Stellungnahme der zuständigen Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Eine weiterführende Entscheidung über konkrete verkehrstechnische Maßnahmen oder bauliche Veränderungen wurde in diesem Vorgang nicht getroffen.
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- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 6.2Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NW hier: Herrichtung einer Hundewiese im Ludwig-Kessing-Park, Bezug: 0025/2020/VIIIZur Vorlage · 0278/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII hat im Rahmen ihrer Sitzung am 1. März 2022 die Stellungnahme der Verwaltung zu einem Anliegen bezüglich des Ludwig-Kessing-Parks zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage ist die Einrichtung einer Hundewiese in der genannten Parkanlage.
Der Hintergrund der Vorlage liegt in einer Anregung aus der Bürgerschaft aus dem Jahr 2019. Diese Eingabe wurde bereits in einer Sitzung der Bezirksvertretung Ruhrhalbinsel am 4. Februar 2020 beraten, wobei die Verwaltung mit der Prüfung des Antrags beauftragt worden war. Die vorliegende Vorlage dient der Information über den aktuellen Stand und bezieht sich auf die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung vom 4. Februar 2022.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Ausführungen der Verwaltung lediglich zur Kenntnis nimmt. Eine weitere Entscheidung über die Umsetzung oder die Kosten der Maßnahme ist in diesem Vorgang nicht enthalten.
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- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 7.Treppenanlage "Am Vatterberg"Zur Vorlage · 0296/2022/CDU · Antrag BV VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag der CDU an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8 wird die Instandsetzung der Treppenanlage „Am Vatterberg“ gefordert. Konkret wird die Verwaltung gebeten, das Treppengeländer, welches von der Straße „Am Vatterberg“ hinunter zum Worringpark in Burgaltendorf führt, wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Hintergrund der Anfrage ist eine Beschädigung des Geländers durch einen Sturm. Der Antrag weist darauf hin, dass der beschädigte Teil des Geländers nach der Reparatur nicht wieder mit Edelstahl, sondern mit einem weißen Geländer versehen wurde, welches die Stadt Essen üblicherweise verwendet. Laut dem Antrag stellt dieser Zustand aufgrund der optischen Abweichungen und der Unterbrechungen an den Übergängen keinen dauerhaften Zustand dar. Ziel des Antrags ist der Ersatz des weißen Bauteils durch ein Edelstahlgeländer, um die einheitliche Optik der Anlage wiederherzustellen.
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- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 8.Berufung eines ehrenamtlichen Beauftragten für DenkmalpflegeZur Vorlage · 0299/2022/CDU · Antrag BV VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat im Rahmen des Antrags 0299/2022/CDU die Berufung ehrenamtlicher Beauftragter für die Denkmalpflege in der Kulturlandschaft Deilbachtal beantragt. Konkret wird die untere Denkmalbehörde gebeten, entsprechende Beauftragte zu benennen.
Der Antrag begründet, dass die Entwicklung und Präsentation historischer Denkmäler im Deilbachtal bereits Erfolge erzielt habe. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Gebäude und Denkmäler, die für die Darstellung des Deilbachtales als vorindustrieller sowie industrieller Ort von Bedeutung sind, bereits beseitigt wurden.
Ziel der Berufung ist es, die Aufgaben der Denkmalbehörde zu unterstützen. Durch die Vernetzung mit Institutionen und Personen, die ein Interesse am Denkmalschutz haben, sollen lokale Vorhaben beobachtet werden, welche die Interessen der Denkmalpflege berühren könnten. Die ehrenamtlichen Beauftragten sollen dazu beitragen, weitere Veränderungen an der historischen Bausubstanz zu verhindern.
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- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 9.Wiederanbringung eines Briefkastens in ByfangZur Vorlage · 0301/2022/CDU · Antrag BV VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag der CDU-Fraktion an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8 wird die Wiederanbringung eines Briefkastens im Stadtteil Byfang gefordert. Die Vorlage bezieht sich auf die Entfernung des letzten Briefkastens in diesem Gebiet.
Der Antrag beinhaltet die Bitte an die Verwaltung, Kontakt mit der Post aufzunehmen, um zu prüfen, ob eine erneute Installation eines Briefkastens in Byfang realisierbar ist. Als Begründung wird angeführt, dass die zunehmende Bebauung des Gebiets dazu führt, dass die Wege zur Postabgabe für die Anwohner länger geworden sind. Die Wiederherstellung der Briefkastenversorgung soll die Wegezeiten für die Bewohner des Stadtteils reduzieren. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 1. März 2022 vorgesehen.
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- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 10.Anbringung einer analogen Uhr am Busbahnhof KupferdrehZur Vorlage · 0305/2022/CDU · Antrag BV VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag der CDU für die Bezirksvertretung VIII wird die Prüfung der Anbringung einer analogen Uhr am Busbahnhof Kupferdreh beantragt. Die Verwaltung wird darin ersucht, die Umsetzung einer solchen Maßnahme zu untersuchen und diese gegebenenfalls durchzuführen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass eine analoge Uhr am zentralen Busbahnhof Kupferdreh den Reisenden die Möglichkeit bieten würde, die Zeit aus einer größeren Entfernung und auf schnelle Weise abzulesen. Der Antrag wurde zur Entscheidung in die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII am 1. März 2022 eingebracht.
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- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 11.Mülleimer Treppenaufgang Verbindungsweg Hinseler Hof/FlakeringZur Vorlage · 0307/2022/CDU · Antrag BV VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag der CDU-Fraktion an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8 wird die Prüfung und gegebenenfalls die Aufstellung eines Mülleimers am Treppenaufgang des Verbindungswegs zwischen Hinseler Hof und Flakering beantragt. Konkret soll die Stelle südlich von Hinseler Hof 99 in Betracht gezogen werden.
Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit der Notwendigkeit, die Sauberkeit des häufig genutzten Verbindungswegs sicherzustellen, wobei insbesondere die Nutzung durch Familien hervorgehoben wird. Es wird darauf verwiesen, dass es in der jüngeren Vergangenheit vermehrt zu Beschwerden über Verschmutzungen gekommen ist, die auf eine nicht sach- und artgerechte Hundehaltung zurückzuführen sind. Die Verwaltung wird durch den Antrag gebeten, die Umsetzung der Maßnahme zu prüfen.
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- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 12.Resolution "Überruhr"Zur Vorlage · 0308/2022/CDU · Antrag BV VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat im Rahmen des Antrags 0308/2022/CDU die Beschlussfassung einer Resolution mit dem Titel „Überruhr“ beantragt. Der Antrag wurde von der Fraktion der CDU gestellt und am 11. Februar 2022 an den Bezirksbürgermeister gerichtet.
Mit der Vorlage wird die Bezirksvertretung gebeten, die beigefügte Resolution zu beschließen. Die Antragstellerin begründet das Ersuchen damit, dass aus Sicht der Fraktion eine kurzfristige Bearbeitung und Erledigung der Angelegenheit durch die Verwaltung geboten sei. Ziel der Maßnahme ist es, das weitere Vorgehen in der zuständigen Verwaltung zu beschleunigen. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 1. März 2022 vorgesehen.
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- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 13.Verbindungsweg Schwarzensteinweg zum Busbahnhof in BurgaltendorfZur Vorlage · 0293/2022/SPD · Antrag BV VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag Nr. 0293/2022/SPD der Fraktion SPD an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8 wird die Instandsetzung des Verbindungsweges vom Schwarzensteinweg zum Busbahnhof in Burgaltendorf thematisiert.
Der Antrag richtet sich an den Bezirksbürgermeister und beschreibt den aktuellen Zustand des Weges. Laut den Ausführungen führt der Weg nach Regenfällen zu einer Beschaffenheit, die die Begehbarkeit erschwert. Als Maßnahme zur Behebung wird die Verwaltung gebeten, den Weg wieder instand zu setzen, wobei die Erneuerung der wassergebundenen Decke als eine mögliche Option angeführt wird.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass der Weg von den Anwohnern genutzt wird und eine zeitnahe Wiederherstellung des begehbaren Zustands angestrebt wird. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 1. März 2022 vorgesehen.
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- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 14.Beleuchtungssituation Poststr./ BahnstraßeZur Vorlage · 0294/2022/SPD · Antrag BV VIII
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Mit dem Antrag 0294/2022/SPD der Fraktion SPD an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8 wird die Beleuchtungssituation im Bereich der Kreuzung Poststraße und Bahnstraße thematisiert. Der Antrag bezieht sich auf Rückmeldungen von Fußgängern und Radfahrern, die die Poststraße in Richtung Kupferdreher Straße nutzen.
Dem Antrag zufolge wird im Bereich der Überquerung der Bahnstraße berichtet, dass Verkehrsteilnehmer des Fußgänger- und Radverkehrs von Fahrzeugen, insbesondere von der Ruhrbahn, übersehen werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass es in diesem Bereich vermehrt zu Beinaheunfällen gekommen ist. Als Ursache wird eine unzureichende Beleuchtung in diesem Bereich angeführt, wodurch der Vorrang von Fußgängern und Radfahrern regelmäßig nicht gewahrt bleibe.
Die Verwaltung wird durch den Antrag gebeten, die bestehende Beleuchtungssituation an der genannten Kreuzung zu prüfen und bei Bedarf entsprechende Ergänzungen der Beleuchtung vorzunehmen.
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- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 15.Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG hier: Kanalbaumaßnahme SelbachstraßeZur Vorlage · 0127/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat in ihrer Sitzung am 1. März 2022 über die Verkehrsführung im Rahmen einer geplanten Baumaßnahme in der Selbachstraße entschieden. Gegenstand der Vorlage 0127/2022/BV VIII war die Zustimmung zur Verkehrsregelung, die im Zusammenhang mit einer Kanalbaumaßnahme der Stadtwerke Essen AG durchgeführt wird.
Die Entscheidung basiert auf den Informationen der Stadtwerke Essen AG, die als Grundlage für den Beschlussvorschlag dienten. Mit der Verabschiedung der Vorlage stimmt die Bezirksvertretung der vorgeschlagenen Verkehrsführung für das Bauvorhaben in der Selbachstraße zu. Weitere Details zu den Kosten oder den spezifischen technischen Details der Kanalbaumaßnahme wurden in der vorliegenden Vorlage nicht aufgeführt, da auf die beigefügten Informationen des ausführenden Unternehmens verwiesen wurde. Eine Vorprüfung der Vorlage war im Rahmen des Verfahrens erforderlich.
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- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG hier: Wasserbaumaßnahme SchlettwegZur Vorlage · 0309/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat im Rahmen einer Sitzung am 1. März 2022 über eine Mitteilung der Stadtwerke Essen AG bezüglich einer Baumaßnahme im Schlettweg beraten. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 0309/2022/BV VIII ist eine anstehende Wasserbaumaßnahme, die von der Stadtwerke Essen AG durchgeführt wird.
