Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Verkehrskonzept WerdenZur Vorlage · 0359/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Bericht zum Sachstand des Verkehrskonzepts für den Essener Stadtteil Werden vorgelegt. Das Vorhaben sieht vor, den Durchgangsverkehr von der Brückstraße in die Abteistraße zu verlagern, um die städtebauliche Situation zu verbessern und die Schadstoffbelastung in der Brückstraße zu senken. Ein Lärmgutachten weist jedoch darauf hin, dass die Lärmpegel in der Abteistraße und am Werdener Markt durch die Verkehrsverlagerung ansteigen können.
Nach einem Beschluss des Rates der Stadt Essen aus dem Jahr 2017 untersagte das Oberveraltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Umsetzung des Konzepts. Das Gericht stellte fest, dass eine allgemeine Vorprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz fehlt, da die Änderung des Verlaufs der B 224 eine solche Prüfung erfordert.
Um eine rechtssichere Abwägung der Belange zu ermöglichen, wird die Verwaltung die veralteten Daten zur Verkehrs- und Immissionsbelastung neu evaluieren. Hierzu sollen die Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2010 sowie die entsprechenden Umweltgutachten durch aktuelle Daten ersetzt werden, wobei auch zukünftige Ziele des Modal-Splits zu berücksichtigen sind. Die Ergebnisse dieser neuen Datengrundlage sollen die Basis für die Entscheidung über das weitere Vorgehen und die Prüfung der Umsetzbarkeit des Verkehrskonzepts bilden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Königstreppe Willy-Brandt-PlatzZur Vorlage · 0343/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Modernisierung des ehemaligen Kaufhauses am Willy-Brandt-Platz durch die Koerfer-Gruppe ist der Neubau eines Pavillons geplant. Dieser soll als Ausgang des Untergeschosses, des sogenannten „Basements“, in die Fußgängerzone im Bereich der Kettwiger Straße führen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat der Gestaltung des Pavillons gemäß den vorliegenden Entwürfen grundsätzlich zugestimmt.
Die Verwaltung hat den Entwurfsprozess in mehreren Abstimmungsrunden begleitet und dabei Kriterien wie Transparenz und Zurückhaltung gegenüber den angrenzenden Baudenkmalen Eickhaus, Handelshof und der ehemaligen Hauptpost festgelegt. Ziel ist es, die Sichtachsen auf diese historisch bedeutsamen Gebäude sowie den Blick in die Kettwiger Straße nicht durch eine extravagante Gestaltung zu beeinträchtigen. Zudem soll der Neubau die künftigen Spielräume für eine umfassende Neugestaltung der Platzfläche, die ab 2024 geplant ist, nicht einschränken.
Die Untere Denkmalbehörde hat keine Bedenken gegen das Vorhaben, da der Entwurf in Größe und Materialität auf das Notwendigste reduziert und an das Projekt „Königshof“ angelehnt ist. Rechtlich basiert die Nutzung des Bereichs auf einem Erbbaurechtsvertrag aus dem Jahr 1972, der der Koerfer-Gruppe die Nutzung des Untergrunds über der U-Bahn-Trasse gestattet, jedoch die Zustimmung der Stadt für Änderungen des Bauzustandes vorsieht. Konstruktiv ist eine Bepflanzung des Platzes im Erdreich aufgrund der geringen Bodentiefe und des Schutzes der Abdichtungsschicht nicht möglich, sodass Pflanzungen nur in separaten Behältnissen realisiert werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen - Bericht über die Budgetentwicklung im 2. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 0076/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft informiert über die Budgetentwicklung der Förderprogramme KInvFöG sowie „Gute Schule 2020“ im zweiten Halbjahr 2021. Im Rahmen des KInvFöG Kapitel 1 wurde der Förderzeitraum bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, wobei 53 von 55 Maßnahmen bereits abgeschlossen sind. Für das Kapitel 2 des KInvFöG gilt eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2025 bei einem Gesamtfördervolumen von etwa 56,7 Millionen Euro. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung der Generalsanierung der Turnhalle der Realschule am Schloss Borbeck mit Kosten von 5.050.000 Euro sowie die Aufnahme dieser Maßnahme in das Förderprogramm vor. Die kalkulatorischen Kosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf jährlich 133.825 Euro. Zudem sind für die Cranachschule Kosten in Höhe von rund 370.000 Euro für einen Mietcontainer vorgesehen.
Das Programm „Gute Schule 2020“ weist ein Kreditvolumen von 81,4 Millionen Euro auf, wobei sich sechs von neun Großmaßnahmen in der Bauphase befinden. Von den 34 konsumtiven Kleinmaßnahmen sind 29 mit einem Gesamtvolumen von rund 5 Millionen Euro beendet. Die Maßnahme zur Sanierung der Pausenhallendächer in der Ripshorster Straße wurde aufgrund einer drohenden Fristüberschreitung bei der Abwicklung der ersten Darlehnstranche abgemeldet, woraufhin eine Umverteilung der Mittel erfolgt. Zudem wurden 22 Digitalisierungsmaßnahmen an Grundschulen im Wert von etwa 1,5 Millionen Euro abgeschlossen. Die Digitalisierung des Schulstandortes Mintarder Weg wurde wegen eines Abbruchstandortes und fehlender Netzanbindung abgemeldet; die Finanzierung erfolgt künftig über städtische Haushaltsmittel. Alle Maßnahmen des Programms „Gute Schule“ liegen innerhalb des Zeit- und Kostenrahmens.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Hafenstraße/An der Walkmühle (Umgehungsstraße Vogelheim)" Stadtbezirke: IV und V, Stadtteile: Altenessen-Nord, Bergeborbeck und VogelheimZur Vorlage · 0534/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen hat die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für den Bereich „Hafenstraße/An der Walkmühle (Umgehungsstraße Vogelheim)“ beschlossen. Das etwa 8,7 Hektar große Plangebiet erstreckt sich über die Stadtbezirke IV und V und umfasst Teile der Stadtteile Altenessen-Nord, Bergeborbeck und Vogelheim. Die räumliche Abgrenzung erfolgt zwischen der Vogelheimer Straße im Norden, der Walkmühlenstraße und der Gladbecker Straße im Osten, der Hafenstraße im Westen sowie dem Gewerbegebiet Welkerhude und der Vogelheimer Straße im Süden.
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der südlichen Umgehungsstraße Vogelheim, die als Teil des Projekts „Freiheit Emscher“ die Vogelheimer Straße verkehrlich und emissionsbedingt entlasten soll. Durch den Ausbau der Straßen Welkerhude und Strickerstraße soll eine Anbindung an das übergeordnete Autobahnnetz geschaffen werden, was zudem die Entwicklung des angrenzenden Gewerbegebiets unterstützen und den Schwerverkehr als Feinstaubumleitung nutzen soll.
Zusätzlich soll das im Nordwesten an die Umgehungsstraße angrenzende Baugebiet neu strukturiert werden. Geplant ist die Schaffung von Flächen für den geförderten Wohnungsbau sowie für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser. Der neue Bebauungsplan ersetzt dabei die veralteten Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1/80, um den aktuellen technischen Regelwerken, insbesondere im Bereich des Schallschutzes, zu entsprechen. Für die Umsetzung der Umgehungsstraße ist der Erwerb von etwa 18.885 Quadratmetern Grundstücksfläche vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt Beratungsbedarf angemeldet und in einer der nächsten Sitzungen geschoben
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt Beratungsbedarf der SPD-Fraktion angemeldet
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in eine der nächsten Sitzungen des ASPB geschoben
- 17.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in eine der nächsten Sitzungen des ASPB geschoben
- 20.05.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 11.05.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (4. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 26.04.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (3. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben; Vorlage nur zur Kenntnis genommen und zu berücksichtigende Aspekte formuliert
Ergebnis: abgesetzt/vertagt Beratungsbedarf angemeldet und in einer der nächsten Sitzungen geschoben - 5.1Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Hafenstraße/An der Walkmühle (Umgehungsstraße Vogelheim)" - hier: Verkehrsgutachten (Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNEN)Zur Vorlage · 0474/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Durchführung eines Verkehrsgutachtens im Rahmen des Bauleitverfahrens für den Bereich Hafenstraße/An der Walkmühle (Umgehungsstraße Vogelheim) vorsieht. Ziel des Antrags ist es, verschiedene Straßenführungen zu prüfen, um eine Reduzierung des Verkehrs auf der Gladbecker Straße (B224) zu erreichen.
