Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Viertelstunde
- 2.Niederschrift Nr. 10 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 17.02.2022
- 3.Bericht der Beauftragten
- 4.Neupflanzung gefällter Straßenbäume
- 5.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: StraßenbäumeZur Vorlage · 0442/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich im Rahmen der Sitzung am 17. März 2022 mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW zum Thema Straßenbäume. Die Vorlage basiert auf einem Schreiben einer Bewohnerin vom April 2021.
In der Sachverhaltsdarstellung wird ausgeführt, dass die Erstellung von Baumbeeten im Straßenraum die Zuständigkeit des Amtes für Straßen und Verkehr betrifft. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits verschiedene Anregungen und Nachfragen aus der Ortspolitik sowie der Bevölkerung in unterschiedlichen Stadtbezirken vorliegen, insbesondere in den verdichteten Stadtteilen Holsterhausen, Frohnhausen und Rüttenscheid. Die zuständige Fachverwaltung hat dazu im Rahmen des Berichts „Neupflanzung gefällter Straßenbäume“ Ausführungen zum grundsätzlichen Vorgehen vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die vorliegende Eingabe sowie die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde zur Information an die Bezirksvertretung übermittelt, um den aktuellen Stand der behördlichen Planung und die Reaktion auf die Bürgeranregung darzustellen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Sozialraum Frohnhausen der Pfarrei St. Antonius
- 7.Projekt "mitWirkung!" im Bezirk III
- 8.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Unfallhäufung in FulerumZur Vorlage · 0449/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe eines Anwohners zur Verkehrssituation an der Kreuzung Fulerumer Straße und Wienenbuschstraße in Fulerum. Der Anwohner verweist auf einen Unfall mit Personenschaden und führt verschiedene Gefahrenquellen an.
Als Ursachen für die Unfallhäufung werden die Straßenführung und die Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie die eingeschränkte Sichtbarkeit durch Baumbestand und Allee-Charakter genannt. Zudem wird auf einen unebenen Belag des Radwegs durch Wurzelverwerfungen hingewiesen, was dazu führe, dass Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung fahren. Für Fußgänger wird die mangelnde Wahrnehmbarkeit einer Verkehrsinsel an der Bushaltestelle „Heimatdank“ sowie eine durch einen Baumstamm eingeschränkte Sicht auf den fließenden Verkehr angeführt. Ergänzend werden das Abstellen von E-Scootern, das Überholen von haltenden Bussen sowie Verstöße gegen das Überholverbot als zusätzliche Faktoren angeführt. Als mögliche Maßnahmen werden die Umwidmung der Verkehrsinsel zu einem Fußgängerüberweg sowie eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vorgeschlagen.
Die Bezirksvertretung nimmt die Eingabe sowie die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Schrägparken in HolsterhausenZur Vorlage · 0451/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich im Rahmen der Sitzung am 17. März 2022 mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW zum Thema Schrägparken in Holsterhausen. Die Grundlage der Vorlage bildet eine schriftliche Beschwerde eines Bewohners vom 20. November 2021, der der Mitteilung Bildmaterial beigefügt hat.
Im Zuge des Verfahrens hat das Amt für Straßen und Verkehr eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt abgegeben. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung sowohl die eingereichte Eingabe als auch die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde zur Kenntnis nimmt. Die rechtliche Grundlage für die Behandlung dieses Anliegens ergibt sich aus der Gemeindeordnung NRW sowie der Hauptsatzung der Stadt Essen, welche der Bezirksvertretung die Möglichkeit einräumt, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Gemeindeorgane zu überweisen, zurückzuweisen oder als erledigt zu erklären. Weitere finanzielle Auswirkungen oder Investitionen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Gehwegparken Hans-Thoma-StraßeZur Vorlage · 0452/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die das Thema Gehwegparken in der Hans-Thoma-Straße behandelt. Ein Anwohner hatte sich im Dezember 2021 schriftlich mit einer Anregung an die Bezirksvertretung gewandt, wobei der eingereichten Unterlagen Pläne und Fotografien beigefügt waren.
