Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 6 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 09.11.2021
- 2.Mitteilungen der Verwaltung
- 2.1Sitzungstermine für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden für das Jahr 2022 hier: Sachstand
- 3.Mitteilungen der Verwaltung zu bereits behandelten Eingaben
- 3.1Mietangebot E-Scooter hier: Beantwortung offener Fragen
- 3.2Teich im Lührmannwald hier: Sachstand
- 4.Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Sammelstelle für KronkorkenZur Vorlage · 2137/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2137/2021/2 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Einrichtung einer Sammelstelle für Kronkorken. Die zuständige Fachabteilung der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung nimmt dazu Stellung.
Nach Angaben der Verwaltung fallen Kronkorken und Verschlusskappen als Bestandteile von Verkaufsverpackungen unter die Verantwortung der dualen Systeme. Die Entsorgung erfolgt über die Gelben Tonnen, wodurch ein System zur Rückführung der Wertstoffe in den Stoffkreislauf bereits vorhanden ist. Da der Gesetzgeber die Sammlung von Verpackungen in den privatwirtschaftlichen Bereich verlagert hat, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine kommunale Sammlung dieser Materialien. Die separate Sammlung von Kronkorken wird derzeit von gemeinnützigen Organisationen durchgeführt, deren Sammelgefäße überwiegend auf privatem Gelände stehen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Kapazitäten auf den Recyclinghöfen bereits vollständig ausgeschöpft sind. Eine Bereitstellung von Flächen für die Sammelgefäße der gemeinnützigen Organisationen ist daher nicht möglich, um eine Gleichbehandlung gegenüber anderen Sammelinitiativen für unterschiedliche Wertstoffe zu gewährleisten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden die Stellungnahme zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 08.02.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
- 5.Einrichtung eines Mängelmelders für BaumpflanzungenZur Vorlage · 0116/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Einwohneramtes mit der Nummer 0116/2022/3 befasst sich mit der Frage, ob im bestehenden Mängelmeldersystem der Stadt Essen eine neue Kategorie für Baumpflanzungen eingerichtet werden soll. Derzeit ermöglicht das System der Bürgerschaft die Meldung von Müllablagerungen oder Schäden im öffentlichen Verkehrsraum per App oder telefonisch über die entsprechende Hotline. Die technische und administrative Verwaltung dieser Meldungen erfolgt durch das ServiceCenter Essen, welches die Moderation sowie die Weiterleitung an die zuständigen Fachbereiche übernimmt.
Die Verwaltung vertritt in der Vorlage die Position, dass die Einrichtung einer neuen Kategorie für Baumpflanzungen derzeit nicht notwendig ist. Als ausreichend wird die bestehende Möglichkeit angesehen, allgemeine Hinweise direkt an den zuständigen Fachbereich zu richten. Zudem wird auf die personellen Anforderungen verwiesen, die mit der Einführung eines weiteren Meldeverfahrens verbunden wären.
Hinsichtlich der Problematik, dass Standorte für Bäume teilweise nicht oder erst verzögert nachgepflanzt werden, führt die Verwaltung aus, dass Verzögerungen aufgrund von Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit, zur Liquiditätssicherung sowie zu technischen Prüfungen, wie etwa Kampfmittel- oder Altlastenuntersuchungen, im Verwaltungsprozess unvermeidbar seien. Der Beschlussvorschlag sieht lediglich die Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vor.
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Beratungsfolge
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 6.Beschwerde vom 05. Januar 2022 über das Einbürgerungssachgebiet der Kommunalen AusländerbehördeZur Vorlage · 0103/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Zentralen Ausländerbehörde befasst sich mit einer Beschwerde vom 5. Januar 2022, die das Einbürgerungssachgebiet der Kommunalen Ausländerbehörde betrifft. Der Sachverhalt beruht auf einem Einbürgerungsvorgang, der nach einem Umzug des Antragstellers von einer anderen Stadt nach Essen im April 2021 an die hiesige Stelle übermittelt wurde. Im Zuge der Bearbeitung wurde bekannt, dass eine Kontaktaufnahme seitens des Sachgebiets zunächst nicht zustande gekommen war. Aufgrund veränderter persönlicher Verhältnisse des Antragstellers sind weitere Nachweise erforderlich, wobei ein Termin für März 2022 reserviert wurde.
Die Verwaltung führt die Schwierigkeiten in der Bearbeitung auf personelle und strukturelle Faktoren zurück. Das Einbürgerungssachgebiet war bereits vor der Corona-Pandemie durch eine geringe Personaldecke und hohe Fallzahlen belastet, was zu Rückständen bei der Postbearbeitung und der Beantwortung von E-Mails führte. Die Pandemie sowie Quarantäneanordnungen für Mitarbeitende haben die Kapazitäten zusätzlich eingeschränkt. Zwar konnte durch einen Umzug in ein neues Gebäude in der Cathostraße eine räumliche Entzerrung erreicht werden, personelle Abgänge konnten jedoch erst zeitversetzt durch neue, noch in der Ausbildung befindliche Kräfte aufgefangen werden.
Zur Verbesserung der Erreichbarkeit wurden die Terminierungen in ein neues System überführt, wobei die Online-Terminvergabe vorbereitet wird. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Rückstände werden derzeit erarbeitet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden die Stellungnahme der Kommunalen Ausländerbehörde zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
- 7.Investitionen in die Realschule im Bezirk Zollverein (Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW)Zur Vorlage · 2353/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden einen Bericht zu den Investitionen in die Realschule im Bezirk Zollverein vorgelegt. Hintergrund ist eine im September 2021 eingegangene Anregung, die Investitionen an diesem Schulstandort zu erhöhen.
Im Bereich der baulichen Maßnahmen wurden im Zeitraum 2020/2021 durch die Immobilienwirtschaft rund 1,2 Millionen Euro investiert. Davon entfielen etwa 600.000 Euro auf den Neubau einer Außen-WC-Anlage für Schüler, während die restlichen Mittel für Instandsetzungen wie Malerarbeiten, Bodenbeläge, die Erneuerung des Schornsteins sowie Sanierungen an Sanitäranlagen und Heizkörper-Thermostatventilen genutzt wurden. Aktuell findet der Austausch eines defekten Heizkessels statt, dessen Kosten auf 165.000 Euro geschätzt werden. Für das kommende Jahr sind die Fortsetzung der Malerarbeiten, die Sanierung eines Musikraums sowie die Erneuerung der Schulgelände-Einfriedung geplant.
Hinsichtlich der Ausstattung berichtet die Verwaltung, dass für das Schuljahr 2020/21 Schulbuchgelder in Höhe von über 22.000 Euro zur Verfügung standen. Bei der Raumausstattung wurden bereits Investitionen in Höhe von rund 25.000 Euro getätigt; weitere Bestellungen für eine Physikausstattung und Materialschränke befinden sich in Bearbeitung. Im Rahmen des Digitalpaktes ist für das zweite Halbjahr 2022 eine flächendeckende Ausstattung mit interaktiven Displays vorgesehen. Für die Turnhallenausstattung wurden bereits Anträge auf Sportgeräte gestellt, deren Umsetzung noch ausstehend ist. Zudem ist eine Erweiterung der Schule um einen Zug geplant, um die räumliche Situation zu optimieren.
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- 08.02.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
- 8.Filter für HolzfeuerungsanlagenZur Vorlage · 2456/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme auf eine Anfrage des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden reagiert, in der die Einführung einer Filterpflicht für Holzfeuerungsanlagen angeregt wurde. Ziel der Anfrage war es, die Feinstaubbelastung, insbesondere in dicht besiedelten Stadtteilen, durch eine Nachrüstungspflicht für entsprechende Filter zu senken.
Nach Angaben der Verwaltung werden die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub der Partikelgrößen PM10 und PM2,5 in Essen seit 2012 sicher eingehalten. Die Messwerte basieren auf der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen. Zwar hat die Weltgesundheitsorganisation im September 2021 aktualisierte Leitlinien mit niedrigeren Richtwerten veröffentlicht, eine Entscheidung über eine mögliche Verschärfung der EU-Grenzwerte wird jedoch erst für das Herbstjahr 2022 erwartet.
Die Verwaltung führt aus, dass Kleinfeuerungsanlagen weniger als 10 % der PM10-Emissionen im Stadtgebiet verursachen, während der Verkehr und die Industrie deutlich höhere Anteile beisteuern. Zudem ist der Beitrag lokaler Kleinfeuerungsanlagen zur mittleren Feinstaubbelastung mit weniger als 5 % gering. Da die aktuellen Grenzwerte eingehalten werden und keine Daten zur besonderen Schutzbedürftigkeit einzelner Stadtteile vorliegen, sieht die Verwaltung derzeit keinen rechtlichen Handlungsbedarf für eine kommunale Verordnung. Ein Verzicht auf weitere Untersuchungen wird empfohlen, da das Potenzial zur Reduzierung der Feinstaubbelastung durch eine Filterpflicht als gering einzustufen ist.
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- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
- 9.Goldfinkstraße - BewohnerparkenZur Vorlage · 0128/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Parksituation in der Goldfinkstraße im Stadtteil Stadtwald. Anlass ist eine Beschwerde, in der die Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Stellplatz in Wohnungsnähe sowie die verkehrliche Situation in der Straße geschildert werden.
Die Verwaltung führt aus, dass in dem gewachsenen Wohnquartier aufgrund der historischen Bebauung vor der zunehmenden Motorisierung private und öffentliche Stellflächen begrenzt sind. Eine Ausweisung eines Bewohnerparkbereichs zur Entlastung der Situation wird zwar als mögliche Maßnahme betrachtet, kann jedoch nicht umgesetzt werden, da der Rat der Stadt Essen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Planung neuer Bewohnerparkbereiche eingestellt hat.
Ein Antrag auf Ausweisung der Goldfinkstraße als Anliegerstraße wird von der Straßenverkehrsbehörde nicht präferiert. Eine solche Verkehrsregelung erfordert ein Teileinziehungsverfahren sowie die Zustimmung der zuständigen Bezirksvertretung. Zudem wird auf die schwierige Kontrollierbarkeit des Anliegerverkehrs durch die Polizei hingewiesen, weshalb eine solche Beschränkung als unverhältnismäßig eingestuft wird.
Hinsichtlich der Verkehrsüberwachung ist festzuhalten, dass die Straße seit Juni 2019 in die Liste der Messbereiche für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung aufgenommen ist, wobei die Kontrollen bisher keine auffälligen Übertretungsquoten ergaben. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten, wobei punktuelle Verwarnungen bei Gehwegausparkungen bereits stattgefunden haben. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
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- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 10.Straßenbegleitgrün Altbestandsicherung und WasserversorgungZur Vorlage · 0130/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit dem Zustand und der Sicherung des Straßenbegleitgrüns sowie der Wasserversorgung von Bäumen im Stadtgebiet Essens. Im Stadtgebiet befinden sich zahlreiche Straßenbäume, die aufgrund ihrer Standortbedingungen oder ihres Wachstums in zu kleinen oder beschädigten Baumscheiben stehen. Die Verwaltung führt diese Missstände in Abstimmung mit Grün und Gruga sukzessive im Rahmen der Zuständigkeit aus.
Bei Instandsetzungsarbeiten an Gehwegen und Parkstreifen wird versucht, die Vorgaben der Baumschutzsatzung einzuhalten. Aufgrund der Einhaltung von Mindestbreiten nach der Richtlinien für die Anlage von Straßen nach RASt ist dies jedoch nicht in allen Fällen möglich. Um die Vitalität der Bäume, insbesondere in Trockenperioden, zu fördern, werden bei Sanierungen größtmögliche wasserdurchlässige Versickerungsflächen im Stammbereich geschaffen. Bei Neupflanzungen wird bereits in der Planungsphase ein Baumsubstrat von 12 Kubikmetern angestrebt.
Zur Verbesserung der Regenwasserrückhaltung setzt die Stadt bereits das Modell von Baumrigolen ein, wie es in Projekten in der Baumblüte und der Nieberdingstraße umgesetzt wurde. Für diese Maßnahmen wurden Fördergelder bewilligt. Für zukünftige Projekte, wie die Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen am Berthold-Beitz-Boulevard, ist die Beantragung von Fördermitteln für nachhaltige Baumbeete mit Regenwasserrückhaltung vorgesehen. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 08.02.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
- 11.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Hier: Ausweisung der Grünfläche am Plänkerweg als VersickerungsflächeZur Vorlage · 0125/2022/7 · Vorlage
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Im Rahmen der Vorlage 0125/2022/7 befasst sich der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden mit einem Antrag der Initiative „Rettet die Katernberger Grünflächen“. Die Antragstellerin regt an, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 10/82 „Emscherstraße / Bolsterbaum / Zollvereinstraße“ dahingehend zu ändern, dass die Grünfläche am östlichen Plänkerweg explizit als Versickerungsfläche zum Schutz vor Starkregen und Hochwasser ausgewiesen wird. Als Begründung wird auf die ökologische Bedeutung von Grünflächen sowie die Zunahme von Starkregenereignissen verwiesen.
Gegenwärtig läuft für das betreffende Gebiet ein Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 06/19 „Plänkerweg/Feldwiese“. Ziel dieses Verfahrens ist die Schaffung von Baurecht für eine vierzügige Kindertagesstätte, drei Wohngebäude mit insgesamt etwa 30 bis 34 Wohneinheiten sowie eine betreute Demenz-Wohngemeinschaft mit 9 bis 12 Plätzen. Im Rahmen dieses Prozesses wurden bereits eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Fachgutachten, unter anderem ein Versickerungsgutachten, durchgeführt.
Die Verwaltung führt aus, dass alle eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durch das Amt für Stadtplanung und Bauordnung bearbeitet und einer sachgerechten Abwägung unterzogen werden. Die Ergebnisse dieser Abwägung werden den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat die Anregung zur Kenntnis genommen und beschlossen, diese in die Abwägung des laufenden Bebauungsplanverfahrens einzustellen.
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Beratungsfolge
- 08.02.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
- 12.Anregung zur Umbenennung der Handelshofaufschrift "Essen - die Einkaufsstadt"Zur Vorlage · 0133/2022/7 · Vorlage
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Im Rahmen einer Eingabe vom 30. November 2021 wurde der Stadt Essen vorgeschlagen, die Lichtwerbeanlage auf dem Dach des Handelhofs umzugestalten. Konkret wurde eine Änderung des Schriftzugs „Essen – die Einkaufsstadt“ hin zu „Welcome in the City of Essen – Green Capital 2017“ angeregt.
Die Lichtwerbeanlage auf dem denkmalgeschützten Gebäude gegenüber dem Nordausgang des Hauptbahnhofs befindet sich im Eigentum der Stadt Essen, welche auch für die Instandhaltung und den Betrieb verantwortlich ist. Die technische Anlage ist aufgrund von Witterungseinflüssen wie Windlasten und Feuchtigkeit sowie bauartbedingtem Verschleiß der Neonröhren anfällig für Ausfälle und erfordert regelmäßige, aufwendige Wartungsarbeiten.
Im Jahr 2021 hat die zuständige Fachabteilung eine Untersuchung durchgeführt, bei der sieben verschiedene Varianten für eine mögliche Sanierung der Anlage geprüft wurden. Diese Untersuchung berücksichtigte technische, wirtschaftliche, architektonische sowie städtebauliche Aspekte, die Kosten der Errichtung, den künftigen Instandhaltungsaufwand sowie die Vereinbarkeit mit dem Denkmalschutz. Zudem wurden ökologische Gesichtspunkte wie Lichtverschmutzung und Insektenfreundlichkeit sowie die Möglichkeit inhaltlicher Änderungen der Botschaft bewertet.
Auf Grundlage dieser Untersuchung soll im Laufe des Jahres 2022 ein konkreter Verwaltungsvorschlag erarbeitet werden, um die politische Entscheidung über weiterführende Planungs- und Baumaßnahmen vorzubereiten. Eine Prüfung der vorgeschlagenen Änderung des Schriftzugs sowie eine Untersuchung anlassbezogener Änderungen der Lichtwerbeanlage sind Bestandteil dieses Prozesses. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 08.02.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
- 13.Verschiedenes