Im Rahmen des Gutachtens soll untersucht werden, inwieweit die geplante Straßenführung oder alternative Trassen, wie etwa eine nördliche Führung über die Daniel-Eckhardt-Straße, zur Entlastung beitragen können. Ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt liegt auf einer Fortsetzung der Strecke über die Bottroper Straße, den Bertold-Beitz-Boulevard und die Friedrichstraße mit einer Anbindung an die A40. Dabei soll geprüft werden, ob durch diese Varianten eine zusätzliche Verkehrsbelastung anderer Straßen in Altenessen, beispielsweise der Altenessener Straße, vermieden werden kann.
Zusätzlich soll das Gutachten die Auswirkungen der verschiedenen Streckenführungen auf die Lärm- und Schadstoffbelastung für die Anwohner untersuchen, wobei eine Zunahme dieser Werte ausgeschlossen werden soll. Die Antragsteller führen an, dass eine Ortsumgehung Vogelheim durch die Nutzung bestehender Straßenverbindungen in Richtung Innenstadt als zusätzliche Umgehung für Altenessen dienen und somit die Gladbecker Straße entlasten könnte.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt Beratungsbedarf angemeldet und zur Entscheidung in den AVM verwiesen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt Beratungsbedarf der SPD-Fraktion angemeldet
Ergebnis: abgesetzt/vertagt Beratungsbedarf angemeldet und zur Entscheidung in den AVM verwiesen - 6.Stiftsschule, Amselstr. 30, Bau von zwei Stahlaußentreppen zur Sicherstellung des zweiten baulichen RettungswegesZur Vorlage · 2413/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft befasst sich mit der Errichtung von zwei Stahlaußentreppen an der Stiftsschule in der Amselstraße 30. Hintergrund der Maßnahme ist eine Prüfung vom 30. Oktober 2020, bei der in den Gebäudeteilen B und C das Fehlen eines baulich unabhängigen zweiten Rettungsweges festgestellt wurde. Da die aktuelle Situation eine Rettung über Leitern der Feuerwehr voraussetzt, die über die Kapazitäten der Feuerwehr hinausgehen könnte, fordert die Feuerwehr die Herstellung eines baulichen Rettungsweges pro Gebäudetrakt, um den Schulbetrieb weiterhin zu gewährleisten. Da aufgrund der Gebäudegeometrie keine anderen baulichen Lösungen möglich sind, ist der Bau der Außentreppen vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 372.000 Euro brutto. Für Vorplanungsleistungen wurden im Jahr 2021 bereits 40.000 Euro bereitgestellt. Um die Maßnahme vollständig zu finanzieren, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 332.000 Euro für das Jahr 2022 beantragt. Die Deckung dieser Kosten soll durch eine entsprechende Minderausgabe im Projekt Pool Planungsleistungen erfolgen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bau und Baubeginn beschließt und der Rat der Stadt Essen die außerplanmäßige Mittelbereitstellung genehmigt. Die zuständigen Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sowie die Bezirksvertretung II sollen die Vorlage zur Kenntnisnahme bzw. zur Beratung und Empfehlung erhalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Durchführung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 und § 165 (4) Baugesetzbuch (BauGB) für das Untersuchungsgebiet "Abdeckelung A 40 und Umfeld" in den Stadtteilen Frohnhausen und HolsterhausenZur Vorlage · 2428/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Nummer 2428/2021/7 des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für das Untersuchungsgebiet „Abdeckelung A 40 und Umfeld“ in den Stadtteilen Frohnhausen und Holsterhausen vor. Das Projekt umfasst eine etwa 2,3 Kilometer lange Deckelung der Autobahn A 40 mit dem Ziel, städtebauliche Aufwertungen sowie die Schaffung von rund 3.000 Wohnungen und Gewerbeflächen zu ermöglichen.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes „Frohnhausen/Holsterhausen“ aus dem Jahr 1985 sowie den Beginn neuer vorbereitender Untersuchungen gemäß den Baugesetzbuch-Vorgaben (§ 141 und § 165 (4) BauGB). Die Untersuchungen sollen als Grundlage für die Wahl eines geeigneten städtebaulichen Verfahrens dienen, die finanzielle Machbarkeit prüfen und eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erstellen. Dabei werden Instrumente der städtebaulichen Sanierung, der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sowie des Stadtumbaus geprüft.
