Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Sammelstelle für Kronkorken
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2137/2021/2 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Einrichtung einer Sammelstelle für Kronkorken. Die zuständige Fachabteilung der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung nimmt dazu Stellung.
Nach Angaben der Verwaltung fallen Kronkorken und Verschlusskappen als Bestandteile von Verkaufsverpackungen unter die Verantwortung der dualen Systeme. Die Entsorgung erfolgt über die Gelben Tonnen, wodurch ein System zur Rückführung der Wertstoffe in den Stoffkreislauf bereits vorhanden ist. Da der Gesetzgeber die Sammlung von Verpackungen in den privatwirtschaftlichen Bereich verlagert hat, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine kommunale Sammlung dieser Materialien. Die separate Sammlung von Kronkorken wird derzeit von gemeinnützigen Organisationen durchgeführt, deren Sammelgefäße überwiegend auf privatem Gelände stehen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Kapazitäten auf den Recyclinghöfen bereits vollständig ausgeschöpft sind. Eine Bereitstellung von Flächen für die Sammelgefäße der gemeinnützigen Organisationen ist daher nicht möglich, um eine Gleichbehandlung gegenüber anderen Sammelinitiativen für unterschiedliche Wertstoffe zu gewährleisten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden die Stellungnahme zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 08.02.2022kein Ergebnis hinterlegt
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