Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Mitteilungen der Verwaltung
- 2.Niederschrift Nr. 9 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.02.2022
- 3.Einführung redaktionelles Amtsblatt der Stadt EssenZur Vorlage · 0506/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant die Einführung eines redaktionell gestalteten Amtsblatts als Ergänzung zur bestehenden elektronischen Ausgabe für amtliche Bekanntmachungen. Das neue Format soll monatlich erscheinen und eine ausführliche Version der Informationen enthalten, die an die Essener Haushalte zugestellt werden soll. Ziel der Maßnahme ist es, über politische und administrative Prozesse, Stadtentwicklungsprojekte sowie Dienstleistungen der Verwaltung zu informieren und Partizipationsmöglichkeiten zu kommunizieren.
Die redaktionelle Verantwortung für das neue Amtsblatt liegt beim Presse- und Kommunikationsamt. Inhaltlich sollen sich die Beiträge auf das Verwaltungshandeln sowie auf politische Prozesse der Stadt beziehen, wobei auch Fraktionen und Einzelvertreter des Rates die Möglichkeit erhalten, Themen in einem vorgegebenen Umfang einzubringen. Die Umsetzung ist für die zweite Jahreshälfte 2022 vorgesehen. Die Gestaltung und Redaktion werden durch das Presse- und Kommunikationsamt übernommen, während Druck und Verteilung über lokale Verlage erfolgen sollen.
Für die Umsetzung im Jahr 2022 sind überplanmäßige Mittel in Höhe von 125.000 Euro vorgesehen. Für die Folgejahre ab 2023 wird eine jährliche Veranschlagung von 250.000 Euro für die Erstellung und die Distribution an 200.000 Haushalte veranschlagt. Zudem wird geprüft, ob eine personelle Aufstockung für die redaktionelle Arbeit erforderlich ist. Die Finanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Seniorenbeirat hier: Umbenennung und Ergänzung zur Hauptsatzung der Stadt Essen (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0417/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünes im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Umbenennung und strukturelle Anpassung des Seniorenbeirats vorsieht. Mit der Vorlage 0417/2022/CDU/GRÜNE wird die Stadtverwaltung gebeten, den bisherigen Seniorenbeirat in einen Seniorenrat umzubenennen und dieses Gremium fest in die Hauptsatzung der Stadt Essen aufzunehmen.
Die Antragsteller streben zudem eine Anpassung der Hauptsatzung an, um den Seniorenrat in der Beratungsfolge bei Vorlagen, die für Senioren relevante Themen behandeln, verbindlich zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang soll das Gremium die Möglichkeit erhalten, Empfehlungsbeschlüsse zu fassen. Zur Vervollständigung der Satzungsregelung ist zudem die Aufnahme einer Entschädigungsregelung für die Mitglieder des Seniorenrats vorgesehen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Einbindung älterer Menschen in die Gestaltung der Stadt durch diese Maßnahmen gestärkt werden soll. Die Aufnahme in die Hauptsatzung diene zudem der Transparenz, da die Satzung die wesentlichen Zuständigkeiten kommunaler Gremien sowie Regelungen zu Aufwandsentschädigungen umfasst. Es wird zudem darauf verwiesen, dass die Landesseniorenvertretung NRW e.V. ebenfalls eine Aufnahme der Seniorenvertretung in die Hauptsatzung befürwortet. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die über den Seniorenbeirat und den Haupt- und Finanzausschuss bis hin zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen reicht.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Konzept gegen Energiearmut (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0390/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Konzept gegen Energiearmut“ gestellt, der darauf abzielt, die Folgen steigender Energiepreise in Essen abzufedern. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen, E.ON, dem Amt für Soziales und Wohnen, dem JobCenter Essen, der Wohnungswirtschaft sowie der Verbraucherzentrale NRW ein umfassendes Konzept entwickelt.
