Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Schrägparken in Holsterhausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich im Rahmen der Sitzung am 17. März 2022 mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW zum Thema Schrägparken in Holsterhausen. Die Grundlage der Vorlage bildet eine schriftliche Beschwerde eines Bewohners vom 20. November 2021, der der Mitteilung Bildmaterial beigefügt hat.
Im Zuge des Verfahrens hat das Amt für Straßen und Verkehr eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt abgegeben. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung sowohl die eingereichte Eingabe als auch die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde zur Kenntnis nimmt. Die rechtliche Grundlage für die Behandlung dieses Anliegens ergibt sich aus der Gemeindeordnung NRW sowie der Hauptsatzung der Stadt Essen, welche der Bezirksvertretung die Möglichkeit einräumt, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Gemeindeorgane zu überweisen, zurückzuweisen oder als erledigt zu erklären. Weitere finanzielle Auswirkungen oder Investitionen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022Kenntnis genommen
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