Umsetzung SECAP Sofortmaßnahmen hier: Förderprogramm Lastenräder
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Einführung eines Förderprogramms für Lastenräder, um die Anschaffung durch Privatpersonen zu unterstützen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Einführung des Programms zum 1. Mai 2022 beschließt. Die Maßnahme ist Teil der Sofortmaßnahmen des Aktionsplans für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP), die bereits im November 2021 vom Rat zur Kenntnis genommen wurden.
Ziel der Förderung ist es, durch eine Kaufprämie Anreize für einen emissionsfreien Transport zu schaffen und Fahrten mit dem Personenkraftwagen zu ersetzen. Gefördert werden die Anschaffungen von werksneuen Fahrrädern, die speziell für den Transport von Gütern oder Personen konstruiert sind. Die finanzielle Unterstützung beträgt maximal 20 Prozent des Anschaffungspreises, wobei die Förderung auf höchstens 500 Euro pro Lastenrad begrenzt ist.
Für das Jahr 2022 wurden bereits Sachmittel in Höhe von 50.000 Euro für diese Aktivität bereitgestellt. Die Gesamthöhe der Förderung ist auf diesen Betrag pro Jahr limitiert, was rechnerisch die Förderung von mindestens 100 Lastenrädern pro Jahr ermöglicht. Die Finanzierung der Sachkosten erfolgt über die Grüne Hauptstadt Agentur. Durch die Reduktion von PKW-Fahrten wird eine Minderung von Treibhausgasemissionen um etwa 48 Tonnen CO2 pro Jahr angestrebt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 30.03.2022mehrheitlich beschlossen
- 10.03.2022mehrheitlich empfohlen
- 01.03.2022mehrheitlich empfohlen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umweltamt
- Berichte/ Stellungnahmen der Arbeitsgruppen hier: Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße" Stellungnahme zu den geplanten Aufforstungsflächen für den Ersatzflächenpool 08.04.2025
- Umstellung des Versandes der Unterlagen des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde von analog auf digital 08.04.2025
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/19 "Gladbecker Straße / Blumenfeldstraße" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Naturschutzrechtliche Befreiungen - März 2025 (öffentlich) 08.04.2025
- Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Nr. 59 E "Holteyer Straße / Im Heimberge" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Nachwahl zum Beirat Untere Naturschutzbehörde 04.06.2025