Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (11. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Sachstand zum Coronavirus mündlicher Bericht
- 2.Niederschrift Nr. 10 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vom 03.11.2021
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des OPOG
- Anlage zu TOP 3
- Personal, allgemeine Verwaltung
- 4.Information über die Zahl der Mitarbeiter/innenZur Vorlage · 2251/2021/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2251/2021/1 des Geschäftsbereichs 1 dient der Information des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung über die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen der Stadtverwaltung Essen. Der Bericht umfasst die Kernverwaltung sowie eigenbetriebsähnliche Einrichtungen und beinhaltet einen Jahresüberblick, eine Quartalsübersicht sowie einen Dreijahresüberblick.
Aus den statistischen Daten für den Zeitraum von Juni 2021 bis September 2021 geht hervor, dass die Gesamtzahl der Beschäftigten von 10.252 auf 10.347 gestiegen ist, was einem Zuwachs von 95 Personen entspricht. Parallel dazu erhöhte sich die Zahl der unbefristet beschäftigten Mitarbeiter, einschließlich der Personalgestellten und Übergeleiteten, von 8.924 auf 8.997.
Ein Vergleich der Zahlen für September 2020 mit September 2021 sowie ein Dreijahresvergleich von September 2018 bis September 2021 belegen ebenfalls einen Anstieg der Gesamtzahl der Beschäftigten und der Anzahl der unbefristet Beschäftigten. Zudem ist im Zeitraum von September 2020 bis September 2021 eine Zunahme der vollzeitverrechneten Mitarbeiter zu verzeichnen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 01.12.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Personalkostenentwicklung in der Stadtverwaltung EssenZur Vorlage · 2252/2021/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 1 zur Personalkostenentwicklung in der Stadtverwaltung Essen legt den aktuellen Stand der geplanten Personal- und Versorgungsaufwendungen für das Jahr 2021 dar. Basierend auf der Prognose mit Stand zum 30. September 2021 belaufen sich die voraussichtlichen Aufwendungen auf insgesamt 651,65 Millionen Euro. Damit liegt der Wert über dem ursprünglichen Haushaltsansatz von 641,59 Millionen Euro, was einer Differenz von 10,06 Millionen Euro entspricht.
Die Aufschlüsselung zeigt, dass die Personalaufwendungen auf 548,16 Millionen Euro prognostiziert werden, während der Planansatz 543,06 Millionen Euro vorsah. Bei den Versorgungsaufwendungen wird ein Betrag von 103,50 Millionen Euro erwartet, gegenüber einem Planansatz von 98,53 Millionen Euro.
Im Vergleich zur vorherigen Berichterstattung vom 1. September 2021, die eine Überschreitung der Kosten um 27,38 Millionen Euro prognostiziert hatte, verringert sich die Differenz deutlich. Die Verwaltung führt diese Entwicklung primär auf eine Neubewertung der Pensions- und Beihilferückstellung für das Jahr 2021 zurück. Die Zuführungen zur Pensions- und Beihilferückstellung sowie die Inanspruchnahmen aus der Pensionsrückstellung belaufen sich auf insgesamt 54,30 Millionen Euro. Damit übersteigen diese Beträge den Planansatz von 52,70 Millionen Euro um 1,60 Millionen Euro und liegen damit unter der zuvor prognostizierten Abweichung. Dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung wird die Kenntnisnahme der Zahlen vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Ausbildungsplätze zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. zur Kinderpflegerin/zum KinderpflegerZur Vorlage · 2158/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Prüfung von Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der pädagogischen Fachkräfte zum Gegenstand hat. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung untersuchen soll, ob die aktuellen Kapazitäten der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher (PiA) ausreichen, um den sich abzeichnenden Bedarf zu decken.
Sollten die vorhandenen Kapazitäten nicht genügen, wird eine Prüfung angefragt, ob eine Erhöhung der Ausbildungsplätze durch die Stadt Essen sowie in Kooperation mit Berufskollegs und den Trägern von Kindertageseinrichtungen und dem Offenen Ganztag möglich ist. Zudem soll geprüft werden, ob ein praxisintegrierter Ausbildungsgang zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger implementiert werden kann. In diesem Zusammenhang wird die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten auf Sozialassistenten sowie auf Quereinsteiger mit mindestens fünfjähriger Praxiserfahrung angeregt.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, auf übergeordneter Ebene auf eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen hinzuwirken, damit Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger auch im U3-Bereich in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden können. Der Antrag sieht eine Beratung im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft und eine Entscheidung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vor.
