Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Mitteilungen der Verwaltung
- 2.Niederschrift Nr. 8 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.12.2021
- 3.Reise nach Grenoble, Frankreich vom 14. Januar bis 16. Januar 2022 hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 0065/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bezüglich einer Dienstreise nach Grenoble in Frankreich für den Zeitraum vom 14. bis 16. Januar 2022 beschlossen. Ein Ratsmitglied begleitete den Oberbürgermeister auf Einladung des dortigen Oberbürgermeisters zu den Eröffnungsfeierlichkeiten zum Grünen-Hauptstadtjahr 2022.
Da der zuständige Ausschuss vor dem Termin nicht einberufen werden konnte, wurde die Dringlichkeitsentscheidung bereits am 12. Januar 2022 durch den Oberbürgermeister und den Bürgermeister getroffen. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist eine solche Entscheidung in der darauffolgenden Fachausschusssitzung nachträglich zu genehmigen.
Die anfallenden Kosten für die Reise sind als Entschädigungen nach der Gemeindeordnung NRW einzustufen. Eine konkrete Bezifferung der Kosten liegt zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vor. Die Finanzierung der Reise erfolgt über die Produktgruppe der politischen Gremien. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 18. Januar 2022 zur Anzeige der Haushaltssatzung 2022 der Stadt EssenZur Vorlage · 0147/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stadtkämmerei befasst sich mit dem Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 18. Januar 2022 bezüglich der Anzeige der Haushaltssatzung 2022 der Stadt Essen. Die Bezirksregierung teilte mit, dass die Haushaltssatzung sowie deren Anlagen keine genehmigungspflichtigen Tatbestände enthalten und somit ohne finanzaufsichtliche Genehmigung öffentlich bekannt gemacht werden können. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte bereits am 28. Januar 2022 im Amtsblatt der Stadt Essen.
In dem Schreiben der Aufsichtsbehörde wird auf die Bilanz der Stadt Essen zum 31. Dezember 2020 verwiesen, die mit rund 56 Millionen Euro erstmals wieder ein positives Eigenkapital ausweist. Zudem wird eine weitere Entwicklung des Eigenkapitals auf 77,5 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr sowie auf 122,7 Millionen Euro bis zum Jahr 2025 prognostiziert. Damit endet die Phase der bilanziellen Überschuldung, die im Jahr 2016 einen Stand von minus 506,7 Millionen Euro erreichte.
Die Bezirksregierung bewertet die Strategie zur kontinuierlichen Rückführung der Liquiditätskredite bis zum Jahr 2040 als Maßnahme zur Absicherung der Haushaltsautonomie. Die Entschuldungsleistung bei den Liquiditätskrediten in den Jahren 201 nach 2017 wurde mit 655,4 Millionen Euro angeführt. Gleichzeitig weist die Aufsichtsbehörde darauf hin, dass der geplante Ergebnisüberschuss von rund 9,8 Millionen Euro für das laufende Jahr auf der Isolierung pandemiebedingter Haushaltsverschlechterungen basiert. Ohne diese Bilanzierungshilfe würde ein Fehlbetrag von über 80 Millionen Euro ausgewiesen. Angesichts knapper Überschüsse in der mittelfristigen Planung mahnt die Behörde zur Einhaltung der Ausgabendisziplin an.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) hier: Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der ErmächtigungsübertragungenZur Vorlage · 0165/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0165/2022/2) befasst sich mit den Grundsätzen über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gemäß der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO). Der Oberbürgermeister beantragt beim Rat der Stadt Essen die Zustimmung zu den grundsätzlichen Regelungen für die Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen.
Die Ermächtigungsübertragungen ermöglichen es, Mittel nach Abschluss des Haushaltsjahres für die Aufgabenerfüllung weiterzuführen, was die Haushaltsjahre durch Planfortschreibungen belastet. Während im konsumtiven Bereich nur in Ausnahmefällen Mittel übertragen werden, zeigt der investive Bereich einen Anstieg der Übertragungen. Dies ist unter anderem auf das Sonderinvestitionsprogramm zurückzuführen, dessen Umsetzung sich durch Kapazitätsengpässe, Lieferengpässe und die Pandemie verzögert hat. Die Aufsichtsbehörde sowie das Rechnungsprüfungsamt haben darauf hingewiesen, dass die investiven Übertragungen auf ein notwendiges Maß zu beschränken sind, um die Grundsätze der Haushaltswahrheit und -klarheit zu wahren.
