Durchführung der Baumaßnahme "Schmemannstraße" (KAG-Nr. 37/20)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme Schmemannstraße beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 37/20 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr als Straßenbaulastträger vorgesehen ist. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 245.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen. Neben den Investitionskosten werden kalkulatorische Zinsen sowie kalkulatorische Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil aufgeführt. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da ein etwaiger CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten, die infolge einer Einziehung der Straße entstehen könnten, kompensiert wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.11.20211. Kenntnis genommen 2. einstimmig beschlossen
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