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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0465/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Wahl einer sachkundigen Einwohnerin in den Kulturausschuss entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, auf Vorschlag des Integrationsrates eine Person zur sachkundigen Einwohnerin mit beratender Stimme zu wählen. Die Amtszeit der gewählten Person erstreckt sich über die gesamte aktuelle Wahlperiode des Rates.
Die rechtliche Grundlage für die Besetzung von Ausschüssen mit sachkundigen Einwohnern ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen steht dem Integrationsrat das Recht zu, für alle Ausschüsse, sofern rechtlich zulässig, jeweils eine Person sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter aus dem Kreis der gewählten Migrantenvertreter vorzuschlagen.
Die Position im Kulturausschuss wurde zuvor von einer Vertreterin des Integrationsrates besetzt, die ihr Mandat im Integrationsrat zum 4. November 2021 niedergelegt hat. In der Folge übernahm die bisherige Stellvertreterin das ordentliche Mandat im Integrationsrat. Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2022 von seinem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und die Nachfolge für den Kulturausschuss benannt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen (Antrag der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0581/2022/GRÜNE · Antrag GRÜNE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag auf Umbesetzung verschiedener Ausschüsse gestellt. Der Antrag umfasst personelle Änderungen in der Zusammensetzung der Gremien, die für die Sitzung am 30. März 2022 zur Entscheidung vorgelegt wurden.
Im Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen werden zwei neue Mitglieder vorgeschlagen, während ein bisheriges Mitglied in die Rolle eines stellvertretenden Mitglieds wechselt. Konkret sollen zwei Personen neu in den Ausschuss berufen werden, wobei eine Person, die zuvor als ordentliches Mitglied fungierte, künftig als stellvertretendes Mitglied im Gremium tätig sein soll.
Für den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie für den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus wird jeweils die Ernennung eines neuen stellvertretenden Mitglieds beantragt. Auch im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft ist die Neubesetzung eines stellvertretenden Sitzes vorgesehen.
Zudem sieht der Antrag Änderungen im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vor. Hier sollen zwei neue stellvertretende Mitglieder in den Ausschuss berufen werden, um die bisherigen stellvertretenden Positionen neu zu besetzen. Der Antrag wurde durch das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation zur Beratung im Rat vorbereitet.
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- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen (Antrag der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 0612/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 0612/2022/LINKE einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Neubesetzung eines stellvertretenden Sitzes im Jugendhilfeausschuss.
Die Fraktion beantragt, die bisherige stellvertretende Mitgliedschaft im genannten Ausschuss zu ändern. Konkret soll das bisherige stellvertretende Mitglied durch eine neue Person als stellvertretendes Mitglied ersetzt werden. Der Antrag war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 30. März 2022 als Tagesordnungspunkt zur Entscheidung vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 6.Resolution: Für Frieden in der Ukraine - Gegen die Aggression Russlands (gemeins. Anmeldung der CDU-, der SPD-, der GRÜNEN- und der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 0541/2022/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung)
- 6.1Resolution gegen den russischen Angriffskrieg in der UkraineZur Vorlage · 0602/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird in seiner Sitzung am 30. März 2022 über eine Resolution gegen den russischen Angriffskrieg in der Ukraine zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 0602/2022/OB wurde auf Anregung von Teilen des Rates durch die Verwaltung erstellt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Resolution zu verabschieden, die sich für die Verteidigung von Freiheit, Frieden und Demokratie ausspricht. Ein wesentlicher Bestandteil des Textes ist zudem die Bekräftigung des Fortbestands der Städtepartnerschaft mit Nischni Nowgorod. Der entsprechende Text der Resolution ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Federführung für das Dokument liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Verabschiedung der Resolution keine unmittelbaren Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten entstehen. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6 a.Unterbringung ukrainischer FlüchtlingeZur Vorlage · 0591/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat beschlossen, Maßnahmen zur Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge zu ermöglichen, da die Kapazitäten der städtischen Einrichtungen erreicht sind. Die Vorlage sieht die Bereitstellung und Anmietung von Immobilien sowie die Durchführung notwendiger baulicher Maßnahmen vor. Hierzu werden im Projekt 5.600890 überplanmäßige investive Haushaltsmittel in Höhe von 1,0 Mio. Euro bereitgestellt, wobei die Deckung durch Minderausgaben im Projekt 5.600228 erfolgt.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Planung, Gestaltung und Durchführung der Maßnahmen in eigener Verantwortung zu regeln. Dabei werden die Regelungen der Ausschusszuständigkeitsordnung für diese Vorgänge außer Kraft gesetzt, sodass haushaltsrechtliche Veränderungen, wie die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel, vom Stadtkämmerer ohne weiteren Gremienbeschluss vorgenommen werden können. Über die Abwicklung wird der Rat regelmäßig informiert.
Im Fokus der Prüfung stehen Immobilien, die kurzfristig angemietet werden sollen, darunter das ehemalige Marienhospital Altenessen mit 340 Plätzen sowie das ehemalige Kardinal-Hengsbach-Haus mit 350 Plätzen. Die Anmietungen sind zunächst auf ein Jahr mit Verlängerungsoption ausgelegt. Bauliche Investitionen umfassen die Installation von Brandmelde-, Schließ- und Notrufanlagen. Der konsumtive Budgetbedarf für Mietaufwendungen und bauliche Maßnahmen wird über bestehende Projekte der Immobilienwirtschaft abgewickelt, wobei die weitere Finanzierung der laufenden Kosten der Prüfung der Haushaltslage unterliegt.
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- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 6 a.1Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge (Antrag der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 0613/2022/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0613/2022/FDP einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Ziel des Antrags ist es, sicherzustellen, dass im Falle eines erhöhten Zustroms von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine keine städtischen Turn- und Sporthallen als Notunterkünfte genutzt werden. Die Fraktion fordert die Verwaltung dazu auf, bei Bedarf nach alternativen Lösungen zu suchen, wie etwa der Anmietung von freien Hotelkapazitäten.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Unterbringung von Geflüchteten eine Herausforderung für die Verwaltung darstelle, die Infrastruktur der Vereine jedoch geschont werden müsse. Es wird darauf verwiesen, dass Sporthallen bereits in den Jahren 2015/16 sowie während der Corona-Pandemie als Unterkünfte genutzt oder aufgrund von Schließungen nicht zur Verfügung standen. Zudem seien einige Hallen derzeit wegen Renovierungsarbeiten nicht nutzbar.
Die Fraktion argumentiert, dass die Vereine ihre Sportangebote weiterhin aufrechterhalten müssen, da Sport eine wichtige Rolle bei der Integrationsarbeit spiele. Zudem wird angeführt, dass Turnhallen aufgrund der fehlenden Privatsphäre grundsätzlich nicht als geeignete Unterkünfte für Menschen in Fluchtsituationen angesehen werden. Die Verwaltung solle daher nach anderen Möglichkeiten suchen, um die sportliche Infrastruktur der Stadt unberührt zu lassen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.Bürgerbegehren "KrankenhausEntscheid Essen"Zur Vorlage · 0519/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 0519/2022/OB festgestellt, dass das Bürgerbegehren „KrankenhausEntscheid Essen“ unzulässig ist. Die Prüfung der eingereichten Unterschriften ergab, dass das erforderliche Quorum erreicht wurde. Von den 19.237 eingereichten Unterschriften waren 16.964 gültig, während 2.273 Unterschriften aufgrund fehlender Kommunalwahlberechtigung, fehlender Hauptwohnsitze in Essen, nicht eindeutiger Identifizierbarkeit oder Mehrfachunterschriften als ungültig eingestuft wurden.
Die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens begründet sich laut der Verwaltung auf mehreren Punkten. Erstens wurde die von der Stadt vorgegebene Kostenschätzung nicht vollständig übernommen, sondern lediglich verkürzt wiedergegeben, wodurch wesentliche Informationen zur finanziellen Tragweite und zum Kostenrisiko für den städtischen Haushalt fehlten. Zweitens liegt keine abschließende Sachentscheidung vor, da die geplanten Maßnahmen, wie die Gründung einer kommunalen GmbH, weitere unbestimmte Schritte und Entscheidungen des Rates erfordern würden.
Ein dritter Grund für die Unzulässigkeit ist die Verfolgung haushaltswidriger Ziele. Die Umsetzung der im Bürgerbegehren angestrebten Maßnahmen würde nach Einschätzung der Kämmerei einmalige Investitionen von mindestens 162,56 Millionen Euro sowie jährliche zusätzliche Kosten von bis zu 20 Millionen Euro verursachen. Dies stünde im Widerspruch zum Grundsatz der Aufgabenerfüllung, dem Verbot der Überschuldung sowie der Pflicht zur Aufstellung eines ausgeglichenen Haushalts gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8.Bericht zur Konzeptentwicklung zum Aufbau und Betrieb von öffentlichen ToilettenZur Vorlage · 0490/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt einen Sachstandsbericht zur Konzeptentwicklung für den Aufbau und Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen in Essen vor. Derzeit befinden sich 17 öffentliche Anlagen im Stadtgebiet, wobei zehn davon über einen Werbeflächenvertrag mit der Firma Ströer/DSM bis zum 31. Dezember 2023 vertraglich gebunden sind. Zur Ermittlung des weiteren Bedarfs wird eine vierwöchige digitale Bürgerumfrage durchgeführt. Die Verwaltung prüft zudem Pilotprojekte für mobile Toiletten in Grünanlagen sowie die Einführung eines digitalen und klassischen Hinweissystems.
Im Rahmen der Umsetzung wurden finanzielle Mittel bereitgestellt und eine Planstelle im Bereich Strategisches Projektmanagement geschaffen. Mögliche Lösungsansätze umfassen die Sanierung bestehender Infrastruktur, die Nutzung von Ladenleerständen, die Anmietung mobiler Anlagen sowie die Einführung des Modells „Nette Toilette“. Eine Vereinbarung mit dem Eisenbahner Sportverein Essen-Kupferdreh sieht die Bereitstellung einer barrierefreien Anlage am Hardenbergufer vor, deren Eröffnung für Mai 2023 geplant ist.
Weitere Prüfungen betreffen die Reaktivierung privater Toilettenhäuser in Werden, einen ehemaligen Toilettenpavillon in Kupferdreh sowie die Nutzung von Leerständen in Innenstadt-Ladenlokalen durch die EMG. Die Sport- und Bäderbetriebe überarbeiten zudem die Planung für eine barrierefreie Anlage am Baldensee. Die Anschaffungskosten pro Anlage werden im Vergleich zu anderen Kommunen auf 150.000 bis 250.000 Euro geschätzt, bei jährlichen Betriebskosten zwischen 18.000 und 30.000 Euro. Für eine Finanzierung ab 2023 sind zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich. Handlungsempfehlungen werden voraussichtlich im vierten Quartal vorliegen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Sachstandbericht zur Erstellung eines Gastronomiekonzepts für die Essener InnenstadtZur Vorlage · 0516/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters informiert den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie den Rat der Stadt Essen über den aktuellen Sachstand zur Erstellung eines Gastronomiekonzepts für die Essener Innenstadt. Die Essen Marketing GmbH (EMG) hat hierzu ein beauftragtes Unternehmen mit der Ausarbeitung betraut, wofür die Stadt Essen Mittel im Rahmen einer Zuwendung bereitgestellt hat.
Die Zwischenergebnisse der Analyse zeigen, dass die Innenstadt aufgrund ihrer zentralen Lage und Erreichbarkeit über ein hohes Potenzial verfügt, dieses jedoch aktuell nicht voll ausschöpft. Als Herausforderung wird das derzeitige Image sowie eine geringe Passantenfrequenz in den Abendstunden identifiziert. Während die Tagesfrequenz als hoch bewertet wird, wird die Aufenthaltsqualität abends als gering eingestuft. Die aktuelle Gastronomiestruktur ist stark durch Systemgastronomie geprägt, während Nutzer verstärkt inhabergeführte Betriebe und eine größere Vielfalt wünschen.
Für eine erfolgreiche Entwicklung werden Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität, die Schaffung von Abendfrequenzen sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen durch Immobilieneigentümer und die Verwaltung angeführt. Dazu gehören unter anderem realistische Mietstrukturen, Planungssicherheit bei Genehmigungsverfahren und die Förderung von Außengastronomie. Die finalen Ergebnisse des Gutachters, die detaillierte Standortanalysen und eine Leitidee umfassen sollen, werden für den Zeitraum vor den Sommerferien 2022 erwartet.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Einführung redaktionelles Amtsblatt der Stadt EssenZur Vorlage · 0506/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant die Einführung eines redaktionell gestalteten Amtsblatts als Ergänzung zur bestehenden elektronischen Ausgabe für amtliche Bekanntmachungen. Das neue Format soll monatlich erscheinen und eine ausführliche Version der Informationen enthalten, die an die Essener Haushalte zugestellt werden soll. Ziel der Maßnahme ist es, über politische und administrative Prozesse, Stadtentwicklungsprojekte sowie Dienstleistungen der Verwaltung zu informieren und Partizipationsmöglichkeiten zu kommunizieren.
Die redaktionelle Verantwortung für das neue Amtsblatt liegt beim Presse- und Kommunikationsamt. Inhaltlich sollen sich die Beiträge auf das Verwaltungshandeln sowie auf politische Prozesse der Stadt beziehen, wobei auch Fraktionen und Einzelvertreter des Rates die Möglichkeit erhalten, Themen in einem vorgegebenen Umfang einzubringen. Die Umsetzung ist für die zweite Jahreshälfte 2022 vorgesehen. Die Gestaltung und Redaktion werden durch das Presse- und Kommunikationsamt übernommen, während Druck und Verteilung über lokale Verlage erfolgen sollen.
Für die Umsetzung im Jahr 2022 sind überplanmäßige Mittel in Höhe von 125.000 Euro vorgesehen. Für die Folgejahre ab 2023 wird eine jährliche Veranschlagung von 250.000 Euro für die Erstellung und die Distribution an 200.000 Haushalte veranschlagt. Zudem wird geprüft, ob eine personelle Aufstockung für die redaktionelle Arbeit erforderlich ist. Die Finanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.Nebeneinkünfte des Oberbürgermeisters für das Jahr 2021Zur Vorlage · 0518/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 30. März 2022 die Nebeneinkünfte des Oberbürgermeisters für das Jahr 2021 zur Kenntnis genommen. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen sowie des Landesbeamtengesetzes. Demnach ist der Hauptverwaltungsbeamte verpflichtet, dem Rat eine Aufstellung über die Einnahmen vorzulegen, die während des vergangenen Rechnungsjahres durch Mandate in Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten in Gesellschaften oder Institutionen erzielt wurden.
Die vorliegende Dokumentation enthält eine Auflistung dieser Mandate sowie die Angabe der an die Stadt Essen abzuführenden Beträge. Die Verwaltung schlägt vor, den entsprechenden Betrag in Höhe von 76.752,08 Euro an die Essener Nothilfe zu zahlen. Die Essener Nothilfe ist eine von der Stadt Essen und der Freien Wohlfahrtspflege gegründete Institution, die Maßnahmen der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege unterstützt und Hilfen für bedürftige Menschen bereitstellt. Der Vorschlag zur Zahlung an diese Organisation wurde mit dem Hintergrund der aktuellen Unterstützungsbedarfe für Geflüchtete begründet.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung)
- 11.1Nebeneinkünfte des Oberbürgermeisters für das Jahr 2021Zur Vorlage · 0518/2022/OB 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 30. März 2022 die Nebeneinkünfte des Oberbürgermeisters für das Jahr 2021 zur Kenntnis genommen. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen sowie des Landesbeamtengesetzes. Dem Rat wurde eine Aufstellung der Einnahmen vorgelegt, die der Hauptverwaltungsbeamte im vergangenen Rechnungsjahr durch Mandate in Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten in Gesellschaften oder Institutionen erzielt hat.
Im Zuge der Vorlage wurde beschlossen, die an die Stadt Essen abzuführenden Beträge in Höhe von 98.300,03 Euro an die Essener Nothilfe zu leiten. Die Verwaltung begründete diesen Vorschlag mit der aktuellen Notwendigkeit von Unterstützungsleistungen für Geflüchtete. Die Essener Nothilfe, eine nach dem Zweiten Weltkrieg von der Stadt Essen und der Freien Wohlfahrtspflege gegründete Institution, nutzt die Mittel zur Förderung der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege sowie zur direkten Unterstützung bedürftiger Menschen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Seniorenbeirat hier: Umbenennung und Ergänzung zur Hauptsatzung der Stadt Essen (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0417/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünes im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Umbenennung und strukturelle Anpassung des Seniorenbeirats vorsieht. Mit der Vorlage 0417/2022/CDU/GRÜNE wird die Stadtverwaltung gebeten, den bisherigen Seniorenbeirat in einen Seniorenrat umzubenennen und dieses Gremium fest in die Hauptsatzung der Stadt Essen aufzunehmen.