Um das Volumen der Übertragungen langfristig zu reduzieren, soll die Haushaltsplanung künftig stärker an der Veranschlagungsreife und dem realistischen Mittelabfluss orientiert werden. Die bestehenden Regelungen aus dem Jahr 2013 werden lediglich an die neue Rechtsgrundlage der KomHVO NRW angepasst, ohne sachlich-materielle Änderungen vorzunehmen. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der Übertragungen obliegt jährlich der Stadtkämmerin oder dem Stadtkämmerer. Dem Rat wird künftig eine gesonderte Übersicht über die vorgenommenen Übertragungen und deren Auswirkungen auf die Folgejahre vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Aufstellungsverfahren zum Haushaltsplan 2023/2024Zur Vorlage · 0072/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat im Rahmen der Vorlage 0072/2022/2 von der Stadtkämmerei den Vorschlag vorgelegt, für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einen Doppelhaushalt aufzustellen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Kommunen die Möglichkeit, neben der jährlichen Haushaltssatzung auch einen Doppelhaushalt zu verwenden, wobei die Trennung der Ergebnis- und Finanzplanung für jedes Jahr gewahrt bleibt.
Die Verwaltung begründet die Empfehlung für das Doppelhaushaltverfahren mit einer Reduzierung des administrativen und politischen Aufwands, insbesondere im zweiten Haushaltsjahr. Zudem wird auf eine erhöhte Planungssicherheit durch einen erweiterten Planungshorizont sowie auf eine deutlichere Festlegung politischer Schwerpunkte verwiesen.
Der vorgesehene Zeitplan sieht vor, dass der Entwurf des Doppelhaushalts 2023/2024 am 28. September 2022 in den Rat der Stadt eingebracht wird. Im Anschluss an die Einbringung sind Beratungen in den Fraktionen, den Bezirksvertretungen, dem Integrationsrat sowie in den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen. Die abschließende Beschlussfassung im Rat ist für den 30. November 2022 geplant. Aufgrund der Herbstferien im Oktober kann die Durchführung der Beratungen in den Gremien auch im Rahmen von Sondersitzungen erfolgen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat die Entscheidung über diesen Vorschlag empfehlen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hier: Wiederaufbauplan der Stadt EssenZur Vorlage · 0073/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt im Rahmen eines Wiederaufbauplans die Beantragung einer Billigkeitsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die Deckung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur sowie von Aufwendungen, die infolge der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 entstanden sind. Die beantragte Summe beläuft sich auf etwa 9,3 Millionen Euro und basiert auf der Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“.
Nach aktuellem Stand der Stadtverwaltung belaufen sich die Schäden und Aufwendungen der Stadt Essen auf rund 9,8 Millionen Euro, wobei ein Teil der Kosten bereits durch Soforthilfen und Sonderbedarfszuweisungen des Landes gedeckt wurde. Der verbleibende Betrag von etwa 9,28 Millionen Euro soll über das Förderprogramm des Landes geltend gemacht werden. Die Stadtkämmerei hat die Koordination der verschiedenen Fachbereiche übernommen, um die Maßnahmen in einem einheitlichen Plan abzubilden.
Zu den am stärksten betroffenen Bereichen gehören die Sport- und Bäderbetriebe Essen, die Immobilienwirtschaft, das Umweltamt sowie die Abteilung Grün und Gruga. Die beantragte Förderung ist als 100-prozentige Übernahme der Kosten ohne Eigenanteil der Stadt konzipiert, wodurch die entstandenen Aufwendungen kompensiert werden sollen. Der Beschluss des Rates ist gemäß den geltenden Förderrichtlinien erforderlich, um den Wiederaufbauplan beim zuständigen Ministerium einzureichen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.02.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung) — Bei Enthaltung der "Partei" einstimmig empfohlen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Konzept gegen Energiearmut (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 0135/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 0135/2022/LINKE einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts gegen Energiearmut in Essen fordert. Die Verwaltung soll hierzu mit den Stadtwerken Essen, Eon sowie dem JobCenter Essen zusammenarbeiten.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperren in sozialen Härtefällen. Zu diesem Zweck soll die Verwaltung die Einrichtung eines Härtefallfonds prüfen. Dabei sollen die Anzahl der Sperren ermittelt, Kriterien für die Härtefälle sowie der Kreis der Antragsberechtigten, etwa Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII oder Wohngeldbezieher, definiert werden. Zudem wird die Einführung eines Runden Tisches gegen Energiearmut in Zusammenarbeit mit den Grundversorgern angestrebt.
