Aufstellung eines Straßencafés auf Parkflächen vor dem Gebäude Kreuzeskirchstr. 29
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines Straßencafés in der Kreuzeskirchstraße 29 zugestimmt. Der Antrag umfasst die Nutzung von zwei Parkplatzflächen vor dem betreffenden Ladenlokal für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 30. September 2022.
Die Grundlage für diesen Antrag ist das vom Rat der Stadt Essen beschlossene vereinfachte Verfahren zur Erweiterung der Außengastronomie auf Parkflächen, welches aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30. September 2022 befristet wurde. Der Betreiber des Ladenlokals hat die erforderlichen Unterlagen eingereicht und zugesichert, dass die Auflagen der bereits bestehenden straßen- und wegerechtlichen Sondernutzungserlaubnis eingehalten werden. Zudem wurde die Schaffung einer Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche sowie die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht durch den Erlaubnisnehmer zugesichert.
Die beantragte Fläche umfasst 37 Quadratmeter, während die Innenfläche des Lokals 55 Quadratmeter beträgt. Da von den beteiligten Dienststellen keine Einwände gegen die Aufstellung des Straßencafés erhoben wurden, beabsichtigt die Verwaltung, dem Antrag zu entsprechen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.02.2022einstimmig beschlossen
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