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Beratungsfolge
- 01.12.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.AÄnderungsantrag zu Verwaltungsvorlage 1198/2021/4: Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) inkl. der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023 und „Qualitätsoffensive OGS“Zur Vorlage · 2384/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 2384/2021/SPD einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1198/2021/4 gestellt. Ziel des Antrags ist die Anpassung der geplanten Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023.
Der Antrag sieht vor, dass der im Beschlusspunkt 3 der ursprünglichen Verwaltungsvorlage enthaltene Passus, der die Umsetzung unter Finanzvorbehalt stellt, gestrichen wird. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept vorzulegen, das eine schrittweise Umsetzung der Überleitung und der damit verbundenen Qualitätsoffensive ermöglicht. Dieses Konzept soll sicherstellen, dass die Erfüllung der Überleitung zum Schuljahr 2022/2023 ohne eine Erhöhung der Elternbeiträge erfolgen kann.
Die Fraktion beantragt, dass die zuständigen Ausschüsse – der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, der Haupt- und Finanzausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Jugendhilfeausschuss – eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen aussprechen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.Verschiedenes
- Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 8.Mietangebot E-ScooterZur Vorlage · 2017/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW Stellung zu Beschwerden über das Abstellen von E-Scootern, insbesondere im Stadtteil Werden. Im Stadtgebiet Essen bestehen Kooperationsvereinbarungen mit insgesamt vier Unternehmen. Ein Anbieter hat sein Geschäftsgebiet im Juli 2021 auf die Stadtteile Werden, Fischlaken, Heidhausen und Schuir ausgeweitet, was zu einer erhöhten Anzahl an Fahrzeugen in diesen Bereichen führt.
Die Verwaltung stellt klar, dass E-Scooter bei fehlenden Radwegen gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung auf der Fahrbahn zu nutzen sind, wobei Fußgänger auf gemeinsamen Geh- und Radwegen Vorrang haben. Das Abstellen auf Gehwegen ist nur zulässig, sofern eine Mindestbreite von 1,50 m, an belebten Orten 2,00 m, für den Fußgängerverkehr freigehalten wird. Die Anbieter sind durch Kooperationsvereinbarungen verpflichtet, Zusammenballungen von Fahrzeugen zu vermeiden und maximal fünf Scooter pro Standort abzustellen.
Hinsichtlich der topografischen Gegebenheiten in Werden weist die Verwaltung darauf hin, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, Verkehrsflächen aufgrund von Gefälle für E-Kleinstfahrzeuge zu sperren. Ein Vorschlag, feste Abstellanlagen an Bahnhöfen oder Plätzen zu schaffen, wird mit der Tatsache begründet, dass diese Flächen oft nicht der Stadt gehören und die Nutzung der Fahrzeuge auf die Überbrückung kurzer Strecken ausgelegt ist. Die Verwaltung plant, die bestehenden Kooperationen fortzuführen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — vertagt in die nächste Sitzung des AUKV
- 01.12.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.11.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Corona-Kontrollen im Veranstaltungs- und Gastronomiebereich mündlicher Bericht
- 10.Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages am 16. Januar 2022Zur Vorlage · 2180/2021/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes sieht den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung vor, um einen verkaufsoffenen Sonntag am 16. Januar 2022 in der Essener Innenstadt zu ermöglichen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beraten und empfehlen, damit der Rat der Stadt Essen die Verordnung beschließt. Grundlage für die Entscheidung ist das Ladenöffnungsgesetz NRW, welches die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage und Feiertage pro Gemeinde begrenzt.
