Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 8 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 28.10.2021
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Fahrradstraßenachse A und C, Evaluation der Verkehrssituation
- 4.Fahrradstraßenachse B Rüttenscheider Straße, Evaluation der VerkehrssituationZur Vorlage · 1700/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Bericht des Amtes für Straßen und Verkehr evaluiert die Verkehrssituation der Fahrradstraße B auf der Rüttenscheider Straße im Abschnitt zwischen Baumstraße und Einigkeitsstraße. Auf Basis einer Untersuchung des Ingenieurbüros Ambrosius Blanke werden Verkehrsdaten aus den Jahren 2019 und 2021 gegenübergestellt.
Die Auswertung zeigt im Bereich Rüttenscheider Stern eine Verringerung des Radverkehrsanteils am Morgen von 21,2 % auf 13,4 %, während im Bereich Florastraße ein Anstieg von 9,9 % auf 12,6 % verzeichnet wurde. Der Kfz-Durchgangsverkehr über die gesamte Länge stieg von etwa 15 % auf 23 %. Eine Nutzerbefragung ergab eine Steigerung der positiven Bewertung der Qualität für Fußgänger von 72 % auf 84 % und für Radfahrende von 26 % auf 39 %. Gleichzeitig stieg das wahrgenommene Konfliktpotenzial zwischen Radfahrenden und Kfz von 51 % auf 81 %. Autofahrende bewerten die Qualität zu 27 % als sehr gut bis befriedigend, wobei die Wahrnehmung von Konflikten sank.
Gewerbetreibende bewerten die Attraktivität der Straße mit 50 % als unverändert; 80 % sehen keine Auswirkungen auf die Kundenzahl. Dennoch halten 62 % der Gewerbetreibenden das Parkplatzangebot für unzureichend. Die Polizei beobachtet die Verkehrssituation bis zur ersten Jahreshälfte 2022 für eine spätere fachliche Empfehlung. Der Bericht wird dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Bezirksvertretung II zur Kenntnis vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 4.1Verkehrskonzept Rüttenscheider Straße (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2265/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 2265/2021/SPD einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Verkehrskonzepts für die Rüttenscheider Straße vorsieht. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät und eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen abgibt, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Inhalte zur Kenntnis nimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, das verschiedene infrastrukturelle Ziele umfasst. Dazu gehören die Einrichtung einer regelgerechten Fahrradstraße sowie die Schaffung weiterer Querungshilfen für Fußgänger, wie etwa Fußgängerüberwege. Ein weiteres Ziel ist die Implementierung eines Parkleitsystems, um Verkehrsteilnehmer effizient zu vorhandenen Parkmöglichkeiten zu leiten. Zudem sollen die Gegebenheiten für den Lieferverkehr so angepasst werden, dass dieser ohne signifikante Einschränkung anderer Verkehrsarten möglich bleibt. Die Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch Stadtmöblierung ist ebenfalls Bestandteil der Anforderungen.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit durch die bestehenden Nutzungskonflikte auf der Rüttenscheider Straße. Es wird eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs angestrebt, ohne dabei Maßnahmen zu nutzen, die höhere Geschwindigkeiten begünstigen. Ziel ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und die Attraktivität des Stadtteils sowie der dort ansässigen Geschäfte und Gastronomie durch eine nachhaltige Verkehrsplanung zu steigern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in den nächsten AVM geschoben, ASPB am 17.02.2022 und dann RAT
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 4.2Verkehrskonzept Rüttenscheider Straße (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 2344/2021/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 2344/2021/LINKE einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Konzepts für den Umbau der Rüttenscheider Straße vorsieht. Ziel des Antrags ist die Entwicklung einer funktionalen Fahrradstraße sowie die Berücksichtigung von Potenzialen für den Fußverkehr. Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein tragfähiges Konzept auszuarbeiten, das verschiedene verkehrslenkende Maßnahmen prüft.
Zu den im Antrag genannten Prüfpunkten gehören die Einführung eines Abbiegezwangs für den motorisierten Verkehr sowie die Prüfung von Einbahnstraßenregelungen, um Durchgangsverkehr zu vermeiden. Zudem sollen die Reduzierung von ruhendem Verkehr im öffentlichen Raum, die Einrichtung von Bewohnerparkzonen in angrenzenden Wohngebieten sowie die Beschränkung des Anliegerverkehrs untersucht werden. Ein weiterer Aspekt ist die konsequente Ahndung von Verkehrsverstößen sowie die Steigerung der Aufenthaltsqualität, um die Straße als Flaniermeile zu stärken. Die Maßnahmen sollen zudem im Hinblick auf die Umsetzung von Vergleichsergebnissen mit der Deutschen Umwelthilfe und die Interessen nicht-motorisierter Verkehrsteilnehmer gewichtet werden.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Einschätzung, dass bisherige Versuche zur Verkehrsberuhigung nicht zu einer Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs oder der Geschwindigkeiten geführt haben. Der Antrag zielt darauf ab, den Straßenraum zugunsten des nicht-motorisierten Verkehrs umzugestalten und die Attraktivität des Stadtteils durch verbesserte Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: erst zur Beratung in den nächsten AVM geschoben, ASPB am 17.02.2022 und dann RAT
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 4.3Verkehrskonzept Rüttenscheider Straße Veränderung der Parksituation auf der Rüttenscheider Straße an den beiden Kreuzungsbereichen Martinstraße und Kahrstraße von querliegenden Parkplätzen zu parallel zur Fahrbahn verlaufenden ParkbuchtenZur Vorlage · 2372/2021/FDP · Antrag FDP
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2372/2021/FDP einen Antrag gestellt, der eine Untersuchung der Parksituation auf der Rüttenscheider Straße zum Gegenstand hat. Konkret wird die Stadtverwaltung aufgefordert, zu evaluieren, ob die derzeit quer zur Fahrtrichtung angeordneten Parkplätze im Bereich der Kreuzungen Martinstraße und Kahrstraße in parallel zur Fahrbahn verlaufende Parkbuchten umgewandelt werden können.