In der vorliegenden Vorlage wird zudem die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zu diesem Sachverhalt aufgeführt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung sowohl die ursprüngliche Eingabe als auch die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde zur Kenntnis nimmt. Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet die Gemeindeordnung NRW sowie die Hauptsatzung der Stadt Essen, welche der Bezirksvertretung die Möglichkeit einräumt, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Gemeindeorgane zu überweisen, zurückzuweisen oder als erledigt zu erklären. Weitere finanzielle Auswirkungen oder Investitionen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Situation in der SerlostraßeZur Vorlage · 0454/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die sich auf die Situation in der Serlostraße bezieht. Ein Bewohner hat sich am 9. Januar 2022 schriftlich mit einer Beschwerde an die Bezirksvertretung gewandt, welche Textmaterial und Fotografien als Belege enthält.
Zur Vorlage liegen Stellungnahmen der Sport- und Bäderbetriebe (SBE) sowie des Fachbereichs Entsorgungswirtschaft vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die eingereichte Eingabe sowie die Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche zur Kenntnis nimmt. Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet die Gemeindeordnung NRW sowie die Hauptsatzung der Stadt Essen, welche der Bezirksvertretung die Möglichkeit einräumt, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Gemeindeorgane zu überweisen, zurückzuweisen oder als erledigt zu erklären.
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- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Vertragsneugestaltung Quartierbüro "BlickPunkt 101"Zur Vorlage · 0225/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat eine Neugestaltung des Kooperationsvertrages für das Quartierbüro „BlickPunkt 101“ in den Stadtteilen Altendorf-Nord und Bochold beschlossen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 beteiligt sich das Jugendamt der Stadt Essen mit einem jährlichen Betrag von 40.000 Euro an der Finanzierung der Personal- und Sachkosten für die Leitung des Quartierbüros.
Das Quartierbüro dient als zentrale Anlaufstelle und Begegnungsort für die Bewohner der Gebiete, die im Programm „Soziale Stadt“ zur nachhaltigen Stadtteilentwicklung aufgenommen wurden. Die Arbeit umfasst verschiedene Beratungsangebote, darunter die allgemeine Sozialberatung, Erwerbslosenberatung, Schwangerschaftsberatung sowie die Jugendgerichtshilfe. Zudem sollen Angebote zur Familienhilfe, wie die Frühförderung und Kleinkindbetreuung, in den Fokus rücken.
Die Umsetzung der Stadtteilarbeit basiert auf einer Zusammenarbeit verschiedener Akteure. Die Allbau Management GmbH stellt die Räumlichkeiten zur Verfügung und verzichtet auf die jährliche Grundmiete in Höhe von 7.460 Euro. Das Diakoniewerk Essen übernimmt die Leitung des Quartierbüros durch eine Fachkraftstelle mit einem Umfang von bis zu 30 Wochenstunden. Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Essen sowie die Bezirksstellen 23 und 24 bringen sich mit stadtteilorientierter Jugend- und Familienhilfe ein. Ziel der Neuregelung ist die Sicherstellung der kontinuierlichen Quartiersarbeit nach Abschluss der Stadtumbauprozesse. Die Bezirksvertretungen III und IV haben den Beschluss zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Bildung eines Teilstandorts für die städtische Gemeinschaftsgrundschule HüttmannschuleZur Vorlage · 0271/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die formale Bildung eines dauerhaften Teilstandorts für die städtische Gemeinschaftsgrundschule Hüttmannschule in Altendorf. Mit Wirkung zum 1. August 2018 soll das Gebäude in der Hüttmannstraße 90, das ehemalige Gebäude der Salzmannschule, offiziell als Teilstandort der Schule festgeschrieben werden. Der Hauptstandort in der Hüttmannstraße 86 bleibt hiervon unberührt.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, den besonderen Bildungsauftrag der Schule zu unterstützen. Die Hüttmannschule nutzt die Räumlichkeiten in der Hüttmannstraße 90 bereits seit dem Schuljahr 2014/2015 für Differenzierungsangebote, den herkunftssprachlichen Unterricht sowie zur Förderung der Deutschkenntnisse. Da die Gebäude auf demselben Grundstück liegen und lediglich durch einen Zaun getrennt sind, dient das Nebengebäude primär der Durchführung von Fördermaßnahmen und der Hausaufgabenhilfe.
