Durchführung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 und § 165 (4) Baugesetzbuch (BauGB) für das Untersuchungsgebiet "Abdeckelung A 40 und Umfeld" in den Stadtteilen Frohnhausen und Holsterhausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Nummer 2428/2021/7 des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für das Untersuchungsgebiet „Abdeckelung A 40 und Umfeld“ in den Stadtteilen Frohnhausen und Holsterhausen vor. Das Projekt umfasst eine etwa 2,3 Kilometer lange Deckelung der Autobahn A 40 mit dem Ziel, städtebauliche Aufwertungen sowie die Schaffung von rund 3.000 Wohnungen und Gewerbeflächen zu ermöglichen.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes „Frohnhausen/Holsterhausen“ aus dem Jahr 1985 sowie den Beginn neuer vorbereitender Untersuchungen gemäß den Baugesetzbuch-Vorgaben (§ 141 und § 165 (4) BauGB). Die Untersuchungen sollen als Grundlage für die Wahl eines geeigneten städtebaulichen Verfahrens dienen, die finanzielle Machbarkeit prüfen und eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erstellen. Dabei werden Instrumente der städtebaulichen Sanierung, der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sowie des Stadtumbaus geprüft.
Die Verwaltung wird dazu angehalten, über den Projektfortschritt im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen regelmäßig zu berichten. Die Planungsleistungen sollen über eine öffentliche Ausschreibung an externe Dienstleister vergeben werden, wobei eine Beauftragung im dritten Quartal 2022 angestrebt wird. Die Kosten für die Vergabe dieser Leistungen sind mit 230.000 € veranschlagt. Zuständig für die Entscheidung ist der Rat der Stadt Essen, wobei der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Empfehlung abgibt und die Bezirksvertretung III angehört wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.03.2022mehrheitlich beschlossen
- 17.03.2022einstimmig Bedenken erhoben
- 17.03.2022einstimmig empfohlen
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