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Vorlage

Beabsichtigte Einziehung einer Verkehrsfläche der Hollestraße

0931/2020/6 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) · Kenntnis genommen mit Anmerkungen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung I hat beschlossen, ein Einziehungsverfahren für eine Verkehrsfläche der Hollestraße durchzuführen. Betroffen ist eine etwa 136 Quadratmeter große Fläche, die sich nördlich des Gebäudes Am Hauptbahnhof 3 befindet. Ziel des Verfahrens ist es, diese Fläche dem öffentlichen Verkehr zu entziehen.

Hintergrund der Maßnahme ist der Bau eines Hotels mit einem angrenzenden Parkhaus im Bereich Hollestraße / Am Hauptbahnhof. Im Zuge dieses Bauvorhabens wurde bereits ein Teil der öffentlichen Verkehrsfläche der Hollestraße überbaut. Eine weitere Teilfläche der Straße soll künftig in das Privatgrundstück integriert werden. Für die betroffenen Flächen soll eine Vereinigungsbaulast eingetragen werden, wofür die Durchführung des Einziehungsverfahrens rechtlich erforderlich ist.

Die Entscheidung über die Einziehung von Straßen oder Wegen bezirklicher Bedeutung obliegt der Bezirksvertretung gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen. Nach der Beschlussfassung wird die Absicht der Einziehung gemäß den Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen im Amtsblatt der Stadt Essen öffentlich bekannt gemacht. Damit wird die Möglichkeit für Einwendungen geschaffen. Ein abschließender Beschluss über die endgültige Einziehung kann frühestens drei Monate nach dieser Bekanntmachung erfolgen. Eine entsprechende Vorlage wird der Bezirksvertretung zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.

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