Die Entscheidung basiert auf der stabilen Vierzügigkeit der Schule und den prognostizierten steigenden Schülerzahlen im Stadtteil Altendorf. Durch die Nutzung des Teilstandorts sollen Strukturen für Inklusion und die Betreuung im offenen Ganztag gestärkt werden. Da die Räumlichkeiten bereits ausgestattet sind und die räumliche Nähe eine unproblematische Lehrerversorgung ermöglicht, entstehen durch die formale Änderung keine zusätzlichen Personalkosten für das Sekretariat oder den Hausdienst. Die Schulkonferenz hat der rückwirkenden Bildung des Teilstandorts bereits zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Einrichtung eines Inklusionsbeirates / Konzept zur Einrichtung eines städtischen InklusionsbeauftragtenZur Vorlage · 0049/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Einrichtung eines Inklusionsbeirates sowie einer Koordinierungsstelle Inklusion. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die organisatorischen und haushalterischen Voraussetzungen für diese Strukturen schafft und Personal gewinnt. Die Koordinierungsstelle soll im Amt für Soziales und Wohnen angesiedelt werden. Sie soll die Aufgaben des Behindertenkoordinators übernehmen und die Umsetzung des Förderplans „Essen inklusiv“ verantworten, wofür eine zusätzliche Verwaltungsstelle vorgesehen ist.
Als Grundlage für die Maßnahmen dient die UN-Behindertenrechtskonvention. Die Satzung zum Inklusionsbeirat, welche die Rechte, Pflichten, Zusammensetzung sowie die Wahl der Vorsitzenden regelt, soll durch den Rat in Kraft gesetzt werden. Für den Förderplan „Essen inklusiv“ ist im Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von 150.000 Euro vorgesehen. Die Kosten für den Inklusionsbeirat umfassen Sitzungsgelder, Fahrtkosten, Verfügungsmittel und Unterstützungsleistungen. Für das Jahr 2022 sind hierfür Kosten in Höhe von 4.550 Euro zuzüglich 500 Euro für Fahrtkosten sowie 1.250 Euro für Verfügungsmittel und 5.250 Euro für Unterstützungsleistungen veranschlagt. Ab dem Jahr 2023 ist eine Erhöhung dieser Posten vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über die entsprechenden PSP-Konten. Die Bezirksvertretungen I bis IX, der Seniorenbeirat und der Integrationsrat sollen über diesen Beschlussvorschlag in Kenntnis gesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung)
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Maßnahmen zur Umsetzung der Spielraumleitplanung im Zeitraum 2022 bis 2024Zur Vorlage · 0295/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0295/2022/6 beschreibt die Maßnahmen zur Umsetzung der Spielraumleitplanung der Stadt Essen für den Zeitraum 2022 bis 2024. Ziel der Planung ist die Sicherstellung der Spielplatzqualität, die Deckung des Bedarfs in unterversorgten Stadtteilen sowie die Förderung der Teilhabe in Gebieten mit Kinderarmut.
Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine Steigerung der investiven Haushaltsmittel vorgesehen, die von 2,5 Millionen Euro im Jahr 2022 über 3 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 3,9 Millionen Euro im Jahr 2024 ansteigt. Zur personellen Umsetzung werden bis zu sechs Planstellen benötigt, wobei 0,5 Vollzeitäquivalente für die Fortschreibung und 3,5 Vollzeitäquivalente für die Projektumsetzung vorgesehen sind.
Im Rahmen einer Generalsanierung sind 99 Spielplätze mit hohem oder sehr hohem Handlungsbedarf identifiziert worden, von denen bis 2024 etwa zwei Drittel bearbeitet werden sollen. Zudem wurden zehn Stadtteile mit dem höchsten Bedarf an neuen Spielflächen ermittelt, wobei der Bedarf im Rüttenscheid mit 29.182 m² am größten ist. Die geplanten Maßnahmen umfassen Neubauten in Stadtteilen wie Holsterhausen, Südviertel, Kettwig, Bredeney und Katernberg sowie Erweiterungen und Umgestaltungen in Rüttenscheid, Kray, Kettwig und Katernberg. Der Ersatz von Spielgeräten orientiert sich an einer durchschnittlichen Lebensdauer von 15 Jahren, wobei die Kosten pro Gerät zwischen 3.000 Euro und 40.000 Euro liegen, mit Ausnahmen bei Projekten wie im Gervinuspark oder Nordpark. Die Verwaltung berichtet jährlich über den Fortschritt an die Ratsgremien.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (12. Sitzung)
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung)
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis mit Anmerkungen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis mit Anmerkungen - 16.Essener Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK)Zur Vorlage · 2270/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2270/2021/6 befasst sich mit dem Essener Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK). Ziel des Konzepts ist die Sicherung von Beständen, die Bereitstellung von Ersatzflächen sowie der Umbau und die Aufwertung von Kleingartenanlagen. Das Dokument umfasst einen Abschlussbericht sowie Vereinssteckbriefe für 114 Vereine. Im Essener Stadtgebiet werden etwa 425,5 Hektar kleingärtnerisch genutzt, wovon 363,3 Hektar dem Stadtverband der Kleingärtnervereine Essen e. V. zugeordnet sind. Die durchschnittliche Parzellengröße beträgt circa 349 Quadratmeter.
