Umsetzung der Beschlüsse zu Schottergärten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 0444/2022/LINKE eine Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Umsetzung der im Mai 2019 beschlossenen Maßnahmen zur Vermeidung von Schottergärten. Mit Verweis auf die ökologischen Auswirkungen vegetationsloser Vorgärten sowie die Vorgaben der Bauordnung NRW bezüglich der Wasseraufnahmefähigkeit nicht überbauter Flächen bittet die Fraktion um Auskunft zum aktuellen Stand der Umsetzung.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen. Zunächst wird gefragt, ob die im Jahr 2019 beschlossenen freiwilligen Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung eine Wirkung gezeigt haben und ob ein Rückgang der Zahl von Schottergärten feststellbar ist. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, welche Schritte die Stadtverwaltung unternimmt, um gegen Verstöße gegen die Bauordnung NRW vorzugehen und ob städtische Flächen existieren, welche die gesetzlichen Kriterien zur Wasseraufnahmefähigkeit nicht erfüllen.
Zudem werden Informationen über die durchgeführten Maßnahmen zur Information der Bürger über ökologisch wertvolle Alternativen zur Gartengestaltung sowie deren messbare Erfolge angefordert. Abschließend wird nach dem Status und den Ergebnissen eines geplanten Bürgerwettbewerbs gefragt, der im Rahmen der damaligen Beschlüsse vorgesehen war.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 01.03.2022abgesetzt, Antrag vom Antragsteller zurückgezogen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umweltamt
- Berichte/ Stellungnahmen der Arbeitsgruppen hier: Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße" Stellungnahme zu den geplanten Aufforstungsflächen für den Ersatzflächenpool 08.04.2025
- Umstellung des Versandes der Unterlagen des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde von analog auf digital 08.04.2025
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/19 "Gladbecker Straße / Blumenfeldstraße" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Naturschutzrechtliche Befreiungen - März 2025 (öffentlich) 08.04.2025
- Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Nr. 59 E "Holteyer Straße / Im Heimberge" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Nachwahl zum Beirat Untere Naturschutzbehörde 04.06.2025