Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 48 MH: Sport- und Freizeitanlagen Uhlenhorstweg
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Beschlussvorschlag für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) vorgelegt, der die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorsieht. Gegenstand des Verfahrens ist die Änderung des Planbereichs 48 MH, welcher Sport- und Freizeitanlagen am Uhlenhorstweg umfasst.
Das betroffene Areal im Essener Stadtteil Broich erstreckt sich über etwa 5,7 Hektar am nördlichen Rand des Broich-Speldorfer Waldes. Derzeit ist das Gebiet im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan als Wald bzw. Waldbereich mit der Festlegung eines Regionalen Grünzugs ausgewiesen. Durch das Änderungsverfahren soll die Fläche als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freizeit, Erholung und Sport“ sowie als Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen definiert werden. Ziel ist es, den bestehenden Sport- und Freizeitstandort, der unter anderem durch einen Hockey- und Tennisverein sowie Reitanlagen genutzt wird, rechtlich zu sichern und eine angemessene Weiterentwicklung durch Ersatzneubauten oder geringfügige Erweiterungen bestehender Anlagen zu ermöglichen. Dabei wird die überlagernde Festlegung des Regionalen Grünzugs im Bereich der Änderung zurückgenommen.
Die Ergebnisse der bereits durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Spätsommer 2021 wurden zur Kenntnis genommen, wobei sich die Planungsziele nicht grundlegend verändert haben. Die geplante öffentliche Auslegung soll für die Dauer eines Monats erfolgen. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt und anschließend der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.03.2022einstimmig beschlossen
- 03.03.2022einstimmig empfohlen
Verwandte Vorlagen
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