Wohnraumregister
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden eine Stellungnahme zu dem Antrag vorgelegt, ein öffentlich einsehbares Wohnraumregister einzurichten. Ein solcher Register sollte Informationen über leerstehende Wohnungen, Wohnhäuser, Baulücken, Gebäudeaufstockungsmöglichkeiten sowie freie Grundstücke enthalten.
Die Verwaltung lehnt die Erstellung eines solchen Registers ab. Als Gründe werden angeführt, dass die Nutzung und Vermietung von Leerständen allein der Entscheidung der Eigentümer unterliegt und die Stadt keine rechtlichen Mittel besitzt, eine Vermietung zu erzwingen. Zudem wird auf datenschutzrechtliche Hindernisse bei der Erhebung von Daten zu den rund 320.000 Wohnungen in Essen hingewiesen.
Hinsichtlich der Baulücken wird darauf verwiesen, dass ein entsprechendes Kataster im Jahr 2009 aus haushaltspolitischen Gründen eingestellt wurde, da die Fortführung keinen wesentlichen Beitrag zur Schließung von Baulücken geleistet habe. Das bestehende Vorkaufsrecht der Stadt könne nur bei Verkäufen greifen und könne Verkäufe nicht erzwingen.
Die Erfassung von Aufstockungspotenzialen an etwa 90.000 Wohngebäuden wird als unverhältnismäßig hoher Kosten- und Arbeitsaufwand bewertet, da neben baurechtlichen Prüfungen auch statische Untersuchungen notwendig wären. Zudem obliegt die Entscheidung über Aufstockungen den Eigentümern. Die Verwaltung empfiehlt daher, den vorliegenden Antrag zur Kenntnis zu nehmen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.11.2021kein Ergebnis hinterlegt
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