Der Erstellungsprozess des Konzepts dauerte etwa drei Jahre und beinhaltete verschiedene Fachbereiche sowie Beteiligungsverfahren, unter anderem eine Fragebogenaktion mit 1.364 Rückläufen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen I bis IX, die relevanten Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Rat der Stadt Essen das EKEK zur Kenntnis nehmen.
Das Kleingartenwesen übernimmt soziale, ökologische und stadtgestalterische Funktionen, etwa bei der Klimaanpassung und der Biodiversität. Es wird ein Optimierungsbedarf bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Vorstandsarbeit festgestellt. Die Pachtverhältnisse weisen eine hohe Kontinuität auf, wobei 77,6 % der Pächter ihre Flächen seit über fünf Jahren nutzen. Aufgrund der geringen Fluktuation wird mit weniger als 200 Neupächtern pro Jahr gerechnet. Als Handlungsbedarf werden die Sicherung personeller und finanzieller Mittel für die Verwaltung sowie die Neugestaltung des Generalpachtvertrags von 2013 zur Erhöhung der Rechtssicherheit angeführt. Hierzu finden bereits Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem Stadtverband statt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Durchführung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 und § 165 (4) Baugesetzbuch (BauGB) für das Untersuchungsgebiet "Abdeckelung A 40 und Umfeld" in den Stadtteilen Frohnhausen und HolsterhausenZur Vorlage · 2428/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Nummer 2428/2021/7 des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für das Untersuchungsgebiet „Abdeckelung A 40 und Umfeld“ in den Stadtteilen Frohnhausen und Holsterhausen vor. Das Projekt umfasst eine etwa 2,3 Kilometer lange Deckelung der Autobahn A 40 mit dem Ziel, städtebauliche Aufwertungen sowie die Schaffung von rund 3.000 Wohnungen und Gewerbeflächen zu ermöglichen.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes „Frohnhausen/Holsterhausen“ aus dem Jahr 1985 sowie den Beginn neuer vorbereitender Untersuchungen gemäß den Baugesetzbuch-Vorgaben (§ 141 und § 165 (4) BauGB). Die Untersuchungen sollen als Grundlage für die Wahl eines geeigneten städtebaulichen Verfahrens dienen, die finanzielle Machbarkeit prüfen und eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erstellen. Dabei werden Instrumente der städtebaulichen Sanierung, der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sowie des Stadtumbaus geprüft.
Die Verwaltung wird dazu angehalten, über den Projektfortschritt im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen regelmäßig zu berichten. Die Planungsleistungen sollen über eine öffentliche Ausschreibung an externe Dienstleister vergeben werden, wobei eine Beauftragung im dritten Quartal 2022 angestrebt wird. Die Kosten für die Vergabe dieser Leistungen sind mit 230.000 € veranschlagt. Zuständig für die Entscheidung ist der Rat der Stadt Essen, wobei der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Empfehlung abgibt und die Bezirksvertretung III angehört wird.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig Bedenken erhoben - 18.Aufstellung von Baumkübeln und Sitzmöbeln auf der öffentlichen Fläche des Vorplatzes der Christuskirche im Bereich zwischen Kopernikusstraße und Röntgenstraße in Essen-AltendorfZur Vorlage · 0371/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III für den Stadtbezirk III hat die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für den Vorplatz der Christuskirche in Essen-Altendorf beraten. Die Evangelische Lutherkirchengemeinde Essen-Altendorf beabsichtigt, auf der öffentlichen Fläche im Bereich zwischen der Kopernikusstraße und der Röntgenstraße insgesamt drei Baumkübel sowie zwei Sitzmöbel aufzustellen. Vier der fünf geplanten Standorte befinden sich dabei auf öffentlichem Grund.