Der Antrag sieht zudem eine verstärkte Information der Bevölkerung in den am häufigsten genutzten Sprachen vor, um auf Beratungsstellen etwa beim Sozialamt, dem JobCenter oder den Wohlfahrtsverbänden hinzuweisen. Ein weiterer Punkt ist die Prüfung einer proportionalen Anhebung der Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XII-Bezieher, um den gestiegenen Energiekosten Rechnung zu tragen.
Darüber hinaus soll die Verwaltung den Ausbau von Hilfsangeboten, wie etwa die Vernetzung mit dem EnergieSparService Essen, sowie eine personelle Verstärkung der sozialen Beratung im Quartiersmanagement prüfen. Abschließend wird die Durchführung von Gesprächen mit den Grundversorgern über eine mögliche Ombudsstelle gegen Energiearmut nach dem Wiener Modell beantragt.
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Beratungsfolge
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — erledigt mit Ratsbeschluss vom 23.02.2022
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — wegen Unzuständigkeit des ASPB nicht beraten
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 9.a) Neufestsetzung der Honorare für nebenberufliche Mitarbeit an der Volkshochschule der Stadt Essen b) Neufassung der Entgeltregelung der Volkshochschule der Stadt EssenZur Vorlage · 2256/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Volkshochschule der Stadt Essen legt dem Rat der Stadt Essen einen Vorschlag zur Neufestsetzung der Honorarsätze für nebenberufliche Mitarbeit sowie zur Neufassung der Entgeltregelung vor. Die letzte Anpassung der Honorarregelung erfolgte im August 2016.
Die vorliegende Vorlage sieht eine Erhöhung der Honorarsätze in den Kategorien A bis E zum 1. August 2022 vor. Dabei soll sich der durchschnittliche Satz von 22,50 Euro auf 27 Euro pro Unterrichtsstunde erhöhen. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, die Kursleitenden an die Einrichtung zu binden, den Anpassungen in umliegenden Volkshochschulen des DOME-Verbunds Rechnung zu tragen und der wirtschaftlichen Lage der Mitarbeitenden gerecht zu werden. Mit der Neuregelung ist zudem verbunden, dass Fahrtkosten künftig mit dem Honorar abgegolten sind und nur in begründeten Einzelfällen erstattet werden.
Gleichzeitig ist eine Anpassung der Entgeltregelung für Teilnehmende vorgesehen. Das Basisentgelt soll von 2,70 Euro auf 3,05 Euro steigen. Um künftige Kostensteigerungen abzufangen, ist eine jährliche Erhöhung der Entgelte um zwei Prozent vorgesehen, wobei Sonderentgelte von dieser Regelung ausgenommen bleiben. Die Mehraufwendungen für die Honorarleistungen, die ab 2023 jährlich auf etwa 146.500 Euro geschätzt werden, sollen durch die Erhöhung der Entgelte kompensiert werden, sodass die Maßnahme budgetneutral gestaltet ist.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2022 · Kulturausschuss (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Straßenbenennung hier: Benennung eines Platzes zwischen Franziusstraße und Henricistraße im Moltkeviertel - Arbeitsbezeichnung Y 35 - im Stadtteil HuttropZur Vorlage · 0166/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr (0166/2022/6) befasst sich mit der Benennung eines Platzes im Stadtteil Huttrop. Der betreffende Bereich, der unter der Arbeitsbezeichnung Y 35 geführt wird, liegt im Moltkeviertel zwischen der Franziusstraße und der Henricistraße.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I den Platz als „Uta-Ranke-Heinemann-Platz“ benennt. Die Initiative für diese Benennung ging von der Familie der Verstorbenen an den Oberbürgermeister aus. Der Ältestenrat hatte bereits im April 2021 die Empfehlung für diesen Namen ausgesprochen. Die Person, nach der der Platz benannt werden soll, war bis zu ihrem Tod im März 2021 im Moltkeviertel wohnhaft. Geplant ist zudem, das Straßennamensschild um eine Informationstafel zu ergänzen, die auf die Lebensdaten und die Tätigkeit als weltweit erste katholische Theologieprofessorin hinweist.