Die Bezirksvertretung Ruhrhalbinsel hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und der vorgeschlagenen Verkehrsführung im Zusammenhang mit der Baumaßnahme im Schlettweg zugestimmt. Die inhaltlichen Details zur Durchführung der Arbeiten sowie die spezifischen Informationen zur Baustelle beziehen sich auf die von der Stadtwerke Essen AG bereitgestellten Unterlagen, die der Vorlage beigefügt waren. Eine detaillierte Aufstellung zu Kosten, Investitionen oder Personalkosten wurde in der vorliegenden Vorlage nicht separat ausgewiesen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wurde. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab für das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Erneute temporäre Erweiterung der Außengastronomie durch Nutzung einer öffentlichen Parkfläche sowie der angrenzenden öffentlichen Gehwegfläche vor dem Ladenlokal Überruhrstr. 153 bZur Vorlage · 0285/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII des Stadtbezirks VIII hat im Rahmen der Sitzung am 1. März 2022 der erneuten Erteilung einer temporären Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie zugestimmt. Der Beschluss betrifft die Nutzung einer öffentlichen Parkplatzfläche sowie eines angrenzenden Gehwegabschnitts vor einem Ladenlokal in der Überruhrstraße 153 b. Die Erlaubnis ist befristet bis zum 30. September 2022.
Der Antrag umfasst die Nutzung eines nicht bewirtschafteten Parkplatzes mit einer Fläche von 9,50 Quadratmetern sowie eines Teils des öffentlichen Gehwegs mit einer Fläche von 7,50 Quadratmetern. Eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern bleibt dabei gewährleistet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei dem Parkplatz nicht um einen Funktionsstellplatz, wie etwa einen Behindertenparkplatz oder eine Ladezone, handelt.
Nach Prüfung durch das Amt für Straßen und Verkehr bestehen keine Bedenken gegen die Erweiterung der Außengastronomie im Rahmen der pandemiebedingten Sonderregelungen. Der Erlaubnisnehmer ist für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich und muss bei der Nutzung der Parkplatzfläche eine deutliche Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche vornehmen. Die Verwaltung empfahl die Zustimmung zum Antrag, um der ansässigen Gastronomie einen Ausgleich für pandemiebedingte Ausfälle zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Verkehrsschutzmaßnahmen Oslender Straße, neue Dilldorfschule & Kita St. Mariä Geburt hier: Ergebnis des Ortstermins am 03.02.2022Zur Vorlage · 0216/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat im Rahmen der Sitzung am 1. März 2022 über das Ergebnis eines Ortstermins bezüglich der Verkehrsschutzmaßnahmen in der Oslender Straße beraten. Der Termin fand am 3. Februar 2022 statt und diente der Klärung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eröffnung der neuen Dilldorfschule sowie der benachbarten Kindertageseinrichtung St. Mariä Geburt.
Die Grundlage für die Durchführung des Ortstermins war ein Antrag der CDU-Fraktion aus dem Dezember 2021. Ziel der Begehung war die Untersuchung der verkehrstechnischen Gegebenheiten vor den neuen Bildungseinrichtungen. Die Bezirksvertretung hat beschlossen, das Protokoll des Ortstermins zur Kenntnis zu nehmen. Eine Vorlage zur Vorprüfung der Kosten oder personellen Auswirkungen wurde in diesem Dokument nicht ausgeführt, wobei die Vorlage eine positive Einschätzung der Klimarelevanz aufweist.
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- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 19.Aufstellen eines Bücherschrankes in ByfangZur Vorlage · 0263/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat die Aufstellung eines neuen Bücherschrankes im Essener Stadtteil Byfang beschlossen. Als Standort wurde der öffentlich gewidmete Bereich vor der Kirche St. Barbara am Nöckersberg 69 festgelegt.
Die Entscheidung basiert auf einem Beschluss der Bezirksvertretung aus dem Jahr 2019, der vorsah, in allen Stadtteilen des Bezirks schrittweise Bücherschränke zu finanzieren und zu installieren. In den Stadtteilen Kupferdreh, Heisingen, Überruhr und Burgaltendorf wurden bereits entsprechende Einrichtungen errichtet.
Für die Umsetzung des Vorhabens stellt die Bezirksvertretung einen Betrag in Höhe von 7.500 Euro aus eigenen Mitteln zur Verfügung. Dieser Finanzierungsbeschluss erfolgte in einer Sitzung am 1. Februar 2022. Der Standortvorschlag für den Bücherschrank in Byfang wurde von einem Mitglied der Bezirksvertretung eingebracht und von dem Gremium zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 20.Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Baudenkmal Langenberger Straße 500 (ehem. Zeche Heinrich)Zur Vorlage · 0024/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung behandelt die Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen durch die Eintragung des Objekts Langenberger Straße 500, der ehemaligen Zeche Heinrich, als Baudenkmal. Grundlage für das Verfahren ist ein Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland.
Nach einer Prüfung durch die Untere Denkmalbehörde wurde die Denkmaleigenschaft des Objekts festgestellt. Da das Bauwerk eine überbezirkliche Bedeutung aufweist, liegt die Entscheidungskompetenz für die Eintragung beim Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden Einwände der Eigentümerin gegen die Denkmaleigenschaft vorgebracht. Diese beziehen sich auf geplante Ertüchtigungsarbeiten am Fördergerüst des Schachtes 3, die aufgrund statischer Probleme notwendig sind. Die zuständige Behörde sowie der Landschaftsverband Rheinland haben diese Einwände zur Kenntnis genommen, bewerten sie jedoch im aktuellen Stadium der Unterschutzstellung als nicht relevant für die Feststellung der Denkmaleigenschaft.
Das Verfahren folgt dem zweistufigen Prozess des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Während in der ersten Stufe ausschließlich die Denkmaleigenschaft für die Eintragung in die Liste maßgeblich ist, werden in der zweiten Stufe Entscheidungen über bauliche Veränderungen oder Modernisierungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange der Eigentümerin getroffen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII den Bericht zur Kenntnis nimmt und keine Bedenken erhebt, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Eintragung des Objekts in die Denkmalliste beschließt.
