Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Situation in der Serlostraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die sich auf die Situation in der Serlostraße bezieht. Ein Bewohner hat sich am 9. Januar 2022 schriftlich mit einer Beschwerde an die Bezirksvertretung gewandt, welche Textmaterial und Fotografien als Belege enthält.
Zur Vorlage liegen Stellungnahmen der Sport- und Bäderbetriebe (SBE) sowie des Fachbereichs Entsorgungswirtschaft vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die eingereichte Eingabe sowie die Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche zur Kenntnis nimmt. Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet die Gemeindeordnung NRW sowie die Hauptsatzung der Stadt Essen, welche der Bezirksvertretung die Möglichkeit einräumt, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Gemeindeorgane zu überweisen, zurückzuweisen oder als erledigt zu erklären.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.03.2022einstimmig beschlossen
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