Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 5 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 14.09.2021
- 2.Verkehrs- und Parksituation Bauprojekt Frankfurter Straße/Sybelstraße/Lüneburger Straße
- 3.Teich im LührmannwaldZur Vorlage · 1687/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fachabteilung Grün und Gruga befasst sich mit dem Zustand und der künftigen Entwicklung des Teichs im Lührmannwald. Derzeit befindet sich das Gewässer in einem für Waldteiche typischen, naturnahen Zustand. Eine umfassende Überplanung des Teichs, die Aspekte wie Gewässermissstände, die Durchgängigkeit des Fließgewässers, die Erholungsfunktion sowie den Biotopschutz berücksichtigt, ist grundsätzlich vorgesehen. Eine zeitliche Planung oder Finanzierung steht jedoch aufgrund anderer prioritärer Aufgaben derzeit nicht fest.
Hinsichtlich der Infrastruktur ist die Instandsetzung der Holmengeländer an den Plattformen bereits beauftragt und soll kurzfristig umgesetzt werden.
Ein weiterer Punkt der Stellungnahme betrifft den Umgang mit Wildtieren. Das Füttern von Wildtieren ist untersagt, da dies negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben kann. Die Verwaltung spricht sich gegen eine verstärkte Beschilderung einzelner Verbote im Wald- und Landschaftsbereich aus.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III die Stellungnahme des Fachbereichs Grün und Gruga zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 4.Straßenbegleitgrün - Bestandssicherung - Einsatz Streusalz, Nachpflanzungen (Zeitpunkt, Wiederaufführung in den Fälllisten)Zur Vorlage · 1727/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden eine Stellungnahme zum Straßenbegleitgrün vor, die sich mit dem Einsatz von Streumitteln sowie den Abläufen bei Nachpflanzungen befasst. Gemäß der Winterdienstsatzung der Stadt Essen ist auf Gehwegen die Verwendung von Salz und auftauenden Stoffen grundsätzlich untersagt. Nur bei gefährlichen Stellen oder außergewöhnlicher Witterung ist der Einsatz von Salz zulässig, sofern abstumpfende Mittel allein nicht ausreichen. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen darf salzhaltiger Schnee nicht abgelagert werden, da das Regenwasser von den Gehwegen in die Baumbeete fließt.
Nachpflanzungen sind an die Entnahme von Risikobäumen gekoppelt, deren Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Die Identifizierung solcher Bäume erfolgt durch fachliche Kontrollen. Da die Fällungen von der jeweiligen Gefährdungslage abhängen, können keine verbindlichen Prognosen über zukünftige Nachpflanzungen abgegeben werden. Die Umsetzung der Pflanzmaßnahmen ist mit komplexen, mehrstufigen Prozessen verbunden, die unter anderem die Kampfmittelerkundung, Bodenanalysen sowie die Prüfung von Leitungsplänen umfassen. Zudem sind die Arbeiten von der Witterung und den Vergabefristen für externe Bauleistungen abhängig. Ein zeitlich konzentrierter Zeitraum für alle Maßnahmen ist daher nicht realisierbar. In den vergangenen fünf Jahren wurden im Durchschnitt jährlich 671 Bäume an Straßen nachgepflanzt.
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- 09.11.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 5.Mietangebot E-ScooterZur Vorlage · 2017/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW Stellung zu Beschwerden über das Abstellen von E-Scootern, insbesondere im Stadtteil Werden. Im Stadtgebiet Essen bestehen Kooperationsvereinbarungen mit insgesamt vier Unternehmen. Ein Anbieter hat sein Geschäftsgebiet im Juli 2021 auf die Stadtteile Werden, Fischlaken, Heidhausen und Schuir ausgeweitet, was zu einer erhöhten Anzahl an Fahrzeugen in diesen Bereichen führt.
Die Verwaltung stellt klar, dass E-Scooter bei fehlenden Radwegen gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung auf der Fahrbahn zu nutzen sind, wobei Fußgänger auf gemeinsamen Geh- und Radwegen Vorrang haben. Das Abstellen auf Gehwegen ist nur zulässig, sofern eine Mindestbreite von 1,50 m, an belebten Orten 2,00 m, für den Fußgängerverkehr freigehalten wird. Die Anbieter sind durch Kooperationsvereinbarungen verpflichtet, Zusammenballungen von Fahrzeugen zu vermeiden und maximal fünf Scooter pro Standort abzustellen.
Hinsichtlich der topografischen Gegebenheiten in Werden weist die Verwaltung darauf hin, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, Verkehrsflächen aufgrund von Gefälle für E-Kleinstfahrzeuge zu sperren. Ein Vorschlag, feste Abstellanlagen an Bahnhöfen oder Plätzen zu schaffen, wird mit der Tatsache begründet, dass diese Flächen oft nicht der Stadt gehören und die Nutzung der Fahrzeuge auf die Überbrückung kurzer Strecken ausgelegt ist. Die Verwaltung plant, die bestehenden Kooperationen fortzuführen.
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- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — vertagt in die nächste Sitzung des AUKV
- 01.12.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.11.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 6.Höhen-Lage-Karte ÜberflutungsgebieteZur Vorlage · 2095/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Umweltamtes mit der Nummer 2095/2021/6 befasst sich mit Anregungen und Beschwerden gemäß der Gemeindeordnung NRW, konkret im Hinblick auf die Höhen-Lage-Karte von Überschwemmungsgebieten. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Informationen zur Kenntnis nehmen.
Im Rahmen der Sachverhaltsdarstellung wird auf die am 20. März 2020 veröffentlichte Starkregenkarte der Stadt Essen verwiesen, die auf der städtischen Internetseite abrufbar ist. Diese Karte dient dazu, die Gefahren und Risiken für einzelne Grundstücke selbstständig einschätzen zu können. Ergänzend dazu bietet das Umweltamt durch seine Mitarbeitenden eine Beratung an. Zudem existiert ein Flyer zur Hochwasservorsorge, der Erklärungen zur Entstehung von Hochwassergefahren sowie Empfehlungen zur Risiko- und Verhaltensvorsorge enthält und auf weiterführende Informationen der Bezirksregierung sowie des Umweltministeriums verweist.
Die Vorlage enthält zudem Verweise auf verschiedene Online-Ressourcen, die Informationen zu Starkregenereignissen, Checklisten zur Vorsorge sowie Kartenmaterial zu Hochwassergefahren an Essener Fließgewässern bereitstellen. Auch Daten der Bezirksregierung Düsseldorf zu festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten werden als Informationsgrundlage aufgeführt.
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- 09.11.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 7.Verkehrsberuhigung in der Straße Nienhuser Busch (Essen-Katernberg)Zur Vorlage · 2149/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr geht es um die Verkehrssituation in der Straße Nienhuser Busch im Essener Stadtteil Katernberg. Anlass der Vorlage ist eine Eingabe von Anwohnern an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden. Die Antragstellenden thematisieren die aktuelle Durchfahrtssperre in südlicher Fahrtrichtung nach der Querung des Weckenkampes und geben an, dass diese durch Anwohner der dortigen Mehrfamilienhäuser geöffnet werde. Es wird der Wunsch geäußert, die Sperre in nördliche Richtung auf der Höhe der Zechenhäuser zu versetzen.
Aus straßenplanerischer Sicht wird das Versetzen der Sperre nicht befürwortet. Die Verwaltung verweist auf ein bestehendes Verkehrskonzept zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs im gesamten Wohnbereich, welches auch die Durchfahrt durch den Weckenkamp umfasst. Zudem müsse der Begegnungsverkehr mit dem öffentlichen Personennahverkehr im Bereich der Wendeanlage der Straßenbahn berücksichtigt werden. Da der aktuelle Standort der Sperre teileingezogen und somit für den Kraftfahrzeugverkehr nicht straßenverkehrsrechtlich zugelassen ist, wird eine Versetzung als nicht möglich bezeichnet.