Zentrale Ziele des Antrags sind die Vermeidung von Strom- und Gassperren. Hierzu sollen die Verwaltung die Anpassung von Arbeitsstandards bei den Kosten der Unterkunft und Heizung prüfen sowie Hilfsleistungen für Bürger ohne staatliche Transferleistungen ausweiten. Zudem soll die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten durch die Grundversorger sichergestellt und ein kostenloser, niedrigschwelliger Beratungsdienst zur Energiearmut bei der Verbraucherzentrale Essen etabliert werden. Zur Koordination soll ein Runder Tisch mit Vertretern der Energie-, Immobilien- und Verbraucherwirtschaft eingerichtet werden.
Der Antrag umfasst ferner die regelmäßige Überprüfung der Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei Beziehern von SGB II und SGB XII sowie die Durchführung einer mehrsprachigen Informationskampagne über Rechte, Pflichten und Beratungsangebote. Die Verwaltung soll zudem den Ausbau von Rechtsberatungen und die Verstärkung sozialer Beratungsangebote im Rahmen des Quartiermanagements prüfen. Ein weiterer Punkt ist die Untersuchung einer anteiligen Finanzierung dieser Angebote durch die beteiligten Akteure aus der Immobilien- und Energiewirtschaft. Auf Landesebene soll zudem auf einen Ausbau der Beratungsangebote der Verbraucherzentrale NRW hingewirkt werden.
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Beratungsfolge
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — erledigt mit Ratsbeschluss vom 23.02.2022
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Mit Ratsbeschluss vom 23.02.2022 erledigt
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Quartalsbericht IV/2021 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 0156/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Haupt- und Finanzausschuss den Quartalsbericht IV/2021 zum Zins- und Schuldenmanagement vorgelegt. Die Vorlage dient der regelmäßigen internen Berichterstattung gemäß der Dienstanweisung Finanzgeschäfte. Gemäß dieser Vorgabe erfolgt eine vierteljährliche Information des Ausschusses über verschiedene finanzielle Entwicklungen und Kennzahlen.
Der Bericht umfasst eine Analyse des gesamten Kreditportfolios der Stadt. Er beinhaltet Informationen zur Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten sowie zur Entwicklung der Schulden. Zudem werden der Abschluss von Options- und Derivatgeschäften inklusive deren Marktwerte sowie weitere relevante Risikokennzahlen dargestellt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Überprüfung der Einhaltung festgelegter Grenzwerte. Der Bericht informiert darüber, ob die in der Dienstanweisung Finanzgeschäfte definierten Limits sowie die in der Haushaltssatzung 2020/2021 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung eingehalten werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Immobilienentwicklung Stadt Essen GmbH (IEE) hier: Wirtschaftliches Konzept und Betrauung der Gesellschaft mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem InteresseZur Vorlage · 0015/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0015/2022/2 befasst sich mit dem wirtschaftlichen Konzept und der Betreuung von Problemimmobilien durch die Immobilienentwicklung Stadt Essen GmbH (IEE) für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2031. Die IEE soll in diesem Rahmen Objekte erwerben, durch Abriss, Instandsetzung oder Modernisierung entwickeln und anschließend an Investoren veräußern. Diese Tätigkeit wird als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse definiert.
Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zur Businessplanung sowie die Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2<0xC2>22 vor. Zur Finanzierung ist eine Kapitaleinlage der Stadt Essen in Höhe von 6.590.500,00 Euro im Jahr 2022 vorgesehen, die über die Immobilien Management Stadt Essen GmbH (IME) geleitet wird. Für das Jahr 2025 ist eine weitere Zufuhr von etwa 2,9 Millionen Euro möglich. Die operative Steuerung der Projekte erfolgt über Geschäftsbesorgungsverträge mit der Allbau Managementgesellschaft mbH und der Grundstückverwaltung Stadt Essen GmbH.
