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Vorlage

Bildung eines Teilstandorts für die städtische Gemeinschaftsgrundschule Hüttmannschule

0271/2022/4 Schule

🟢 Beschlossen 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Essen plant die formale Bildung eines dauerhaften Teilstandorts für die städtische Gemeinschaftsgrundschule Hüttmannschule in Altendorf. Mit Wirkung zum 1. August 2018 soll das Gebäude in der Hüttmannstraße 90, das ehemalige Gebäude der Salzmannschule, offiziell als Teilstandort der Schule festgeschrieben werden. Der Hauptstandort in der Hüttmannstraße 86 bleibt hiervon unberührt.

Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, den besonderen Bildungsauftrag der Schule zu unterstützen. Die Hüttmannschule nutzt die Räumlichkeiten in der Hüttmannstraße 90 bereits seit dem Schuljahr 2014/2015 für Differenzierungsangebote, den herkunftssprachlichen Unterricht sowie zur Förderung der Deutschkenntnisse. Da die Gebäude auf demselben Grundstück liegen und lediglich durch einen Zaun getrennt sind, dient das Nebengebäude primär der Durchführung von Fördermaßnahmen und der Hausaufgabenhilfe.

Die Entscheidung basiert auf der stabilen Vierzügigkeit der Schule und den prognostizierten steigenden Schülerzahlen im Stadtteil Altendorf. Durch die Nutzung des Teilstandorts sollen Strukturen für Inklusion und die Betreuung im offenen Ganztag gestärkt werden. Da die Räumlichkeiten bereits ausgestattet sind und die räumliche Nähe eine unproblematische Lehrerversorgung ermöglicht, entstehen durch die formale Änderung keine zusätzlichen Personalkosten für das Sekretariat oder den Hausdienst. Die Schulkonferenz hat der rückwirkenden Bildung des Teilstandorts bereits zugestimmt.

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