Die Fraktion begründet das Ersuchen damit, dass die Ein- und Ausparkvorgänge an diesen Kreuzungsbereichen zu Rückstaus führen können, was den Verkehrsfluss beeinträchtigt. Ziel der Untersuchung soll es sein, die technische Umsetzbarkeit einer solchen Neuausrichtung zu prüfen. Im Rahmen dieser Evaluierung sollen zudem die Anzahl der dadurch verloren gehenden Parkplätze, die zu erwartenden Einbußen bei den Parkkosteneinnahmen sowie die Kosten für die Neuausweisung der Parkflächen ermittelt werden.
Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die über den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen bis hin zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen reicht. Zuständig für die Bearbeitung ist der Geschäftsbereich 6.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: erst zur Beratung in den nächsten AVM geschoben, ASPB am 17.02.2022 und dann RAT
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Essener Mobilitätsplan: Vorstellung des Planungsbüros
- 6.Neuorganisation der Kommission Kunst im öffentlichen RaumZur Vorlage · 1976/2021/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag zur Neuorganisation der künstlerischen Beratung im öffentlichen Raum vorgelegt. Ziel ist die Einrichtung einer „Kommission Kunst im öffentlichen Raum“, welche die bisherige „Jury Kunst im öffentlichen Raum“ ablösen soll. Das neue Gremium soll für die Dauer einer Ratswahlperiode fungieren und den Rat der Stadt Essen bei fachlichen Fragen zu Kunstwerken, künstlerischen Interventionen und Performances beraten. Die Aufgaben der Kommission umfassen die Abgabe von Empfehlungen zu bedeutenden Einzelvorhaben sowie zu grundsätzlichen Konzepten. Zudem soll die Kommission die Möglichkeit erhalten, die Aufstellung von Kunstprojekten selbst zu initiieren.
Die Zusammensetzung der Kommission sieht eine paritätische Besetzung mit Frauen und Männern vor. Dem Gremium gehören Vertreter der Geschäftsbereichsvorstände für die Bereiche Oberbürgermeister, Jugend, Bildung und Kultur, Umwelt, Verkehr und Sport sowie Stadtplanung und Bauen an. Weitere Mitglieder sind Fachkräfte aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur, Vertreter des Museums Folkwang, der Folkwang Universität der Künfte, der Hochschule der bildenden Künste Essen, der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie des Grugaparks. Zudem sind Vertreter der drei größten Ratsfraktionen sowie Personen des öffentlichen Lebens und, bei Bedarf, die jeweiligen Bezirksbürgermeister vorgesehen.
Der Vorsitz der Kommission wird durch den Oberbürgermeister innegehabt. Die Geschäftsführung obliegt dem Bereich Jugend, Bildung und Kultur. Die Kommission soll in der Regel mindestens zweimal jährlich tagen. Nach einer zweijährigen Phase ist eine Evaluation des neuen Verfahrens vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.12.2021 · Kulturausschuss (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen, unter Entahltung der AfD
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — verwiesen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung)
Ergebnis: verwiesen - 7.Erarbeitung eines Leitbilds und Neuaufstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) zur Initiierung des neuen Prozesses "ZUKUNFT Essen Innenstadt"Zur Vorlage · 1602/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Entwicklungsprozess „ZUKUNFT Essen Innenstadt“ einleiten. Dieser umfasst die Erarbeitung eines räumlichen Leitbilds sowie die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK). Das Leitbild soll im Jahr 2022 entwickelt werden, während die Erarbeitung des IEK für den Zeitraum von 2023 bis 2024 vorgesehen ist. Das IEK dient als Planungsinstrument zur Analyse von Handlungsfeldern wie Einzelhandel, Mobilität und Klimafolgenanpassung und soll ein Maßnahmenplanwerk inklusive einer Kosten- und Finanzierungsübersicht enthalten.
Für die Umsetzung des Leitbilds im Haushaltsjahr 2022 sind Mittel in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen. Für die Erstellung des IEK im Jahr 2023 werden 150.000 Euro veranschlagt. Es wird angestrebt, eine Förderung von bis zu 90 Prozent durch das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ sowie durch Städtebauförderung zu erhalten.
Die Verwaltung soll die notwendigen Planstellen ab 2023 im Stellenplan berücksichtigen und die entsprechenden Mittel für Personal und Ausstattung bereitstellen. Für das Jahr 2022 sollen unabweisbare personelle Bedarfe mit dem Ziel einer Planstelleneinweisung für 2023 eingestellt werden. Der Prozess zielt auf ein einheitliches Handeln aller Akteure ab, um Herausforderungen wie Trading-Down-Prozesse zu begegnen und private Akteure wie Immobilieneigentümer und den Einzelhandel einzubinden. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv. Dem Rat werden das Leitbild und das IEK nacheinander zur Beschlussfassung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen, bei 1 Enthaltung
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Promenadenweg von Ringstraße bis Bachstraße, 2. BAZur Vorlage · 2218/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant den zweiten Bauabschnitt des Promenadenwegs zwischen der Ringstraße und der Bachstraße. Ziel der Maßnahme ist die Durchstreckung der bereits im Mai 2021 eingerichteten Fahrradstraße, um den Radverkehr im Rahmen des Radnetzes NRW und des Ruhrtalradweges zu optimieren.
Im Rahmen der baulichen Veränderungen wird der bisherige Radweg im Gehwegbereich zurückgebaut. Die Fahrbahn der Fahrradstraße soll eine Mindestbreite von 4,50 Metern erhalten und durch Markierungen sowie einen abgetrennten Ein- und Ausfahrtsstreifen ergänzt werden. Für den motorisierten Individualverkehr bleibt die Fahrtrichtung Bachstraße bestehen, wobei die Fahrradstraße in dieser Richtung freigegeben wird. Um die erforderliche Fahrbahnbreite von 4,50 Metern und eine Gehwegbreite von 2,50 Metern zu gewährleisten, müssen etwa fünf bis sechs bestehende Parkplätze am nördlichen Fahrbahnrand entfallen. Ein Halteverbot soll das Parken an dieser Stelle verhindern.
Der Bereich bis zur Ringstraße wird als reiner Fußweg gestaltet. An der Kreuzung zur Ringstraße ist die Anlage einer Gehwegüberfahrt vorgesehen, um die Sicherheit für Fußverkehr und Radverkehr zu erhöhen. Zudem wird die Lichtsignalanlage erneuert und die signalisierte Furt verlegt. Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf circa 246.588 Euro und werden durch die Verwaltung getragen. Die Umsetzung ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Planung und die Beauftragung der Umsetzung beschlossen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Winterdienst, Einführung des Streuplans A+ und SchneeabfuhrZur Vorlage · 2176/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2176/2021/6 sieht eine Optimierung des Winterdienstes in Essen durch die Einführung des Streuplans A+ sowie die Regelung der Schneeabfuhr bei Extremwetterlagen vor. Der Fokus des Streuplans A+ liegt auf der Sicherstellung der Befahrbarkeit essenzieller Strecken der Ruhrbahn sowie des öffentlichen Personennahverkehrs. Hierfür wird mit dem Einsatz von bis zu sechs zusätzlichen Fahrzeugen gerechnet. Zur Steuerung von Ereignissen wie Starkschneefall oder Eisregen soll zudem eine Koordinierungsstelle Winterdienst eingerichtet werden. Bei Bedarf ist der Einsatz von Fremdfirmen für den Abtransport von Schneemassen vorgesehen.
Die jährlichen Vorhaltekosten für den Streuplan A+ belaufen sich auf etwa 210.000,00 Euro netto bzw. 250.000,00 Euro brutto, wobei die Stadt die Kosten zu 100 Prozent trägt. Die variablen Kosten aus dem Streuplan A+ und der Schneeabfuhr werden im Rahmen der Nachkalkulation dem Stadtanteil zugeordnet, um zusätzliche Umlagen auf Gebührenzahler zu vermeiden. Der Stadtanteil an den Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes beträgt derzeit 20 Prozent und erhöht sich durch die neuen Maßnahmen. Die Finanzierung der Sachkosten in Höhe von 250.000,00 Euro für den Winterdienst im Allgemeininteresse erfolgt über das Produkt 1.12.05.01.01. Die Durchführung wird durch die EBE GmbH auf Basis von Vorhaltekosten und variablen Entgelten übernommen. Der Rat der Stadt Essen soll die Einführung des Plans sowie die Schneeabfuhr auf Teilflächen der Pläne A, B und C beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.1"Zur Vorlage · 2275/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten für den Bauabschnitt 3.1 des Projekts „Berthold-Beitz-Boulevard“. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt, die Kosten von bisher 1.715.000 € um 500.000 € auf insgesamt 2.215.000 € anzuheben. Der entsprechende Beschluss soll im Haupt- und Finanzausschuss gefasst werden.
Grund für die Kostensteigerung sind notwendige Erkundungs- und Verfüllungsarbeiten im Bereich des geplanten Unterführungsbauwerks unter der Hans-Böckler-Straße. Im benachbarten Bauabschnitt 3.3 wurden im Rahmen von Voruntersuchungen im Boden bedingt durch ehemalige bergbauliche Aktivitäten Sicherungsbedarfe festgestellt. Um den Zeitplan der Gesamtmaßnahme nicht zu gefährden, sollen die Verfüllungsarbeiten im Bereich des Bauabschnitts 3.1 vorab durchgeführt werden. Die geschätzten Gesamtkosten für diese Verfüllungsarbeiten belaufen sich auf 1.000.000 €, wobei sich die Stadt mit einem Anteil von 50 Prozent, also 500.000 €, an den Kosten beteiligt. Die restlichen Kosten trägt die Ruhrbahn GmbH gemäß einem Kooperationsvertrag.
Da diese Maßnahmen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Förderanträge nicht absehbar waren, wird eine Änderungsanzeige eingereicht, um den Anspruch auf Zuwendungen aufrechtzuerhalten. Es wird erwartet, dass die zuwenigfähigen Kosten mit 75 Prozent bezuschusst werden. Die Mittel für den städtischen Anteil können im Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Radverkehrsmaßnahmen - umgesetzte Maßnahmen 2021 und Planungen 2022Zur Vorlage · 2259/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Umsetzung der Radverkehrsmaßnahmen sowie zum Sachstand der Umsetzungsstrategie zum RadEntscheid liegt dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Kenntnisnahme vor. Die Verwaltung weist auf die Personalsituation im Bereich der Straßenplanung hin. Während die Projektsteuerung ab Januar 2022 besetzt ist, befinden sich Stellen in der Bauleitung und Elektrotechnik im Ausschreibungsverfahren; für das Jahr 2022 ist die Besetzung von weiteren 13,5 Stellen geplant.
Im Bereich der baulichen Maßnahmen wurden für 2021 bereits Wegebaumaßnahmen am Hatzper Bogen und am Krügerpfad, die Öffnung der Von Seekt-Straße sowie die Schaffung von Fahrradabstellplätzen und grünen Rechtsabbiegepfeilen realisiert. Für 2022 sind weitere Projekte am Promenadenweg, der Wittekindstraße, am Graitengraben und am Imkerweg sowie Planbeschlüsse für die Heiligenhauser Straße und Fahrradstraßen in Huttrop vorgesehen. Zudem sollen Fahrradboxen, Stellplätze an S9-Haltepunkten und Lastenradstellplätze geschaffen werden.
Für das Jahr 2022 wurden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 3,87 Millionen Euro angemeldet. Diese sind auf die Ziele Lückenschluss im Radwegenetz, den Umbau fahrradfreundlicher Kreuzungen, die Einrichtung von Fahrradstraßen und -zonen, sichere Radwege an Hauptverkehrsstraßen sowie die Bereitstellung von Fahrradstellplätzen verteilt. Die Verwaltung beauftragt Ingenieurbüros mit Planungsleistungen, wobei die Umsetzung der Maßnahmen von der Personalbindung und den verfügbaren Ressourcen abhängt. Ziel der Strategie ist die Reduktion des Kfz-Verkehrsanteils von 55 Prozent im Jahr 2019 auf 25 Prozent bis zum Jahr 2035.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 12.1Bau und Baubeginn der Maßnahme Sigsfeldstraße von Berthold-Beitz-Boulevard bis Riedingerstraße / LeimkugelstraßeZur Vorlage · 2101/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 2101/2021/6 den Bau und Baubeginn einer Maßnahme in der Sigsfeldstraße beschlossen. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung im Bereich vom Berthold-Beitz-Boulevard bis zur Riedingerstraße bzw. Leimkugelstraße sowie die Umstellung der Anlage auf LED-Technik.
Die Maßnahme ist Teil des Straßen- und Wegekonzepts der Stadt Essen. Laut der Vorlage erfüllt die bestehende Beleuchtungsanlage nicht die Anforderungen der DIN-Norm EN 13201. Die Anpassung an diesen Standard erfolgt zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 81.600 Euro.
Im Zuge des Projekts werden die Eigentümer und Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet. Die genaue Höhe dieser Beiträge kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Die Verwaltung informiert den Ausschuss zudem über das Ergebnis der durchgeführten verbindlichen Anliegerversammlung.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft. Zwar führt der Bezug von Ökostrom für die Straßenbeleuchtung zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch werden die Auswirkungen auf den Klimaschutz durch den eingesparten Stromverbrauch insgesamt als positiv bewertet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — 1. Kenntnis genommen 2. einstimmig beschlossen
Ergebnis: 1. Kenntnis genommen 2. einstimmig beschlossen - 12.2Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Bergheimer Straße von Frintroper Straße bis Schloßstraße (KAG-Nr.: 151 / 20)Zur Vorlage · 2009/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Bergheimer Straße, im Abschnitt zwischen der Frintroper Straße und der Schloßstraße, beschlossen. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung der vorhandenen Anlage auf LED-Technik. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 151/20 enthalten.
Die Verwaltung führt die Maßnahme mit der Begründung aus, dass die aktuelle Beleuchtungsanlage die Anforderungen der DIN (EN) 13201 nicht erfüllt und die Werte der Beleuchtungsklasse P5 nicht erreicht werden. Die Anpassung der Anlage dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Im Rahmen des Verfahrens nach dem Kommunalabgabengesetz NRW wurde eine verbindliche Anliegerversammlung durchgeführt, deren Ergebnis der Ausschuss zur Kenntnis nahm.
Die kalkulierten Kosten für die Investition belaufen sich auf 50.500 Euro. Die Finanzierung erfolgt über ein entsprechendes PSP-Element. Da die Maßnahme eine Beitragspflicht für die Eigentümer und Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke auslöst, werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Die genaue Höhe dieser Beiträge kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden; die Höhe des städtischen Eigenanteils wird sich nach Eingang der Beiträge entsprechend reduzieren. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme aufgrund der eingesparten Strommenge als positiv für den Klimaschutz eingestuft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — 1. Kenntnis genommen 2. einstimmig beschlossen
Ergebnis: 1. Kenntnis genommen 2. einstimmig beschlossen - 12.3Durchführung der Baumaßnahme "An der Meisenburg" (KAG-Nr. 114/19)Zur Vorlage · 2211/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „An der Meisenburg“ beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 114/19 aufgeführt. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung durch den TÜV im Jahr 2016. Dabei wurden Risse, Ausbrüche und Verwerfungen festgestellt, weshalb die Fahrbahn als erneuerungsbedürftig eingestuft wurde. Das Amt für Straßen und Verkehr ist als Straßenbaulastträger für die Durchführung der Erneuerung zuständig.
Die kalkulierten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 115.000 Euro. Die Finanzierung ist über den Haushalt für Straßenbau vorgesehen. Durch die Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da ein etwaiger CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten, die bei einer Einziehung der Straße entstehen könnten, kompensiert wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — 1. Kenntnis genommen 2. einstimmig beschlossen
Ergebnis: 1. Kenntnis genommen 2. einstimmig beschlossen - 12.4Durchführung der Baumaßnahme "Haus-Horl-Straße von Levinstraße bis Kraienbruch" (KAG-Nr. 35/20)Zur Vorlage · 2214/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme Haus-Horl-Straße im Abschnitt von der Levinstraße bis zur Kraienbruch beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 35/20 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb das Amt für Straßen und Verkehr die Erneuerung als Straßenbaulastträger vorsieht. Die Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 177.000 Euro erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung der Nebenstraßen.
Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz. In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten, die bei einer Einziehung der Straße entstehen würden, kompensiert wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — 1. Kenntnis genommen 2. einstimmig beschlossen
Ergebnis: 1. Kenntnis genommen 2. einstimmig beschlossen - 12.5Durchführung der Baumaßnahme "Grashofstraße" (KAG-Nr. 38/20)Zur Vorlage · 2215/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme Grashofstraße beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 38/20 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Dabei wurde festgestellt, dass die Asphaltfahrbahn der Grashofstraße Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und somit einem erneuerungsbedürftigen Zustand unterliegt. Das Amt für Straßen und Verkehr plant die Erneuerung der Fahrbahn in seiner Funktion als Straßenbaulastträger.
Die anliegenden Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen straßenausbaubeitragspflichtig. Die Finanzierung der Baukosten in Höhe von 139.000 Euro erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen. Neben den einmaligen Investitionskosten werden kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil ausgewiesen. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da ein etwaiger CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten, die bei einer Einziehung der Straße entstehen könnten, kompensiert wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — 1. Kenntnis genommen 2. einstimmig beschlossen
Ergebnis: 1. Kenntnis genommen 2. einstimmig beschlossen - 12.6Durchführung der Baumaßnahme "Schmemannstraße" (KAG-Nr. 37/20)Zur Vorlage · 2216/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme Schmemannstraße beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 37/20 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr als Straßenbaulastträger vorgesehen ist. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 245.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen. Neben den Investitionskosten werden kalkulatorische Zinsen sowie kalkulatorische Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil aufgeführt. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da ein etwaiger CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten, die infolge einer Einziehung der Straße entstehen könnten, kompensiert wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — 1. Kenntnis genommen 2. einstimmig beschlossen
Ergebnis: 1. Kenntnis genommen 2. einstimmig beschlossen - 12.7Durchführung der Baumaßnahme "Waldlehne" (KAG-Nr. 199/17)Zur Vorlage · 2217/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Waldlehne“ beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 199/17 enthalten. Grundlage für die Entscheidung ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen im Jahr 2016. Dabei wurde festgestellt, dass die Asphaltfahrbahn der Straße „Waldlehne“ Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und somit erneuerungsbedürftig ist. Das Amt für Straßen und Verkehr plant als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Fahrbahn.
Die kalkulierten Baukosten für die Maßnahme belaufen sich auf 35.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Durch die Durchführung der Baumaßnahme wird eine Beitragspflicht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke nach dem Kommunalabgabengesetz ausgelöst. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da ein etwaiger CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten, die bei einer Einziehung der Straße entstehen könnten, kompensiert wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — 1. Kenntnis genommen 2. einstimmig beschlossen
Ergebnis: 1. Kenntnis genommen 2. einstimmig beschlossen - 13.Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts nach § 8a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)
- 13.1Aufnahme der Baumaßnahme Haldenstraße ins Straßen- und WegekonzeptZur Vorlage · 2178/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Aufnahme einer spezifischen Baumaßnahme in das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen gebeten. Konkret geht es um den Neubau der Straßenbeleuchtung in der Haldenstraße, im Bereich von der Bullmannaue bis zur Arendahls Wiese, sowie die gleichzeitige Umstellung auf LED-Technik. Die Maßnahme ist unter der KAG-Nummer 201/20 geführt.
Nach Angaben der Verwaltung entspricht die derzeitige Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN (EN) 13201. Durch die geplante Maßnahme soll die Anpassung an diese Norm erfolgen, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten für dieses Vorhaben beläuft sich auf 16.000 Euro.
Die Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept erfolgt gemäß § 8a Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG). Das Konzept dient als Grundlage für die Identifizierung beitragsfähiger Maßnahmen nach § 8 KAG. Eine regelmäßige Fortschreibung des Konzepts ist notwendig, um die Durchführung der erforderlichen Anliegerversammlungen rechtzeitig vor der Beschlussfassung über Straßenausbaumaßnahmen zu ermöglichen. Die Maßnahme wird im Block b der Anlage 4 des Konzepts als potenziell beitragsfähig geführt. Eine Vorab-Einschätzung der Klimarelevanz der Maßnahme wurde als positiv bewertet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Berichterstattung zur Machbarkeit der Begrünung von Bus- und Bahnhaltestellen und Entsiegelung von bodennahen Verkehrsflächen der Ruhrbahn GmbHZur Vorlage · 2103/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 2103/2021/6 des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Untersuchung zur Machbarkeit von Begrünungsmaßnahmen an Bus- und Bahnhaltestellen sowie der Entsiegelung bodennaher Verkehrsflächen der Ruhrbahn GmbH. Der Bericht dient der Kenntnahme durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, den Rat der Stadt Essen sowie den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz.
Im Rahmen der Untersuchung werden die wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte von Dachbegrünungen, Photovoltaikanlagen und Rasengleisen betrachtet. Bei Dachbegrünungen und Photovoltaikanlagen wird mit einer Steigerung der Investitionskosten um etwa 20 Prozent gerechnet. Die jährlichen Unterhaltungskosten für Gründächer werden auf etwa 10 Stunden pro Dach geschätzt, was bei 500 Dächern zu jährlichen Kosten von rund 250.000 Euro führen würde. Die Begrünung von Gleisschleifen auf einer Fläche von circa 1.500 Quadratmetern wird als wirtschaftlich sinnvoll eingestuft, wobei jährliche Pflegekosten von etwa 5.000 Euro veranschlagt werden.
Rasengleise führen laut Bericht zu zunächst überschaubaren Mehrinvestitionen, verursachen jedoch dauerhaft höhere, jährlich wiederkehrende Unterhaltungskosten, die einer Einzelfallprüfung bedürfen. Die Wirtschaftlichkeit der Begrünung steigt mit der Flächengröße, während kleine Flächen und eine intensive Umgebungsnutzung die anteiligen Kosten erhöhen. Für die Beantragung von Förderungen ist das Zuwendungsmanagement der Ruhrbahn GmbH zuständig. Die Vorlage empfiehlt, die klimaschutzeffiziente Begrünung von Großflächen voranzutreiben und Synergien bei Sonder- oder Kleinflächen mit Kooperationspartnern zu nutzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung)
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Mietangebot E-ScooterZur Vorlage · 2017/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW Stellung zu Beschwerden über das Abstellen von E-Scootern, insbesondere im Stadtteil Werden. Im Stadtgebiet Essen bestehen Kooperationsvereinbarungen mit insgesamt vier Unternehmen. Ein Anbieter hat sein Geschäftsgebiet im Juli 2021 auf die Stadtteile Werden, Fischlaken, Heidhausen und Schuir ausgeweitet, was zu einer erhöhten Anzahl an Fahrzeugen in diesen Bereichen führt.
Die Verwaltung stellt klar, dass E-Scooter bei fehlenden Radwegen gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung auf der Fahrbahn zu nutzen sind, wobei Fußgänger auf gemeinsamen Geh- und Radwegen Vorrang haben. Das Abstellen auf Gehwegen ist nur zulässig, sofern eine Mindestbreite von 1,50 m, an belebten Orten 2,00 m, für den Fußgängerverkehr freigehalten wird. Die Anbieter sind durch Kooperationsvereinbarungen verpflichtet, Zusammenballungen von Fahrzeugen zu vermeiden und maximal fünf Scooter pro Standort abzustellen.
Hinsichtlich der topografischen Gegebenheiten in Werden weist die Verwaltung darauf hin, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, Verkehrsflächen aufgrund von Gefälle für E-Kleinstfahrzeuge zu sperren. Ein Vorschlag, feste Abstellanlagen an Bahnhöfen oder Plätzen zu schaffen, wird mit der Tatsache begründet, dass diese Flächen oft nicht der Stadt gehören und die Nutzung der Fahrzeuge auf die Überbrückung kurzer Strecken ausgelegt ist. Die Verwaltung plant, die bestehenden Kooperationen fortzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — vertagt in die nächste Sitzung des AUKV
- 01.12.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.11.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.Mitteilungen der Verwaltung
- 17.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 17.1Parkleitsystem und Lieferverkehr hier: Pilotprojekt Rüttenscheid (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 2255/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 2255/2021 gestellt, der die Durchführung eines Pilotprojekts im Stadtteil Rüttenscheid vorsieht. Ziel des Antrags ist die Erarbeitung von Maßnahmen zur Einführung dynamischer Parkleitsysteme sowie zur Optimierung der Nutzung von Lieferzonen. Die Stadtverwaltung wird gebeten, hierfür ein Konzept zu erstellen, wobei die Bezirksvertretung II in die Planungen einzubeziehen ist. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen als Grundlage für spätere Projekte in anderen Stadtteilen dienen.
Das geplante Parkleitsystem soll die aktuelle Verfügbarkeit von Parkplätzen sowie gegebenenfalls die Parkgebühren anzeigen und dabei auch Parkhäuser sowie größere Flächen, wie den Messeparkplatz, einbeziehen. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Lenkung des Parksuchverkehrs über Hauptverkehrsstraßen an den Quartiersgrenzen sowie die Sicherstellung des Datentransfers an digitale Kartendienste und Apps. Zudem sollen Ladezonen besser ausgeschildert und die Möglichkeiten zur Kontrolle dieser Flächen geprüft werden.
Der Antrag fordert zudem die Ermittlung von Angaben zur zeitlichen Umsetzbarkeit, zu den voraussichtlichen Kosten und zu den entsprechenden Deckungsmöglichkeiten. Die Ergebnisse der Erarbeitung sollen bis zum Ende des zweiten Quartals 2022 vorliegen. Als Begründung für das Vorhaben wird angeführt, dass durch die Maßnahmen Verkehrsstockungen, Lärm und Luftverschmutzung im Quartier reduziert werden sollen. Dabei sollen auch bestehende Konzepte zur Innenstadtentwicklung und zu Smart-City-Aktivitäten berücksichtigt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — abgesetzt mit Verweis auf die erfolgte Beschlussfassung im AVM am 25.11.2021 (mehrheitlich empfohlen)
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: erst zur Beratung in den nächsten AVM geschoben, ASPB am 17.02.2022 und dann RAT
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 17.2Errichtung einer Radverkehrsanlage auf dem Teilstück der Gladbecker Str. zwischen Grillostr. und Viehofer Platz - mit Anschluss an die UmweltspurZur Vorlage · 1801/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 1801/2021/SPD den Ausschuss für Verkehr und Mobilität ersucht, die Einrichtung einer Radverkehrsanlage auf einem Teilstück der Gladbecker Straße zu prüfen. Konkret soll untersucht werden, ob zwischen der Grillostraße und dem Viehofer Platz ein baulicher Radweg oder ein geschützter Radfahrstreifen realisiert werden kann. In diese Prüfung soll die Umwandlung einer Fahrspur des motorisierten Individualverkehrs in beide Fahrtrichtungen einbezogen werden.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Möglichkeiten für einen Anschluss an die am Viehofer Platz beginnende Umweltspur zu prüfen, um eine durchgehende Verbindung des Berner Radwegs zur Innenstadt zu ermöglichen. Dabei soll auch die spätere Anbindung an den zukünftigen Radweg RS 1 im Bereich der Blumenfeldstraße bzw. Meyer-Schwickerath-Straße berücksichtigt werden.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit dem Ziel, den Modal Split in Essen zu verbessern und attraktive Nord-Süd-Verbindungen zu schaffen. Die aktuelle Radwegführung über die Grillostraße wird als unvorteilhaft beschrieben, da sie Umwege erfordert. Die derzeitige Nutzung von Gehwegen durch Radfahrer führe zu Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern sowie mit dem Kfz-Verkehr. Eine direkte Verbindung über die Gladbecker Straße soll die Anbindung der Umweltspur optimieren und eine direkte Route zur Innenstadt gewährleisten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: seitens Antragsteller zurückgezogen - 17.2.1Errichtung einer Radverkehrsanlage auf dem Teilstück der Gladbecker Str. zwischen Grillostr. und Viehofer Platz - mit Anschluss an die UmweltspurZur Vorlage · 2371/2021/CDU/SPD/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um die Einrichtung einer Radverkehrsanlage auf einem Teilstück der Gladbecker Straße zu prüfen. Konkret betrifft dies den Bereich zwischen der Grillostraße und dem Viehofer Platz. Die Antragsteller regen an, dabei Optionen wie einen baulichen Radweg oder einen geschützten Radfahrstreifen in Betracht zu ziehen.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung einer baulichen Verbindung zur Umweltspur, die am Viehofer Platz beginnt. Ziel ist es, eine durchgehende und direkte Verbindung des Berner Radweges in die Innenstadt zu gewährleisten. Zudem wird die Stadtverwaltung aufgefordert, bei der Planung einen möglichen Anschluss des Radweges an die zukünftige Linie RS 1 im Bereich der Blumenfeldstraße und Meyer-Schwickerath-Straße zu berücksichtigen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass eine durchgängige Nord-Süd-Radverbindung notwendig sei, um den Modal-Split in Essen zu verbessern. Die derzeitigen Wegeführungen für Radfahrer, die aus nördlicher Richtung kommen oder in Richtung Norden fahren, seien für dieses Ziel nicht geeignet. Der Antrag wurde dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 17.3Radwegekonzept im Bereich Altenessen Bahnhof/Kaiser-Wilhelm-Park/ Palmbuschweg/ Lierfeldstr.Zur Vorlage · 1802/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 1802/2021/SPD einen Antrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität gestellt, der die Entwicklung eines umfassenden Radwegekonzepts im Bereich Altenessen Bahnhof, Kaiser-Wilhelm-Park, Palmbuschweg und Lierfeldstraße vorsieht. Die Verwaltung wird beauftragt, ein schlüssiges Konzept zu planen, das die Verknüpfung bestehender Radwege sowie die Anbindung des zukünftigen Radweges aus dem Grünzug Zangenstr. berücksichtigt.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Planung einer durchgängigen Radwegeverbindung auf dem ehemaligen Bahndamm vom Kaiser-Wilhelm-Park zum Helenenpark bis zum Anschluss an die Radroute RS 1. Dies soll unter Einbeziehung eines Brückenbauwerks am Helenendamm und einer Anbindung an den Grünzug Zangenstr. geschehen. Zudem fordert die Fraktion die Vorlage von Planungen für alternative Kreuzungsmöglichkeiten der Köln-Mindener-Bahn, wie etwa Tunnel oder Brücken, um eine Nord-Süd-Verbindung im Bereich des Bahnhofs Altenessen zu realisieren.
Darüber hinaus wird die Verwaltung angewiesen, die Radwegeverbindung zwischen Backwinkelstraße, Lierfeldstraße und Schweinemarkt kurzfristig verkehrssicher zu gestalten, um Konflikte an Kreuzungspunkten und im Bereich des Helenendamms zu beheben. Die Begründung des Antrags verweist auf die Notwendigkeit, die Radinfrastruktur an die baulichen Veränderungen im Bereich des Bahnhofs Altenessen anzupassen und Nutzungskonflikte zwischen Radverkehr, Fußverkehr und dem öffentlichen Personennahverkehr zu reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.4Radinfrastruktur schaffen: Alternativen zum Fahrradparkhaus in der Theaterpassage evaluieren (Antrag der FDP Fraktion)Zur Vorlage · 2243/2021/FDP · Antrag FDP
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2243/2021/FDP einen Antrag gestellt, der die Evaluierung von Alternativen zum geplanten Fahrradparkhaus in der Theaterpassage an der Rathenaustraße zum Ziel hat. Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung ein nachhaltiges Parkraumkonzept für Fahrräder im gesamten Innenstadtbereich erarbeitet.
Im Rahmen dieses Vorhabens soll die Verwaltung prüfen, ob im Conti-Parkhaus an der Südseite des Essener Hauptbahnhofs gegen Gebühr eine sichere Abstellfläche für mindestens 250 bis 500 Fahrräder geschaffen werden kann, die rund um die Uhr zugänglich ist. Darüber hinaus sollen weitere Standorte in Essener Parkhäusern identifiziert werden, um zusätzliche Kapazitäten für 500 bis 1000 Fahrräder unter vergleichbaren Bedingungen zu prüfen.
Der Antrag umfasst zudem die Untersuchung von Fördermöglichkeiten sowie die Prüfung von Kooperationen mit bestehenden Betreibern von Fahrradboxen und -stationen. Die Verwaltung wird gebeten, über die zeitliche Umsetzung dieser Maßnahmen sowie über die damit verbundenen Kosten zu informieren. Die Begründung der Fraktion hebt die Notwendigkeit einer funktionierenden Radverkehrsinfrastruktur für die zunehmende Nutzung von Fahrrädern und E-Bikes hervor, insbesondere zur Verknüpfung von öffentlichem Nahverkehr und Radverkehr.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 19.Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms 2017-2020 hier: Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der erteilten Aufträge zur Abwicklung der Investitionsprogramme KInvFG Kapitel 1 und 2 sowie Gute Schule 2020 im III.Quartal 2021.Ergebnis: Kenntnis genommen
- 20.Verschiedenes