Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 9 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 02.11.2021
- 2.Niederschrift Nr. 10 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 07.12.2021
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 4.Umbenennung EBE, Abfallvermeidungskonzept, MehrweggeschirrZur Vorlage · 1364/2021/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung wird auf eine Eingabe von Petenten reagiert, die verschiedene Maßnahmen im Bereich der Abfallwirtschaft vorschlagen. Die Anregungen umfassen die Wiedereingliederung der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) in die städtische Verwaltung, die Umbenennung des Unternehmens in „Kreislaufwirtschaft Essen“, die Erstellung eines Abfallvermeidungskonzeptes sowie eine Informationskampagne zu Mehrwegalternativen und dem Verbot bestimmter Einweg-Plastikartikel.
Hinsichtlich der organisatorischen Struktur der EBE wird darauf hingewiesen, dass die aktuellen Verträge bis zum 31. Dezember 2023 laufen und sich bei ausbleibender Kündigung automatisch um fünf Jahre verlängern. Ein internes Prüfverfahren zur Möglichkeit einer Vertragskündigung ist im Gange. Der Rat wird im Spätherbst des laufenden Jahres über den Fortbestand der Verträge und die zukünftige Organisationsform entscheiden. Eine Umbenennung der EBE wäre von der Entscheidung über die künftige Organisationsform abhängig und mit Kosten für die Anpassung von Fahrzeugen, Behältern und Werbemitteln verbunden.
Ein Abfallvermeidungskonzept wird nach der Verabschiedung der entsprechenden Landesgesetzgebung vorbereitet. Parallel dazu arbeitet die Stadt bereits an einem Konzept zur Information und Beratung von Gastronomiebetrieben bezüglich der Nutzung von Mehrwegalternativen, wobei auch stichprobenartige Kontrollen durch die Untere Abfallwirtschaftsbehörde vorgesehen sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.a)Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Essen 2022 - 2026Zur Vorlage · 0186/2022/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0186/2022/2 der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung behandelt die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) der Stadt Essen für den Zeitraum 2022–2026. Grundlage der Planung sind Mengendaten aus dem Jahr 2020 sowie der Stand der Infrastruktur von Dezember 2021. Ziel des Konzeptes ist die Senkung des Restabfallaufkommens pro Einwohner auf 202 kg bis zum Jahr 2025 und auf 191 kg bis 2030.
Der Rat der Stadt Essen soll die Fortschreibung beschließen und die Verwaltung mit der Erstellung eines Abfallvermeidungskonzeptes (AVK) beauftragen, wofür das Umweltamt die Federführung übernimmt. Für das AVK ist ein Kostenvolumen von maximal 400.000 Euro vorgesehen, welches über Abfallgebühren finanziert werden soll. Eine temporäre Gebührenerhöhung von 0,01 Euro pro Liter wäre eine mögliche Folge. Zudem soll die Verwaltung die Gebührenauswirkungen einer Pflichtbiotonne auf Basis der Verträge mit der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH prüfen. Ein sechsmonatiges Modellprojekt zur Erhöhung biogener Abfälle an zwei Standorten mit großen Mehrfamilienhäusern ist ebenfalls vorgesehen.
Der Entwurf des AWK ist das Ergebnis eines Bürgerbeteiligungsprozesses, in dessen Rahmen Stellungnahmen unter anderem vom Integrationsrat, dem Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e. V. sowie der Initiative für Stadtwandel eingeholt wurden. Nach der Auswertung der Rückmeldungen wurde das Konzept in Workshops überarbeitet. Ergänzend sind die Förderung von Urban Mining durch Informationspakete sowie der Ausbau von Entsorgungsstrukturen bei Recyclinghöfen geplant. Eine Vorsortierung von Restabfällen wird aufgrund fehlender Anlagen und möglicher Mehrkosten derzeit nicht umgesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Ausweitung und Anpassung der EBE-Umweltpädagogik auf Jugendliche und Erwachsene in Addition zum EBE-Infomobil Hier: Sachstandsbericht und EntwicklungsmöglichkeitenZur Vorlage · 2435/2021/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung befasst sich mit der Evaluation sowie der möglichen Anpassung der Umweltpädagogik der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE). Im Fokus steht dabei die Untersuchung der Erfahrungen mit dem seit Juli 2021 eingesetzten „Infomobils zur Abfallberatung“.
Die jährlichen Personalkosten für das Projekt belaufen sich auf etwa 95.000 Euro und umfassen zwei Mitarbeiter sowie einen Koordinator. Zusätzlich fallen jährlich rund 8.000 Euro für Infomaterial sowie monatliche Standgebühren in Höhe von circa 1.000 Euro an. Einmalige Anschaffungskosten in Höhe von rund 90.000 Euro für einen Wagen, der über einen Zeitraum von acht Jahren abgeschrieben wird, sowie 1.000 Euro für Inventar sind ebenfalls aufgeführt.
Der Bericht legt vor, dass die zuständigen Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz den Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ausweitung der Einsatzbereiche mit höheren laufenden Kosten verbunden wäre. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz liegt auf Stufe 1 vor, wobei die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv eingestuft werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hier: Wiederaufbauplan der Stadt EssenZur Vorlage · 0073/2022/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt im Rahmen eines Wiederaufbauplans die Beantragung einer Billigkeitsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die Deckung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur sowie von Aufwendungen, die infolge der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 entstanden sind. Die beantragte Summe beläuft sich auf etwa 9,3 Millionen Euro und basiert auf der Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“.
Nach aktuellem Stand der Stadtverwaltung belaufen sich die Schäden und Aufwendungen der Stadt Essen auf rund 9,8 Millionen Euro, wobei ein Teil der Kosten bereits durch Soforthilfen und Sonderbedarfszuweisungen des Landes gedeckt wurde. Der verbleibende Betrag von etwa 9,28 Millionen Euro soll über das Förderprogramm des Landes geltend gemacht werden. Die Stadtkämmerei hat die Koordination der verschiedenen Fachbereiche übernommen, um die Maßnahmen in einem einheitlichen Plan abzubilden.
Zu den am stärksten betroffenen Bereichen gehören die Sport- und Bäderbetriebe Essen, die Immobilienwirtschaft, das Umweltamt sowie die Abteilung Grün und Gruga. Die beantragte Förderung ist als 100-prozentige Übernahme der Kosten ohne Eigenanteil der Stadt konzipiert, wodurch die entstandenen Aufwendungen kompensiert werden sollen. Der Beschluss des Rates ist gemäß den geltenden Förderrichtlinien erforderlich, um den Wiederaufbauplan beim zuständigen Ministerium einzureichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.02.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung) — Bei Enthaltung der "Partei" einstimmig empfohlen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: abgesetzt - 7.Parkentwicklungskonzept Grugapark 2029 (PEK29)Zur Vorlage · 2289/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Parkentwicklungskonzept Grugapark 2029 (PEK29) verabschieden und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragen. Ziel des Konzepts ist die langfristige Erhaltung sowie die Weiterentwicklung des Grugaparks, wobei der Fokus auf Klimaschutz und Klimaanpassung liegt. Die Vorprüfung der Klimarelevanz stuft die Auswirkungen der geplanten Projekte als positiv ein.
Für die erste Phase des Projekts, die den Zeitraum von 2022 bis 2024 umfasst, ist ein Personalmehrbedarf von bis zu 22 Planstellen vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen für diesen Zeitraum belaufen sich auf bis zu 727.300 Euro im konsumtiven Bereich sowie bis zu 5.415.000 Euro im investiven Bereich. Die zusätzlichen Personalkosten werden mit Werten zwischen rund 632.320 Euro und 1.409.216 Euro beziffert. Die Finanzierung für das Jahr 2022 erfolgt aus dem bestehenden Budget.
In der zweiten Phase von 2025 bis 2029 wird ein Bedarf von bis zu drei weiteren Stellen sowie Haushaltsmittel von bis zu etwa 6 Millionen Euro konsumtiv und bis zu etwa 15,7 Millionen Euro investiv veranschlagt. Die projektbezogenen Gesamtkosten bis zum Jahr 2029 werden auf rund 27,9 Millionen Euro geschätzt, wovon etwa 19,3 Millionen Euro aus dem städtischen Haushalt und etwa 8,6 Millionen Euro aus Förder- oder Drittmitteln gedeckt werden sollen. Der Bedarf an personellen Ressourcen ergibt sich unter anderem aus Unterhaltungsrückständen bei baulichen Anlagen sowie geplanten Hochbaumaßnahmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — geschoben in die Ratssitzung 30.03.2022
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: geschoben in die Ratssitzung 30.03.2022 - 8.Essener Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK)Zur Vorlage · 2270/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2270/2021/6 befasst sich mit dem Essener Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK). Ziel des Konzepts ist die Sicherung von Beständen, die Bereitstellung von Ersatzflächen sowie der Umbau und die Aufwertung von Kleingartenanlagen. Das Dokument umfasst einen Abschlussbericht sowie Vereinssteckbriefe für 114 Vereine. Im Essener Stadtgebiet werden etwa 425,5 Hektar kleingärtnerisch genutzt, wovon 363,3 Hektar dem Stadtverband der Kleingärtnervereine Essen e. V. zugeordnet sind. Die durchschnittliche Parzellengröße beträgt circa 349 Quadratmeter.
Der Erstellungsprozess des Konzepts dauerte etwa drei Jahre und beinhaltete verschiedene Fachbereiche sowie Beteiligungsverfahren, unter anderem eine Fragebogenaktion mit 1.364 Rückläufen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen I bis IX, die relevanten Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Rat der Stadt Essen das EKEK zur Kenntnis nehmen.
Das Kleingartenwesen übernimmt soziale, ökologische und stadtgestalterische Funktionen, etwa bei der Klimaanpassung und der Biodiversität. Es wird ein Optimierungsbedarf bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Vorstandsarbeit festgestellt. Die Pachtverhältnisse weisen eine hohe Kontinuität auf, wobei 77,6 % der Pächter ihre Flächen seit über fünf Jahren nutzen. Aufgrund der geringen Fluktuation wird mit weniger als 200 Neupächtern pro Jahr gerechnet. Als Handlungsbedarf werden die Sicherung personeller und finanzieller Mittel für die Verwaltung sowie die Neugestaltung des Generalpachtvertrags von 2013 zur Erhöhung der Rechtssicherheit angeführt. Hierzu finden bereits Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem Stadtverband statt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Umsetzung SECAP Sofortmaßnahmen hier: Förderprogramm LastenräderZur Vorlage · 0312/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Einführung eines Förderprogramms für Lastenräder, um die Anschaffung durch Privatpersonen zu unterstützen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Einführung des Programms zum 1. Mai 2022 beschließt. Die Maßnahme ist Teil der Sofortmaßnahmen des Aktionsplans für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP), die bereits im November 2021 vom Rat zur Kenntnis genommen wurden.
Ziel der Förderung ist es, durch eine Kaufprämie Anreize für einen emissionsfreien Transport zu schaffen und Fahrten mit dem Personenkraftwagen zu ersetzen. Gefördert werden die Anschaffungen von werksneuen Fahrrädern, die speziell für den Transport von Gütern oder Personen konstruiert sind. Die finanzielle Unterstützung beträgt maximal 20 Prozent des Anschaffungspreises, wobei die Förderung auf höchstens 500 Euro pro Lastenrad begrenzt ist.
Für das Jahr 2022 wurden bereits Sachmittel in Höhe von 50.000 Euro für diese Aktivität bereitgestellt. Die Gesamthöhe der Förderung ist auf diesen Betrag pro Jahr limitiert, was rechnerisch die Förderung von mindestens 100 Lastenrädern pro Jahr ermöglicht. Die Finanzierung der Sachkosten erfolgt über die Grüne Hauptstadt Agentur. Durch die Reduktion von PKW-Fahrten wird eine Minderung von Treibhausgasemissionen um etwa 48 Tonnen CO2 pro Jahr angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 9.a)Aktionsplan Nachhaltige Energie und Klima (SECAP): hier: Stand 02/2022 mit Projektportfolio Teil 1Zur Vorlage · 0266/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0266/2022/6 des Umweltamtes informiert den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz über den aktuellen Stand des Aktionsplans Nachhaltige Energie und Klima (SECAP). Gegenstand ist die Vorstellung eines ersten Teils eines Projektportfolios, das 39 neue Aktivitäten zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 umfasst. Dieses Portfolio deckt sieben Handlungsfelder ab, darunter die Bereiche Gebäude, Mobilität und Energieerzeugung. Ein zweiter Teil des Portfolios soll bis Mitte 2022 entwickelt werden. Zur Steuerung der Maßnahmen werden ein Multiprojektmanagement sowie ein Dashboard etabliert. Für den Fall von Zielverfehlungen bei Treibhausgasemissionen wird ein Nachsteuerungsmechanismus auf Basis des Bilanzierungssystems Kommunal empfohlen.
Das Maßnahmenportfolio weist ein Einsparpotenzial von insgesamt 297.341 Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr aus. Der größte Anteil entfällt auf die Energieerzeugung und -versorgung mit 180.000 Tonnen, gefolgt von der klimafreundlichen Mobilität, Gebäuden, der Wirtschaft und dem Lebensstil. Für die Umsetzung der Maßnahmen bis 2030 werden jährliche Sachkosten von durchschnittlich 1,36 Millionen Euro veranschlagt. Zudem besteht ein Förderbedarf von etwa 28,8 Millionen Euro für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden, 9,6 Millionen Euro für Nichtwohngebäude sowie 50 Millionen Euro für die Solarförderung. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts sowie die Verabschiedung des SECAP als Grundlage für Fördermittel vor. Die Verwaltung soll die Mittel für den Haushaltsplan 2023/2024 ermitteln. Eine Bürgerbeteiligung zur Priorisierung der Maßnahmen war für das Frühjahr 2022 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.b)Umsetzung SECAP Sofortmaßnahmen hier: Begleitung von energetischen QuartierskonzeptenZur Vorlage · 0264/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Umweltamtes (0264/2022/6) befasst sich mit der Umsetzung einer Sofortmaßnahme des SECAP zur Begleitung integrierter energetischer Quartierskonzepte (IEQK) in Essen. Ziel der Maßnahme ist die Erstellung von mindestens zehn solcher Konzepte bis zum Jahr 2026 sowie die anschließende Durchführung eines Sanierungsmanagements. Die langfristige Zielsetzung umfasst die Senkung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor um 70 Prozent.
Für das Jahr 2022 wurden Sachmittel in Höhe von 150.000 Euro sowie eine Planstelle bereitgestellt. In diesem Jahr sollen drei Anträge für IEQKs gestellt werden, wobei die Umsetzung der ersten drei Konzepte ab 2023 vorgesehen ist. Für den Zeitraum von 2023 bis 2026 ist die jährliche Erstellung von mindestens zwei weiteren Konzepten geplant. Die Kosten für ein einzelnes IEQK belaufen sich auf etwa 130.000 Euro, wovon die Kommune einen Eigenanteil von 32.500 Euro trägt. Die Kosten für ein Sanierungsmanagement werden mit rund 210.000 Euro beziffert, wobei der kommunale Eigenanteil bei 52.500 Euro liegt.
Die Gesamtsumme der kommunalen Eigenanteile für den Zeitraum von 2022 bis 2029 beläuft sich auf 935.000 Euro, während die Gesamtfördermittel 2.805.000 Euro betragen. Die Finanzierung der Eigenanteile für das Jahr 2022 ist bereits budgetiert. Der Mehraufwand für die Folgejahre ist ab 2023 in der Haushaltsplanung unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen. Die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Filter für HolzfeuerungsanlagenZur Vorlage · 2456/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme auf eine Anfrage des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden reagiert, in der die Einführung einer Filterpflicht für Holzfeuerungsanlagen angeregt wurde. Ziel der Anfrage war es, die Feinstaubbelastung, insbesondere in dicht besiedelten Stadtteilen, durch eine Nachrüstungspflicht für entsprechende Filter zu senken.
Nach Angaben der Verwaltung werden die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub der Partikelgrößen PM10 und PM2,5 in Essen seit 2012 sicher eingehalten. Die Messwerte basieren auf der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen. Zwar hat die Weltgesundheitsorganisation im September 2021 aktualisierte Leitlinien mit niedrigeren Richtwerten veröffentlicht, eine Entscheidung über eine mögliche Verschärfung der EU-Grenzwerte wird jedoch erst für das Herbstjahr 2022 erwartet.