Die Verwaltung wird dazu angehalten, über den Projektfortschritt im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen regelmäßig zu berichten. Die Planungsleistungen sollen über eine öffentliche Ausschreibung an externe Dienstleister vergeben werden, wobei eine Beauftragung im dritten Quartal 2022 angestrebt wird. Die Kosten für die Vergabe dieser Leistungen sind mit 230.000 € veranschlagt. Zuständig für die Entscheidung ist der Rat der Stadt Essen, wobei der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Empfehlung abgibt und die Bezirksvertretung III angehört wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zur 2. Offenlage des Regionalplans Ruhr Stellungnahme der Stadt Essen zur 2. Offenlage des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 0146/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0146/2022/7 1. Ergänzung befasst sich mit der Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr sowie einer ergänzenden kommunalen Stellungnahme der Stadt Essen zur zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat den Planentwurf aufgrund zahlreicher eingegangener Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren überarbeitet, was eine erneute öffentliche Auslegung zwischen dem 24. Januar und dem 29. April 2022 erforderlich machte.
Die Städte der Planungsgemeinschaft haben die überarbeiteten Unterlagen gesichtet. Dabei wurde festgestellt, dass textliche und zeichnerische Änderungen gegenüber dem Entwurf von 2018 dokumentiert sind. Während die Ermittlung der Bedarfe nicht aktualisiert wurde, ergaben sich Änderungen durch eine gesenkte Ansiedlungsschwelle im Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte, was zu geringeren kommunalen Gewerbeflächenkontingenten führt. Der RVR hat zudem viele redaktionelle Hinweise aus dem ersten Verfahren übernommen, ist jedoch bei konkreten Anregungen zu Flächen sowie bei grundsätzlichen plansystematischen Anregungen der Planungsgemeinschaft nur teilweise gefolgt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Essen eine Entscheidung empfehlen. Der Rat wird beauftragt, der gemeinsamen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft sowie der ergänzenden Stellungnahme der Stadt Essen zuzustimmen und die Verwaltung mit der Einbringung dieser Dokumente in das Beteiligungsverfahren des Regionalverbandes Ruhr zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — kein Beschluss gefasst / ohne Empfehlung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst / ohne Empfehlung in den Rat geschoben - 9.Anträge und Anfragen
- 9.1Schulentwicklungsplanung und Schulbau in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktionen)Zur Vorlage · 0260/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und GRÜNE haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts für die Schulentwicklungsplanung und den Schulbau vorsieht. Die Vorlage fordert die Stadtverwaltung dazu auf, auf Grundlage der Bände 1 und 2 des Schulentwicklungsplans bis zur Ratssitzung am 22. Juni 2022 ein Konzept zu erstellen.
Dieses Konzept soll die geplanten Umsetzungsschritte der Verwaltung, einen Zeitplan für Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie eine Kostenschätzung enthalten. Zudem sollen der potenzielle personelle Mehrbedarf für die Baumaßnahmen sowie Kriterien zur Priorisierung und zur Beschleunigung einzelner Vorhaben dargelegt werden. Für das Jahr 2022 sollen zudem umsetzbare Maßnahmen inklusive einer Kostenschätzung aufgezeigt werden. Bei geplanten Neubauten von Grundschulen soll zudem geprüft werden, ob die Mitumsetzung von Kindertagesstätten möglich ist.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit dem im Dezember 2021 beschlossenen zweiten Band der Schulentwicklungsplanung. Die Planung basiert auf einem prognostizierten Bedarf von etwa 1.000 zusätzlichen Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II. Die Fraktionen verweisen auf die Verpflichtung der Kommune zur Bereitstellung von Schulplätzen gemäß dem Schulgesetz NRW.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — kein Beschluss gefasst / ohne Empfehlung in den Rat geschoben
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — eingebracht
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — eingebracht
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: kein Beschluss gefasst / ohne Empfehlung in den Rat geschoben - 10.Verschiedenes
- 11.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 12.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: Kenntnis genommen
- 13.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: mehrheitlich empfohlen
- 14.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 15.Anmietung von Bürofläche im Objekt Dietrich-Opperberg-Platz 1 für den FB 38Ergebnis: einstimmig empfohlen
- 16.Anträge und Anfragen
- 17.Mitteilungen der Verwaltung
- 18.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 19.Pressemitteilung