Anlass für den Antrag ist die Veranstaltung „Essen on Ice“, für die ein verkaufsoffener Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr vorgesehen ist. Der Handelsverband NRW Ruhr e.V. und die Essen Marketing GmbH haben zudem weitere Terminvorschläge für das Jahr 2022 eingereicht, die in einem zweistufigen Verfahren bearbeitet werden sollen. Die Verwaltung spricht sich für die Freigabe des Termins im Januar aus, wobei das öffentliche Interesse berücksichtigt wird.
Während Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer Düsseldorf sowie der Gewerkschaften vorliegen, bezieht der Katholikenrat auf die Bedeutung der Sonntagsruhe und empfiehlt eine geringe Anzahl verkaufsoffener Sonntage. Da für den Kirchenkreis Essen – Haus der evangelischen Kirche – sowie für die Essen Marketing GmbH bislang keine schriftlichen Stellungnahmen vorliegen, ist ein mündlicher Vortrag vorgesehen. Es entstehen durch die Maßnahme keine kalkulatorischen Kosten oder Investitionen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.12.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (11. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 11.Entwicklungen des OrdnungsamtesZur Vorlage · 1329/2021/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des Ordnungsamtes zur aktuellen Entwicklung in verschiedenen Funktionsbereichen legt einen umfassenden Bedarf an personellen und materiellen Ressourcen dar. Im Bereich der Ortshygiene, des Prostituiertenschutz sowie der Gewerbeangelegenheiten werden zusätzliche Planstellen im Innendienst sowie im Außendienst und die Beschaffung eines Einsatzfahrzeugs angefordert. Die Überwachung der illegalen Müllentsorgung erfolgt unter Einbindung der RGE Servicegesellschaft Essen mbH.
In der Verkehrsüberwachung und Ordnungswidrigkeitenverwaltung führt die Einführung eines neuen Fachverfahrens sowie gesetzliche Änderungen im Bewachungsgewerbe und im Spielrecht zu einem erhöhten Prüfaufwand. Für die Überwachung von Schrottfahrzeugen und Anhängern wird eine Aufstockung der Personalausstattung um eine Außendienstkraft, eine halbe Innendienstkraft sowie ein zusätzliches Dienstfahrzeug vorgeschlagen. Im ruhenden Verkehr wird eine Aufstockung um 31 Stellen auf insgesamt 90 Vollzeitäquivalente sowie drei zusätzliche Dienstfahrzeuge angestrebt. Für den fließenden Verkehr werden zwei weitere Stellen und ein Blitzanhänger in Erwägung gezogen.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) soll seinen Außendienst schrittweise bis 2024 auf 64 Planstellen erweitern, was auch die Beschaffung von Ausrüstung und Fahrzeugen nach sich zieht. In der Abteilung für allgemeine Gefahrenabwehr ist aufgrund eines Rückstaus bei Kampfmittelanträgen der Erhalt einer überplanmäßigen Stelle erforderlich. Zudem werden Stellen für das Bürgerbüro in der Ellernstraße sowie für die Verwaltungsabteilung zur Bewältigung von IT- und Personalaufgaben angestrebt. Die Umsetzung der Maßnahmen ist, mit Ausnahme der Verkehrsüberwachung, nicht haushaltsneutral.
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Beratungsfolge
- 01.12.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Ersatzbeschaffung eines FeuerlöschbootsZur Vorlage · 2153/2021/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr Essen plant die Ersatzbeschaffung eines Feuerlöschboots, um die Einsatzbereitschaft bei der Brandbekämpfung sowie der technischen Hilfeleistung auf dem Rhein-Herne-Kanal sicherzustellen. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Neuanschaffung mit Gesamtkosten in Höhe von 1.900.000 Euro zu beschließen.
Das derzeit im Einsatz befindliche Boot aus dem Jahr 1997 ist nach 24 Jahren nur noch eingeschränkt einsatzfähig. Eine Sanierung des Altfahrzeugs würde laut Kalkulation einer Schiffswerft etwa 1.150.000 Euro kosten. Da das Land Nordrhein-Westfalen keine Beteiligung an einer Neubeschaffung anbietet und die zur Verfügung stehenden Boote aus dem Rhein-Raum für den Einsatz auf dem Rhein-Herne-Kanal aufgrund ihrer Größe ungeeignet sind, ist eine eigene Beschaffung erforderlich. Eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten Duisburg, Gelsenkirchen, Oberhausen oder Bottrop wird als nicht zielführend bewertet, da die Einsatzstellen aufgrund von Schleusenstrukturen oder fehlenden Wachen nicht erreicht werden können.
Die Finanzierung ist im Haushaltsplan 2022 für das Jahr 2023 vorgesehen. Die Vergabe soll als EU-weites offenes Verfahren erfolgen. Das neue Boot soll an der Feuerwehrwache 3 am Stadthafen stationiert werden. Durch die Neuanschaffung werden neben der Reduktion von Abgasemissionen auch die Geräuschemissionen verringert.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 01.12.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Antrag: Maßnahmen zum Vorgehen gegen Gewalt auf den Essener SportanlagenZur Vorlage · 2242/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 2242/2021 eingereicht, der Informationen zu Maßnahmen gegen Gewalt auf Essener Sportanlagen fordert. Der Antrag richtet sich an die Vorsitzenden der Ausschüsse für die Sport- und Bäderbetriebe sowie für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung.
Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung Essen um die Erstellung eines schriftlichen Berichts zu mehreren spezifischen Fragestellungen. Im Fokus steht dabei die Bewertung der bisherigen Erfahrungen mit dem gemeinsamen Konzept der Stadtverwaltung und des Essener Sportbundes „Gegen Gewalt im Sport“. Hierbei sollen insbesondere die Wirksamkeit der Maßnahmen sowie die aktuelle Rechtsprechung untersucht werden.
Des Weiteren fordert der Antrag eine Auskunft darüber, wie viele Verstöße auf den Essener Sportanlagen in den vergangenen sechs Jahren geahndet wurden. Zudem soll geklärt werden, ob gegen die verantwortlichen Spieler längerfristige oder generelle Hausverbote für die Sportanlagen ausgesprochen wurden. Abschließend wird die Verwaltung gebeten, darzulegen, welche Maßnahmen zur Gewaltprävention im Sport in den letzten Jahren durchgeführt wurden oder für die Zukunft geplant sind. Die Beratung des Antrags war für die Sitzungstermine im November und Dezember 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (10. Sitzung) — Als Anfrage auf den TOP 16 geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.ATOP 10: Antrag: Maßnahmen zum Vorgehen gegen Gewalt auf den Essener Sportanlagen (Anfrage: Maßnahmen zum Vorgehen gegen Gewalt auf den Essener Sportanlagen)Zur Vorlage · 2341/2021/SPD/FDP/LINKE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, FDP und Linke haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um Maßnahmen gegen Gewalt auf Essener Sportanlagen zu untersuchen. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung die Informationen zur Kenntnis nimmt, während der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe eine Entscheidung über die Bereitstellung von Daten durch die Verwaltung trifft.
Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene Informationen als Grundlage für die weitere politische Befassung aufzubereiten. Dies umfasst eine Evaluation der „Selbstverpflichtung gegen Gewalt im Sport in Essen“ sowie eine Überprüfung der Satzungsänderungen bezüglich der Nutzung städtischer Sporthallen und Sportplätze im Hinblick auf Sanktionsmöglichkeiten bei Gewalttaten. Zudem soll eine Aufstellung über Verstöße gegen diese Regelwerke und die daraus resultierenden Maßnahmen gegen Vereine und Spieler seit dem Jahr 2015 erstellt werden.
Darüber hinaus fordert der Antrag eine Übersicht über aktuelle und geplante Präventionsmaßnahmen des Essener Sportbundes sowie der Sport- und Bäderbetriebe. Er umfasst zudem Informationen über Kooperationen mit anderen Städten oder überstädtischen Verbänden zum Erfahrungsaustausch sowie eine Prüfung, inwieweit die Handlungsempfehlungen aus der Ausarbeitung „Gewaltvorfälle im Männerfußball – Präventionsmaßnahmen“ bereits umgesetzt wurden. Ziel des Antrags ist es, eine Datenbasis für künftige Diskussionen über das Vorgehen gegen Gewalt im Sport zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (10. Sitzung) — Als Anfrage auf den TOP 16 geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Verschiedenes