Die Maßnahme dient laut Antragstellung dazu, das Fußballspielen auf dem Platz zu begrenzen, da es in der Vergangenheit zu Beschädigungen am Kirchengebäude gekommen ist. Die geplanten mobilen Elemente haben einen Durchmesser von etwa zwei Metern. Die Baumkübel sind circa 0,90 Meter hoch, während die Sitzgelegenheiten eine Höhe von 0,40 bis 0,50 Metern aufweisen. Die schweren Objekte sollen so beschaffen sein, dass sie gegen unbefugtes Verschieben gesichert sind, gleichzeitig aber zur Belebung des Platzes beitragen.
Die Kosten für die Anschaffung, Bepflanzung und Pflege der Elemente werden von der Antragstellerin getragen. Eine etwaige Sondernutzungserlaubnis würde zudem die Verkehrssicherungspflicht sowie die ordnungsgemäße Instandhaltung regeln. Bei der Aufstellung muss die Funktionsfähigkeit der Feuerwehrzufahrt zwischen der Röntgenstraße und der Kopernikusstraße gewährleistet bleiben. Die beteiligten Fachbereiche der Verwaltung haben keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Anbringung von Pflanzgefäßen an Straßenbeleuchtungsmasten im Stadtteil AltendorfZur Vorlage · 0422/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Altendorfer Bürgerverein e. V. hat die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Anbringung weiterer Blumenampeln an Straßenbeleuchtungsmasten im Stadtteil Altendorf beantragt. Die Maßnahme soll im Zeitraum von April bis September 2022 umgesetzt werden und dient der Verschönerung des Straßenbildes.
Die Erweiterung der Standorte umfasst zahlreiche Straßen im Stadtteil, darunter die Haedenkampstraße, die Oberdorfstraße, die Heinrich-Strunk-Straße, die Hagenbeckstraße, die Sälzerstraße, die Körnerstraße sowie der Körnerplatz, die Helmholtzstraße, die Heinitzstraße, die Röntgenstraße, die Ohmstraße und der Christuskirchplatz, die Heintzmannstraße, die Kötterstraße, die Grieperstraße, die Ehrenzellerstraße, die Hüttmannstraße sowie die Weuenstraße. Bereits im Vorjahr wurde eine Erlaubnis für Pflanzgefäße im Bereich der Hirtsieferstraße und der Helenenstraße erteilt.
Die Anbringung und die Pflege der Pflanzgefäße werden durch einen Fachbetrieb durchgeführt. Die Kosten für die Installation sowie die laufende Pflege und die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht liegen beim Antragsteller. Die Verwaltung prüft derzeit die Standfestigkeit der einzelnen Laternenmasten sowie die verkehrliche Eignung. Vorbehaltlich dieser positiven Prüfung ist die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis durch die Verwaltung vorgesehen. Die Bezirksvertretung III wird um Zustimmung zum beantragten Vorhaben gebeten, um eine zeitnahe Umsetzung zu ermöglichen.
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- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG im Bereich LepsiuswegZur Vorlage · 0446/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat in ihrer Sitzung am 17. März 2022 der geänderten Verkehrsführung im Bereich Lepsiusweg zugestimmt. Grundlage der Entscheidung ist eine Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG, die die Erneuerung von Abwasserkanälen umfasst. Die Arbeiten sind ab Mai 2022 geplant und werden eine voraussichtliche Gesamtdauer von acht Monaten in Anspruch nehmen.
Die Vorlage der Verwaltung enthält zur Erläuterung der Maßnahme sowie der notwendigen Verkehrsregelungen ein Schreiben der Stadtwerke Essen AG vom Februar 2022. Zudem liegen ein mit den relevanten Behördenvertretern abgestimmtes Protokoll aus dem Januar 2022, ein Übersichtsplan sowie zwei Lagepläne bei. Gemäß § 10 Abs. 1 c) der Hauptsatzung ist für die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen an der Verkehrsführung die Entscheidung der Bezirksvertretung erforderlich. Eine Vorprüfung der Vorlage war im Rahmen des Verfahrens vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Gebäude Kahrstr.89 in Essen-HolsterhausenZur Vorlage · 0370/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III für den Stadtbezirk III wurde über die Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche in Essen-Holsterhausen informiert. Der Antrag betrifft die Sondernutzung eines Bereichs vor dem Gebäude in der Kahrstraße 89. Die Fläche für das Straßencafé ist mit einer Tiefe von 1,00 Meter und einer Breite von 3,00 Metern dimensioniert und soll unmittelbar an der Fassade auf der rechten Seite des Ladenlokals aufgestellt werden. Durch die geplante Aufstellung bleibt eine Restgehwegbreite von 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr erhalten.
Der Inhaber eines Imbissbetriebes hatte bereits für den Zeitraum vom 16. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 eine befristete Erlaubnis erhalten. Diese kurzfristige Erteilung erfolgte, um Verzögerungen durch das Genehmigungsverfahren zu vermeiden und die Nutzung in der Sommersaison 2021 zu ermöglichen. Die Verwaltung plant nun, ab dem Jahr 2022 eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis für die ganzjährige Nutzung zu erteilen.
Im Rahmen des verwaltungsinternen Prüfverfahrens haben die beteiligten Fachbereiche keine Bedenken gegen die beantragte Aufstellung geäußert. Es liegen keine Beschwerden über die bisherige Nutzung oder Verstöße gegen die Auflagen der befristeten Erlaubnis vor. Die Bezirksvertretung nimmt die Erteilung der befristeten Erlaubnis für das Jahr 2021 zur Kenntnis und erhebt keine Einwände gegen die beabsichtigte unbefristete Sondernutzungserlaubnis ab 2022.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 22.Befristete Aufstellung eines Straßencafes auf der öffentlichen Parkplatzfläche vor dem Gebäude Gemarkenstraße 47 in Essen-HolsterhausenZur Vorlage · 0445/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat der Erteilung einer befristeten Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé in Essen-Holsterhausen zugestimmt. Die Erlaubnis betrifft die öffentliche Parkplatzfläche vor dem Gebäude in der Gemarkenstraße 47. Der Antragsteller, der Inhaber der Pizzeria „La Fiamma“, beabsichtigt, die Fläche für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2022 zu nutzen.
Die Nutzung umfasst eine Fläche von 2,00 m x 9,00 m, wodurch zwei Parkplätze entfallen, sofern Fahrzeuge parallel zur Gebäudefassade abgestellt werden. Die Vorgaben sehen einen Sicherheitsabstand von 0,30 m zum Fahrbahnrand sowie eine massive Absperrung zu den befahrbaren Flächen vor, um die Gäste zu schützen. Von der Flächennutzung sind Behindertenparkplätze, Ladezonen sowie Parkflächen für Elektrofahrzeuge nicht betroffen.
Nach Angaben der Verwaltung wurde bereits im Vorjahr eine ähnliche Sondernutzungserlaubnis für dieselbe Fläche erteilt. Es lagen keine Beschwerden oder Verstöße gegen Auflagen aus dem vorangegangenen Zeitraum vor. Die beteiligten Fachbereiche haben im Prüfverfahren keine Bedenken gegen die beantragte Aufstellung des Straßencafés geäußert. Das Amt für Straßen und Verkehr ist für die Vorlage verantwortlich.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
Ergebnis: einstimmig abgelehnt - 23.Gervinusschule, Gervinusstrasse 28, 45144 Essen hier: Überlassung des Schulhofes an die Interessengemeinschaft Frohnhausen am 08. Mai 2022Zur Vorlage · 0447/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III des Stadtbezirks III hat in ihrer Sitzung am 17. März 2022 über den Antrag der Interessengemeinschaft Frohnhausen entschieden. Gegenstand der Vorlage war die Beantragung einer Sondernutzung des Schulhofes der Gervinusschule in der Gervinusstraße 28 für das Maifest am 8. Mai 2022.
Die zuständige Fachabteilung Immobilienwirtschaft sowie die Schulleitung der betreffenden Schule haben im Rahmen der Prüfung keine Bedenken gegen die Überlassung des Geländes an die Interessengemeinschaft Frohnhausen erhoben. Da die Entscheidungskompetenz für diesen Vorgang bei der Bezirksvertretung liegt, wurde das Gremium um die formale Zustimmung gebeten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung III der Überlassung des Schulhofes für die Durchführung des Maifestes am genannten Termin zustimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass für das Vorhaben keine zusätzlichen Investitionen, Personalkosten oder kalkulatorischen Kosten anfallen. Eine Vorprüfung der Vorlage war nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr hier: Errichtung einer Solarbank am NiederfeldseeZur Vorlage · 0188/2022/Freie Bürger/FDP Fraktion BV III · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Freien Bürger/FDP in der Bezirksvertretung III hat einen Antrag gestellt, die Errichtung einer Solarbank am Niederfeldsee in Essen-Altendorf zu prüfen. Im Rahmen der Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr soll die Verwaltung beauftragt werden, ein Konzept zur Umsetzung dieser Maßnahme zu erstellen und zur weiteren Beratung vorzulegen.
Die beantragte Solarbank soll im Rahmen der genannten Initiative realisiert werden, die die Installation solcher Elemente in teilnehmenden Kommunen fördert. Die geplanten Sitzgelegenheiten sind mit Solarzellen ausgestattet und bieten über entsprechende Anschlüsse die Möglichkeit, mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets zu laden. Laut Antrag dient die Installation am Niederfeldsee der Steigerung der Aufenthaltsqualität an diesem Standort und soll die Sichtbarkeit des Photovoltaikausbaus im Stadtbezirk Essen-West erhöhen. Die Initiative wird bereits in neun der insgesamt fünfzehn teilnehmenden Kommunen angewandt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 25.Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierung zwischen zwei Straßeneinbauten auf der Nöggerathstraße Nähe GrunertstraßeZur Vorlage · 0438/2022/CDU · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat einen Antrag zur Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierung auf der Nöggerathstraße vorgelegt. Konkret geht es um den Bereich zwischen zwei Straßeneinbauten in Fahrtrichtung Schönebeck, nahe der Grunertstraße.
Der Antrag sieht vor, die straffierte Bodenmarkierung an dieser Stelle zu erneuern und zu vergrößern. Hintergrund ist, dass die bestehende Markierung, die vor 14 Jahren eingerichtet wurde, aufgrund von Abnutzung kaum noch erkennbar ist. Zudem wird angeführt, dass das bestehende Parkverbot an dieser Stelle derzeit von Fahrzeugführern nicht beachtet wird.
Ziel der Maßnahme ist es, die Parkverbotszone wiederherzustellen und deren Einhaltung sicherzustellen. Die straffierte Fläche soll so gestaltet werden, dass Fahrzeuge, die von der Grunertstraße in die Nöggerathstraße einbiegen, den Verkehrsfluss nicht behindern. Durch die Wiederherstellung der Parkverbotszone soll sichergestellt werden, dass entgegenkommende Fahrzeuge an den einbiegenden Fahrzeugen ausweichen können. Die Umsetzung der Bodenmarkierung soll durch das zuständige Amt der Stadtverwaltung erfolgen.
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- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Anfragen
- 27.Zuwendungen an Vereine, Verbände und InstitutionenZur Vorlage · 0439/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat im Rahmen der Sitzung am 17. März 2022 über die Vergabe von Zuwendungen an Vereine, Verbände und Institutionen entschieden. Der Beschluss umfasst die Bereitstellung von Mitteln für den Verein „Wir sind Holsterhausen“. Die Zuwendung ist zweckgebunden für die Anschaffung oder Pflege von Blumenampeln vorgesehen.
Die Vorlage zur Entscheidung wurde am 1. März 2022 erstellt. In der sachlichen Darstellung der Vorlage wird die Klimarelevanz des Vorhabens als positiv eingestuft. Weitere Details zu den konkreten Kostenstrukturen, wie etwa Personalkosten oder kalkulatorische Kosten, wurden in der vorliegenden Dokumentation nicht separat ausgewiesen, wobei die Finanzierung im Rahmen der Beschlussfassung der Bezirksvertretung erfolgt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0440/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat im Rahmen der Sitzung am 17. März 2022 eine Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage 0440/2022/BV III ist die Umsetzung einer Maßnahme im Bereich der Verkehrssicherheit.
Konkret geht es um die Anbringung eines Hinweisschildes am Regenbogenweg, welches auf spielende Kinder aufmerksam machen soll. Diese Maßnahme basiert auf einem vorangegangenen Beschluss der Bezirksvertretung aus der Sitzung vom 11. November 2021, der im Rahmen eines Antrags der Fraktionen SPD und GRÜNE gestellt wurde. Die Verwaltung informierte das Gremium über den aktuellen Stand der Umsetzung dieser Verkehrszeicheninstallation. Weitere finanzielle Auswirkungen oder personelle Veränderungen werden in der vorliegenden Mitteilung nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung)
- 28.1Anbringung eines Hinweisschildes auf spielende Kinder am Regenbogenweg (Beschluss zu Antrag 1971/2021/SPD/GRÜNE aus der Sitzung vom 11.11.2021)
- 29.Unerledigte Beschlüsse
- 30.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 31.Mitteilungen und Anfragen
- 32.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil