Aufstellungsverfahren zum Haushaltsplan 2023/2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat im Rahmen der Vorlage 0072/2022/2 von der Stadtkämmerei den Vorschlag vorgelegt, für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einen Doppelhaushalt aufzustellen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Kommunen die Möglichkeit, neben der jährlichen Haushaltssatzung auch einen Doppelhaushalt zu verwenden, wobei die Trennung der Ergebnis- und Finanzplanung für jedes Jahr gewahrt bleibt.
Die Verwaltung begründet die Empfehlung für das Doppelhaushaltverfahren mit einer Reduzierung des administrativen und politischen Aufwands, insbesondere im zweiten Haushaltsjahr. Zudem wird auf eine erhöhte Planungssicherheit durch einen erweiterten Planungshorizont sowie auf eine deutlichere Festlegung politischer Schwerpunkte verwiesen.
Der vorgesehene Zeitplan sieht vor, dass der Entwurf des Doppelhaushalts 2023/2024 am 28. September 2022 in den Rat der Stadt eingebracht wird. Im Anschluss an die Einbringung sind Beratungen in den Fraktionen, den Bezirksvertretungen, dem Integrationsrat sowie in den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen. Die abschließende Beschlussfassung im Rat ist für den 30. November 2022 geplant. Aufgrund der Herbstferien im Oktober kann die Durchführung der Beratungen in den Gremien auch im Rahmen von Sondersitzungen erfolgen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat die Entscheidung über diesen Vorschlag empfehlen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.02.2022einstimmig beschlossen
- 16.02.2022mehrheitlich beschlossen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Stadtkämmerei
- Errichtung der Klaus-Gischer-Stiftung 26.02.2025
- Haushaltssatzung 2025/2026 hier: Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 30. Januar 2025 zur Anzeige der Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Essen 26.02.2025
- Quartalsbericht I/2025 zum Zins- und Schuldenmanagement 28.05.2025
- Quartalsbericht IV/2024 zum Zins- und Schuldenmanagement 28.05.2025
- Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 sowie Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2025 04.06.2025
- Instandhaltungsrücklage Philharmonie hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erhöhung der Instandhaltungsrücklage 04.06.2025