Ein Entwurf für einen Zuwendungsbescheid regelt zudem die Überprüfung der Projekte. Die IEE prüft mittels einer Matrix, ob ein Marktversagen vorliegt, und legt jährlich einen Mittelverwendungsnachweis durch Jahresabschlüsse und Wirtschaftsprüfertestate vor. Die Stadt Essen führt mindestens alle drei Jahre Zwischenkontrollen sowie eine Endkontrolle durch, wobei etwaige Überkompensationen zurückzuerstatten sind. Der Rat soll bis zum 31. Dezember 2024 über die Projektentwicklung und den wirtschaftlichen Fortgang informiert werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.03.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Abbruch der Straßenüberführung Sachsenring sowie Bau einer BehelfsbrückeZur Vorlage · 0420/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0420/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Rückbau der Straßenüberführung Sachsenring sowie der Errichtung einer Behelfsbrücke als Teil der Bauvorbereitungen für einen Neubau. Hintergrund der Maßnahme ist der Zustand des Bauwerks sowie eine bestehende Traglastbeschränkung von 3,5 Tonnen. Der Baubeginn wird für das Jahr 2026 erwartet, wobei Sperrzeiten der Deutschen Bahn AG bereits im vierten Quartal 2022 genutzt werden können.
Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung des Abbruchs sowie des Bau einer Behelfsbrücke vor. Hierfür wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von maximal 1.750.000 € für das Jahr 2022 beantragt. Die Finanzierung soll durch Umschichtungen aus verschiedenen Projekten erfolgen, darunter Mittel aus den PSP-Elementen zur Straßenüberführung Altendorfer Straße/Bockmühle, zur Ertüchtigung der Gustav-Heinemann-Brücke sowie zur Alfred-Herrhausen-Brücke.
Für die Umsetzung werden zwei Varianten betrachtet. Die Option eines Kaufs der Behelfsbrücke wird mit Gesamtkosten von rund 3.000.000 € veranschlagt, wobei im Jahr 2022 investive Mittel in Höhe von 2.000.000 € benötigt werden. Die Mietvariante beläuft sich auf Gesamtkosten von etwa 2.950.000 €, inklusive jährlicher Mietkosten von rund 85.000 € für den Zeitraum von 2023 bis 2029. Die Kosten für die Gründung und Montage der Brücke werden für 2022 auf rund 300.000 € geschätzt, die vorrangig aus dem Budget des Fachbereichs 66 finanziert werden sollen. Die Demontage der Behelfsbrücke ist für 2029 mit 50.000 € geplant. Eine abschließende Kostenveranschlagung für den Neubau erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse eines Ingenieurbüros.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Umbau des stadteigenen Gebäudes Ellernstraße 29-31 zu einer Stadtwache hier: Kostenanpassung und überplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 0362/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Essen einen Beschlussvorschlag zur Kostenanpassung und Mittelbereitstellung für das Projekt Umbau des stadteigenen Gebäudes in der Ellernstraße 29–31 zu einer Stadtwache vor. Das Vorhaben sieht eine Erhöhung der Kosten für das Projekt 5.600205 von bisher 6.735.000 € um 1.223.000 € auf insgesamt 7.958.000 € vor.
Die Kostensteigerung setzt sich aus zwei wesentlichen Bereichen zusammen. Zum einen fallen Kosten in Höhe von rund 539.000 € für die Gestaltung der Außenflächen an. Dies umfasst den Abbruch und die Entsorgung der ehemaligen Turn- und Pausenhalle sowie die Neugestaltung des Geländes. Geplant sind unter anderem der Bau von Garagen für Dienstfahrzeuge des Ordnungsamtes, eine Einfriedung des Grundstücks, neue Wege, Entwässerungsrinnen sowie Parkplätze für Besucher. Zum anderen ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 684.000 € bei bereits beauftragten Gewerken. Als Gründe werden bauliche Mängel am Bestand, wie etwa die Sanierung von Betondecken und statische Probleme im Fenster- und Dachbereich, sowie allgemeine Baupreissteigerungen und zusätzliche Schadstoffsanierungen angeführt.
