Buchersatz wegen Beschädigung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wurde ein Bericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme vorgelegt, der sich mit einer Beschwerde über die Forderung eines Buchersatzes aufgrund einer Beschädigung befasst. Der Petent beanstandet die Bearbeitung des Ersatzanspruchs durch die Stadtbibliothek und führt an, dass die Behauptung einer durch ihn verursachten Beschädigung nicht belegt sei. Zudem wird angeführt, dass ein Großteil der Bestände Beschädigungen aufweise.
Die Verwaltung erläutert dazu den Prozess der Medienrückgabe in der Zentralbibliothek. Die Rückgabe erfolgt automatisiert, woraufhin eine manuelle Vorsortierung und Einsortierung der Medien stattfindet. Dabei werden Beschädigungen, wie etwa Flecken, im Zuge der Sortierarbeiten festgestellt. In solchen Fällen wird der letzte Entleiher zur Leistung eines Ersatzes aufgefordert. Da der Ausleihvorgang ebenfalls automatisiert durch die Nutzer erfolgt, findet keine unmittelbare Ausgangskontrolle statt.
Gemäß der Satzung der Stadtbibliothek sind Nutzer dazu verpflichtet, Medien vor der Entleihung auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese der Bibliothek anzuzeigen. Solche Hinweise werden sowohl im Buch als auch im Ausleihsystem dokumentiert. Liegt kein entsprechender Hinweis vor, geht die Bibliothek von einer Beschädigung zum Zeitpunkt der Ausleihe aus. Die Satzung sieht vor, dass Nutzer ein beschädigtes Medium zu ersetzen haben. Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu diesem Sachverhalt zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 09.11.2021kein Ergebnis hinterlegt
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