Filter für Holzfeuerungsanlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme auf eine Anfrage des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden reagiert, in der die Einführung einer Filterpflicht für Holzfeuerungsanlagen angeregt wurde. Ziel der Anfrage war es, die Feinstaubbelastung, insbesondere in dicht besiedelten Stadtteilen, durch eine Nachrüstungspflicht für entsprechende Filter zu senken.
Nach Angaben der Verwaltung werden die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub der Partikelgrößen PM10 und PM2,5 in Essen seit 2012 sicher eingehalten. Die Messwerte basieren auf der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen. Zwar hat die Weltgesundheitsorganisation im September 2021 aktualisierte Leitlinien mit niedrigeren Richtwerten veröffentlicht, eine Entscheidung über eine mögliche Verschärfung der EU-Grenzwerte wird jedoch erst für das Herbstjahr 2022 erwartet.
Die Verwaltung führt aus, dass Kleinfeuerungsanlagen weniger als 10 % der PM10-Emissionen im Stadtgebiet verursachen, während der Verkehr und die Industrie deutlich höhere Anteile beisteuern. Zudem ist der Beitrag lokaler Kleinfeuerungsanlagen zur mittleren Feinstaubbelastung mit weniger als 5 % gering. Da die aktuellen Grenzwerte eingehalten werden und keine Daten zur besonderen Schutzbedürftigkeit einzelner Stadtteile vorliegen, sieht die Verwaltung derzeit keinen rechtlichen Handlungsbedarf für eine kommunale Verordnung. Ein Verzicht auf weitere Untersuchungen wird empfohlen, da das Potenzial zur Reduzierung der Feinstaubbelastung durch eine Filterpflicht als gering einzustufen ist.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 01.03.2022Kenntnis genommen
- 08.02.2022kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umweltamt
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