Die Antragsteller streben zudem eine Anpassung der Hauptsatzung an, um den Seniorenrat in der Beratungsfolge bei Vorlagen, die für Senioren relevante Themen behandeln, verbindlich zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang soll das Gremium die Möglichkeit erhalten, Empfehlungsbeschlüsse zu fassen. Zur Vervollständigung der Satzungsregelung ist zudem die Aufnahme einer Entschädigungsregelung für die Mitglieder des Seniorenrats vorgesehen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Einbindung älterer Menschen in die Gestaltung der Stadt durch diese Maßnahmen gestärkt werden soll. Die Aufnahme in die Hauptsatzung diene zudem der Transparenz, da die Satzung die wesentlichen Zuständigkeiten kommunaler Gremien sowie Regelungen zu Aufwandsentschädigungen umfasst. Es wird zudem darauf verwiesen, dass die Landesseniorenvertretung NRW e.V. ebenfalls eine Aufnahme der Seniorenvertretung in die Hauptsatzung befürwortet. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die über den Seniorenbeirat und den Haupt- und Finanzausschuss bis hin zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen reicht.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 13.Citybahn, Abschnitt Berthold-Beitz-Boulevard über Essen 51 bis Haus-Berge-Straße (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0488/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der sich auf den Bauabschnitt der Citybahn zwischen der Essen 51 und der Haus-Berge-Straße bezieht. Konkret geht es um den Bereich des Berthold-Beitz-Boulevards.
Die Antragsteller bitten den Ausschuss für Verkehr und Mobilität um einen Beschluss, der die Stadtverwaltung dazu verpflichtet, die technische Umsetzung eines Rasengleises auf diesem Abschnitt zu prüfen. Im Rahmen dieser Prüfung soll ermittelt werden, ob der Gleiskörper mit Rasen oder einer anderen Vegetation ausgestattet werden kann. Die Verwaltung wird zudem gebeten, die damit verbundenen Herstellungskosten sowie die zu erwartenden jährlichen laufenden Kosten für diesen spezifischen Fall zu beziffern.
Zusätzlich wird eine Einschätzung darüber angefordert, in welcher Höhe für dieses Vorhaben Fördergelder beantragt werden können. Als Begründung für den Antrag wird angeführt, dass ein Rasengleis neben einer optischen Aufwertung auch zur Reduzierung der Schallabstrahlung von Schienenfahrzeugen beitragen kann. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie an den Rat der Stadt Essen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 14.Kommunale Ausländerbehörde und Welcome ServiceCenter Essen hier: Handlungskonzept für eine nachhaltige Verbesserung der Dienstleistungsqualität und der Arbeitsbedingungen (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0365/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünes im Rat der Stadt Essen haben einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Handlungskonzepts für die Kommunale Ausländerbehörde und das Welcome ServiceCenter Essen vorsieht. Ziel des Antrags ist eine nachhaltige Verbesserung der Dienstleistungsqualität sowie der Arbeitsbedingungen für die dort tätigen Mitarbeitenden.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, ein Konzept zu erstellen, das verschiedene Aspekte umfasst. Dazu gehören notwendige personelle, organisatorische, räumliche und finanzielle Anpassungen sowie Maßnahmen zur Personalgewinnung, Ausbildung, Qualifizierung und Mitarbeiterbindung. Der Antrag sieht zudem die Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten mit dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen vor. Das Konzept soll eine nach Haushaltsjahren gegliederte Umsetzungsplanung sowie eine entsprechende Budgetanpassung enthalten. Zudem wird ein Sachstandsbericht zur geplanten Ansiedlung der Ausländerbehörde an einem zentral gelegenen Ort angefordert.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit bestehenden Bearbeitungsrückständen, langen Wartezeiten und der Erschwerung der Erreichbarkeit, was sich durch die Corona-Pandemie zusätzlich verändert habe. Es sollen Möglichkeiten zur organisatorischen Differenzierung und zur Nutzung digitaler Angebotsstrukturen geprüft werden, um die Dienstleistungen und die Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden langfristig zu regulieren. Die ersten Ergebnisse des Konzepts sollen nach der Sommerpause 2022 beraten werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 14.1Ergänzungsantrag zu TOP: Kommunale Ausländerbehörde und Welcome ServiceCenter Essen hier: Handlungskonzept für eine nachhaltige Verbesserung der Dienstleistungsqualität und der ArbeitsbedingungenZur Vorlage · 0509/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 0509/2022/LINKE einen Ergänzungsantrag zum Thema der kommunalen Ausländerbehörde und des Welcome ServiceCenter Essen gestellt. Ziel des Antrags ist die Erweiterung eines bestehenden Vorhabens der CDU/Grünen, welches ein Handlungskonzept zur nachhaltigen Verbesserung der Dienstleistungsqualität und der Arbeitsbedingungen vorsieht.
Die Fraktion beantragt, dem bestehenden Antrag einen siebten Punkt hinzuzufügen. Dieser soll die Gewährleistung eines nichtdiskriminierenden Zugangs für die betroffenen Personen im Eingangsbereich des Ausländeramtes zum Gegenstand machen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass der aktuelle Zugang zur Ausländerbehörde über eine Sicherheitsschleuse erfolgt, die mit Kontrollen an Flughäfen vergleichbar sei. Dies führe zu einer Stigmatisierung der Ratsuchenden und widerspreche dem Leitbild einer Willkommenskultur. Die Fraktion regt an, alternative Maßnahmen zur Sicherstellung der Sicherheit der Beschäftigten zu prüfen, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu ermöglichen.
Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung mit einer Empfehlung beginnt. Zudem sollen der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat die Vorlage zur Kenntnisnahme erhalten, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 14.2Stellungnahme Personalrat
- 15.Essen.Großstadt für Kinder - Bestandsaufnahme und NeuausrichtungZur Vorlage · 0483/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünes im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0483/2022 vorgelegt, der eine Bestandsaufnahme sowie eine Neuausrichtung des Leitbildes „Essen.Großstadt für Kinder“ zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und sieht ein zweistufiges Verfahren vor.
Im ersten Schritt wird die Stadtverwaltung gebeten, einen aktuellen Sachstandsbericht zu erstellen. Dieser Bericht soll die wesentlichen Maßnahmen und Meilensteine aufzeigen, die seit der Neuausrichtung des Leitbildes im Jahr 1999 zur Umsetzung beigetragen haben.
Im zweiten Schritt sieht der Antrag die Entwicklung eines neuen Ziel- und Maßnahmenplans vor. Dieser Prozess soll unter Einbeziehung verschiedener Akteure der Kinder- und Jugendarbeit sowie der betroffenen Kinder und Jugendlichen in Essen erfolgen. Der neue Plan soll darlegen, wie die Kinder-, Jugend- und Familienfreundlichkeit der Stadt weiter gesteigert werden kann, wobei auch eine Strategie für die Zeit nach der Corona-Pandemie berücksichtigt werden soll. Federführend für die Vorlage ist das Jugendamt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — verwiesen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — verwiesen
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — eingebracht
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 16.Schulentwicklungsplanung und Schulbau in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktionen)Zur Vorlage · 0260/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und GRÜNE haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts für die Schulentwicklungsplanung und den Schulbau vorsieht. Die Vorlage fordert die Stadtverwaltung dazu auf, auf Grundlage der Bände 1 und 2 des Schulentwicklungsplans bis zur Ratssitzung am 22. Juni 2022 ein Konzept zu erstellen.
Dieses Konzept soll die geplanten Umsetzungsschritte der Verwaltung, einen Zeitplan für Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie eine Kostenschätzung enthalten. Zudem sollen der potenzielle personelle Mehrbedarf für die Baumaßnahmen sowie Kriterien zur Priorisierung und zur Beschleunigung einzelner Vorhaben dargelegt werden. Für das Jahr 2022 sollen zudem umsetzbare Maßnahmen inklusive einer Kostenschätzung aufgezeigt werden. Bei geplanten Neubauten von Grundschulen soll zudem geprüft werden, ob die Mitumsetzung von Kindertagesstätten möglich ist.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit dem im Dezember 2021 beschlossenen zweiten Band der Schulentwicklungsplanung. Die Planung basiert auf einem prognostizierten Bedarf von etwa 1.000 zusätzlichen Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II. Die Fraktionen verweisen auf die Verpflichtung der Kommune zur Bereitstellung von Schulplätzen gemäß dem Schulgesetz NRW.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — kein Beschluss gefasst / ohne Empfehlung in den Rat geschoben
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — eingebracht
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — eingebracht
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 16.1Schulentwicklungsplanung und Schulbau in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0601/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0601/2022/SPD einen Antrag gestellt, der den Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft über die Ausgestaltung der Schulentwicklungsplanung informieren soll. Der Antrag fordert die Verwaltung auf, bei der Erstellung eines Umsetzungskonzepts für die Primarstufe sowie die Sekundarstufen I und II bestimmte Vorgaben zu berücksichtigen.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Priorisierung von Schulen, die laut dem schulscharfen Sozialindex besonderen Herausforderungen gegenüberstehen. Dies betrifft Einrichtungen mit einem Indexwert von mindestens Level 6 oder solche, bei denen mindestens zwei Indikatoren einen hohen Förderbedarf aufzeigen. Zudem soll die Verwaltung prüfen, wie die Unschärfe des Sozialindexes, der den Schulstandort statt des tatsächlichen Wohnortes der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, bereinigt werden kann.
Zur Optimierung der Prozesse sollen Erfahrungen aus vergangenen Schulbauprojekten einfließen. Angesichts knapper Flächen im Stadtkonzern wird eine multidimensionale Nutzung neuer Schulgebäude sowie der bevorzugte Einsatz der Modulbauweise gefordert. Abschließend wird die Verwaltung angewiesen, den personellen Mehrbedarf im Geschäftsbereich 7 im Haushalt 2023/24 zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Der Antrag wurde zurückgezogen.
- 07.04.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (18. Sitzung) — Gilt durch Beschlussfassung im Rat vom 30.03 als erledigt
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 17.Sprachkompetenz schafft Chancen - Seiteneinsteiger rechtzeitig richtig fördern (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0200/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0200/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Förderung der Sprachkompetenz von Seiteneinsteigern an Essener Schulen zum Ziel hat. Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen die Verwaltung mit einer Reihe von Maßnahmen beauftragt.
Im Zentrum der Forderungen steht die Erarbeitung von Konzepten zur sprachlichen Förderung. Die Verwaltung soll darlegen, wie viele Seiteneinsteiger in den vergangenen Schuljahren nach Schulform und Schule aufgenommen wurden. Zudem wird die Erstellung von Konzepten gefordert, um das Sprachniveau A2 bereits vor der zweijährigen Landesförderung durch Intensivkurse zu erreichen sowie die Sprachkompetenz nach Ende dieser Förderung zu evaluieren und bei Bedarf individuell weiterzufördern.
Der Antrag umfasst zudem die Prüfung von Strategien zur frühzeitigen Sprachförderung und die Identifizierung abrufbarer finanzieller Mittel aus dem Schulträger-Budget. Die Verwaltung soll auf das zuständige Amt einwirken, Prozesse für eine zeitnahe Beschulung zu priorisieren und die Bereitstellung digitaler Endgeräte durch Kooperationspartner zu prüfen. Des Weiteren werden die Ausweitung von Sprachkursen in der schulfreien Zeit, die Förderung quartiersnaher Angebote sowie die Vernetzung bestehender Initiativen zur Vermeidung von Doppelstrukturen gefordert. Auch die Prüfung von Kooperationen mit der Universität Duisburg-Essen oder gemeinnützigen Vereinen sowie eine Anpassung der Klassengruppierungen zur Förderung der Integrationsfähigkeit sind Bestandteil des Antrags.
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Beratungsfolge
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Wird mit Ratsbeschuluss vom 30.03.2022 als erledigt betrachtet.
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — geschoben wegen Beratungsbedarf
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 17.1Sprachkompetenz schafft Chancen – Seiteneinsteiger rechtzeitig richtig fördern (gemeins. Antrag der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0614/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung zu einem Bericht über den aktuellen Stand der Förderung und Integration von Seiteneinsteigern an den Essener Schulen auffordert. Hintergrund der Anfrage ist die durch den Krieg in der Ukraine bedingte Entwicklung bei der Zahl der in die Stadt kommenden Familien.
Der Antrag verlangt eine detaillierte Aufstellung der Anzahl eingetroffener Kinder und Jugendlicher sowie deren Verteilung auf die verschiedenen Altersgruppen im Vergleich zum Schuljahr 2020/21. Zudem soll die Verwaltung über die bereits erfolgte Zuweisung auf einzelne Schulen sowie über die weitere Planung zur Beschulung dieser Personengruppen informieren. Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Ressourcenplanung, wobei die Verwaltung die eingesetzten und künftig benötigten Mittel in den Bereichen Personal, Räumlichkeiten und Dolmetscherdienste darlegen soll. Auch die Finanzierung der entstehenden Mehraufwände ist Gegenstand der Anfrage.
Darüber hinaus sollen die Funktionen gemeinnütziger, kirchlicher und sonstiger Akteure sowie der Stand der Kooperation mit der Universität Duisburg-Essen erläutert werden. Abschließend wird die Verwaltung gebeten, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie an die Erfahrungen der Beschulung von Zuwandererkindern seit dem Jahr 2015 angeknüpft und bestehende Angebote wieder ausgebaut werden können. Ziel der Initiative ist die Sicherstellung der sprachlichen Erstförderung sowie des langfristigen Erwerbs der Bildungssprache.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 18.Kostenlose Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Behörden, Schulen, Jugendhäusern und öffentlichen Einrichtungen (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0493/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0493/2022/SPD einen Antrag eingebracht, der die kostenlose Bereitstellung von Menstruationsartikeln in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Essen vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft und den Jugendhilfeausschuss. Zudem wird eine Entscheidung des Stadtrates angestrebt.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer kostenlosen Ausgabe von Menstruationsartikeln in Behörden, Schulen, Jugendhäusern und weiteren öffentlichen Einrichtungen zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen zusammen mit einer Kostenschätzung für verschiedene Umsetzungsoptionen vor den Beratungen des Haushalts 2023/24 den zuständigen Fachausschüssen und dem Stadtrat vorgelegt werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Bereitstellung dieser Artikel dazu beitragen soll, die Sichtbarkeit des Themas zu erhöhen und die Akzeptanz der Menstruation im öffentlichen Raum zu fördern. Es wird darauf hingewiesen, dass ein unvorhergesehener Bedarf an Artikeln zu Einschränkungen im Alltag führen kann. Zudem wird angeführt, dass die Kosten für Menstruationsartikel für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln eine Belastung darstellen können. Die Installation von vandalismusgeschützten Spendern wird als mögliche Lösung genannt.
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Beratungsfolge
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Der Antrag wurde zurückgezogen.
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — eingebracht
- 09.03.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (13. Sitzung) — eingebracht
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.Maßnahmen gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 0542/2022/LINKE · Antrag LINKE
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 20.Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen 2021Zur Vorlage · 2453/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales und Wohnen hat die Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Vorlage dient der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags gemäß dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen, welches eine örtliche Planung zur unverbindlichen Bedarfsplanung zum Stichtag 31. Dezember 2021 vorschreibt. Der Bericht wurde unter Federführung der Sozialplanung fachübergreifend erarbeitet und in die Abstimmung mit dem Facharbeitskreis Pflege sowie der Arbeitsgemeinschaft Soziale einbezogen.
Die Planung beschreibt die Entwicklungen der Pflegelandschaft und gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur unter Berücksichtigung verschiedener Lebensstile. Zu den konkretisierten Handlungsfeldern gehören der Ausbau von Plätzen in der Tagespflege sowie in Pflegewohngruppen. Zudem ist eine jährliche Stichtagsbefragung aller voll- und teilstationären Einrichtungen ab dem Jahr 2022 vorgesehen. Der Bericht thematisiert zudem die Versorgungskapazitäten ambulanter Pflegedienste und den Bedarf an Palliativversorgung.
Aufgrund der Corona-Situation kam es bei der Erstellung des Berichts zu zeitlichen Verzögerungen. Die nächste Pflegeplanung ist für das Jahr 2024 geplant und soll künftig in einem zweijährlichen Rhythmus erfolgen, um als Grundlage für langfristige Prozesse zu dienen. Für die kommende Berichtsvorlage sind Schwerpunkte auf die Bedürfnisse von Senioren mit Behinderungen sowie auf Menschen mit demenziellen Erkrankungen vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen, der Integrationsrat, der Seniorenbeirat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration die Planung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in den UA Soziales
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 21.Verkehrskonzept WerdenZur Vorlage · 0359/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Bericht zum Sachstand des Verkehrskonzepts für den Essener Stadtteil Werden vorgelegt. Das Vorhaben sieht vor, den Durchgangsverkehr von der Brückstraße in die Abteistraße zu verlagern, um die städtebauliche Situation zu verbessern und die Schadstoffbelastung in der Brückstraße zu senken. Ein Lärmgutachten weist jedoch darauf hin, dass die Lärmpegel in der Abteistraße und am Werdener Markt durch die Verkehrsverlagerung ansteigen können.
Nach einem Beschluss des Rates der Stadt Essen aus dem Jahr 2017 untersagte das Oberveraltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Umsetzung des Konzepts. Das Gericht stellte fest, dass eine allgemeine Vorprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz fehlt, da die Änderung des Verlaufs der B 224 eine solche Prüfung erfordert.
Um eine rechtssichere Abwägung der Belange zu ermöglichen, wird die Verwaltung die veralteten Daten zur Verkehrs- und Immissionsbelastung neu evaluieren. Hierzu sollen die Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2010 sowie die entsprechenden Umweltgutachten durch aktuelle Daten ersetzt werden, wobei auch zukünftige Ziele des Modal-Splits zu berücksichtigen sind. Die Ergebnisse dieser neuen Datengrundlage sollen die Basis für die Entscheidung über das weitere Vorgehen und die Prüfung der Umsetzbarkeit des Verkehrskonzepts bilden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Essener Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK)Zur Vorlage · 2270/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2270/2021/6 befasst sich mit dem Essener Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK). Ziel des Konzepts ist die Sicherung von Beständen, die Bereitstellung von Ersatzflächen sowie der Umbau und die Aufwertung von Kleingartenanlagen. Das Dokument umfasst einen Abschlussbericht sowie Vereinssteckbriefe für 114 Vereine. Im Essener Stadtgebiet werden etwa 425,5 Hektar kleingärtnerisch genutzt, wovon 363,3 Hektar dem Stadtverband der Kleingärtnervereine Essen e. V. zugeordnet sind. Die durchschnittliche Parzellengröße beträgt circa 349 Quadratmeter.
Der Erstellungsprozess des Konzepts dauerte etwa drei Jahre und beinhaltete verschiedene Fachbereiche sowie Beteiligungsverfahren, unter anderem eine Fragebogenaktion mit 1.364 Rückläufen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen I bis IX, die relevanten Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Rat der Stadt Essen das EKEK zur Kenntnis nehmen.
Das Kleingartenwesen übernimmt soziale, ökologische und stadtgestalterische Funktionen, etwa bei der Klimaanpassung und der Biodiversität. Es wird ein Optimierungsbedarf bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Vorstandsarbeit festgestellt. Die Pachtverhältnisse weisen eine hohe Kontinuität auf, wobei 77,6 % der Pächter ihre Flächen seit über fünf Jahren nutzen. Aufgrund der geringen Fluktuation wird mit weniger als 200 Neupächtern pro Jahr gerechnet. Als Handlungsbedarf werden die Sicherung personeller und finanzieller Mittel für die Verwaltung sowie die Neugestaltung des Generalpachtvertrags von 2013 zur Erhöhung der Rechtssicherheit angeführt. Hierzu finden bereits Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem Stadtverband statt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Parkentwicklungskonzept Grugapark 2029 (PEK29)Zur Vorlage · 2289/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Parkentwicklungskonzept Grugapark 2029 (PEK29) verabschieden und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragen. Ziel des Konzepts ist die langfristige Erhaltung sowie die Weiterentwicklung des Grugaparks, wobei der Fokus auf Klimaschutz und Klimaanpassung liegt. Die Vorprüfung der Klimarelevanz stuft die Auswirkungen der geplanten Projekte als positiv ein.
Für die erste Phase des Projekts, die den Zeitraum von 2022 bis 2024 umfasst, ist ein Personalmehrbedarf von bis zu 22 Planstellen vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen für diesen Zeitraum belaufen sich auf bis zu 727.300 Euro im konsumtiven Bereich sowie bis zu 5.415.000 Euro im investiven Bereich. Die zusätzlichen Personalkosten werden mit Werten zwischen rund 632.320 Euro und 1.409.216 Euro beziffert. Die Finanzierung für das Jahr 2022 erfolgt aus dem bestehenden Budget.
In der zweiten Phase von 2025 bis 2029 wird ein Bedarf von bis zu drei weiteren Stellen sowie Haushaltsmittel von bis zu etwa 6 Millionen Euro konsumtiv und bis zu etwa 15,7 Millionen Euro investiv veranschlagt. Die projektbezogenen Gesamtkosten bis zum Jahr 2029 werden auf rund 27,9 Millionen Euro geschätzt, wovon etwa 19,3 Millionen Euro aus dem städtischen Haushalt und etwa 8,6 Millionen Euro aus Förder- oder Drittmitteln gedeckt werden sollen. Der Bedarf an personellen Ressourcen ergibt sich unter anderem aus Unterhaltungsrückständen bei baulichen Anlagen sowie geplanten Hochbaumaßnahmen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — geschoben in die Ratssitzung 30.03.2022
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 24.Umsetzung SECAP Sofortmaßnahmen hier: Förderprogramm LastenräderZur Vorlage · 0312/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Einführung eines Förderprogramms für Lastenräder, um die Anschaffung durch Privatpersonen zu unterstützen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Einführung des Programms zum 1. Mai 2022 beschließt. Die Maßnahme ist Teil der Sofortmaßnahmen des Aktionsplans für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP), die bereits im November 2021 vom Rat zur Kenntnis genommen wurden.
Ziel der Förderung ist es, durch eine Kaufprämie Anreize für einen emissionsfreien Transport zu schaffen und Fahrten mit dem Personenkraftwagen zu ersetzen. Gefördert werden die Anschaffungen von werksneuen Fahrrädern, die speziell für den Transport von Gütern oder Personen konstruiert sind. Die finanzielle Unterstützung beträgt maximal 20 Prozent des Anschaffungspreises, wobei die Förderung auf höchstens 500 Euro pro Lastenrad begrenzt ist.
Für das Jahr 2022 wurden bereits Sachmittel in Höhe von 50.000 Euro für diese Aktivität bereitgestellt. Die Gesamthöhe der Förderung ist auf diesen Betrag pro Jahr limitiert, was rechnerisch die Förderung von mindestens 100 Lastenrädern pro Jahr ermöglicht. Die Finanzierung der Sachkosten erfolgt über die Grüne Hauptstadt Agentur. Durch die Reduktion von PKW-Fahrten wird eine Minderung von Treibhausgasemissionen um etwa 48 Tonnen CO2 pro Jahr angestrebt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 25.Abbruch der Straßenüberführung Sachsenring sowie Bau einer BehelfsbrückeZur Vorlage · 0420/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0420/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Rückbau der Straßenüberführung Sachsenring sowie der Errichtung einer Behelfsbrücke als Teil der Bauvorbereitungen für einen Neubau. Hintergrund der Maßnahme ist der Zustand des Bauwerks sowie eine bestehende Traglastbeschränkung von 3,5 Tonnen. Der Baubeginn wird für das Jahr 2026 erwartet, wobei Sperrzeiten der Deutschen Bahn AG bereits im vierten Quartal 2022 genutzt werden können.
Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung des Abbruchs sowie des Bau einer Behelfsbrücke vor. Hierfür wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von maximal 1.750.000 € für das Jahr 2022 beantragt. Die Finanzierung soll durch Umschichtungen aus verschiedenen Projekten erfolgen, darunter Mittel aus den PSP-Elementen zur Straßenüberführung Altendorfer Straße/Bockmühle, zur Ertüchtigung der Gustav-Heinemann-Brücke sowie zur Alfred-Herrhausen-Brücke.
Für die Umsetzung werden zwei Varianten betrachtet. Die Option eines Kaufs der Behelfsbrücke wird mit Gesamtkosten von rund 3.000.000 € veranschlagt, wobei im Jahr 2022 investive Mittel in Höhe von 2.000.000 € benötigt werden. Die Mietvariante beläuft sich auf Gesamtkosten von etwa 2.950.000 €, inklusive jährlicher Mietkosten von rund 85.000 € für den Zeitraum von 2023 bis 2029. Die Kosten für die Gründung und Montage der Brücke werden für 2022 auf rund 300.000 € geschätzt, die vorrangig aus dem Budget des Fachbereichs 66 finanziert werden sollen. Die Demontage der Behelfsbrücke ist für 2029 mit 50.000 € geplant. Eine abschließende Kostenveranschlagung für den Neubau erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse eines Ingenieurbüros.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Verortung von zusätzlich zu schaffenden Personalressourcen im Bereich SchulsozialarbeitZur Vorlage · 0345/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Vorgehensweise für die Verortung von zusätzlichen Personalressourcen im Bereich der kommunal getragenen Schulsozialarbeit dar. Ziel ist der Ausbau der aktuellen Personalstärke, die derzeit 17 Stellen umfasst. Davon sind 16 Stellen operativ an verschiedenen Schulformen tätig, während eine Stelle koordinierend im Fachbereich Schule angesiedelt ist.
Die Auswahl der künftigen Einsatzorte erfolgt auf Basis einer datenbasierten Analyse. Als Kriterien dienen unter anderem die Anzahl der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler, der Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie die Dichte von Bedarfsgemeinschaften mit Bezug zu existenzsichernden Leistungen im Einzugsgebiet. Zudem werden die vorhandenen Stellen vor Ort, außerschulische Unterstützungsangebote sowie Maßnahmen zur Schulentwicklung und Sprachförderung berücksichtigt. Als ergänzender Faktor wird künftig der Schulsozialindex des Landes Nordrhein-Westfalen herangezogen, der unter anderem die Kinder- und Jugendarmut sowie die Verwendung nichtdeutscher Familiensprachen einbezieht.
