Aufstellung eines Straßencafés auf Parkflächen vor dem Gebäude Juliusstr. 4
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk I hat im Rahmen einer Sitzung am 22. Februar 2022 der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé in der Juliusstraße 4 zugestimmt. Der Beschluss ermöglicht die Erweiterung der Außengastronomie durch die Nutzung von zwei Parkflächen direkt vor dem betreffenden Ladenlokal. Die Nutzung ist für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 30. September 2022 vorgesehen.
Die Grundlage für diesen Antrag bildet ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 25. August 2021, der die Fortführung eines vereinfachten Verfahrens zur Erweiterung der Außengastronomie auf Parkflächen bis zum 30. September 2022 festlegte. Der Antragsteller beabsichtigt, die bestehende Fläche von 4,40 m x 0,70 m um eine Fläche von 20,00 m² zu ergänzen. Der betroffene Bereich ist als Bewohnerparkgebiet ausgewiesen.
Seitens der Antragstellerseite wurde zugesichert, dass die Auflagen der bereits bestehenden straßen- und wegerechtlichen Sondernutzungserlaubnis auch für die Erweiterungsfläche eingehalten werden. Zudem wurde die Einrichtung einer Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche zugesagt. Die Verkehrssicherungspflicht für die genutzten Flächen verbleibt beim Erlaubnisnehmer. Da von den beteiligten Dienststellen keine Bedenken gegen die beantragte Aufstellung vorlagen, beabsichtigt die Verwaltung, dem Antrag zu entsprechen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.02.2022einstimmig beschlossen
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