Durch die Neubenennung des Platzes ergeben sich keine Änderungen an den Anschriften der Franziusstraße, weshalb für die Anwohner keine Kosten entstehen. Die Kosten für die Erstellung des neuen Straßennamensschildes sowie des Ergänzungsschildes werden auf 200,00 Euro beziffert. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für die Benennung von Plätzen bei der Bezirksvertretung. Der Vorgang folgt dem festgelegten formellen Verfahren, wobei die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Essen die Bestandskraft des Beschlusses nach Ablauf der Rechtsmittelfrist sicherstellt.
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Beratungsfolge
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 11.Lichtwerbeanlage "ESSEN. DIE EINKAUFSSTADT" hier: Temporäre und vollständig reversible Änderung zum Folkwang-JahrZur Vorlage · 0201/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine temporäre Änderung der Lichtwerbeanlage auf dem Dach des Handelshofs. Im Rahmen des 100-jährigen Jubiläums des Museums Folkwang soll der bisherige Schriftzug „ESSEN. DIE EINKAUFSSTADT“ für einen Zeitraum von einem Jahr in „ESSEN. DIE FOLKWANGSTADT“ umgewidmet werden. Die Maßnahme ist als vollständig reversibel konzipiert, sodass das ursprüngliche Erscheinungsbild nach Ablauf des Projektzeitraums wiederhergestellt werden kann.
Die technische Umsetzung sieht vor, vier neue Leuchtbuchstaben zu produzieren und zu installieren, während die nicht benötigten Buchstaben demontiert und eingelagert werden. Die Kosten für diesen Umbau in Höhe von etwa 21.000 Euro werden durch Drittmittel der Förderer des Museums Folkwang getragen. Die Verwaltung plant, die Änderung mit den ohnehin anstehenden Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Anlage zu kombinieren. Durch diese Synergieeffekte bei der Ausführung wird eine Kostenersparnis von rund 5.000 Euro bei den Instandhaltungsarbeiten erwartet.
Die Lichtwerbeanlage befindet sich im Eigentum der Stadt Essen, wobei das Gebäude des Handelshofs unter Denkmalschutz steht. Die zuständige Fachabteilung für Immobilienwirtschaft hat bereits eine Untersuchung verschiedener Varianten zur Sanierung der Anlage durchgeführt, um die Betriebssicherheit zu optimieren und den Wartungsaufwand zu minimieren. Der Denkmalschutz hat der geplanten temporären Änderung bereits zugestimmt. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, gegen die Stimme der SPD und Enthaltung der AFD
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 12.Neubau eines Kita-Gebäudes mit Jugendeinrichtung an der ArmstraßeZur Vorlage · 2300/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung eines Kita-Neubaus inklusive einer Jugendeinrichtung an der Armstraße beschließen. Das Vorhaben dient als Ersatz für das bestehende Gebäude in der Armstraße 16, das erhebliche bauliche Mängel aufweist. Der aktuelle Instandhaltungsbedarf wird auf über 2 Millionen Euro geschätzt, wobei Probleme wie Feuchtigkeit, mangelnde Barrierefreiheit und unzureichende Raumstrukturen den Weiterbetrieb der aktuellen Räumlichkeiten erschweren.
Die Planung sieht vor, ohne Interimslösung bis zur Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu planen. Als Standort für den Neubau ist die Fläche des gegenüberliegenden Bolzplatzes vorgesehen. Im Zuge der Baumaßnahmen wird der Bolzplatz auf die angrenzende Spielfläche verlegt, während der bestehende Spielplatz nach Abschluss der Arbeiten auf dem Grundstück der ehemaligen Kita neu errichtet werden soll. Für die Bauphase dienen die Spielplätze in der Pausmühlenstraße und Hülsmannstraße als Ausweichflächen.
Für die Beauftragung der Planungsleistungen sowie die Verlegung der Außenanlagen ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 300.000 Euro für das Jahr 2022 vorgesehen. Die Finanzierung soll durch eine entsprechende Umwidmung aus dem Projekt Kita-Ausbauprogramm erfolgen. Der Neubau soll zudem die Anforderungen an den Schallschutz gegenüber der Hülsmannstraße erfüllen und die soziale Grundversorgung im Stadtteil Borbeck-Mitte durch die Integration der Jugendeinrichtung sicherstellen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 14.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil