Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Wahl einer sachkundigen Einwohnerin in den Kulturausschuss entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, auf Vorschlag des Integrationsrates eine Person zur sachkundigen Einwohnerin mit beratender Stimme zu wählen. Die Amtszeit der gewählten Person erstreckt sich über die gesamte aktuelle Wahlperiode des Rates.
Die rechtliche Grundlage für die Besetzung von Ausschüssen mit sachkundigen Einwohnern ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen steht dem Integrationsrat das Recht zu, für alle Ausschüsse, sofern rechtlich zulässig, jeweils eine Person sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter aus dem Kreis der gewählten Migrantenvertreter vorzuschlagen.
Die Position im Kulturausschuss wurde zuvor von einer Vertreterin des Integrationsrates besetzt, die ihr Mandat im Integrationsrat zum 4. November 2021 niedergelegt hat. In der Folge übernahm die bisherige Stellvertreterin das ordentliche Mandat im Integrationsrat. Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2022 von seinem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und die Nachfolge für den Kulturausschuss benannt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 159 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 30.03.2022einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen