Abbruch der Straßenüberführung Sachsenring sowie Bau einer Behelfsbrücke
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0420/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Rückbau der Straßenüberführung Sachsenring sowie der Errichtung einer Behelfsbrücke als Teil der Bauvorbereitungen für einen Neubau. Hintergrund der Maßnahme ist der Zustand des Bauwerks sowie eine bestehende Traglastbeschränkung von 3,5 Tonnen. Der Baubeginn wird für das Jahr 2026 erwartet, wobei Sperrzeiten der Deutschen Bahn AG bereits im vierten Quartal 2022 genutzt werden können.
Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung des Abbruchs sowie des Bau einer Behelfsbrücke vor. Hierfür wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von maximal 1.750.000 € für das Jahr 2022 beantragt. Die Finanzierung soll durch Umschichtungen aus verschiedenen Projekten erfolgen, darunter Mittel aus den PSP-Elementen zur Straßenüberführung Altendorfer Straße/Bockmühle, zur Ertüchtigung der Gustav-Heinemann-Brücke sowie zur Alfred-Herrhausen-Brücke.
Für die Umsetzung werden zwei Varianten betrachtet. Die Option eines Kaufs der Behelfsbrücke wird mit Gesamtkosten von rund 3.000.000 € veranschlagt, wobei im Jahr 2022 investive Mittel in Höhe von 2.000.000 € benötigt werden. Die Mietvariante beläuft sich auf Gesamtkosten von etwa 2.950.000 €, inklusive jährlicher Mietkosten von rund 85.000 € für den Zeitraum von 2023 bis 2029. Die Kosten für die Gründung und Montage der Brücke werden für 2022 auf rund 300.000 € geschätzt, die vorrangig aus dem Budget des Fachbereichs 66 finanziert werden sollen. Die Demontage der Behelfsbrücke ist für 2029 mit 50.000 € geplant. Eine abschließende Kostenveranschlagung für den Neubau erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse eines Ingenieurbüros.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.03.2022einstimmig beschlossen
- 23.03.2022einstimmig empfohlen
- 10.03.2022einstimmig empfohlen
- 08.03.2022Kenntnis genommen
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