Bürgerbegehren "KrankenhausEntscheid Essen"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 0519/2022/OB festgestellt, dass das Bürgerbegehren „KrankenhausEntscheid Essen“ unzulässig ist. Die Prüfung der eingereichten Unterschriften ergab, dass das erforderliche Quorum erreicht wurde. Von den 19.237 eingereichten Unterschriften waren 16.964 gültig, während 2.273 Unterschriften aufgrund fehlender Kommunalwahlberechtigung, fehlender Hauptwohnsitze in Essen, nicht eindeutiger Identifizierbarkeit oder Mehrfachunterschriften als ungültig eingestuft wurden.
Die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens begründet sich laut der Verwaltung auf mehreren Punkten. Erstens wurde die von der Stadt vorgegebene Kostenschätzung nicht vollständig übernommen, sondern lediglich verkürzt wiedergegeben, wodurch wesentliche Informationen zur finanziellen Tragweite und zum Kostenrisiko für den städtischen Haushalt fehlten. Zweitens liegt keine abschließende Sachentscheidung vor, da die geplanten Maßnahmen, wie die Gründung einer kommunalen GmbH, weitere unbestimmte Schritte und Entscheidungen des Rates erfordern würden.
Ein dritter Grund für die Unzulässigkeit ist die Verfolgung haushaltswidriger Ziele. Die Umsetzung der im Bürgerbegehren angestrebten Maßnahmen würde nach Einschätzung der Kämmerei einmalige Investitionen von mindestens 162,56 Millionen Euro sowie jährliche zusätzliche Kosten von bis zu 20 Millionen Euro verursachen. Dies stünde im Widerspruch zum Grundsatz der Aufgabenerfüllung, dem Verbot der Überschuldung sowie der Pflicht zur Aufstellung eines ausgeglichenen Haushalts gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.03.2022mehrheitlich beschlossen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen
- Neufassung der "Satzung der Stadt Essen für die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden" 19.11.2025
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.02.01.01 "Statistik und Wahlen" 10.12.2025
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- Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl im Frühjahr 2027 25.03.2026
- Bildung des Kommunalwahlausschusses für die Wahlperiode 2025 bis 2030 25.03.2026