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Vorlage

Erneute temporäre Erweiterung der Außengastronomie durch Nutzung einer öffentlichen Parkfläche sowie der angrenzenden öffentlichen Gehwegfläche vor dem Ladenlokal Überruhrstr. 153 b

0285/2022/6 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VIII des Stadtbezirks VIII hat im Rahmen der Sitzung am 1. März 2022 der erneuten Erteilung einer temporären Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie zugestimmt. Der Beschluss betrifft die Nutzung einer öffentlichen Parkplatzfläche sowie eines angrenzenden Gehwegabschnitts vor einem Ladenlokal in der Überruhrstraße 153 b. Die Erlaubnis ist befristet bis zum 30. September 2022.

Der Antrag umfasst die Nutzung eines nicht bewirtschafteten Parkplatzes mit einer Fläche von 9,50 Quadratmetern sowie eines Teils des öffentlichen Gehwegs mit einer Fläche von 7,50 Quadratmetern. Eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern bleibt dabei gewährleistet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei dem Parkplatz nicht um einen Funktionsstellplatz, wie etwa einen Behindertenparkplatz oder eine Ladezone, handelt.

Nach Prüfung durch das Amt für Straßen und Verkehr bestehen keine Bedenken gegen die Erweiterung der Außengastronomie im Rahmen der pandemiebedingten Sonderregelungen. Der Erlaubnisnehmer ist für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich und muss bei der Nutzung der Parkplatzfläche eine deutliche Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche vornehmen. Die Verwaltung empfahl die Zustimmung zum Antrag, um der ansässigen Gastronomie einen Ausgleich für pandemiebedingte Ausfälle zu ermöglichen.

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