Durchführung der Baumaßnahme "Haus-Horl-Straße von Levinstraße bis Kraienbruch" (KAG-Nr. 35/20)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme Haus-Horl-Straße im Abschnitt von der Levinstraße bis zur Kraienbruch beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 35/20 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb das Amt für Straßen und Verkehr die Erneuerung als Straßenbaulastträger vorsieht. Die Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 177.000 Euro erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung der Nebenstraßen.
Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz. In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten, die bei einer Einziehung der Straße entstehen würden, kompensiert wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.11.20211. Kenntnis genommen 2. einstimmig beschlossen
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