Ein angestrebtes Ziel des Ausbaus ist eine bezirkliche Orientierung. In den Essener Stadtbezirken sollen künftig mindestens städtische Tandems aus Schulsozialarbeit an Grund- und weiterführenden Schulen installiert werden. Diese sollen die Übergänge zwischen den Schulstufen begleiten und Unterstützungsmöglichkeiten im Stadtteil systematisch vermitteln. Die Verwaltung arbeitet zudem an der Einrichtung eines Facharbeitskreises für die Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 27.Bildung eines Teilstandorts für die städtische Gemeinschaftsgrundschule HüttmannschuleZur Vorlage · 0271/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die formale Bildung eines dauerhaften Teilstandorts für die städtische Gemeinschaftsgrundschule Hüttmannschule in Altendorf. Mit Wirkung zum 1. August 2018 soll das Gebäude in der Hüttmannstraße 90, das ehemalige Gebäude der Salzmannschule, offiziell als Teilstandort der Schule festgeschrieben werden. Der Hauptstandort in der Hüttmannstraße 86 bleibt hiervon unberührt.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, den besonderen Bildungsauftrag der Schule zu unterstützen. Die Hüttmannschule nutzt die Räumlichkeiten in der Hüttmannstraße 90 bereits seit dem Schuljahr 2014/2015 für Differenzierungsangebote, den herkunftssprachlichen Unterricht sowie zur Förderung der Deutschkenntnisse. Da die Gebäude auf demselben Grundstück liegen und lediglich durch einen Zaun getrennt sind, dient das Nebengebäude primär der Durchführung von Fördermaßnahmen und der Hausaufgabenhilfe.
Die Entscheidung basiert auf der stabilen Vierzügigkeit der Schule und den prognostizierten steigenden Schülerzahlen im Stadtteil Altendorf. Durch die Nutzung des Teilstandorts sollen Strukturen für Inklusion und die Betreuung im offenen Ganztag gestärkt werden. Da die Räumlichkeiten bereits ausgestattet sind und die räumliche Nähe eine unproblematische Lehrerversorgung ermöglicht, entstehen durch die formale Änderung keine zusätzlichen Personalkosten für das Sekretariat oder den Hausdienst. Die Schulkonferenz hat der rückwirkenden Bildung des Teilstandorts bereits zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Ersatzbenennungen für den KulturbeiratZur Vorlage · 0459/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 0459/2022/4 Ersatzbenennungen für den Kulturbeirat beschlossen. Die Neubesetzung der Mandate erfolgt auf Basis der Satzung des Kulturbeirates, die vorsieht, dass zwei Vertreter des Arbeitskreises der Schulformsprecherinnen und Schulformsprecher als stimmberechtigte Mitglieder im Gremium vertreten sind.
Im Zuge der Neubesetzung wurde das bisherige stellvertretende Mitglied zum stimmberechtigten Mitglied ernannt. Als neue stellvertretende Mitglieder wurden zudem zwei weitere Personen aus dem Bereich der Schulleitungen benannt. Parallel dazu wurde eine weitere Person als stimmberechtigtes Mitglied in den Kulturbeirat berufen, wobei für diese Position ein stellvertretendes Mitglied bestimmt wurde.
Die personellen Veränderungen basieren auf den Vorschlägen des Arbeitskreises der Schulformsprecherinnen und Schulformsprecher sowie auf einer persönlichen Meldung zur Mitgliedschaft im Kulturbeirat. Die entsprechenden Beschlüsse zur Bestellung der Vertreter wurden im Februar und März 2022 vorbereitet. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und zur Entscheidung an den Rat sowie zur Kenntnisnahme an den Kulturausschuss vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 06.04.2022 · Kulturausschuss (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Aufbau eines sirenengestützten Warnsystems - Zivilschutzsirenen, 3. BauabschnittZur Vorlage · 0344/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen plant die Umsetzung des dritten Bauabschnitts zum Aufbau eines sirenengestützten Warnsystems. Mit diesem Vorhaben sollen 37 weitere Standorte mit Sirenen ausgestattet werden, um die flächendeckende Warnung der Bevölkerung im Ereignisfall zu vervollständigen. Zuvor wurden bereits im ersten und zweiten Bauabschnitt insgesamt 49 Standorte mit funktionsfähigen Anlagen bestückt, wobei der Fokus der ersten Phase auf dem nördlichen Stadtgebiet lag.
Die einmaligen Investitionskosten für den dritten Bauabschnitt belaufen sich auf rund 894.382 Euro. Diese Summe umfasst die Baukosten für freistehende Anlagen sowie Dachanlagen, Digitalfunkgeräte und standortbezogene Planungskosten. Für den laufenden Betrieb entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von etwa 20.350 Euro, die Wartung, Strom und Systemüberwachung beinhalten.
Zur Finanzierung des Projekts stehen Mittel aus der Haushaltsplanung 202komma78 des Fachbereichs 37 sowie verbleibende Mittel aus vorangegangenen Bauabschnitten zur Verfügung. Zudem werden Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen, sofern die Umsetzung im Jahr 2022 abgeschlossen wird. Ein etwa 50.000 Euro hoher Restbetrag wird aus dem städtischen Haushalt gedeckt. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Durchführung dieses dritten Bauabschnitts zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.03.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Essen 2022 - 2026Zur Vorlage · 0186/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0186/2022/2 der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung behandelt die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) der Stadt Essen für den Zeitraum 2022–2026. Grundlage der Planung sind Mengendaten aus dem Jahr 2020 sowie der Stand der Infrastruktur von Dezember 2021. Ziel des Konzeptes ist die Senkung des Restabfallaufkommens pro Einwohner auf 202 kg bis zum Jahr 2025 und auf 191 kg bis 2030.
Der Rat der Stadt Essen soll die Fortschreibung beschließen und die Verwaltung mit der Erstellung eines Abfallvermeidungskonzeptes (AVK) beauftragen, wofür das Umweltamt die Federführung übernimmt. Für das AVK ist ein Kostenvolumen von maximal 400.000 Euro vorgesehen, welches über Abfallgebühren finanziert werden soll. Eine temporäre Gebührenerhöhung von 0,01 Euro pro Liter wäre eine mögliche Folge. Zudem soll die Verwaltung die Gebührenauswirkungen einer Pflichtbiotonne auf Basis der Verträge mit der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH prüfen. Ein sechsmonatiges Modellprojekt zur Erhöhung biogener Abfälle an zwei Standorten mit großen Mehrfamilienhäusern ist ebenfalls vorgesehen.
Der Entwurf des AWK ist das Ergebnis eines Bürgerbeteiligungsprozesses, in dessen Rahmen Stellungnahmen unter anderem vom Integrationsrat, dem Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e. V. sowie der Initiative für Stadtwandel eingeholt wurden. Nach der Auswertung der Rückmeldungen wurde das Konzept in Workshops überarbeitet. Ergänzend sind die Förderung von Urban Mining durch Informationspakete sowie der Ausbau von Entsorgungsstrukturen bei Recyclinghöfen geplant. Eine Vorsortierung von Restabfällen wird aufgrund fehlender Anlagen und möglicher Mehrkosten derzeit nicht umgesetzt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 31.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH hier: Finanzierung CONNECTED.ESSENZur Vorlage · 0171/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0171/2022/2 dient dem Sachstandsbericht zur Smart-City-Initiative „CONNECTED.ESSEN“ sowie der Feststellung des Wirtschaftsplans 2022 der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV). Die Initiative verfolgt für das Jahr 2022 verschiedene Schwerpunkte, darunter den Ausbau des LoRaWAN-Netzes, Smart Parking, eine Bürgerbeteiligungsplattform, die Bereitstellung von WLAN im Grugapark sowie die Erstellung einer Smart-City-Strategie. Das Arbeitsprogramm umfasst Kosten in Höhe von 1,1 Millionen Euro netto, aufgeteilt in 560.000 Euro Personalaufwand, 500.000 Euro Innovationsbudget und 20.000 Euro sonstige Kosten, bei einem Stellenumfang von 5,5 Vollzeitäquivalenten.
