Sachstandsbericht zur Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Sachstand der Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Verkehr und Mobilität. Im Rahmen eines 2018 beauftragten Programms hat das Amt für Straßen und Verkehr die Beleuchtungssituation der städtischen Fußgängerüberwege im Essener Stadtgebiet untersucht.
Von den insgesamt 420 im Straßennetz der Stadt befindlichen Fußgängerüberwegen, die in der Straßenbaulast der Stadt liegen, entsprechen 383 der DIN-Norm 67523. Dies entspricht einem Anteil von 91 Prozent. Die verbleibenden 37 Übergänge, also etwa 9 Prozent der städtischen Bestände, wurden als unzureichend beleuchtet identifiziert.
Die Verwaltung plant, diese 37 unzureichend beleuchteten Übergänge innerhalb der nächsten fünf Jahre normgerecht nachzurüsten. Die Umsetzung der Maßnahmen ist von der Prüfung der Beitragsfähigkeit nach dem Kommunalabgabengesetz abhängig. Sollten Maßnahmen als beitragsfähig eingestuft werden, kann sich der Zeitplan durch notwendige Anliegerversammlungen verlängern. Bei der Umsetzung soll eine Priorisierung im Bereich von Straßenbaumaßnahmen oder Beleuchtungserneuerungen erfolgen. Zudem ist vorgesehen, unzureichend beleuchtete Übergänge in der Nähe von Schulen und Kindertagesstätten vorrangig zu behandeln. Eine strikte Priorisierung der restlichen Übergänge wird aufgrund der geringen Anzahl nicht angestrebt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022Kenntnis genommen
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