Durchführung der Baumaßnahme "Waldlehne" (KAG-Nr. 199/17)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Waldlehne“ beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 199/17 enthalten. Grundlage für die Entscheidung ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen im Jahr 2016. Dabei wurde festgestellt, dass die Asphaltfahrbahn der Straße „Waldlehne“ Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und somit erneuerungsbedürftig ist. Das Amt für Straßen und Verkehr plant als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Fahrbahn.
Die kalkulierten Baukosten für die Maßnahme belaufen sich auf 35.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Durch die Durchführung der Baumaßnahme wird eine Beitragspflicht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke nach dem Kommunalabgabengesetz ausgelöst. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da ein etwaiger CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten, die bei einer Einziehung der Straße entstehen könnten, kompensiert wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.11.20211. Kenntnis genommen 2. einstimmig beschlossen
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