Der Wirtschaftsplan 2022 der EVV weist einen Jahresverlust von 30.855.000 Euro aus. Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft wird durch Tochtergesellschaften, Beteiligungen sowie die Energieversorgung städtischer Liegenschaften beeinflusst. Für die Rahmenorganisation von „CONNECTED.ESSEN“ sind Aufwendungen von rund 1,1 Millionen Euro vorgesehen, was zu einer Abweichung von der Haushaltsvorgabe führt. Das Finanzierungskonzept sieht eine Kostenweiterbelastung von 80 Prozent an die Stadt Essen und eine Refinanzierung von 20 Prozent über Dritte vor. Sofern Deckungsmöglichkeiten bestehen, soll der Finanzierungsbeitrag der Stadt Essen im Jahr 2022 erbracht werden; andernfalls soll die Differenz aus der Kapitalrücklage der EVV gedeckt werden. Für die Folgejahre sind anteilige Finanzierungsbeiträge auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen der Haushaltsplanung zu etablieren. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Sachstandsberichts und die Zustimmung zum Wirtschaftsplan vor, wobei die Vertreter in der Gesellschafterversammlung mit der Feststellung beauftragt werden. Zuständig für die Beratung ist der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.03.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 32.Immobilienentwicklung Stadt Essen GmbH (IEE) hier: Wirtschaftliches Konzept und Betrauung der Gesellschaft mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem InteresseZur Vorlage · 0015/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0015/2022/2 befasst sich mit dem wirtschaftlichen Konzept und der Betreuung von Problemimmobilien durch die Immobilienentwicklung Stadt Essen GmbH (IEE) für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2031. Die IEE soll in diesem Rahmen Objekte erwerben, durch Abriss, Instandsetzung oder Modernisierung entwickeln und anschließend an Investoren veräußern. Diese Tätigkeit wird als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse definiert.
Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zur Businessplanung sowie die Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2<0xC2>22 vor. Zur Finanzierung ist eine Kapitaleinlage der Stadt Essen in Höhe von 6.590.500,00 Euro im Jahr 2022 vorgesehen, die über die Immobilien Management Stadt Essen GmbH (IME) geleitet wird. Für das Jahr 2025 ist eine weitere Zufuhr von etwa 2,9 Millionen Euro möglich. Die operative Steuerung der Projekte erfolgt über Geschäftsbesorgungsverträge mit der Allbau Managementgesellschaft mbH und der Grundstückverwaltung Stadt Essen GmbH.
Ein Entwurf für einen Zuwendungsbescheid regelt zudem die Überprüfung der Projekte. Die IEE prüft mittels einer Matrix, ob ein Marktversagen vorliegt, und legt jährlich einen Mittelverwendungsnachweis durch Jahresabschlüsse und Wirtschaftsprüfertestate vor. Die Stadt Essen führt mindestens alle drei Jahre Zwischenkontrollen sowie eine Endkontrolle durch, wobei etwaige Überkompensationen zurückzuerstatten sind. Der Rat soll bis zum 31. Dezember 2024 über die Projektentwicklung und den wirtschaftlichen Fortgang informiert werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.03.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Auftrag zu Verhandlungen zur Errichtung der Zentralbibliothek am Standort „Markt 5/6“Zur Vorlage · 0512/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat beschlossen, die Verwaltung mit der Durchführung exklusiver Verhandlungen zur Errichtung der neuen Zentralbibliothek am Standort „Markt 5/6“ in der Innenstadt zu beauftragen. Die Verhandlungen mit der Wave Real Estate GmbH sollen bis zum Sommer abgeschlossen werden. Parallel dazu wurde festgelegt, dass die Planungen für einen Standort an der Rathenaustraße nicht aufgegeben werden dürfen, um im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen am Standort „Markt 5/6“ eine sofortige Fortführung der Alternativplanung zu ermöglichen.
Die Entscheidung basiert auf einem mehrstufigen Standortsuchprozess, bei dem nach der Prüfung von elf Standorten letztlich zwei als besonders geeignet eingestuft wurden. Im Rahmen eines interfraktionellen Arbeitskreises wurde der Standort „Markt 5/6“ aufgrund der potenziellen Belebung der Innenstadt favorisiert. Die Verwaltung prüft nun die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Klärung von Miet-, Leasing- oder Ankaufsmodellen sowie die haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Zudem stehen die bau- und planungsrechtliche Prüfung einer möglichen Aufstockung des Gebäudes sowie die Untersuchung von Optionen für zusätzliche Büroflächen im Fokus der anstehenden Arbeiten.
Nach Abschluss der Verhandlungen wird die Verwaltung eine neue Vorlage vorlegen, die ein überarbeitetes Raumprogramm sowie die verhandelten Alternativen zur Nutzung der Immobilie enthält. Die Planung sieht zudem eine nachhaltige Gestaltung vor, die unter anderem eine Begrünung der Dachflächen vorsieht.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Durchführung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 und § 165 (4) Baugesetzbuch (BauGB) für das Untersuchungsgebiet "Abdeckelung A 40 und Umfeld" in den Stadtteilen Frohnhausen und HolsterhausenZur Vorlage · 2428/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Nummer 2428/2021/7 des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für das Untersuchungsgebiet „Abdeckelung A 40 und Umfeld“ in den Stadtteilen Frohnhausen und Holsterhausen vor. Das Projekt umfasst eine etwa 2,3 Kilometer lange Deckelung der Autobahn A 40 mit dem Ziel, städtebauliche Aufwertungen sowie die Schaffung von rund 3.000 Wohnungen und Gewerbeflächen zu ermöglichen.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes „Frohnhausen/Holsterhausen“ aus dem Jahr 1985 sowie den Beginn neuer vorbereitender Untersuchungen gemäß den Baugesetzbuch-Vorgaben (§ 141 und § 165 (4) BauGB). Die Untersuchungen sollen als Grundlage für die Wahl eines geeigneten städtebaulichen Verfahrens dienen, die finanzielle Machbarkeit prüfen und eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erstellen. Dabei werden Instrumente der städtebaulichen Sanierung, der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sowie des Stadtumbaus geprüft.
Die Verwaltung wird dazu angehalten, über den Projektfortschritt im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen regelmäßig zu berichten. Die Planungsleistungen sollen über eine öffentliche Ausschreibung an externe Dienstleister vergeben werden, wobei eine Beauftragung im dritten Quartal 2022 angestrebt wird. Die Kosten für die Vergabe dieser Leistungen sind mit 230.000 € veranschlagt. Zuständig für die Entscheidung ist der Rat der Stadt Essen, wobei der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Empfehlung abgibt und die Bezirksvertretung III angehört wird.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 35.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen - Bericht über die Budgetentwicklung im 2. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 0076/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft informiert über die Budgetentwicklung der Förderprogramme KInvFöG sowie „Gute Schule 2020“ im zweiten Halbjahr 2021. Im Rahmen des KInvFöG Kapitel 1 wurde der Förderzeitraum bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, wobei 53 von 55 Maßnahmen bereits abgeschlossen sind. Für das Kapitel 2 des KInvFöG gilt eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2025 bei einem Gesamtfördervolumen von etwa 56,7 Millionen Euro. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung der Generalsanierung der Turnhalle der Realschule am Schloss Borbeck mit Kosten von 5.050.000 Euro sowie die Aufnahme dieser Maßnahme in das Förderprogramm vor. Die kalkulatorischen Kosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf jährlich 133.825 Euro. Zudem sind für die Cranachschule Kosten in Höhe von rund 370.000 Euro für einen Mietcontainer vorgesehen.
Das Programm „Gute Schule 2020“ weist ein Kreditvolumen von 81,4 Millionen Euro auf, wobei sich sechs von neun Großmaßnahmen in der Bauphase befinden. Von den 34 konsumtiven Kleinmaßnahmen sind 29 mit einem Gesamtvolumen von rund 5 Millionen Euro beendet. Die Maßnahme zur Sanierung der Pausenhallendächer in der Ripshorster Straße wurde aufgrund einer drohenden Fristüberschreitung bei der Abwicklung der ersten Darlehnstranche abgemeldet, woraufhin eine Umverteilung der Mittel erfolgt. Zudem wurden 22 Digitalisierungsmaßnahmen an Grundschulen im Wert von etwa 1,5 Millionen Euro abgeschlossen. Die Digitalisierung des Schulstandortes Mintarder Weg wurde wegen eines Abbruchstandortes und fehlender Netzanbindung abgemeldet; die Finanzierung erfolgt künftig über städtische Haushaltsmittel. Alle Maßnahmen des Programms „Gute Schule“ liegen innerhalb des Zeit- und Kostenrahmens.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Stiftsschule, Amselstr. 30, Bau von zwei Stahlaußentreppen zur Sicherstellung des zweiten baulichen RettungswegesZur Vorlage · 2413/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft befasst sich mit der Errichtung von zwei Stahlaußentreppen an der Stiftsschule in der Amselstraße 30. Hintergrund der Maßnahme ist eine Prüfung vom 30. Oktober 2020, bei der in den Gebäudeteilen B und C das Fehlen eines baulich unabhängigen zweiten Rettungsweges festgestellt wurde. Da die aktuelle Situation eine Rettung über Leitern der Feuerwehr voraussetzt, die über die Kapazitäten der Feuerwehr hinausgehen könnte, fordert die Feuerwehr die Herstellung eines baulichen Rettungsweges pro Gebäudetrakt, um den Schulbetrieb weiterhin zu gewährleisten. Da aufgrund der Gebäudegeometrie keine anderen baulichen Lösungen möglich sind, ist der Bau der Außentreppen vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 372.000 Euro brutto. Für Vorplanungsleistungen wurden im Jahr 2021 bereits 40.000 Euro bereitgestellt. Um die Maßnahme vollständig zu finanzieren, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 332.000 Euro für das Jahr 2022 beantragt. Die Deckung dieser Kosten soll durch eine entsprechende Minderausgabe im Projekt Pool Planungsleistungen erfolgen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bau und Baubeginn beschließt und der Rat der Stadt Essen die außerplanmäßige Mittelbereitstellung genehmigt. Die zuständigen Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sowie die Bezirksvertretung II sollen die Vorlage zur Kenntnisnahme bzw. zur Beratung und Empfehlung erhalten.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Umbau des stadteigenen Gebäudes Ellernstraße 29-31 zu einer Stadtwache hier: Kostenanpassung und überplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 0362/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Essen einen Beschlussvorschlag zur Kostenanpassung und Mittelbereitstellung für das Projekt Umbau des stadteigenen Gebäudes in der Ellernstraße 29–31 zu einer Stadtwache vor. Das Vorhaben sieht eine Erhöhung der Kosten für das Projekt 5.600205 von bisher 6.735.000 € um 1.223.000 € auf insgesamt 7.958.000 € vor.
Die Kostensteigerung setzt sich aus zwei wesentlichen Bereichen zusammen. Zum einen fallen Kosten in Höhe von rund 539.000 € für die Gestaltung der Außenflächen an. Dies umfasst den Abbruch und die Entsorgung der ehemaligen Turn- und Pausenhalle sowie die Neugestaltung des Geländes. Geplant sind unter anderem der Bau von Garagen für Dienstfahrzeuge des Ordnungsamtes, eine Einfriedung des Grundstücks, neue Wege, Entwässerungsrinnen sowie Parkplätze für Besucher. Zum anderen ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 684.000 € bei bereits beauftragten Gewerken. Als Gründe werden bauliche Mängel am Bestand, wie etwa die Sanierung von Betondecken und statische Probleme im Fenster- und Dachbereich, sowie allgemeine Baupreissteigerungen und zusätzliche Schadstoffsanierungen angeführt.
Zur Finanzierung der Kostenanpassung wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.000.000 € für das Jahr 2022 beantragt, die durch eine entsprechende Minderausgabe beim Projekt Pool Planungsleistungen gedeckt werden soll. Der verbleibende Restbetrag von 178.000 € soll haushaltsneutral im Jahr 2023 angemeldet werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.03.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 38.Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zur 2. Offenlage des Regionalplans Ruhr Stellungnahme der Stadt Essen zur 2. Offenlage des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 0146/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0146/2022/7 1. Ergänzung befasst sich mit der Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr sowie einer ergänzenden kommunalen Stellungnahme der Stadt Essen zur zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat den Planentwurf aufgrund zahlreicher eingegangener Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren überarbeitet, was eine erneute öffentliche Auslegung zwischen dem 24. Januar und dem 29. April 2022 erforderlich machte.
Die Städte der Planungsgemeinschaft haben die überarbeiteten Unterlagen gesichtet. Dabei wurde festgestellt, dass textliche und zeichnerische Änderungen gegenüber dem Entwurf von 2018 dokumentiert sind. Während die Ermittlung der Bedarfe nicht aktualisiert wurde, ergaben sich Änderungen durch eine gesenkte Ansiedlungsschwelle im Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte, was zu geringeren kommunalen Gewerbeflächenkontingenten führt. Der RVR hat zudem viele redaktionelle Hinweise aus dem ersten Verfahren übernommen, ist jedoch bei konkreten Anregungen zu Flächen sowie bei grundsätzlichen plansystematischen Anregungen der Planungsgemeinschaft nur teilweise gefolgt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Essen eine Entscheidung empfehlen. Der Rat wird beauftragt, der gemeinsamen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft sowie der ergänzenden Stellungnahme der Stadt Essen zuzustimmen und die Verwaltung mit der Einbringung dieser Dokumente in das Beteiligungsverfahren des Regionalverbandes Ruhr zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — kein Beschluss gefasst / ohne Empfehlung in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Teilungsbeschluss für das Änderungsverfahren 03 BO: Berliner Straße/Ottostraße und Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 03a BO: Berliner Straße zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP)Zur Vorlage · 0143/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Entwicklung legt dem Rat der Stadt Essen einen Vorschlag zur Neustrukturierung des Änderungsverfahrens 03 BO (Berliner Straße/Ottostraße) im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) vor. Das bisherige Verfahren, das drei Teilbereiche umfasste, soll in die zwei Verfahren 03a BO (Berliner Straße) und 03b BO (Berliner Straße/Ottostraße) aufgeteilt werden.
Die Aufteilung begründet sich damit, dass die Fortführung der Teile I und II als nicht dringlich eingestuft wurde. Für diese Bereiche soll das Inkrafttreten des Regionalplans Ruhr abgewartet werden. Im Gegensatz dazu soll das Verfahren 03a BO, welches den ehemaligen Teil III umfasst, weitergeführt werden. In diesem Bereich, der Teile der Gewerbegebiete Wattenscheid West und Fröhliche Morgensonne beinhaltet, ist eine Änderung der Darstellung von Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel hin zu Gewerbeflächen vorgesehen. Diese Anpassung erfolgt zur Übereinstimmung mit dem Masterplan Einzelhandel Bochum und dient der Rechtssicherheit für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der öffentlichen Stellen und Träger öffentlicher Belange für das Verfahren 03a BO auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs beschlossen. Die Auslegung ist für die Dauer von einem Monat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 48 MH: Sport- und Freizeitanlagen UhlenhorstwegZur Vorlage · 0145/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Beschlussvorschlag für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) vorgelegt, der die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorsieht. Gegenstand des Verfahrens ist die Änderung des Planbereichs 48 MH, welcher Sport- und Freizeitanlagen am Uhlenhorstweg umfasst.
Das betroffene Areal im Essener Stadtteil Broich erstreckt sich über etwa 5,7 Hektar am nördlichen Rand des Broich-Speldorfer Waldes. Derzeit ist das Gebiet im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan als Wald bzw. Waldbereich mit der Festlegung eines Regionalen Grünzugs ausgewiesen. Durch das Änderungsverfahren soll die Fläche als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freizeit, Erholung und Sport“ sowie als Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen definiert werden. Ziel ist es, den bestehenden Sport- und Freizeitstandort, der unter anderem durch einen Hockey- und Tennisverein sowie Reitanlagen genutzt wird, rechtlich zu sichern und eine angemessene Weiterentwicklung durch Ersatzneubauten oder geringfügige Erweiterungen bestehender Anlagen zu ermöglichen. Dabei wird die überlagernde Festlegung des Regionalen Grünzugs im Bereich der Änderung zurückgenommen.
Die Ergebnisse der bereits durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Spätsommer 2021 wurden zur Kenntnis genommen, wobei sich die Planungsziele nicht grundlegend verändert haben. Die geplante öffentliche Auslegung soll für die Dauer eines Monats erfolgen. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt und anschließend der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 41.Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan: 41 MH: OberheidstraßeZur Vorlage · 0144/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) 41 MH: Oberheidstraße vor. Gegenstand des Verfahrens ist die Umwidmung eines etwa 4,4 Hektar großen Geländes im Mülheimer Stadtteil Dümpten, das an das Essener Stadtgebiet grenzt. Das betroffene Areal, welches derzeit als Grünfläche, regionaler Grünzug sowie teilweise als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, soll in eine gewerbliche Baufläche innerhalb des allgemeinen Siedlungsbereichs umgewandelt werden. Ziel der Änderung ist eine gewerbliche Entwicklung des Geländes, das aktuell durch Sportanlagen und Flächen für Flüchtlingsunterkünfte geprägt ist.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurde die Fläche von ursprünglich 6,7 Hektar um etwa ein Drittel verkleinert. Durch eine Verschiebung der Südwestgrenze um 50 Meter parallel zur BAB 40 wird die bestehende Grünfläche am Autobahnrand beibehalten. Diese Anpassung erfolgte als Reaktion auf Bedenken, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung zur Überplanung des Grünstreifens geäußert wurden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Abwägungsbeschluss über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie den Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren zu verabschieden. Nach der Beschlussfassung wird das Verfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Änderung umfasst den Plan, den Textteil sowie die Begründung inklusive eines Umweltberichts.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 42.Niederschrift Nr. 12 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 23.02.2022
- 43.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 44.Mitteilungen der Verwaltung
- 45.Bestellung einer Prüferin und Abberufung eines PrüfersErgebnis: einstimmig beschlossen
- 46.PersonalangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 47.Glasfaserausbau in Essen hier: Entscheidung über das weitere VorgehenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 47.1Glasfaserausbau in Essen hier: Entscheidung über das weitere VorgehenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 48.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 48.1GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 49.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil