Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Umsetzung SECAP Sofortmaßnahmen hier: Förderprogramm LastenräderZur Vorlage · 0312/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Einführung eines Förderprogramms für Lastenräder, um die Anschaffung durch Privatpersonen zu unterstützen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Einführung des Programms zum 1. Mai 2022 beschließt. Die Maßnahme ist Teil der Sofortmaßnahmen des Aktionsplans für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP), die bereits im November 2021 vom Rat zur Kenntnis genommen wurden.
Ziel der Förderung ist es, durch eine Kaufprämie Anreize für einen emissionsfreien Transport zu schaffen und Fahrten mit dem Personenkraftwagen zu ersetzen. Gefördert werden die Anschaffungen von werksneuen Fahrrädern, die speziell für den Transport von Gütern oder Personen konstruiert sind. Die finanzielle Unterstützung beträgt maximal 20 Prozent des Anschaffungspreises, wobei die Förderung auf höchstens 500 Euro pro Lastenrad begrenzt ist.
Für das Jahr 2022 wurden bereits Sachmittel in Höhe von 50.000 Euro für diese Aktivität bereitgestellt. Die Gesamthöhe der Förderung ist auf diesen Betrag pro Jahr limitiert, was rechnerisch die Förderung von mindestens 100 Lastenrädern pro Jahr ermöglicht. Die Finanzierung der Sachkosten erfolgt über die Grüne Hauptstadt Agentur. Durch die Reduktion von PKW-Fahrten wird eine Minderung von Treibhausgasemissionen um etwa 48 Tonnen CO2 pro Jahr angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.Verkehrskonzept WerdenZur Vorlage · 0359/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Bericht zum Sachstand des Verkehrskonzepts für den Essener Stadtteil Werden vorgelegt. Das Vorhaben sieht vor, den Durchgangsverkehr von der Brückstraße in die Abteistraße zu verlagern, um die städtebauliche Situation zu verbessern und die Schadstoffbelastung in der Brückstraße zu senken. Ein Lärmgutachten weist jedoch darauf hin, dass die Lärmpegel in der Abteistraße und am Werdener Markt durch die Verkehrsverlagerung ansteigen können.
Nach einem Beschluss des Rates der Stadt Essen aus dem Jahr 2017 untersagte das Oberveraltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Umsetzung des Konzepts. Das Gericht stellte fest, dass eine allgemeine Vorprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz fehlt, da die Änderung des Verlaufs der B 224 eine solche Prüfung erfordert.
Um eine rechtssichere Abwägung der Belange zu ermöglichen, wird die Verwaltung die veralteten Daten zur Verkehrs- und Immissionsbelastung neu evaluieren. Hierzu sollen die Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2010 sowie die entsprechenden Umweltgutachten durch aktuelle Daten ersetzt werden, wobei auch zukünftige Ziele des Modal-Splits zu berücksichtigen sind. Die Ergebnisse dieser neuen Datengrundlage sollen die Basis für die Entscheidung über das weitere Vorgehen und die Prüfung der Umsetzbarkeit des Verkehrskonzepts bilden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Abbruch der Straßenüberführung Sachsenring sowie Bau einer BehelfsbrückeZur Vorlage · 0420/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0420/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Rückbau der Straßenüberführung Sachsenring sowie der Errichtung einer Behelfsbrücke als Teil der Bauvorbereitungen für einen Neubau. Hintergrund der Maßnahme ist der Zustand des Bauwerks sowie eine bestehende Traglastbeschränkung von 3,5 Tonnen. Der Baubeginn wird für das Jahr 2026 erwartet, wobei Sperrzeiten der Deutschen Bahn AG bereits im vierten Quartal 2022 genutzt werden können.
Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung des Abbruchs sowie des Bau einer Behelfsbrücke vor. Hierfür wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von maximal 1.750.000 € für das Jahr 2022 beantragt. Die Finanzierung soll durch Umschichtungen aus verschiedenen Projekten erfolgen, darunter Mittel aus den PSP-Elementen zur Straßenüberführung Altendorfer Straße/Bockmühle, zur Ertüchtigung der Gustav-Heinemann-Brücke sowie zur Alfred-Herrhausen-Brücke.
Für die Umsetzung werden zwei Varianten betrachtet. Die Option eines Kaufs der Behelfsbrücke wird mit Gesamtkosten von rund 3.000.000 € veranschlagt, wobei im Jahr 2022 investive Mittel in Höhe von 2.000.000 € benötigt werden. Die Mietvariante beläuft sich auf Gesamtkosten von etwa 2.950.000 €, inklusive jährlicher Mietkosten von rund 85.000 € für den Zeitraum von 2023 bis 2029. Die Kosten für die Gründung und Montage der Brücke werden für 2022 auf rund 300.000 € geschätzt, die vorrangig aus dem Budget des Fachbereichs 66 finanziert werden sollen. Die Demontage der Behelfsbrücke ist für 2029 mit 50.000 € geplant. Eine abschließende Kostenveranschlagung für den Neubau erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse eines Ingenieurbüros.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Citybahn, Abschnitt Berthold-Beitz-Boulevard über Essen 51 bis Haus-Berge-StraßeZur Vorlage · 0178/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr (0178/2022/6) befasst sich mit der Planung der „Citybahn Essen“, insbesondere des Abschnitts zwischen dem Berthold-Beitz-Boulevard über Essen 51 bis zur Haus-Berge-Straße. Das Projekt umfasst den Neubau von Straßenbahngleisen, die Erneuerung der Trasse im Entwicklungsgebiet Essen 51 sowie die Umgestaltung der Haus-Berge-Straße. Geplant sind vier neue barrierefreie Haltestellen an den Standorten Krupp-Park, Schacht Amalie, Bergmühle sowie an einem Schulgebäude. Zudem sollen Radverkehrsanlagen angepasst werden, unter anderem durch die Einrichtung eines 1,85 Meter breiten Radfahrstreifens mit einem 0,50 Meter breiten Sicherheitsstreifen. Im Bereich der Haus-Berge-Straße entfallen etwa 40 Pkw-Stellplätze, wobei im Abschnitt Zollstraße bis Bocholder Straße 30 Plätze erhalten bleiben. Für die Begrünung sind 54 Ersatzpflanzungen vorgesehen.
Die vorläufigen Gesamtkosten belaufen sich auf 31.750.000 Euro. Davon übernimmt die Ruhrbahn GmbH 27.775.000 Euro und die Stadt Essen 3.975.000 Euro. Der städtische Anteil deckt Kosten für Straßenbau, Beleuchtung, Signalisierung, Entwässerung und Begrünung ab. Die Umsetzung ist für den Zeitraum 2024 bis 2025 vorgesehen, wobei die Inbetriebnahme der Citybahn auf Anfang 2026 möglich ist. Der Planfeststellungsbeschluss wurde für den Herbst 2022 erwartet. Die Maßnahme dient der Erfüllung der Barrierefreiheit nach dem Personenbeförderungsgesetz und wird durch Zuschüsse von Land und Bund finanziert. Eine Klimaprüfung bewertet die Auswirkungen als positiv, da eine Verlagerung des Verkehrs vom Kfz- zum ÖPNV-Bereich eine Reduktion des CO2-Ausstoßes bewirkt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.1Citybahn, Abschnitt Berthold-Beitz-Boulevard über Essen 51 bis Haus-Berge-Straße (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0488/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der sich auf den Bauabschnitt der Citybahn zwischen der Essen 51 und der Haus-Berge-Straße bezieht. Konkret geht es um den Bereich des Berthold-Beitz-Boulevards.
Die Antragsteller bitten den Ausschuss für Verkehr und Mobilität um einen Beschluss, der die Stadtverwaltung dazu verpflichtet, die technische Umsetzung eines Rasengleises auf diesem Abschnitt zu prüfen. Im Rahmen dieser Prüfung soll ermittelt werden, ob der Gleiskörper mit Rasen oder einer anderen Vegetation ausgestattet werden kann. Die Verwaltung wird zudem gebeten, die damit verbundenen Herstellungskosten sowie die zu erwartenden jährlichen laufenden Kosten für diesen spezifischen Fall zu beziffern.