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Beratungsfolge
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 21.Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen 2021Zur Vorlage · 2453/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales und Wohnen hat die Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Vorlage dient der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags gemäß dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen, welches eine örtliche Planung zur unverbindlichen Bedarfsplanung zum Stichtag 31. Dezember 2021 vorschreibt. Der Bericht wurde unter Federführung der Sozialplanung fachübergreifend erarbeitet und in die Abstimmung mit dem Facharbeitskreis Pflege sowie der Arbeitsgemeinschaft Soziale einbezogen.
Die Planung beschreibt die Entwicklungen der Pflegelandschaft und gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur unter Berücksichtigung verschiedener Lebensstile. Zu den konkretisierten Handlungsfeldern gehören der Ausbau von Plätzen in der Tagespflege sowie in Pflegewohngruppen. Zudem ist eine jährliche Stichtagsbefragung aller voll- und teilstationären Einrichtungen ab dem Jahr 2022 vorgesehen. Der Bericht thematisiert zudem die Versorgungskapazitäten ambulanter Pflegedienste und den Bedarf an Palliativversorgung.
Aufgrund der Corona-Situation kam es bei der Erstellung des Berichts zu zeitlichen Verzögerungen. Die nächste Pflegeplanung ist für das Jahr 2024 geplant und soll künftig in einem zweijährlichen Rhythmus erfolgen, um als Grundlage für langfristige Prozesse zu dienen. Für die kommende Berichtsvorlage sind Schwerpunkte auf die Bedürfnisse von Senioren mit Behinderungen sowie auf Menschen mit demenziellen Erkrankungen vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen, der Integrationsrat, der Seniorenbeirat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration die Planung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in den UA Soziales
- 22.Einrichtung eines Inklusionsbeirates / Konzept zur Einrichtung eines städtischen InklusionsbeauftragtenZur Vorlage · 0049/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Einrichtung eines Inklusionsbeirates sowie einer Koordinierungsstelle Inklusion. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die organisatorischen und haushalterischen Voraussetzungen für diese Strukturen schafft und Personal gewinnt. Die Koordinierungsstelle soll im Amt für Soziales und Wohnen angesiedelt werden. Sie soll die Aufgaben des Behindertenkoordinators übernehmen und die Umsetzung des Förderplans „Essen inklusiv“ verantworten, wofür eine zusätzliche Verwaltungsstelle vorgesehen ist.
Als Grundlage für die Maßnahmen dient die UN-Behindertenrechtskonvention. Die Satzung zum Inklusionsbeirat, welche die Rechte, Pflichten, Zusammensetzung sowie die Wahl der Vorsitzenden regelt, soll durch den Rat in Kraft gesetzt werden. Für den Förderplan „Essen inklusiv“ ist im Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von 150.000 Euro vorgesehen. Die Kosten für den Inklusionsbeirat umfassen Sitzungsgelder, Fahrtkosten, Verfügungsmittel und Unterstützungsleistungen. Für das Jahr 2022 sind hierfür Kosten in Höhe von 4.550 Euro zuzüglich 500 Euro für Fahrtkosten sowie 1.250 Euro für Verfügungsmittel und 5.250 Euro für Unterstützungsleistungen veranschlagt. Ab dem Jahr 2023 ist eine Erhöhung dieser Posten vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über die entsprechenden PSP-Konten. Die Bezirksvertretungen I bis IX, der Seniorenbeirat und der Integrationsrat sollen über diesen Beschlussvorschlag in Kenntnis gesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung)
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2022 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"Zur Vorlage · 0184/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0184/2022/OB befasst sich mit der Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2022 auf Basis des Konzepts „Zusammenleben in Vielfalt“. Für das Jahr 2022 ist ein Finanzvolumen von 5,6 Millionen Euro vorgesehen. Der Abschluss für das Jahr 202stellung beläuft sich auf rund 5,3 Millionen Euro, wobei verbleibende Restmittel in den Haushalt zurückgeführt werden.
Die Planung für 2022 umfasst insgesamt 62 Maßnahmen, die in drei Bereiche unterteilt sind: Die institutionelle Förderung umfasst neun Handlungsansätze mit einem Volumen von etwa 3 Millionen Euro. Ein zweiter Teil umfasst 68 Einzelmaßnahmen im Wert von rund 1,5 Millionen Euro, während ein dritter Teil 357.000 Euro für bezirkliche Arbeit und Erprobungsprojekte vorsieht. Zudem werden neun neue Maßnahmen mit einem Bedarf von 254.159 Euro vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration soll den Jahresabschluss 2021 zur Kenntnis nehmen sowie die Weiterführung der Strukturmaßnahmen und die Umsetzung der Handlungsansätze beschließen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Änderung der Stichtagsregelung: Anträge mit stadtweitem Bezug bis zu einer Höhe von 5.000 Euro sollen künftig bis zum 31. März eines jeden Jahres gestellt werden können. Die Entscheidung hierüber erfolgt durch das Jugendamt und das Kommunale Integrationszentrum. Für die Jahresplanung des Folgejahres wird der Stichtag auf den 30. September vorverlegt. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über bestehende Haushaltsmittel ohne zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts.
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Beratungsfolge
- 15.03.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (12. Sitzung)
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme der AfD
- 24.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2022/2023Zur Vorlage · 2224/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2022/2023 sowie der Information über die aktuelle Platzentwicklung in Essen. Der Jugendhilfeausschuss soll die Planungen beschließen und die Fortführung von Spiel- sowie Sprachbildungsgruppen genehmigen. Weitere Gremien, darunter der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX, sollen die Planungen zur Kenntnis nehmen.
Zum Stichtag 30.09.2021 sank die Zahl der unter sechsjährigen Kinder in Essen um insgesamt 406 Personen. Im Kitajahr 2021/2022 standen 23.992 Plätze zur Verfügung, was einem Zuwachs von 991 Plätzen entspricht, jedoch ein Defizit von 1.430 Plätzen zur Zielversorgung bestehen bleibt. Für das Kitajahr 202<0xE2><0x80><0xAF>2/2023 sind 58 neue Gruppen mit 1.111 neuen Plätzen vorgesehen. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen steigt die Anzahl der Plätze von 20.756 auf 21.691. Die Versorgung im U3-Bereich soll auf 40,6 % und im Ü3-Bereich auf 96,9 % steigen. In der Kindertagespflege werden 3.046 Plätze sowie ein Zuwachs von 30 U3-Plätzen erwartet.
Zudem steigt die Kapazität für weitere Angebote wie Brückenprojekte und Spielgruppen von 1.217 auf 1.258 Plätze. Die kommunal geförderten Spielgruppen sollen von 57 auf 93 Plätze erweitert werden. Für 2022 sind zudem 22 Spielgruppen und 75 Eltern-Kind-Gruppen beantragt. Die finanziellen Auswirkungen umfassen Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 190 Mio. €, kommunale Zuschüsse für Spiel- und Sprachgruppen von 1,62 Mio. € sowie 3,3 Mio. € für Brückenprojekte, die vollständig durch Landesmittel gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen und Stellungnahme
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2021Zur Vorlage · 2417/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Jahresbericht der Spielplatzpatenschaften für das Jahr 2021 legt die Entwicklung der Initiative dar, die seit 1993 in Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. besteht. Zum Stichtag 30. September 2021 verzeichnete die Stadt einen Höchststand von 258 Patenschaften, die von 396 Personen getragen werden. Dies entspricht einer Steigerung von neun Patenschaften gegenüber dem Vorjahr.
Im Rahmen der Spielplatzsaison 2021 wurden 150 von 170 geplanten Spielfesten durchgeführt, wobei aufgrund der Pandemie 20 Absagen notwendig waren. Durch das neue Modul „Spielplatzambulanz“ wurden gezielt Spielplätze mit Handlungsbedarf aufgesucht. Die Verwaltung berichtet zudem über die Bearbeitung von Bürgeranfragen zu Themen wie Pflege, Vandalismus und Ruhestörungen.
Finanziell wurden die Patenschaften durch die Bezirksvertretungen mit insgesamt 19.641,50 Euro bezuschusst. Über den Fördertopf „Besser spielen“ wurden 13 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von über 53.000 Euro unterstützt, wobei die Stadt jährlich eine Gesamtsumme von 35.500 Euro bereitstellt. Zudem erhält der Deutsche Kinderschutzbund einen 50-prozentigen Betriebskostenzuschuss für die Spielmobilfahrzeuge. Die Verträge wurden angepasst, um eine Nutzung der Spielplätze für parteiliche Zwecke auszuschließen. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme in den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat, den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen und Stellungnahme
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.Zwischenbericht zur (Post-)Corona-Strategie in EssenZur Vorlage · 0066/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes (0066/2022/4) dient der Berichterstattung über die (Post-)Corona-Strategie in Essen sowie dem Rückblick auf das Förderjahr 2021 im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“. Der Bericht umfasst die Kenntnahme durch den Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen, den Integrationsrat sowie verschiedene Ausschüsse im Zeitraum von Februar bis März 2022.
Im Bereich der Fördersäule I (Frühe Hilfen) wurde ein Gesamtfördervolumen von 167.595 € ausgewiesen, wovon 124.690,26 € verausgabt wurden. Dabei erreichten 25 Anträge schätzungsweise 450 Personen über Angebote und 7.500 über Gutscheine. Die Fördersäule II (Aktion Zukunft) umfasste ein Volumen von 887.533,22 €, wobei 281.883,21 € für 58 genehmigte Anträge verwendet wurden, um etwa 3.000 junge Menschen zu erreichen. Für die Fördersäule III wurden 380.371,42 € bewegt, wovon 264.663,87 € zur Unterstützung von circa 1.200 jungen Menschen eingesetzt wurden. Die Schulsäule für den Zeitraum 2021/2022 weist ein Gesamtfördervolumen von 5.976.044 € auf, unterteilt in Schulbudgets, Schulträgerbudgets und Bildungsgutscheine.
Für das Förderjahr 2022 liegen für die Säulen I bis III Volumina von 407.576 €, 2.380.716,51 € und 876.450,33 € vor, ergänzt durch 7.600 bereitgestellte Bildungsgutscheine. Die Strategie zielt auf die Weiterentwicklung von Sportangeboten, die Unterstützung der Schuleingangsphase sowie die Bewältigung psychischer Belastungen ab. Eine Fortführung der Strategie über das Jahresende 2022 hinaus wird angestrebt, um Förderlücken, etwa bei Kindern zwischen vier und fünf Jahren, zu schließen und weitere Mittel von Land und Bund zu sichern.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2022Zur Vorlage · 0081/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Umsetzung der Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf für das Jahr 2022. Grundlage ist der Beschluss des Stadtrates aus dem Jahr 2014, die bestehende Präventionsoffensive „U12“ auf die Zielgruppe der Jugendlichen bis zum Berufs- oder Studienbeginn auszuweiten. Für die Finanzierung der Präventionskette stehen seit 2019 jährlich ein Budget von einer Million Euro zur Verfügung.