Zur Finanzierung der Kostenanpassung wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.000.000 € für das Jahr 2022 beantragt, die durch eine entsprechende Minderausgabe beim Projekt Pool Planungsleistungen gedeckt werden soll. Der verbleibende Restbetrag von 178.000 € soll haushaltsneutral im Jahr 2023 angemeldet werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.03.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Stiftsschule, Amselstr. 30, Bau von zwei Stahlaußentreppen zur Sicherstellung des zweiten baulichen RettungswegesZur Vorlage · 2413/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft befasst sich mit der Errichtung von zwei Stahlaußentreppen an der Stiftsschule in der Amselstraße 30. Hintergrund der Maßnahme ist eine Prüfung vom 30. Oktober 2020, bei der in den Gebäudeteilen B und C das Fehlen eines baulich unabhängigen zweiten Rettungsweges festgestellt wurde. Da die aktuelle Situation eine Rettung über Leitern der Feuerwehr voraussetzt, die über die Kapazitäten der Feuerwehr hinausgehen könnte, fordert die Feuerwehr die Herstellung eines baulichen Rettungsweges pro Gebäudetrakt, um den Schulbetrieb weiterhin zu gewährleisten. Da aufgrund der Gebäudegeometrie keine anderen baulichen Lösungen möglich sind, ist der Bau der Außentreppen vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 372.000 Euro brutto. Für Vorplanungsleistungen wurden im Jahr 2021 bereits 40.000 Euro bereitgestellt. Um die Maßnahme vollständig zu finanzieren, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 332.000 Euro für das Jahr 2022 beantragt. Die Deckung dieser Kosten soll durch eine entsprechende Minderausgabe im Projekt Pool Planungsleistungen erfolgen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bau und Baubeginn beschließt und der Rat der Stadt Essen die außerplanmäßige Mittelbereitstellung genehmigt. Die zuständigen Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sowie die Bezirksvertretung II sollen die Vorlage zur Kenntnisnahme bzw. zur Beratung und Empfehlung erhalten.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen - Bericht über die Budgetentwicklung im 2. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 0076/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft informiert über die Budgetentwicklung der Förderprogramme KInvFöG sowie „Gute Schule 2020“ im zweiten Halbjahr 2021. Im Rahmen des KInvFöG Kapitel 1 wurde der Förderzeitraum bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, wobei 53 von 55 Maßnahmen bereits abgeschlossen sind. Für das Kapitel 2 des KInvFöG gilt eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2025 bei einem Gesamtfördervolumen von etwa 56,7 Millionen Euro. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung der Generalsanierung der Turnhalle der Realschule am Schloss Borbeck mit Kosten von 5.050.000 Euro sowie die Aufnahme dieser Maßnahme in das Förderprogramm vor. Die kalkulatorischen Kosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf jährlich 133.825 Euro. Zudem sind für die Cranachschule Kosten in Höhe von rund 370.000 Euro für einen Mietcontainer vorgesehen.
Das Programm „Gute Schule 2020“ weist ein Kreditvolumen von 81,4 Millionen Euro auf, wobei sich sechs von neun Großmaßnahmen in der Bauphase befinden. Von den 34 konsumtiven Kleinmaßnahmen sind 29 mit einem Gesamtvolumen von rund 5 Millionen Euro beendet. Die Maßnahme zur Sanierung der Pausenhallendächer in der Ripshorster Straße wurde aufgrund einer drohenden Fristüberschreitung bei der Abwicklung der ersten Darlehnstranche abgemeldet, woraufhin eine Umverteilung der Mittel erfolgt. Zudem wurden 22 Digitalisierungsmaßnahmen an Grundschulen im Wert von etwa 1,5 Millionen Euro abgeschlossen. Die Digitalisierung des Schulstandortes Mintarder Weg wurde wegen eines Abbruchstandortes und fehlender Netzanbindung abgemeldet; die Finanzierung erfolgt künftig über städtische Haushaltsmittel. Alle Maßnahmen des Programms „Gute Schule“ liegen innerhalb des Zeit- und Kostenrahmens.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 12.Ehrenordnung der Stadt Essen hier: Mitteilungspflicht von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern gem. § 2 der EhrenordnungErgebnis: Kenntnis genommen
- 13.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil