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Vorlage

Mietangebot E-Scooter

2017/2021/6 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung nimmt im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW Stellung zu Beschwerden über das Abstellen von E-Scootern, insbesondere im Stadtteil Werden. Im Stadtgebiet Essen bestehen Kooperationsvereinbarungen mit insgesamt vier Unternehmen. Ein Anbieter hat sein Geschäftsgebiet im Juli 2021 auf die Stadtteile Werden, Fischlaken, Heidhausen und Schuir ausgeweitet, was zu einer erhöhten Anzahl an Fahrzeugen in diesen Bereichen führt.

Die Verwaltung stellt klar, dass E-Scooter bei fehlenden Radwegen gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung auf der Fahrbahn zu nutzen sind, wobei Fußgänger auf gemeinsamen Geh- und Radwegen Vorrang haben. Das Abstellen auf Gehwegen ist nur zulässig, sofern eine Mindestbreite von 1,50 m, an belebten Orten 2,00 m, für den Fußgängerverkehr freigehalten wird. Die Anbieter sind durch Kooperationsvereinbarungen verpflichtet, Zusammenballungen von Fahrzeugen zu vermeiden und maximal fünf Scooter pro Standort abzustellen.

Hinsichtlich der topografischen Gegebenheiten in Werden weist die Verwaltung darauf hin, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, Verkehrsflächen aufgrund von Gefälle für E-Kleinstfahrzeuge zu sperren. Ein Vorschlag, feste Abstellanlagen an Bahnhöfen oder Plätzen zu schaffen, wird mit der Tatsache begründet, dass diese Flächen oft nicht der Stadt gehören und die Nutzung der Fahrzeuge auf die Überbrückung kurzer Strecken ausgelegt ist. Die Verwaltung plant, die bestehenden Kooperationen fortzuführen.

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