Zudem wird die Sichtverhältnisse an der Einmündung zur Katernberger Straße angesprochen. Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels wird abgelehnt, da keine Unfallhäufung auf diesem Straßenabschnitt vorliege und somit die rechtliche Grundlage für eine neue Verkehrsspiegel-Installation fehle. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden die Ausführungen zur Kenntnis nimmt.
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- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 8.Rad-/Fußweg zur A52Zur Vorlage · 2151/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit einer Anregung und Beschwerde bezüglich des Rad- und Fußwegs entlang der A52. Dieser Weg, der parallel zur Lärmschutzwand verläuft, ist Teil des Radverkehrs-Hauptroutennetzes der Stadt Essen und verbindet die Hatzper Straße mit der Meisenburgstraße.
Derzeit weist der Weg eine wassergebundene Deckschicht auf, die durch Bewuchs an den Rändern stellenweise nur noch eine nutzbare Breite von 1,20 Metern ermöglicht. Die Verwaltung plant, den Weg durch eine Asphaltbauweise zu erneuern, wobei eine Mindestbreite von 2,50 m bis 4,0 m angestrebt wird. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger sowie die Reduzierung des Pflegeaufwands. Die Umsetzung der Maßnahme wurde im Jahr 2021 im Rahmen des Sonderprogramms Deckenerneuerung durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschlossen.
Die geplante Maßnahme dient der Umsetzung der Ziele des Radentscheids. Der betroffene Streckenabschnitt stellt eine Verbindung zwischen Kettwig und Rüttenscheid dar und bietet eine anbaufreie Route ohne Kreuzungen mit dem Kraftfahrzeugverkehr. Hinsichtlich der Hatzper Straße in Richtung Haarzopf plant die zuständige Fachabteilung eine Ertüchtigung im Rahmen des Ausbauprogramms zum Radverkehr zu einem späteren Zeitpunkt. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird gebeten, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 09.11.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 9.DachbegrünungZur Vorlage · 1722/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden einen Bericht zum Thema Dachbegrünung vorgelegt. Anlass der Vorlage war die Anregung, eine städtische Verordnung zur Dachbegrünung zu erlassen, um das Stadtklima zu verbessern und die Rückhaltung von Regenmengen zu fördern.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass Dachbegrünungen zur Minderung von städtischen Wärmeinseln, zur Verbesserung der Lufthygienik und zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung beitragen können. Da Flächenressourcen für neue Grünflächen in urbanen Zentren begrenzt sind, wird das Potenzial ungenutzter Dachflächen hervorgehoben. In der Essener Innenstadt besteht laut Erhebung ein erhebliches Potenzial auf Flachdächern.
Als Instrument zur Umsetzung nutzt die Stadt primär Satzungen statt Verordnungen. Ein Beispiel ist der Bebauungsplan „Flachdachbegrünung Essener Innenstadt“, der für bestimmte Bereiche eine extensive Begrünung bei baulichen Veränderungen vorschreibt. Eine stadtweite Satzung wurde nicht erlassen, da die klimatische Notwendigkeit je nach Stadtteil variiert und eine Regelung klimaanalytisch begründet sowie verhältnismäßig sein muss.
Zusätzlich existieren Förderprogramme, wie die Richtlinien zur Hof- und Fassadengestaltung in Stadterneuerungsgebieten, die private Eigentümer bei der Entsiegelung und Begrünung unterstützen. Im Jahr 2021 wurde zudem die Gründachinitiative Essen gemeinsam mit der Emschergenossenschaft gestartet. Über diese Initiative können Anträge auf Förderung der Errichtung von Gründächern gestellt werden, wobei Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen und der Emschergenossenschaft zur Verfügung stehen.
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- 09.11.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 10.WohnraumregisterZur Vorlage · 1983/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden eine Stellungnahme zu dem Antrag vorgelegt, ein öffentlich einsehbares Wohnraumregister einzurichten. Ein solcher Register sollte Informationen über leerstehende Wohnungen, Wohnhäuser, Baulücken, Gebäudeaufstockungsmöglichkeiten sowie freie Grundstücke enthalten.
Die Verwaltung lehnt die Erstellung eines solchen Registers ab. Als Gründe werden angeführt, dass die Nutzung und Vermietung von Leerständen allein der Entscheidung der Eigentümer unterliegt und die Stadt keine rechtlichen Mittel besitzt, eine Vermietung zu erzwingen. Zudem wird auf datenschutzrechtliche Hindernisse bei der Erhebung von Daten zu den rund 320.000 Wohnungen in Essen hingewiesen.
Hinsichtlich der Baulücken wird darauf verwiesen, dass ein entsprechendes Kataster im Jahr 2009 aus haushaltspolitischen Gründen eingestellt wurde, da die Fortführung keinen wesentlichen Beitrag zur Schließung von Baulücken geleistet habe. Das bestehende Vorkaufsrecht der Stadt könne nur bei Verkäufen greifen und könne Verkäufe nicht erzwingen.
Die Erfassung von Aufstockungspotenzialen an etwa 90.000 Wohngebäuden wird als unverhältnismäßig hoher Kosten- und Arbeitsaufwand bewertet, da neben baurechtlichen Prüfungen auch statische Untersuchungen notwendig wären. Zudem obliegt die Entscheidung über Aufstockungen den Eigentümern. Die Verwaltung empfiehlt daher, den vorliegenden Antrag zur Kenntnis zu nehmen.
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- 09.11.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 11.LadesäulenparkplätzeZur Vorlage · 2116/2021/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes befasst sich mit der Regelung von Ladesäulenparkplätzen in Essen. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, die auf einer Beschwerde eines Petenten basiert. Der Petent regte an, das Parken an Ladesäulen auf den eigentlichen Ladevorgang zu beschränken und eine Höchstparkdauer von vier Stunden festzulegen.
Die Verwaltung führt aus, dass im Rahmen des bestehenden Parkraumbewirtschaftungskonzeptes bereits auf die Erhebung von Parkgebühren für Fahrzeuge verzichtet wird, die gemäß dem Elektromobilitätsgesetz gekennzeichnet sind. An Ladesäulen gilt in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr eine Höchstparkdauer von vier Stunden, wobei die Nutzung einer Parkscheibe zur Überprüfung der Ankunftszeit erforderlich ist. Eine Verpflichtung, dass an diesen Plätzen auch tatsächlich ein Ladevorgang stattfinden muss, wurde nicht eingeführt, da eine eindeutige Kontrolle durch die Verkehrsüberwachungskräfte technisch nicht durchgehend möglich ist.
Die Verwaltung stellt fest, dass die vorgeschlagene Beschränkung auf den Ladevorgang keine wesentliche Änderung der aktuellen Situation bewirken würde, da die vierstündige Parkdauer bereits jetzt gilt und kontrolliert wird. Ein Vergleich mit der Situation in Berlin zeigt laut Verwaltung eine vergleichbare Praxis der Überwachung. Fahrzeuge ohne entsprechende Kennzeichnung werden im Rahmen von Ersatzvornahmen entfernt. Aktuell umfasst die Infrastruktur in Essen etwa 400 Lademöglichkeiten, wobei weitere Anträge für neue Ladebereiche vorliegen.
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- 09.11.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 12.Termine bei der Kfz.-ZulassungsbehördeZur Vorlage · 2162/2021/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Kfz-Zulassungsbehörde der Stadt Essen hat aufgrund der geltenden Vorgaben zur Minimierung von Kontakten im Rahmen der COVID-19-Maßnahmen die betrieblichen Abläufe angepasst. Um die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen zu begrenzen und die Kontaktintensität zu reduzieren, wurden interne Prozessabläufe verändert, was dazu führt, dass die Anzahl der angebotenen Termine sowie die Möglichkeit kurzer Vorlaufzeiten für persönliche Vorsprachen eingeschränkt ist.
Um kurzfristigen Bedarf dennoch zu decken, werden täglich gegen 7:30 Uhr zusätzliche Online-Terminkontingente für den laufenden Tag freigeschaltet. Für reguläre Anliegen können Termine mit einem Vorlauf von 14 Tagen über den Internet-Terminkalender gebucht werden. Für dringende Fälle, wie etwa die Umkennzeichnung von Fahrzeugen nach Diebstahl oder Verlust, wurden Regelungen für Notfalltermine geschaffen. Diese können telefonisch, per E-Mail oder vor Ort angefragt werden und werden in der Regel mit einem Vorlauf von einem Tag vergeben.
Als Alternative zur persönlichen Vorsprache wird auf die Nutzung externer Zulassungsdienste verwiesen. Diese Dienstleister ermöglichen die terminunabhängige Abgabe und Abholung von Zulassungsvorgängen. Das Angebot steht sowohl Privatpersonen als auch gewerblichen Kunden offen und dient der zeitnahen Erledigung von Zulassungsangelegenheiten.
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- 09.11.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 13.Buchersatz wegen BeschädigungZur Vorlage · 2121/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wurde ein Bericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme vorgelegt, der sich mit einer Beschwerde über die Forderung eines Buchersatzes aufgrund einer Beschädigung befasst. Der Petent beanstandet die Bearbeitung des Ersatzanspruchs durch die Stadtbibliothek und führt an, dass die Behauptung einer durch ihn verursachten Beschädigung nicht belegt sei. Zudem wird angeführt, dass ein Großteil der Bestände Beschädigungen aufweise.
Die Verwaltung erläutert dazu den Prozess der Medienrückgabe in der Zentralbibliothek. Die Rückgabe erfolgt automatisiert, woraufhin eine manuelle Vorsortierung und Einsortierung der Medien stattfindet. Dabei werden Beschädigungen, wie etwa Flecken, im Zuge der Sortierarbeiten festgestellt. In solchen Fällen wird der letzte Entleiher zur Leistung eines Ersatzes aufgefordert. Da der Ausleihvorgang ebenfalls automatisiert durch die Nutzer erfolgt, findet keine unmittelbare Ausgangskontrolle statt.
Gemäß der Satzung der Stadtbibliothek sind Nutzer dazu verpflichtet, Medien vor der Entleihung auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese der Bibliothek anzuzeigen. Solche Hinweise werden sowohl im Buch als auch im Ausleihsystem dokumentiert. Liegt kein entsprechender Hinweis vor, geht die Bibliothek von einer Beschädigung zum Zeitpunkt der Ausleihe aus. Die Satzung sieht vor, dass Nutzer ein beschädigtes Medium zu ersetzen haben. Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu diesem Sachverhalt zur Kenntnis.
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- 09.11.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 14.Sitzungstermine für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden für das Jahr 2022Zur Vorlage · 1999/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Oberbürgermeister hat mit der Vorlage 1999/2021/OB die Sitzungstermine für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden für das Kalenderjahr 2022 vorgelegt. Die Planung der Termine erfolgte unter Berücksichtigung der Schulferien in Nordrhein-Westfalen.
Für das Jahr 2022 sind fünf Sitzungen vorgesehen, die jeweils um 15 Uhr stattfinden sollen. Die Termine wurden auf den 8. Februar, den 10. Mai, den 14. Juni, den 13. September sowie den 8. November 2022 festgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden diese Termine zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde am 13. Oktober 2021 erstellt und ist für die Sitzung des Ausschusses am 9. November 2021 zur Kenntnisnahme bestimmt. Federführend für das Dokument ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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- 09.11.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 15.Verschiedenes