Zusätzlich wird eine Einschätzung darüber angefordert, in welcher Höhe für dieses Vorhaben Fördergelder beantragt werden können. Als Begründung für den Antrag wird angeführt, dass ein Rasengleis neben einer optischen Aufwertung auch zur Reduzierung der Schallabstrahlung von Schienenfahrzeugen beitragen kann. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie an den Rat der Stadt Essen vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 6.Beauftragung eines Projektkoordinators "Citybahn"Zur Vorlage · 0419/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Beauftragung eines Projektkoordinators für das Gesamtprojekt „Citybahn“ beschließen. Das Vorhaben umfasst ein Kostenvolumen von insgesamt 800.000 Euro, wobei die Honorarkosten für den Anteil der Stadt Essen für den Zeitraum von Mitte 2022 bis Mitte 2026 auf diesen Betrag veranschlagt sind. Die Kosten für die Projektkoordination werden zwischen der Stadt Essen und der Ruhrbahn GmbH hälftig aufgeteilt.
Das Projekt „Citybahn“ basiert auf der Erweiterung der ursprünglichen Planung zur „Bahnhofstangente“, welche den Neubau von Straßenbahngleisen im Berthold-Beitz-Boulevard, einen Trassenneubau im Entwicklungsgebiet Essen 51 sowie eine Straßenbahnseparation in der Haus-Berge-Straße umfasst. Die bauliche Fertigstellung ist für die Jahre 2025 oder 2026 vorgesehen.
Die Aufgabe der Projektkoordination soll die Organisation, Information, Dokumentation sowie das Konflikt-, Termin- und Schnittstellenmanagement zwischen internen und externen Projektbeteiligten umfassen. Ziel ist eine zusammenfassende Steuerung des komplexen Projekts, das von zwei Bauherren realisiert wird, um die Zusammenarbeit mit weiteren Partnern wie Versorgungs- oder Telekommunikationsunternehmen zu unterstützen.
Für das Jahr 2022 werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von rund 120.000 Euro benötigt, um erste Leistungen des Koordinators zu finanzieren. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 680.000 Euro beantragt, um die Beauftragung im vollen Umfang zu ermöglichen. Die Deckung der Mittel erfolgt über entsprechende Haushaltsposten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 7.1Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Assmannweg von Berthold-Beitz-Boulevard bis Feilenstraße"Zur Vorlage · 0304/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird im Rahmen der Sitzung am 10. März 2022 über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Assmannweg beraten. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt vom Berthold-Beitz-Boulevard bis zur Feilenstraße und ist unter der KAG-Nummer 33/21 im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen gelistet.
Gegenstand der Vorlage ist der Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die Maßnahme wird damit begründet, dass die bestehende Anlage die Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 nicht erfüllt. Die Anpassung dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 57.000 Euro.
Die Umsetzung erfolgt auf Basis der Ergebnisse einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW. Für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke entsteht durch das Bauvorhaben eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Zwar führt der Bezug von Ökoststrom für die Straßenbeleuchtung zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch wird durch den geringeren Stromverbrauch eine gesamtheitliche positive Auswirkung auf den Klimaschutz angenommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.2Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Am Thyssenhaus von Bert-Brecht-Straße bis Kruppstraße"Zur Vorlage · 0306/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird im Rahmen der Vorlage 0306/2022/6 über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Bereich „Am Thyssenhaus“ zwischen der Bert-Brecht-Straße und der Kruppstraße beraten. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 97/21 enthalten. Ziel des Vorhabens ist der Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik, um die Straßenbeleuchtung an die geltenden DIN-Normen anzupassen und die Verkehrssicherheit auf dem Abschnitt zu gewährleisten.
Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß § 8a Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke unterliegen aufgrund der Maßnahme einer Beitragspflicht nach § 8 KAG. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 23.000 Euro, wobei kalkulatorische Zinsen in Höhe von 150 Euro vorgesehen sind.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Zwar führt die Nutzung von Ökoststrom für die Straßenbeleuchtung zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch wird durch den geringeren Stromverbrauch eine gesamtheitliche positive Auswirkung auf den Klimaschutz konstatiert. Die zuständige Fachabteilung hat die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Maßnahme zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit dargelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.3Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen Hatzper Bogen von "An der Ziegelei bis Hatzper Bogen 54 (Ende)"Zur Vorlage · 0325/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung von Beleuchtungsmaßnahmen am Hatzper Bogen, im Bereich von der Straße „An der Ziegelei“ bis zum Hatzper Bogen 54, beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 180/20 enthalten. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage des Ergebnisses einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß § 8a Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau der Straßenbeleuchtung inklusive der Umstellung auf LED-Technik. Die vorliegende Dokumentation führt an, dass die bestehende Beleuchtungsanlage die Anforderungen der DIN (EN) 13201 nicht erfüllt und die Masten in einem maroden Zustand sind. Die Anpassung an die geltenden Normen dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 39.000 Euro. Durch die Umstellung auf LED-Technik und die Nutzung von Ökostrom wird die Maßnahme hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv eingestuft, da ein geringerer Stromverbrauch entsteht. Die Finanzierung erfolgt über ein entsprechendes PSP-Element. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke unterliegen aufgrund der Maßnahme der Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts nach § 8a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)
- 8.1Aufnahme der Baumaßnahme "Kleine Schönscheidtstraße" in das Straßen- und WegekonzeptZur Vorlage · 0324/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Aufnahme der Baumaßnahme „Kleine Schönscheidtstraße“ in das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen beschlossen. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt von Am Zehnthof bis zur Kleine Schönscheidtstraße 20 und ist unter der KAG-Nummer 222/21 geführt. Die Aufnahme erfolgt in die Anlage 4 des Konzepts im Block b, welcher die nach derzeitiger Einschätzung beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) enthält.
Gegenstand der Maßnahme ist die Erneuerung der Beleuchtungsanlage. Da die vorhandenen Leuchten ersetzt werden müssen und die Masten keine Standsicherheit mehr aufweisen, soll die Anlage an die aktuell gültigen Normen angepasst werden, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten für dieses Vorhaben beläuft sich auf 24.000 Euro.
Das Straßen- und Wegekonzept wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben des KAG bedarfsgerecht fortgeschrieben. Dies dient dazu, die Grundlage für die Durchführung der erforderlichen Anliegerversammlungen zu schaffen, bevor Beschlüsse über die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen gefasst werden. Eine Vorabprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hier: Wende der Dieselzüge (RE14) Essen-Steele OstZur Vorlage · 0311/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Schienenpersonennahverkehr im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr befasst sich mit der dauerhaften Anpassung der Linienführung der RE14 und RB33. Hintergrund der Maßnahme ist die Verlängerung der Linie RE14 nach Essen-Steele Ost im Zuge der Taktverdichtung der S-Bahn im Dezember 2019. Diese Änderung führte zu Lärmbelästigungen im Bereich der Wendeposition östlich des Bahnhofs Essen-Steele Ost, woraufhin Anwohner eine Klage gegen das Eisenbahnverkehrsunternehmen NordWestBahn einreichten.
Nach einem Betriebsversuch im Oktober 2021, bei dem die Endpunkte der Linien RB33 und RE14 vertauscht wurden, zeigt die Auswertung, dass die Bedenken hinsichtlich der Pünktlichkeit im Knoten Essen nicht eingetreten sind. Infolgedessen wird der Linientausch zum Juni 2022 dauerhaft umgesetzt. Die Linie RE14 endet künftig im Essener Hauptbahnhof, während die Linie RB33 nach Essen-Steele Ost verkehrt. Durch diese Umstellung reduziert sich die Zugfrequenz zwischen dem Essener Hauptbahnhof und Essen-Steele um einen Zug pro Stunde. Die Beteiligten bewerten diese Auswirkung auf den Schienenpersonennahverkehr im Stadtgebiet als geringfügig.
Eine Rückabwicklung der Maßnahme ist für Dezember 2026 vorgesehen, sobald die Linie RE14 auf Akkumulator-Triebwagen umgestellt wird. Die Einsatz der elektrischen Fahrzeuge soll die Lärmsituation verbessern. Die beteiligten Verkehrsunternehmen behalten sich vor, die Maßnahme bei negativen Auswirkungen auf den Verkehrsknoten Essen vorzeitig aufzuheben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Sachstand zur Umgestaltung der Steeler Straße und barrierefreier Umbau der Straßenbahnhaltestelle WörthstraßeZur Vorlage · 0358/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr informiert über den aktuellen Sachstand zur Umgestaltung der Steeler Straße sowie zum barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Wörthstraße. Das Projekt umfasst den Abschnitt zwischen dem Wasserturm und der Huttropstraße und sieht eine Aufwertung des Straßenraums sowie die Verlegung von Straßenbahnschienen vor. Ziel ist zudem die Schaffung breiterer Seitenräume zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität.
Die Verwaltung führt aus, dass die angekündigte Beschlussvorlage aufgrund von Fachpersonalmangel und gebundenen Planungskapazitäten nicht wie geplant Ende 2021 fertiggestellt werden konnte. Am Plankonzept haben sich seit dem letzten Bericht keine wesentlichen Änderungen ergeben. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden jedoch neue Anforderungen der Feuerwehr berücksichtigt. Da der geplante Querschnitt die Positionierung von Leiterwagen unter dem Straßenbahn-Fahrdraht beeinflussen könnte, müssen definierte Aufstellflächen im Seitenraum freigehalten werden. Dies erfordert eine Anpassung der geplanten Lage der Steige an der Haltestelle Wörthstraße sowie eine umfangreichere Signalisierung.
Die Auswirkungen dieser Vorgaben auf die Standorte von Bäumen und die Planung der Fahrdrahtmasten werden derzeit geprüft. Die Verwaltung und die Ruhrbahn beabsichtigen, die weitere Prüfung im Rahmen der Entwurfsplanung an ein Ingenieurbüro zu vergeben. Ein Planbeschluss ist für das erste Quartal 2023 vorgesehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung I sollten den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Information zur Einreichung der Förderanträge zur Verlängerung der U11 und U17Zur Vorlage · 0385/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 0385/2022/6 über den aktuellen Stand der Förderanträge zur Verlängerung der U-Bahn-Linien U11 und U17 informiert. Nachdem ein im Januar 2021 eingereichter Antrag für ein gemeinsames Paket zur Aufnahme in den Planungsvorrat des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) abgelehnt wurde, wurden im Januar 2022 neue, getrennte Anträge gestellt. Diese beziehen sich auf unterschiedliche Planungszeiträume und zielen darauf ab, Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI zu finanzieren. Eine Förderung ist nach Prüfung der Anträge und Erteilung der Zuwendungsbescheide als Anteilsfinanzierung mit einem Fördersatz von bis zu 90 % möglich.
Die Konzeptidee für die Linie U11 sieht eine unterirdische Trassenführung von der Endhaltestelle Messe West-Süd/Gruga entlang der A52 bis zur Sommerburgstraße vor, um das Büro- und Verwaltungszentrum Bredeney zu erschließen. Für die Linie U17 ist eine oberirdische Verlängerung von der Haltestelle Margarethenhöhe bis zum Helgolandring sowie ein weiterer Schritt über die A52 bis zur Theodor-Althoff-Straße geplant. Durch die räumliche Nähe der Haltestellen Helgolandring und Sommerburgstraße soll bei einer Realisierung beider Projekte eine Verknüpfung der Linien ermöglicht werden, um die Erreichbarkeit des Büroparks Bredeney zu verbessern. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat den Sachstandsbericht zur Kenntnis genommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Sachstandsbericht zur Ausleuchtung von FußgängerüberwegenZur Vorlage · 0410/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Sachstand der Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Verkehr und Mobilität. Im Rahmen eines 2018 beauftragten Programms hat das Amt für Straßen und Verkehr die Beleuchtungssituation der städtischen Fußgängerüberwege im Essener Stadtgebiet untersucht.
Von den insgesamt 420 im Straßennetz der Stadt befindlichen Fußgängerüberwegen, die in der Straßenbaulast der Stadt liegen, entsprechen 383 der DIN-Norm 67523. Dies entspricht einem Anteil von 91 Prozent. Die verbleibenden 37 Übergänge, also etwa 9 Prozent der städtischen Bestände, wurden als unzureichend beleuchtet identifiziert.
Die Verwaltung plant, diese 37 unzureichend beleuchteten Übergänge innerhalb der nächsten fünf Jahre normgerecht nachzurüsten. Die Umsetzung der Maßnahmen ist von der Prüfung der Beitragsfähigkeit nach dem Kommunalabgabengesetz abhängig. Sollten Maßnahmen als beitragsfähig eingestuft werden, kann sich der Zeitplan durch notwendige Anliegerversammlungen verlängern. Bei der Umsetzung soll eine Priorisierung im Bereich von Straßenbaumaßnahmen oder Beleuchtungserneuerungen erfolgen. Zudem ist vorgesehen, unzureichend beleuchtete Übergänge in der Nähe von Schulen und Kindertagesstätten vorrangig zu behandeln. Eine strikte Priorisierung der restlichen Übergänge wird aufgrund der geringen Anzahl nicht angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Sachstandsbericht zur Maßnahme "Fußgängerüberführung Josef-Hoeren-Straße“Zur Vorlage · 0369/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0369/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 dient als Sachstandsbericht zum Projekt der neuen Fußgängerüberführung in der Josef-Hoeren-Straße. Nach dem Rückbau der alten Überführung im Januar 2021 aufgrund eines mangelhaften Bauwerkzustandes ist ein Ersatzneubau geplant. Dieser soll die Stadtteile Stoppenberg, Altenessen-Süd und Katernberg wieder miteinander verbinden und zusätzlich die Köln-Mindener-Straße queren. Bei der Planung stehen die Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 sowie die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) im Fokus, wobei im Konfliktfall die Barrierefreiheit Vorrang erhält.
Im Rahmen der Realisierung wurde bereits der Grundstückserwerb für die südliche Rampe im Bereich Großwesterkamp abgeschlossen. Bei den Planungen wurde festgestellt, dass die Oberleitungsanlagen der DB Netz AG eine abweichende Höhenlage aufweisen. Um eine Erhöhung des Bauwerks zu vermeiden, wird ein Umbau der Oberleitungsanlage durchgeführt. Dies ermöglicht eine geringere Bauhöhe und eine Reduzierung der Wege für die Verkehrsteilnehmenden, wobei die Kosten für den Umbau nahezu durch die Einsparungen kompensiert werden können.
Aktuell werden vor Ort Verdachtspunkte auf Blindgänger untersucht, die aus Luftbildauswertungen hervorgegangen sind. Im März erfolgt die Vorstellung der Planung bei der DB Netz AG, um die abschließende Zustimmung sowie die Unterzeichnung einer Kreuzungsvereinbarung zu erwirken. Die Vorlage zum Baubeginn soll im Spätsommer 2022 dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen - Bericht über die Budgetentwicklung im 2. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 0076/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft informiert über die Budgetentwicklung der Förderprogramme KInvFöG sowie „Gute Schule 2020“ im zweiten Halbjahr 2021. Im Rahmen des KInvFöG Kapitel 1 wurde der Förderzeitraum bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, wobei 53 von 55 Maßnahmen bereits abgeschlossen sind. Für das Kapitel 2 des KInvFöG gilt eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2025 bei einem Gesamtfördervolumen von etwa 56,7 Millionen Euro. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung der Generalsanierung der Turnhalle der Realschule am Schloss Borbeck mit Kosten von 5.050.000 Euro sowie die Aufnahme dieser Maßnahme in das Förderprogramm vor. Die kalkulatorischen Kosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf jährlich 133.825 Euro. Zudem sind für die Cranachschule Kosten in Höhe von rund 370.000 Euro für einen Mietcontainer vorgesehen.
Das Programm „Gute Schule 2020“ weist ein Kreditvolumen von 81,4 Millionen Euro auf, wobei sich sechs von neun Großmaßnahmen in der Bauphase befinden. Von den 34 konsumtiven Kleinmaßnahmen sind 29 mit einem Gesamtvolumen von rund 5 Millionen Euro beendet. Die Maßnahme zur Sanierung der Pausenhallendächer in der Ripshorster Straße wurde aufgrund einer drohenden Fristüberschreitung bei der Abwicklung der ersten Darlehnstranche abgemeldet, woraufhin eine Umverteilung der Mittel erfolgt. Zudem wurden 22 Digitalisierungsmaßnahmen an Grundschulen im Wert von etwa 1,5 Millionen Euro abgeschlossen. Die Digitalisierung des Schulstandortes Mintarder Weg wurde wegen eines Abbruchstandortes und fehlender Netzanbindung abgemeldet; die Finanzierung erfolgt künftig über städtische Haushaltsmittel. Alle Maßnahmen des Programms „Gute Schule“ liegen innerhalb des Zeit- und Kostenrahmens.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Mitteilungen der Verwaltung
- 16.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 17.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 18.Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms 2017 - 2020 hier: Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der erteilten Aufträge zur Abwicklung der Investitionsprogramme KInvFG Kapitel 1 und 2 sowie Gute Schule 2020 im IV. Quartal 2021.Ergebnis: Kenntnis genommen
- 19.Verschiedenes