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Vorlage

Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen

0212/2022/OB Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) · Besetzung nach Verhältniswahl

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll über die Neubesetzung des Aufsichtsrates der Margarethe Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge für die Amtszeit von 2022 bis 2025 entscheiden. Die bisherige Amtszeit des Gremiums endete am 31. Dezember 2021.

Gemäß der Stiftungssatzung wird der Oberbürgermeister oder eine von ihm beauftragte Person einen beigeordneten Vorsitzenden benennen. Der Oberbürgermeister hat bereits eine Person aus der Verwaltung als Mitglied und Vorsitzenden des Aufsichtsrates bestimmt. Die weiteren fünf Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch den Rat der Stadt aus dem Kreis der wahlberechtigten Essener Bürgerinnen und Bürger gewählt. Die restlichen fünf Mitglieder werden von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung entsandt. Die Satzung sieht vor, dass die Mitglieder über Qualifikationen im Bauhandwerk, in der Wohnungswirtschaft oder in der Stiftungsverwaltung verfügen sollten. Die Tätigkeit im Aufsichtsrat erfolgt ehrenamtlich.

Die Wahl kann entweder durch die einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder durch eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen. Basierend auf der aktuellen Sitzverteilung im Rat würden bei entsprechenden Vorschlägen zwei Mandate an die CDU-Fraktion und jeweils ein Mandat an die SPD-Fraktion, die GRÜNEN-Fraktion sowie die AfD-Fraktion gehen. Eine Wiederwahl der bisherigen Mitglieder ist gemäß der Satzung möglich.

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