Befristete Aufstellung eines Straßencafes auf der öffentlichen Parkplatzfläche vor dem Gebäude Gemarkenstraße 47 in Essen-Holsterhausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat der Erteilung einer befristeten Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé in Essen-Holsterhausen zugestimmt. Die Erlaubnis betrifft die öffentliche Parkplatzfläche vor dem Gebäude in der Gemarkenstraße 47. Der Antragsteller, der Inhaber der Pizzeria „La Fiamma“, beabsichtigt, die Fläche für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2022 zu nutzen.
Die Nutzung umfasst eine Fläche von 2,00 m x 9,00 m, wodurch zwei Parkplätze entfallen, sofern Fahrzeuge parallel zur Gebäudefassade abgestellt werden. Die Vorgaben sehen einen Sicherheitsabstand von 0,30 m zum Fahrbahnrand sowie eine massive Absperrung zu den befahrbaren Flächen vor, um die Gäste zu schützen. Von der Flächennutzung sind Behindertenparkplätze, Ladezonen sowie Parkflächen für Elektrofahrzeuge nicht betroffen.
Nach Angaben der Verwaltung wurde bereits im Vorjahr eine ähnliche Sondernutzungserlaubnis für dieselbe Fläche erteilt. Es lagen keine Beschwerden oder Verstöße gegen Auflagen aus dem vorangegangenen Zeitraum vor. Die beteiligten Fachbereiche haben im Prüfverfahren keine Bedenken gegen die beantragte Aufstellung des Straßencafés geäußert. Das Amt für Straßen und Verkehr ist für die Vorlage verantwortlich.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.03.2022einstimmig abgelehnt
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