Der Bericht legt dar, dass 240.000 Euro dieser Mittel bereits für die Förderung der Jugendberufsagentur, der Jugendfarm sowie des Projekts „NeZa“ gebunden sind. Die restlichen Mittel werden gemäß einem Verteilungsschlüssel des Arbeitskreises Jugend Essen vergeben. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Offensive liegen in den Handlungsfeldern Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. Konkret werden Maßnahmen zur Medienkompetenz, zur Prävention von Extremismus, zur gewaltfreien Konfliktlösung sowie zur Schuldenprävention unterstützt. Im Bereich der Partizipation werden unter anderem Jugendforen in den Bezirken III und VI gefördert.
Aufgrund gestiegener Kosten bei den Anträgen für das Jahr 2022 wurde eine Budgetüberzeichnung festgestellt. Um die laufenden Maßnahmen aufrechtzuerhalten, wurde eine einheitliche Kürzung der Anträge um neun Prozent beschlossen, wobei die bereits fest verankerten Projekte von dieser Reduzierung ausgenommen bleiben. Der Beschluss sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Sachstand und die Maßnahmen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.Baumbilanz Stadtbäume 2020Zur Vorlage · 2264/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen weist für das Jahr 2020 eine positive Baumbilanz auf. Laut der vorliegenden Vorlage stieg die Gesamtzahl der im Bestand erfassten Bäume von 202.420 im Jahr 2019 auf 209.162 im Jahr 2020. Dieser Zuwachs von 6.742 Bäumen resultiert aus verschiedenen Quellen, darunter Naturverjüngung, Neupflanzungen sowie einer aktualisierten Inventur auf Friedhöfen.
Die Bilanz umfasst Bäume auf städtischen Grundstücken ab einem Stammumfang von etwa 20 bis 25 cm. Während im Bereich der Grünanlagen und Friedhöfe durch Naturverjüngung und Spenden ein Zuwachs verzeichnet wurde, gab es im Bereich der Straßenbäume im Jahr 2020 eine Fällung von 1.893 Bäumen, die durch das Amt für Straßen und Verkehr ersetzt werden sollen. Ein Teil der Nachpflanzungen im Straßenbegleitgrün verzögerte sich aufgrund neuer Verfahren zur Bodenanalyse und zum Substrataustausch.
Im Bereich der Immobilienwirtschaft wurden 60 Bäume auf Schulgeländen nachgepflanzt. Die Verwaltung führt zudem Gespräche mit der Immobilienwirtschaft, um Mittel für künftige Baumpflanzungen in die Haushaltsberatungen einzubringen. Zur langfristigen Überwachung des Baumbestandes wird derzeit ein Standortkataster aufgebaut, das als Datenbasis für das Monitoring von Vitalität und baumfachlichen Maßnahmen dient. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie in die Bezirksvertretungen I bis IX vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung)
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 08.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.Essener Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK)Zur Vorlage · 2270/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2270/2021/6 befasst sich mit dem Essener Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK). Ziel des Konzepts ist die Sicherung von Beständen, die Bereitstellung von Ersatzflächen sowie der Umbau und die Aufwertung von Kleingartenanlagen. Das Dokument umfasst einen Abschlussbericht sowie Vereinssteckbriefe für 114 Vereine. Im Essener Stadtgebiet werden etwa 425,5 Hektar kleingärtnerisch genutzt, wovon 363,3 Hektar dem Stadtverband der Kleingärtnervereine Essen e. V. zugeordnet sind. Die durchschnittliche Parzellengröße beträgt circa 349 Quadratmeter.
Der Erstellungsprozess des Konzepts dauerte etwa drei Jahre und beinhaltete verschiedene Fachbereiche sowie Beteiligungsverfahren, unter anderem eine Fragebogenaktion mit 1.364 Rückläufen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen I bis IX, die relevanten Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Rat der Stadt Essen das EKEK zur Kenntnis nehmen.
Das Kleingartenwesen übernimmt soziale, ökologische und stadtgestalterische Funktionen, etwa bei der Klimaanpassung und der Biodiversität. Es wird ein Optimierungsbedarf bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Vorstandsarbeit festgestellt. Die Pachtverhältnisse weisen eine hohe Kontinuität auf, wobei 77,6 % der Pächter ihre Flächen seit über fünf Jahren nutzen. Aufgrund der geringen Fluktuation wird mit weniger als 200 Neupächtern pro Jahr gerechnet. Als Handlungsbedarf werden die Sicherung personeller und finanzieller Mittel für die Verwaltung sowie die Neugestaltung des Generalpachtvertrags von 2013 zur Erhöhung der Rechtssicherheit angeführt. Hierzu finden bereits Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem Stadtverband statt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.Katastrophenschutzmaßnahmen (Bezug: BV VIII, 03.11.21; DS 2193/2021/CDU)Zur Vorlage · 0132/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII hat im Rahmen der Sitzung am 1. März 2022 die Stellungnahmen der Verwaltung zu Katastrophenschutzmaßnahmen zur Kenntnis genommen. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag aus dem November 2021 bezüglich des Ausbaus des Sirenenwarnsystems.
Die Feuerwehr erläuterte in der Stellungnahme den aktuellen Stand des Wiederaufbaus des Sirenenwarnsystems, das insgesamt 86 Anlagen umfasst. Für den Stadtbezirk VIII sind acht spezifische Standorte vorgesehen. Die Projekte befinden sich entweder in der Planungsphase oder sind bereits im Bau. Zu den Standorten gehören unter anderem die Uhlenstraße, der Nöckersberg, die Straße An der Windmühle sowie der Eskenshof, die jeweils noch in der Planung sind. Die Standorte Baderweg, Heidbergweg, Holteyer Straße und Neptunstraße befinden sich bereits im Bau.
Die geplanten Investitionskosten für diese acht Standorte belaufen sich auf insgesamt 232.500 Euro. Die Kosten für die einzelnen Standorte variieren dabei zwischen etwa 19.600 Euro und 48.800 Euro. Ein detaillierter Maßnahmen- und Aufbauplan für den Stadtbezirk VIII soll der Bezirksvertretung im ersten Halbjahr des Jahres 2022 vorgelegt werden.
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- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 31.Information der Bevölkerung bei Naturereignissen; Informationsfluss bei Katastrophen (Bezug: BV VIII, 07.09.2021; DS 1614/2021/CDU und DS 1615/2021/CDU)Zur Vorlage · 0139/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII für den Stadtbezirk Ruhrhalbinsel hat im Rahmen der Sitzung am 1. März 2022 die Ausführungen der Verwaltung zur Information der Bevölkerung bei Naturereignissen sowie zum Informationsfluss bei Katastrophen zur Kenntnis genommen. Die Vorlage bezieht sich auf Anträge aus dem Jahr 2021.
Die Feuerwehr erläuterte in der Stellungnahme die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von Krisenstäben und Einsatzleitungen. Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz sowie den Erlassen des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Strukturen der Stäbe und die Meldewege in Stabslagen landesweit einheitlich geregelt. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt durch einen spezifischen Stabsbereich. Ein Einbezug der Bezirksvertretungen in die administrative oder operative Abwicklung von Katastrophenfällen ist aufgrund der landesgesetzlichen Vorgaben nicht vorgesehen.
Hinsichtlich der Warnung vor Wetterereignissen wird auf den Deutschen Wetterdienst verwiesen, der gemäß Gesetz die Warnungen ausgibt und diese über Apps wie NINA oder KatWarn verbreitet. Die Stadt Essen wiederholt diese Warnungen nur bei konkreten, dringenden Handlungsanweisungen. Es werden keine spezifischen Warnungen für einzelne Personengruppen ausgesprochen, um eine barrierefreie Information sicherzustellen. Die Verwaltung verzichtet auf die Erstellung eines speziellen Maßnahmenplans und verweist auf die Notwendigkeit der Eigenvorsorge durch die Bürgerinnen und Bürger.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 32.Bericht über die Folgen des Deilbachhochwassers für die Bauplanung im Bereich Prinz-Friedrich/Seeviertel (Bezug: BV VIII, 07.09.2021; 1589/2021/SPD)Zur Vorlage · 0179/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat in ihrer Sitzung am 1. März 2022 einen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Der Bericht befasst sich mit den Auswirkungen des Hochwassers am Deilbach auf die Bauplanung im Bereich Prinz-Friedrich-Straße und Seeviertel sowie mit dem Zustand und der Sanierung der dortigen Unterführung.
Die Grundlage für diese Vorlage war ein Beschluss der Bezirksvertretung aus dem September 2021. In dieser Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, detaillierte Informationen über die Folgen des Hochwassers für die lokale Bauplanung sowie über den aktuellen Stand der Instandsetzungsmaßnahmen an der Unterführung vorzulegen. Die in der Vorlage enthaltenen Ausführungen zur Sachlage und zum technischen Zustand beziehen sich auf die entsprechenden Anlagen der Verwaltung. Eine abschließende Bewertung der finanziellen Auswirkungen oder spezifischer Maßnahmen geht aus dem vorliegenden Dokument nicht hervor, da die Vorlage primär der Information über den angeforderten Sachstandsbericht dient.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 33.Sachstandsbericht zur Situation Fuß- / Radwegeverbindung Holthuser Tal - Kampmannbrücke (Bezug: BV VIII, 07.09.2021; DS 1585/2021/SPD)Zur Vorlage · 0180/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat im Rahmen der Sitzung am 1. März 2022 einen Sachstandsbericht zur Situation der Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem Holthuser Tal und der Kampmannbrücke zur Kenntnis genommen. Die Vorlage mit der Nummer 0180/2022/BV VIII bezieht sich auf eine vorangegangene Anfrage der Bezirksvertretung aus dem September 2021.
Der Bericht der Verwaltung dient der Information über den aktuellen Stand der geplanten oder bestehenden Verbindung. In der vorliegenden Dokumentation wird auf den detaillierten Bericht der Verwaltung verwiesen, der als Grundlage für die Kenntnisnahme dient. Eine abschließende Bewertung der finanziellen Auswirkungen, wie etwa Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten, ist der vorliegenden Zusammenfassung nicht zu entnehmen, da hierauf lediglich auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine Vor-Einschätzung vorgenommen, die das Vorhaben als positiv für den Klimaschutz einstuft. Die Vorlage wurde von der zuständigen Fachabteilung erstellt und der Bezirksvertretung zur Information vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 34.Papierkörbe und Hundekotbeutelspender Bezug: 0940/2019/SPDZur Vorlage · 0279/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung VIII am 1. März 2022 wurde die Stellungnahme der Verwaltung zu einem Antrag bezüglich der Ausstattung mit Abfallbehältern und Hundekotbeutelspendern zur Kenntnis genommen. Der ursprüngliche Antrag sah vor, zusätzliche Papierkörbe am Dorfbrunnen, an der Weise hinter dem Rathaus Heisingen sowie an der Hundewiese unterhalb von Haus Heisingen aufzustellen.
Die Verwaltung erklärte hierzu, dass die Anzahl der Abfallbehälter aufgrund der bestehenden Bewirtschaftungsvereinbarung mit der EBE und der Refinanzierung über die Abfallgebühren nicht erhöht werden kann. Eine Aufstockung würde einen Eingriff in das geltende Vertragsrecht bedeuten. Eine Erhöhung der Behälteranzahl wäre demnach nur durch die Deinstallation von Behältern an anderen Standorten möglich.
Hinsichtlich des Antrags auf Bereitstellung von Hundekotbeuteln für eine ehrenamtlich tätige Person teilte die Verwaltung mit, dass die Anfrage aufgrund vorangegangener Haushaltsbeschlüsse nicht mehr aktuell sei. Im Arbeitskreis Haushalt wurde für das Jahr 2021 entschieden, die Finanzierung von Hundekotbeutelspendern grundsätzlich einzustellen. Die verbleibenden Bestände an Beuteln sollen noch an die zuständigen Patinnen und Paten ausgegeben werden. Nach dem Verbrauch der vorhandenen Vorräte ist der Rückbau der Hundekotbeutelspender vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 35.Öffentliches WLAN in der BV VIII - Stellungnahme des ESH Bezug:2079/2021/FDP/EBBZur Vorlage · 0282/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat im Rahmen der Sitzung am 1. März 2022 die Stellungnahme des ESH zum Thema öffentliches WLAN im Stadtbezirk zur Kenntnis genommen. Die Vorlage bezieht sich auf einen vorangegangenen Beschluss der Bezirksvertretung vom 3. November 2021.
Gegenstand der Vorlage ist die Stellungnahme des ESH, die als Anlage zum Dokument beigefügt ist. Die Entscheidung der Bezirksvertretung beschränkt sich auf die formale Kenntnisnahme der vorliegenden Informationen. Weitere Details zu den Inhalten der Stellungnahme oder zu spezifischen technischen Details des WLAN-Ausbaus sind dem vorliegenden Dokument nicht zu entnehmen. Eine Vorprüfung der Vorlage durch die Verwaltung war erforderlich. Die Einschätzung zur Klimarelevanz des Vorgangs wurde als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 36.Aufstellen einer Parkbank an der Stele, Charlottenstraße Bezug: 1605/2018/EBBZur Vorlage · 0289/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat in ihrer Sitzung am 1. März 2022 eine Zwischenmitteilung der Verwaltung zum Antrag 1605/2018/EBB zur Kenntnis genommen. Gegenstand des Antrags ist die Aufstellung einer Sitzbank an der Stele in der Charlottenstraße 56/58.
Nach Angaben der Verwaltung befindet sich der geplante Standort auf einem Privatgrundstück. Eine Umsetzung der Maßnahme setzt voraus, dass die Zustimmung des Privateigentümers eingeholt und eine privatrechtliche Vereinbarung getroffen wird. Zudem muss die Finanzierung der Bank sichergestellt werden. Das Projektbüro „Essen. Neue Wege zum Wasser“ arbeitet derzeit an der Klärung der Eigentumsverhältnisse für das betreffende Flurstück. Das Projektbüro war bereits an der Planung und Umsetzung der sogenannten „Essener Aussicht“ beteiligt.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 37.Mitteilungen der Verwaltung und anderer DienststellenZur Vorlage · 0281/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII hat im Rahmen einer Sitzung am 1. März 2022 verschiedene Mitteilungen der Verwaltung und anderer Dienststellen zur Kenntnis genommen.
Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur wurde berichtet, dass die neue Lichtsignalanlage an der Kreuzung Langenberger Straße und Rüpingsweg seit dem 1. Februar 2022 in Betrieb ist. Zudem wurde die Installation eines Verkehrszeichen zur Kennzeichnung einer Gefahrenstelle für Fußgänger im Bereich Kevelohstraße und Mentingsbank bestätigt.
Bezüglich der Situation von LKW-Fahrern auf der Prinz-Friedrich-Straße teilte das Ordnamt mit, dass im vergangenen Jahr unregelmäßige Bestreifungen in den Bereichen Spielplatz Poststraße, A44 und Hinsbecker Löh durchgeführt wurden, wobei keine Feststellungen zu Lärm, Vermüllung oder Nächtigungen gemacht werden konnten. Die Verkehrsbehörde wies darauf hin, dass die Ahndung von Lenkzeitverstößen in die Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf fällt, während Kontrollen des ruhenden Güterverkehrs durch das Bundesamt für Güterverkehr und die Polizei erfolgen.
Im Bereich der öffentlichen Sauberkeit informierte die EBE über die Aufstellung neuer Mülleimer an der Überruhrstraße sowie über bestehende Hundekotbeutelspender. Eine Stellungnahme der Grünflächenamt (Grün und Gruga) zu weiteren Standorten in Grünanlagen steht noch aus.
Hinsichtlich des Buswendeplatzes Vaestestraße/Burgstraße wurde mitgeteilt, dass die Rekultivierung der befestigten Fläche Anfang Februar begonnen hat. Die Bauzeit wird auf etwa zwei bis drei Monate geschätzt, wobei mit erhöhtem LKW-Verkehr auf der Burgstraße zu rechnen ist. Eine Aufforstellung der Fläche ist für den Herbst oder Winter 2022/23 geplant.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 37.1Lichtsignalanlage Langenberger Straße/Rüpingsweg
- 37.2Verkehrssituation Kevelohstraße; Beschilderung
- 37.3LKW-Fahrer auf der Prinz-Friedrich-Straße
- 37.4Müllbehälter und Hundekotbeutelspender
- 37.5Buswendeplatz Vaestestraße/Burgstraße
- 37.6Sport- und Bäderbetriebe Danksagung und Vergabe der Haushaltsmittel 2021
- 37.7Unterwegs mit Respekt
- 37.8Antragseingänge mit bedeutender städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz für den jeweiligen Ortsteil
- 37.9Aktuelle Nachträge
- 38.Termine, Geschäftliches, Verschiedenes
- 39.Anfragen und Mitteilungen aus der Bezirksvertretung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 40.Verschiedenes/Geschäftliches
- 41.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil