Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Am Thyssenhaus von Bert-Brecht-Straße bis Kruppstraße"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird im Rahmen der Vorlage 0306/2022/6 über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Bereich „Am Thyssenhaus“ zwischen der Bert-Brecht-Straße und der Kruppstraße beraten. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 97/21 enthalten. Ziel des Vorhabens ist der Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik, um die Straßenbeleuchtung an die geltenden DIN-Normen anzupassen und die Verkehrssicherheit auf dem Abschnitt zu gewährleisten.
Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß § 8a Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke unterliegen aufgrund der Maßnahme einer Beitragspflicht nach § 8 KAG. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 23.000 Euro, wobei kalkulatorische Zinsen in Höhe von 150 Euro vorgesehen sind.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Zwar führt die Nutzung von Ökoststrom für die Straßenbeleuchtung zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch wird durch den geringeren Stromverbrauch eine gesamtheitliche positive Auswirkung auf den Klimaschutz konstatiert. Die zuständige Fachabteilung hat die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Maßnahme zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit dargelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.03.2022einstimmig beschlossen
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