Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) hier: Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0165/2022/2) befasst sich mit den Grundsätzen über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gemäß der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO). Der Oberbürgermeister beantragt beim Rat der Stadt Essen die Zustimmung zu den grundsätzlichen Regelungen für die Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen.
Die Ermächtigungsübertragungen ermöglichen es, Mittel nach Abschluss des Haushaltsjahres für die Aufgabenerfüllung weiterzuführen, was die Haushaltsjahre durch Planfortschreibungen belastet. Während im konsumtiven Bereich nur in Ausnahmefällen Mittel übertragen werden, zeigt der investive Bereich einen Anstieg der Übertragungen. Dies ist unter anderem auf das Sonderinvestitionsprogramm zurückzuführen, dessen Umsetzung sich durch Kapazitätsengpässe, Lieferengpässe und die Pandemie verzögert hat. Die Aufsichtsbehörde sowie das Rechnungsprüfungsamt haben darauf hingewiesen, dass die investiven Übertragungen auf ein notwendiges Maß zu beschränken sind, um die Grundsätze der Haushaltswahrheit und -klarheit zu wahren.
Um das Volumen der Übertragungen langfristig zu reduzieren, soll die Haushaltsplanung künftig stärker an der Veranschlagungsreife und dem realistischen Mittelabfluss orientiert werden. Die bestehenden Regelungen aus dem Jahr 2013 werden lediglich an die neue Rechtsgrundlage der KomHVO NRW angepasst, ohne sachlich-materielle Änderungen vorzunehmen. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der Übertragungen obliegt jährlich der Stadtkämmerin oder dem Stadtkämmerer. Dem Rat wird künftig eine gesonderte Übersicht über die vorgenommenen Übertragungen und deren Auswirkungen auf die Folgejahre vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 202 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 23.02.2022einstimmig beschlossen
- 16.02.2022einstimmig empfohlen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Geschäftsbereich 2
- Änderungsantrag: Erlass der Satzung über die Erhebung der Beherbergungssteuer in der Stadt Essen (Beherbergungssteuersatzung) / Verschiebung 04.06.2025
- Erlass der Satzung über die Erhebung der Beherbergungssteuer in der Stadt Essen (Beherbergungssteuersatzung) Hier: Änderungsantrag der SPD-Fraktion 11.06.2025
- Glasfasernetzausbau Hier: Lückenschlussprogramm 2026 – 2028 16.09.2025
- Glasfasernetzausbau - hier: Entwicklung eines Lückenschlussprogramms unter Einbindung aller Marktteilnehmer 16.09.2025