Sanierung Werden Aufhebung der Sanierungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Werden“. Hintergrund der Vorlage ist eine gesetzliche Vorgabe des Baugesetzbuches, wonach Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben sind. Das Sanierungsgebiet wurde ursprünglich im April 1973 förmlich festgelegt und im Januar 1974 rechtsverbindlich.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene städtebauliche Maßnahmen umgesetzt. Im nördlichen Bereich standen die Modernisierung von Gebäuden, die Schließung von Baulücken sowie die Schaffung einer Fußgängerzone und die Neuordnung des Verkehrs im Fokus. Im südlichen Bereich wurden Schwerpunkte wie die Restaurierung der Abtei, der Ausbau von Straßen und die Schaffung von Stellplätzen gesetzt. Die Verwaltung führt aus, dass durch die Maßnahmen die Wohn- und Lebensqualität verbessert sowie private Investitionen angestoßen werden konnten, wenngleich nicht alle ursprünglichen Ziele erreicht wurden.
Die finanziellen Gesamtausgaben der Stadt Essen für das Projekt belaufen sich auf rund 32,2 Millionen Euro. Davon waren 25,0 Millionen Euro zuwendungsfähig. Durch Förderprogramme von Bund und Land wurden 15,1 Millionen Euro an Mitteln erhalten, was einer Förderquote von 73 % der zuwendungsfähigen Kosten entspricht. Den Ausgaben stehen Einnahmen in Höhe von 17,5 Millionen Euro gegenüber. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes beschließt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.11.2021einstimmig beschlossen
- 04.11.2021einstimmig empfohlen
- 29.09.2021Kenntnis genommen
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