Die Verwaltung führt aus, dass Kleinfeuerungsanlagen weniger als 10 % der PM10-Emissionen im Stadtgebiet verursachen, während der Verkehr und die Industrie deutlich höhere Anteile beisteuern. Zudem ist der Beitrag lokaler Kleinfeuerungsanlagen zur mittleren Feinstaubbelastung mit weniger als 5 % gering. Da die aktuellen Grenzwerte eingehalten werden und keine Daten zur besonderen Schutzbedürftigkeit einzelner Stadtteile vorliegen, sieht die Verwaltung derzeit keinen rechtlichen Handlungsbedarf für eine kommunale Verordnung. Ein Verzicht auf weitere Untersuchungen wird empfohlen, da das Potenzial zur Reduzierung der Feinstaubbelastung durch eine Filterpflicht als gering einzustufen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.European Energy Award (eea) hier: Externes eea-Audit 2021Zur Vorlage · 0318/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen eines externen Audits des European Energy Award (eea) für das Jahr 2021 eine Steigerung des Zielerreichungsgrades erzielt. Laut der vorliegenden Vorlage des Umweltamtes stieg der Wert von 60,4 % im Jahr 2013 auf 75,3 % im aktuellen Prüfzyklus. Damit liegt die Stadt erstmals im Bereich der Gold-Zertifizierung, wobei die offizielle Verleihung der Gold-Auszeichnung ein gesondertes Gold-Audit voraussetzt, bei dem ein Zielerreichungsgrad von über 78 % nachzogen muss.
Der eea dient der Stadt als Qualitätsmanagementsystem zur Steuerung von Klimaschutzaktivitäten in Bereichen wie Mobilität, Ver- und Entsorgung sowie kommunalen Gebäuden. Die Teilnahme am Programm wird als Instrument zur Umsetzung des Konvents der Bürgermeister sowie zur Erfolgskontrolle des Integrierten Energie- und Klimakonzepts genutzt.
Das Audit identifizierte das Handlungsfeld der kommunalen Gebäude und Anlagen als Bereich mit dem größten Verbesserungspotenzial, insbesondere im Hinblick auf die Energieeffizienz. Während in vielen Feldern des Maßnahmenkatalogs Zuwächse verzeichnet wurden, blieb die Steigerung in diesem Bereich aufgrund hoher Investitionskosten und langfristiger Nutzungszyklen geringer. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Sicherung der Gold-Zertifizierung im nächsten Zyklus eine nachhaltige Energie- und Klimaschutzpolitik sowie die Umsetzung weiterer Projekte erfordert, da die Umsetzung künftiger Maßnahmen mit einem höheren Ressourcenaufwand verbunden sein kann. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz hat die Ergebnisse zur Kenntnis genommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Mietangebot E-ScooterZur Vorlage · 2017/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW Stellung zu Beschwerden über das Abstellen von E-Scootern, insbesondere im Stadtteil Werden. Im Stadtgebiet Essen bestehen Kooperationsvereinbarungen mit insgesamt vier Unternehmen. Ein Anbieter hat sein Geschäftsgebiet im Juli 2021 auf die Stadtteile Werden, Fischlaken, Heidhausen und Schuir ausgeweitet, was zu einer erhöhten Anzahl an Fahrzeugen in diesen Bereichen führt.
Die Verwaltung stellt klar, dass E-Scooter bei fehlenden Radwegen gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung auf der Fahrbahn zu nutzen sind, wobei Fußgänger auf gemeinsamen Geh- und Radwegen Vorrang haben. Das Abstellen auf Gehwegen ist nur zulässig, sofern eine Mindestbreite von 1,50 m, an belebten Orten 2,00 m, für den Fußgängerverkehr freigehalten wird. Die Anbieter sind durch Kooperationsvereinbarungen verpflichtet, Zusammenballungen von Fahrzeugen zu vermeiden und maximal fünf Scooter pro Standort abzustellen.
Hinsichtlich der topografischen Gegebenheiten in Werden weist die Verwaltung darauf hin, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, Verkehrsflächen aufgrund von Gefälle für E-Kleinstfahrzeuge zu sperren. Ein Vorschlag, feste Abstellanlagen an Bahnhöfen oder Plätzen zu schaffen, wird mit der Tatsache begründet, dass diese Flächen oft nicht der Stadt gehören und die Nutzung der Fahrzeuge auf die Überbrückung kurzer Strecken ausgelegt ist. Die Verwaltung plant, die bestehenden Kooperationen fortzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — vertagt in die nächste Sitzung des AUKV
- 01.12.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.11.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Konzept gegen Energiearmut (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 0135/2022/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 0135/2022/LINKE einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts gegen Energiearmut in Essen fordert. Die Verwaltung soll hierzu mit den Stadtwerken Essen, Eon sowie dem JobCenter Essen zusammenarbeiten.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperren in sozialen Härtefällen. Zu diesem Zweck soll die Verwaltung die Einrichtung eines Härtefallfonds prüfen. Dabei sollen die Anzahl der Sperren ermittelt, Kriterien für die Härtefälle sowie der Kreis der Antragsberechtigten, etwa Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII oder Wohngeldbezieher, definiert werden. Zudem wird die Einführung eines Runden Tisches gegen Energiearmut in Zusammenarbeit mit den Grundversorgern angestrebt.
Der Antrag sieht zudem eine verstärkte Information der Bevölkerung in den am häufigsten genutzten Sprachen vor, um auf Beratungsstellen etwa beim Sozialamt, dem JobCenter oder den Wohlfahrtsverbänden hinzuweisen. Ein weiterer Punkt ist die Prüfung einer proportionalen Anhebung der Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XII-Bezieher, um den gestiegenen Energiekosten Rechnung zu tragen.
Darüber hinaus soll die Verwaltung den Ausbau von Hilfsangeboten, wie etwa die Vernetzung mit dem EnergieSparService Essen, sowie eine personelle Verstärkung der sozialen Beratung im Quartiersmanagement prüfen. Abschließend wird die Durchführung von Gesprächen mit den Grundversorgern über eine mögliche Ombudsstelle gegen Energiearmut nach dem Wiener Modell beantragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — erledigt mit Ratsbeschluss vom 23.02.2022
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — wegen Unzuständigkeit des ASPB nicht beraten
Ergebnis: abgesetzt - 13.a)Konzept gegen Energiearmut (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0390/2022/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Konzept gegen Energiearmut“ gestellt, der darauf abzielt, die Folgen steigender Energiepreise in Essen abzufedern. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen, E.ON, dem Amt für Soziales und Wohnen, dem JobCenter Essen, der Wohnungswirtschaft sowie der Verbraucherzentrale NRW ein umfassendes Konzept entwickelt.
Zentrale Ziele des Antrags sind die Vermeidung von Strom- und Gassperren. Hierzu sollen die Verwaltung die Anpassung von Arbeitsstandards bei den Kosten der Unterkunft und Heizung prüfen sowie Hilfsleistungen für Bürger ohne staatliche Transferleistungen ausweiten. Zudem soll die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten durch die Grundversorger sichergestellt und ein kostenloser, niedrigschwelliger Beratungsdienst zur Energiearmut bei der Verbraucherzentrale Essen etabliert werden. Zur Koordination soll ein Runder Tisch mit Vertretern der Energie-, Immobilien- und Verbraucherwirtschaft eingerichtet werden.
Der Antrag umfasst ferner die regelmäßige Überprüfung der Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei Beziehern von SGB II und SGB XII sowie die Durchführung einer mehrsprachigen Informationskampagne über Rechte, Pflichten und Beratungsangebote. Die Verwaltung soll zudem den Ausbau von Rechtsberatungen und die Verstärkung sozialer Beratungsangebote im Rahmen des Quartiermanagements prüfen. Ein weiterer Punkt ist die Untersuchung einer anteiligen Finanzierung dieser Angebote durch die beteiligten Akteure aus der Immobilien- und Energiewirtschaft. Auf Landesebene soll zudem auf einen Ausbau der Beratungsangebote der Verbraucherzentrale NRW hingewirkt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — erledigt mit Ratsbeschluss vom 23.02.2022
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Mit Ratsbeschluss vom 23.02.2022 erledigt
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: abgesetzt - 14.Begrünung der Dächer von geplanten und zu erneuernden BusbahnhöfenZur Vorlage · 0174/2022/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0174/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Begrünung von Dächern an geplanten sowie zu erneuernden Busbahnhöfen vorsieht. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät und eine Empfehlung an den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz ausspricht, damit dieser den Beschluss fasst.
Die Stadtverwaltung soll in diesem Rahmen mit der Ruhrbahn GmbH zusammenarbeiten, um die Dachbegrünung umzusetzen. Als Grundlage dient dabei die Empfehlung aus der Verwaltungsvorlage 2103/2021/6.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Begrünung der Haltestellendächer als Maßnahme gegen die Folgen des Klimawandels dienen soll. Bei Hitzeperioden sollen die begrünten Flächen als kühlende Rastplätze fungieren, während sie bei Starkregen zur Entlastung der Abwassersysteme beitragen können. Zudem wird eine Verbesserung der Luftqualität sowie eine optische Aufwertung des Stadtbildes angeführt. Die Kosten und der Pflegeaufwand werden im Verhältnis zum erwarteten Nutzen als angemessen bewertet, wobei auf die verfügbaren Dachflächen und das Fehlen von Starkstromleitungen an den betreffenden Standorten verwiesen wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt, Antrag vom Antragsteller zurückgezogen, da im Antrag 0458/2022/CDU/SPD/GRÜNE enthalten
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — als Prüfauftrag einstimmig empfohlen
Ergebnis: abgesetzt, Antrag vom Antragsteller zurückgezogen, da im Antrag 0458/2022/CDU/SPD/GRÜNE enthalten - 15.Einsatz von Photovoltaik bei geplanten und zu erneuernden Bus- und TrambahnhöfenZur Vorlage · 0280/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünes im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Prüfung des Einsatzes von Photovoltaik-Anlagen an Bus- und Trambahnhöfen zum Gegenstand hat. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät und Empfehlungen ausspricht, während der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz die Entscheidung trifft.
Konkret wird die Stadtverwaltung Essen gebeten, die Installation von Photovoltaik-Modulen auf den Dächern sowie auf den der Sonne zugewandten Seitenwänden bei geplanten und zu erneuernden Bus- und Trambahnhöfen zu untersuchen. Als Begründung wird auf die ökologische Bedeutung solcher Maßnahmen sowie auf die bereits beschlossene Solar-Offensive des Rates verwiesen. Diese sieht vor, geeignete Dach- und Fassadenflächen städtischer Liegenschaften und Beteiligungsunternehmen auf eine Nutzung zur Eigenstromerzeugung hin zu prüfen.
Der Antrag verweist zudem auf die technische Möglichkeit, transparente oder semitransparente Module für Glasfassaden und Dächer einzusetzen, die als Verschattungselemente dienen können. In der Begründung wird zudem der Bezug zu früheren Vorlagen zur Begrünung von Haltestellen und zur Entsiegelung von Verkehrsflächen der Ruhrbahn GmbH hergestellt. Die Vorlage wurde im Februar 2022 eingereicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt, Antrag vom Antragsteller zurückgezogen, da im Antrag 0458/2022/CDU/SPD/GRÜNE enthalten
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: abgesetzt, Antrag vom Antragsteller zurückgezogen, da im Antrag 0458/2022/CDU/SPD/GRÜNE enthalten - 15.a)Berichterstattung zur Machbarkeit der Begrünung von Bus- und Bahnhaltestellen und Entsiegelungen von bodennahen Verkehrsflächen der Ruhrbahn GmbH hier: Benennung konkreter bodennaher Verkehrsflächen zur Entsiegelung der Ruhrbahn GmbHZur Vorlage · 0387/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und GRÜNE haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Identifizierung spezifischer Verkehrsflächen der Ruhrbahn GmbH zum Gegenstand hat. Ziel des Antrags ist es, die Stadtverwaltung Essen dazu aufzufordern, bis zum Ende des zweiten Quartals 2022 konkrete bodennahe Flächen der Ruhrbahn GmbH zu benennen, die sich für eine Begrünung, Renaturierung sowie für ergänzende Pflanzungen von Stauden, Hecken und Bäumen eignen.
Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten, die anfallenden Kosten für die Umsetzung sowie die jährlichen Unterhaltskosten für diese Maßnahmen zu beziffern. Der Antrag umfasst zudem die Forderung, die Kosten für die Umwandlung von bestehenden Straßenbahn- oder U-Bahn-Strecken mit Schotteruntergrund in Rasengleise beispielhaft darzustellen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf eine bereits im August 2021 beantragte Machbarkeitsstudie zur Begrünung von Bus- und Bahnhaltestellen sowie zur Entsiegelung von Verkehrsflächen. Laut den Antragstellenden stuft die Ruhrbahn GmbH die Begrünung bzw. Renaturierung großflächiger bodennaher Verkehrsflächen als eine wirtschaftliche Maßnahme für den Klimaschutz ein. Die Benennung konkreter Flächen durch die Verwaltung soll eine wirtschaftlich fundierte Entscheidung über die tatsächliche Umsetzung ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.b)Einsatz von Photovoltaik bei geplanten und zu erneuernden Bus- und TrambahnhöfenZur Vorlage · 0458/2022/CDU/SPD/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0458/2022 gestellt. Das Ziel des Antrags ist die Prüfung des Einsatzes von Photovoltaikanlagen sowie von Begrünungsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs.
Konkret wird die Stadtverwaltung gebeten, zu untersuchen, inwieweit auf den Dächern, den der Sonne zugewandten Seitenwänden oder in Kombination mit einer Begrünung Photovoltaik-Komponenten bei geplanten sowie zu erneuernden Bus- und Trambahnhöfen eingesetzt werden können. Der Antrag wurde zur Entscheidung an den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vorgelegt. Eine schriftliche Begründung des Vorhabens liegt dem Dokument nicht bei, da die Erläuterungen laut Vorlage mündlich erfolgten. Federführend für die Bearbeitung des Antrags ist das Umweltamt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Neubau eines Kita-Gebäudes mit Jugendeinrichtung an der ArmstraßeZur Vorlage · 2300/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung eines Kita-Neubaus inklusive einer Jugendeinrichtung an der Armstraße beschließen. Das Vorhaben dient als Ersatz für das bestehende Gebäude in der Armstraße 16, das erhebliche bauliche Mängel aufweist. Der aktuelle Instandhaltungsbedarf wird auf über 2 Millionen Euro geschätzt, wobei Probleme wie Feuchtigkeit, mangelnde Barrierefreiheit und unzureichende Raumstrukturen den Weiterbetrieb der aktuellen Räumlichkeiten erschweren.
Die Planung sieht vor, ohne Interimslösung bis zur Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu planen. Als Standort für den Neubau ist die Fläche des gegenüberliegenden Bolzplatzes vorgesehen. Im Zuge der Baumaßnahmen wird der Bolzplatz auf die angrenzende Spielfläche verlegt, während der bestehende Spielplatz nach Abschluss der Arbeiten auf dem Grundstück der ehemaligen Kita neu errichtet werden soll. Für die Bauphase dienen die Spielplätze in der Pausmühlenstraße und Hülsmannstraße als Ausweichflächen.
Für die Beauftragung der Planungsleistungen sowie die Verlegung der Außenanlagen ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 300.000 Euro für das Jahr 2022 vorgesehen. Die Finanzierung soll durch eine entsprechende Umwidmung aus dem Projekt Kita-Ausbauprogramm erfolgen. Der Neubau soll zudem die Anforderungen an den Schallschutz gegenüber der Hülsmannstraße erfüllen und die soziale Grundversorgung im Stadtteil Borbeck-Mitte durch die Integration der Jugendeinrichtung sicherstellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: abgesetzt - 16.a)Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen - Bericht über die Budgetentwicklung im 2. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 0076/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft informiert über die Budgetentwicklung der Förderprogramme KInvFöG sowie „Gute Schule 2020“ im zweiten Halbjahr 2021. Im Rahmen des KInvFöG Kapitel 1 wurde der Förderzeitraum bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, wobei 53 von 55 Maßnahmen bereits abgeschlossen sind. Für das Kapitel 2 des KInvFöG gilt eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2025 bei einem Gesamtfördervolumen von etwa 56,7 Millionen Euro. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung der Generalsanierung der Turnhalle der Realschule am Schloss Borbeck mit Kosten von 5.050.000 Euro sowie die Aufnahme dieser Maßnahme in das Förderprogramm vor. Die kalkulatorischen Kosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf jährlich 133.825 Euro. Zudem sind für die Cranachschule Kosten in Höhe von rund 370.000 Euro für einen Mietcontainer vorgesehen.
Das Programm „Gute Schule 2020“ weist ein Kreditvolumen von 81,4 Millionen Euro auf, wobei sich sechs von neun Großmaßnahmen in der Bauphase befinden. Von den 34 konsumtiven Kleinmaßnahmen sind 29 mit einem Gesamtvolumen von rund 5 Millionen Euro beendet. Die Maßnahme zur Sanierung der Pausenhallendächer in der Ripshorster Straße wurde aufgrund einer drohenden Fristüberschreitung bei der Abwicklung der ersten Darlehnstranche abgemeldet, woraufhin eine Umverteilung der Mittel erfolgt. Zudem wurden 22 Digitalisierungsmaßnahmen an Grundschulen im Wert von etwa 1,5 Millionen Euro abgeschlossen. Die Digitalisierung des Schulstandortes Mintarder Weg wurde wegen eines Abbruchstandortes und fehlender Netzanbindung abgemeldet; die Finanzierung erfolgt künftig über städtische Haushaltsmittel. Alle Maßnahmen des Programms „Gute Schule“ liegen innerhalb des Zeit- und Kostenrahmens.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2021Zur Vorlage · 2417/2021/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Jahresbericht der Spielplatzpatenschaften für das Jahr 2021 legt die Entwicklung der Initiative dar, die seit 1993 in Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. besteht. Zum Stichtag 30. September 2021 verzeichnete die Stadt einen Höchststand von 258 Patenschaften, die von 396 Personen getragen werden. Dies entspricht einer Steigerung von neun Patenschaften gegenüber dem Vorjahr.
Im Rahmen der Spielplatzsaison 2021 wurden 150 von 170 geplanten Spielfesten durchgeführt, wobei aufgrund der Pandemie 20 Absagen notwendig waren. Durch das neue Modul „Spielplatzambulanz“ wurden gezielt Spielplätze mit Handlungsbedarf aufgesucht. Die Verwaltung berichtet zudem über die Bearbeitung von Bürgeranfragen zu Themen wie Pflege, Vandalismus und Ruhestörungen.
Finanziell wurden die Patenschaften durch die Bezirksvertretungen mit insgesamt 19.641,50 Euro bezuschusst. Über den Fördertopf „Besser spielen“ wurden 13 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von über 53.000 Euro unterstützt, wobei die Stadt jährlich eine Gesamtsumme von 35.500 Euro bereitstellt. Zudem erhält der Deutsche Kinderschutzbund einen 50-prozentigen Betriebskostenzuschuss für die Spielmobilfahrzeuge. Die Verträge wurden angepasst, um eine Nutzung der Spielplätze für parteiliche Zwecke auszuschließen. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme in den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat, den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen und Stellungnahme
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Spielraumleitplanung der Stadt Essen (Anmeldung der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 2427/2021/FDP · Antrag FDP
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2427/2021/FDP einen Antrag gestellt, der die Prüfung der Spielplatzversorgung in verschiedenen Stadtteilen zum Gegenstand hat. Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Ergebnisse der neuen Spielraumleitplanung der Stadt Essen, aus der hervorgeht, dass in bestimmten Gebieten ein Mangel an öffentlichen Spielflächen besteht.
Der Antrag fordert den Rat der Stadt Essen dazu auf, die Verwaltung mit einer Prüfung zu beauftragen. Dabei soll untersucht werden, inwieweit die Errichtung neuer öffentlicher Spielplätze auf kommunalen Grundstücken möglich ist. Als Beispiele für potenzielle Flächen werden bereits erschlossene Areale wie Schulgelände oder Sportplätze angeführt. Die Untersuchung soll stadtteilübergreifend in jenen Bereichen erfolgen, in denen laut der Leitplanung keine oder eine unzureichende Versorgung mit Spielplätzen vorliegt. Die Fraktion weist darauf hin, dass in Stadtteilen wie Byfang und Margarethenhöhe derzeit aufgrund fehlender geeigneter städtischer Flächen keine öffentlichen Spielplätze vorhanden sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: abgesetzt - 19.Herausnahme der Teilfläche 308 - Raadter Straße (ehemalige Gärtnerei / Tennisplatz) aus dem Arbeitsprogramm Bauleitplanung (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 2177/2021/LINKE/PARTEI/TS · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE, die Ratsgruppen Tierschutz und DIE PARTEI haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, die Fläche 308 an der Raadter Straße in Haarzopf aus dem Arbeitsprogramm der Bauleitplanung zu entfernen. Die Fläche, die eine ehemalige Gärtnerei sowie einen Tennisplatz umfasst, wurde durch einen Ratsbeschluss vom 11. Dezember 2019 als Potenzialfläche für die Wohnbauentwicklung in das Programm aufgenommen.
Die Antragsteller begründen das Ersuchen mit veränderten Rahmenbedingungen. Zuvor wurde die Aufnahme der Fläche unter Verweis auf eine bereits angestoßene städtebauliche Entwicklung begründet, die durch die Genehmigung von drei Doppelhäusern in der Nachbarschaft entstanden sei. Die Genehmigung dieser Baumaßnahmen basierte unter anderem auf der Zusage eines Investors, eine Altlastensanierung und Renaturierung der angrenzenden Flächen durchzuführen.
Laut Antrag liegt nun die Information vor, dass die Bezirksregierung die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für die Bebauung im Außenbereich für rechtswidrig hält. Die Antragsteller fordern daher eine politische Neubewertung der Eignung der Fläche 308 als Wohnbauland. Ziel sei es, den Schutz von Freiflächen im Außenbereich sicherzustellen und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu gewährleisten, weshalb eine weitere Befassung mit der Entwicklung der Fläche als Wohnbauland ausgeschlossen werden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die Sitzung des ASPB am 03.02.2022 geschoben
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — eingebracht
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt - 20.Flächenentwicklung an der Raadter Straße Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2302/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 2302/2021/SPD einen Antrag gestellt, der die dauerhafte Sicherung einer spezifischen Fläche an der Raadter Straße/Eststraße zum Gegenstand hat. Konkret geht es um den Teilbereich des ehemaligen Gärtnereigeländes, der im Zuge der Baugenehmigung für sechs Doppelhaushälften als renaturierte Fläche ausgewiesen wurde.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, diesen Bereich dauerhaft als renaturierte Fläche zu schützen. Darüber hinaus soll die Verwaltung in den Austausch mit dem Flächeneigentümer treten, um eine potenzielle Nutzung als öffentliche Gemeinschaftsfläche zu prüfen. Als mögliche Entwicklungen werden im Antrag die Schaffung einer Fläche für Jugendsportaktivitäten, die Anlage eines Gemeinschaftsparks oder eine Erweiterung der angrenzenden Kleingartenanlagen angeführt.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf die bestehende Festsetzung der Verwaltung, die im Rahmen der Baugenehmigung eine Renaturierung als Ausgleich für die Neuversiegelung vorsah. Ziel der Anfrage ist es, Optionen zu prüfen, die einen Nutzen für die Anwohnerinnen und Anwohner darstellen und die Nutzung von Gemeinschaftsflächen zur Förderung der Lebensqualität im Stadtteil ermöglichen. Der Antrag sieht eine Beratung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Jugendhilfeausschuss vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen getroffen wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt für den JHA zurückgezogen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die Sitzung des ASPB am 03.02.2022 geschoben
Ergebnis: abgesetzt - 21.Islamische Bestattungsfelder auf Essener Friedhöfen (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0158/2022/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0158/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Untersuchung der Kapazitäten für islamische Bestattungsfelder auf den Essener Friedhöfen zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Verwaltung dazu beauftragt, in Zusammenarbeit mit Grün + Gruga eine detaillierte Bestandsaufnahme zu erstellen.
Dabei soll dargelegt werden, auf welchen Friedhöfen bereits islamische Bestattungsfelder ausgewiesen sind, wie hoch die aktuelle Anzahl der verfügbaren Plätze ist und wie lange die vorhandene Kapazität voraussichtlich noch ausreicht. Zudem soll aufgezeigt werden, für welche Friedhöfe Erweiterungen dieser Felder bereits geplant oder in Umsetzung sind und welche Kapazitäten diese bieten.
Darüber hinaus wird die Verwaltung angewiesen, die Möglichkeiten zur Einrichtung weiterer islamischer Begräbnisfelder auf städtischen Friedhöfen zu prüfen. Dies umfasst die Ermittlung von Ort, Größe und Anzahl potenzieller neuer Flächen sowie die Berechnung der damit verbundenen investiven und konsumptiven Kosten und der zu erwartenden Einnahmen. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung, ob über die islamischen Bestattungsfelder hinaus Bedarf an speziellen Feldern für andere Religionsgemeinschaften, wie etwa buddhistische oder hinduistische Gruppen, besteht oder bereits entsprechende Flächen existieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — schriftliche Beantwortung
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Der Antrag wird mit schriftlicher Antwort des Beigeordneten Kromberg als erledigt erachtet.
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt - 22.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 23.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 24.Mitteilungen / Anfragen
- 24.1Auslastung des Biomasseheizwerkes an der LührmannstraßeZur Vorlage · 0323/2022/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz Informationen zur Auslastung des Biomasseheizwerks an der Lührmannstraße angefordert. Das seit 2012 in Betrieb befindliche Werk dient der Wärmeversorgung der Liegenschaften im und am Grugapark. Ziel des Anlagenbetriebs ist die klimaneutrale Beheizung dieser Flächen sowie die kostengünstige Verwertung biologischer Abfälle der Grün und Gruga (GGE).
Die Anfrage umfasst konkrete Fragen zur aktuellen Nutzung der Energieträger. Es wird nach der jährlichen Menge an verwendeter Biomasse sowie der Menge an eingesetztem Gas in Tonnen gefragt. Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, welche Kosteneinsparungen sich für die Grün und Gruga durch den Betrieb der Anlage ergeben. Ein weiterer Bestandteil der Anfrage ist die Ermittlung der jährlichen CO2-Einsparungen in Tonnen, die durch den Betrieb des Biomasseheizwerks an der Lührmannstraße erzielt werden können. Die Vorlage wurde zur Entscheidung in den zuständigen Ausschuss eingebracht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt, Antrag vom Antragsteller zurückgezogen
Ergebnis: abgesetzt, Antrag vom Antragsteller zurückgezogen - 24.2Umsetzung der Beschlüsse zu SchottergärtenZur Vorlage · 0444/2022/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 0444/2022/LINKE eine Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Umsetzung der im Mai 2019 beschlossenen Maßnahmen zur Vermeidung von Schottergärten. Mit Verweis auf die ökologischen Auswirkungen vegetationsloser Vorgärten sowie die Vorgaben der Bauordnung NRW bezüglich der Wasseraufnahmefähigkeit nicht überbauter Flächen bittet die Fraktion um Auskunft zum aktuellen Stand der Umsetzung.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen. Zunächst wird gefragt, ob die im Jahr 2019 beschlossenen freiwilligen Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung eine Wirkung gezeigt haben und ob ein Rückgang der Zahl von Schottergärten feststellbar ist. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, welche Schritte die Stadtverwaltung unternimmt, um gegen Verstöße gegen die Bauordnung NRW vorzugehen und ob städtische Flächen existieren, welche die gesetzlichen Kriterien zur Wasseraufnahmefähigkeit nicht erfüllen.
Zudem werden Informationen über die durchgeführten Maßnahmen zur Information der Bürger über ökologisch wertvolle Alternativen zur Gartengestaltung sowie deren messbare Erfolge angefordert. Abschließend wird nach dem Status und den Ergebnissen eines geplanten Bürgerwettbewerbs gefragt, der im Rahmen der damaligen Beschlüsse vorgesehen war.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt, Antrag vom Antragsteller zurückgezogen
Ergebnis: abgesetzt, Antrag vom Antragsteller zurückgezogen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 25.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Fachbereichs 67 - 4. Quartal 2021Ergebnis: Kenntnis genommen
- 26.Mitteilungen / Anfragen
- 27.Pressemitteilungen