Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung eines neuen Schriftführers für den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und BauenZur Vorlage · 2032/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen wird im Rahmen der Sitzung am 4. November 2021 über die Bestellung eines neuen Schriftführers beraten. Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 7 schlägt vor, einen Mitarbeiter der Verwaltung zum Schriftführer des Ausschusses zu bestellen.
Die Grundlage für diese Bestellung bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, konkret die Paragrafen 52 und 58 Absatz 7. Diese Regelungen schreiben vor, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen sind, welche von einer vom Ausschuss bestellten Person zu unterzeichnen sind. Da die betreffende Person der Verwaltung die neue Funktion als Geschäftsführer des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen übernimmt, wird die Ernennung zum Schriftführer vorgeschlagen, um die ordnungsgemäße Protokollführung sicherzustellen. Eine Vorlagevorprüfung ist für das Vorhaben erforderlich.
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Beratungsfolge
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2022Zur Vorlage · 2122/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2122/2021/7 dient der Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes für das Jahr 2022. Der Gegenstand der Vorlage umfasst die im Haushaltsplan-Entwurf 2022, Band II, aufgeführten Teilfinanzpläne sowie die darin enthaltenen Investitionsmaßnahmen für verschiedene Fachbereiche des Geschäftsbereichs 7.
Konkret sind die Teilpläne für die Verwaltungsführung des Geschäftsbereichs 7, die Immobilienwirtschaft, das Amt für Stadtplanung und Bauordnung, das Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung sowie das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement betroffen. Neben den bestehenden Teilplänen beinhaltet die Vorlage zudem einen Änderungsnachweis der Verwaltung, der in einer separaten Vortragsnotiz aufgeführt ist. Dieser Nachweis dokumentiert Veränderungen der Teilpläne und die daraus resultierenden Anpassungen des Gesamtfinanzplanes.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen dem Rat der Stadt die Verabschiedung der aufgeführten Teilpläne sowie der von der Verwaltung beschriebenen Änderungen empfiehlt. Die Vorlage enthält zudem eine Vor-Einschätzung zur Klimarelevanz, die als positiv eingestuft wurde.
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Beratungsfolge
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Beweg Dein QuartierZur Vorlage · 1987/2021/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsvorlage 1987/2021/6 1 zur Vorlage 1987/2021/6 befasst sich mit dem Partizipationsprojekt „Beweg Dein Quartier“. Das Projekt wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanziert und koordiniert das Büro urbanista gemeinsam mit dem Centrum für Umweltmanagement, Ressourcen und Energie der Ruhr-Uni Bochum. Ziel des Vorhabens ist die Erprobung neuer Beteiligungsansätze zur Mobilitätswende in Essen und Offenbach am Main.
Das Projektgebiet in Essen umfasst die City Nord, die grüne mitte Essen sowie Teile des Nordviertels, einschließlich des Eltingviertels und angrenzender Bereiche des Campus der Universität Duisburg-Essen. Im Fokus stand die Entwicklung einer sogenannten Agenda Map, die als Instrument für eine mittel- und langfristige Umgestaltung der Mobilität und zur Steigerung der Lebensqualität im Quartier dient. Dabei wurden Mobilitätsthemen als Teil des Alltags betrachtet, um eine nachhaltige Transformation des Mobilitätsverhaltens zu unterstützen.
Der Projektablauf in Essen begann im Juli 2020 und umfasste verschiedene digitale sowie analoge Formate, wie Umfragen, Workshops und einen Online-Hackathon. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden viele Beteiligungsformate in den digitalen Raum verlagert. Die Ergebnisse wurden in einer finalen Agenda Map zusammengefasst, die der Stadtverwaltung übergeben wurde. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sowie die Ausschüsse für Verkehr und Mobilität, Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
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Beratungsfolge
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Baudenkmal Zeißbogen 28, Bungalow-Villa BrostZur Vorlage · 0936/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat die Eintragung des Objekts Zeißbogen 28, bekannt als Bungalow-Villa Brost, in die Denkmalliste der Stadt vorgeschlagen. Die Untere Denkmalbehörde hat den Denkmalwert des Gebäudes von Amts wegen geprüft und die Denkmaleigenschaft gemäß dem Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt. Das Benehmen mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland des Landschaftsverbandes Rheinland wurde hierzu hergestellt.
Da das Objekt eine überbezirkliche Bedeutung aufweist, liegt die Entscheidungskompetenz für die Eintragung beim Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden der Eigentümerin die Anforderungen und Festsetzungen aus dem Bauordnungs-, Planungs- und Denkmalschutzrecht erläutert. Die Eigentümerin hat im Zuge dieses Verfahrens Planungen bezüglich einer Erweiterung und Nutzung des Objekts vorgetragen. Nach einer etwaigen Eintragung in die Denkmalliste wird die Erteilung von Erlaubnissen für Veränderungen unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange in einem weiteren Verfahrensschritt geprüft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und keine Bedenken gegen die Eintragung erhebt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht ebenfalls zur Kenntnis nehmen und die Eintragung des Baudenkmals in die Denkmalliste beschließen.
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Beratungsfolge
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Bodendenkmal Berthold-Beitz-Boulevard, östl. Frohnhauser Str. 95 (ehem. Bunker für Personal der kruppschen Werkbahn)Zur Vorlage · 1823/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, auf die Eintragung eines Objekts in die Denkmalliste der Stadt Essen vorgelegt. Es handelt sich dabei um ein Bodendenkmal am Berthold-Beitz-Boulevard, östlich der Frohnhauser Straße 95, welches ehemals als Bunker für das Personal der Kruppschen Werkbahn diente.
Nach einer Prüfung durch die Untere Denkmalbehörde bzw. die Stadtarchäologie Essen wurde die Denkmaleigenschaft des Objekts bestätigt. Da das Objekt eine überbezirkliche Bedeutung aufweist, liegt die Entscheidungskompetenz für die Eintragung beim Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Das Verfahren zur Unterschutzstellung folgt dem zweistufigen Prozess des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Im ersten Schritt steht die Feststellung der Denkmaleigenschaft im Vordergrund, wobei wirtschaftliche Belange der Eigentümer noch nicht berücksichtigt werden. Im zweiten Schritt werden Entscheidungen über Veränderungen am Objekt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse getroffen.
Das vorgeschriebene Anhörungsverfahren wurde durchgeführt, wobei gegen die Denkmaleigenschaft keine Einwände erhoben wurden. Zu den wirtschaftlichen Belangen wurden bereits Stellungnahmen abgegeben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I den Bericht zur Kenntnis nimmt und keine Bedenken gegen die Denkmaleigenschaft äußert, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Eintragung in die Denkmalliste beschließt.
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Beratungsfolge
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben -Ortstermin erwünscht-
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Sanierung Werden Aufhebung der SanierungssatzungZur Vorlage · 1751/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Werden“. Hintergrund der Vorlage ist eine gesetzliche Vorgabe des Baugesetzbuches, wonach Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben sind. Das Sanierungsgebiet wurde ursprünglich im April 1973 förmlich festgelegt und im Januar 1974 rechtsverbindlich.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene städtebauliche Maßnahmen umgesetzt. Im nördlichen Bereich standen die Modernisierung von Gebäuden, die Schließung von Baulücken sowie die Schaffung einer Fußgängerzone und die Neuordnung des Verkehrs im Fokus. Im südlichen Bereich wurden Schwerpunkte wie die Restaurierung der Abtei, der Ausbau von Straßen und die Schaffung von Stellplätzen gesetzt. Die Verwaltung führt aus, dass durch die Maßnahmen die Wohn- und Lebensqualität verbessert sowie private Investitionen angestoßen werden konnten, wenngleich nicht alle ursprünglichen Ziele erreicht wurden.
Die finanziellen Gesamtausgaben der Stadt Essen für das Projekt belaufen sich auf rund 32,2 Millionen Euro. Davon waren 25,0 Millionen Euro zuwendungsfähig. Durch Förderprogramme von Bund und Land wurden 15,1 Millionen Euro an Mitteln erhalten, was einer Förderquote von 73 % der zuwendungsfähigen Kosten entspricht. Den Ausgaben stehen Einnahmen in Höhe von 17,5 Millionen Euro gegenüber. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes beschließt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Nationale Projekte des Städtebaus - Beteiligung am Förderaufruf 2022 mit dem Vorhaben zur Radanbindung der Innenstadt an den RS 1 und den Berne-RadwegZur Vorlage · 1903/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, am Förderaufruf 2022 des Bundesprogramms „Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ teilzunehmen. Im Zentrum des Antrags steht ein Vorhaben zur Radanbindung der Essener Innenstadt an den Radweg RS 1 sowie an den Berneradweg. Hierzu soll eine Projektskizze eingereicht werden, um zunächst Planungsmittel für die Untersuchung der Machbarkeit und die Entwicklung eines Konzepts zu beantragen.
Das Projekt sieht die Errichtung von Brückenbauwerken vor, um die Innenstadt von der Rottstraße über den Rheinischen Platz nach Norden und den Berneradweg über die Blumenfeldstraße nach Süden mit dem geplanten Verlauf des RS 1 im Bereich des Eltingviertels zu verbinden. Ziel ist es, die räumliche Trennung des Eltingviertels durch den ehemaligen Bahndamm zu überbrücken und die Erreichbarkeit des Zentrums per Fahrrad zu verbessern. Damit soll die städtebauliche Entwicklung des Quartiers unterstützt und das Ziel der Stadt, den Modal Split bis 2035 zu verändern, unterstützt werden.
Der Prozess ist zweistufig angelegt: In der ersten Phase wird die Projektskizze beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eingereicht. Bei einer Auswahl im zweiten Schritt soll die Beantragung von Projektzuwendung für die Realisierung der Brückentrassen erfolgen. Die Verwaltung plant, für die Konzeptentwicklung einen externen Dienstleister einzusetzen. Der Rat der Stadt Essen hat die Teilnahme am Förderaufruf sowie die Einreichung der Projektskizze beschlossen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Ergänzung des IEK Essen MITTE/OST um die Maßnahme "Kastanienhöfe" als Maßnahme des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel für das Stadterneuerungsprogramm 2021Zur Vorlage · 1979/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Ergänzung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) Essen MITTE/OST um eine neue Maßnahme zum Klimaschutz. Im Zentrum steht die Errichtung einer Photovoltaikanlage am Hauptsitz der Allbau GmbH in den Kastanienhöfen. Diese Ergänzung ist notwendig, um die Förderfähigkeit für das Stadterneuerungsprogramm 2021 sicherzustellen, da die Bezirksregierung Düsseldorf die Benennung einer spezifischen Maßnahme zur Klimaanpassung als Voraussetzung für den Zuwendungsbescheid festgelegt hat.
Die geplante Anlage umfasst etwa 416 Module auf einer Fläche von circa 765 Quadratmetern und soll eine Gesamtleistung von rund 149,76 kWp erreichen. Damit wird eine jährliche Erzeugung von etwa 150.000 kWh Solarstrom angestrebt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vollständig durch die Allbau GmbH, wodurch für die Stadt Essen keine Kosten entstehen.
Die Aufnahme der Maßnahme in das IEK Essen MITTE/OST ist eine formale Voraussetzung, um die bereits bewilligten Fördermittel in Höhe von rund 931.880 Euro für weitere Projekte wie das Quartiersmanagement, den Verfügungsfonds oder das Hof- und Fassadenprogramm abrufen zu können. Ein Verzicht auf die formale Integration könnte zum Widerruf des Zuwendungsbescheids durch den Fördermittelgeber führen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Ergänzung zur Kenntnis nehmen und der Rat der Stadt Essen die Aufnahme der Photovoltaikanlage offiziell beschließt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Ergänzung des IEK Essen MITTE/OST um die Maßnahme "Gießränder" als Maßnahme des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel für das Stadterneuerungsprogramm 2022Zur Vorlage · 1981/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Essen MITTE/OST um eine spezifische Maßnahme zur Klimafolgenanpassung zu ergänzen. Konkret soll der Einbau von Gießrändern bei städtischen Jungbäumen in das Konzept aufgenommen werden. Diese Ergänzung ist eine Voraussetzung für den Förderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2022.
Die Maßnahme sieht vor, im Fördergebiet Essen MITTE/OST insgesamt 338 Jungbäume mit Kunststoffmanschetten zu versehen. Diese etwa 30 cm breiten Manschetten werden um die Stämme installiert, um das Gießwasser gezielter im Bodensubstrat zu halten und eine langsame Versickerung zum Wurzelballen zu ermöglichen. Ziel ist es, die Wasserversorgung der Bäume bei Hitze und Dürre zu sichern und die Wurzeln vor äußeren Einflüssen wie Streusalz zu schützen. Die Umsetzung erfolgt durch beauftragte Fachfirmen, die das Substrat freilegen und die Manschetten montieren.
Die Notwendigkeit dieser Ergänzung ergibt sich aus den Vorgaben der Städtebauförderung, wonach für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der neuen Programmstruktur eine Maßnahme zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel benannt werden muss. Für die Stadt Essen entstehen durch die formelle Aufnahme dieser Maßnahme in das IEK Essen MITTE/OST keine zusätzlichen Kosten. Der Rat der Stadt Essen soll die Aufnahme der Maßnahme beschließen, während die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Ergänzung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Öffnungszeiten EKZ Limbecker Platz, städtebaulicher VertragZur Vorlage · 1993/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit der Verlängerung der Probezeit für die geänderten Öffnungszeiten der Durchwegung des Einkaufszentrums Limbecker Platz sowie den damit verbundenen Anpassungen des städtebaulichen Vertrages. Zuvor war bereits beschlossen worden, die Änderungen der Öffnungszeiten bis Ende März 2021 zu befristen und den Zeitraum anschließend um sechs Monate zu verlängern.
Aktuell bleibt das Einkaufszentrum in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen. Die durch diese Regelung entstehenden Einsparungen bei Kosten für Beleuchtung, Bewachung oder die Beseitigung von Vandalismusschäden werden nach Bestätigung durch das Centermanagement an die Mieter weitergegeben. Die Verwaltung stellt fest, dass im bisherigen verlängerten Probezeitraum keine Beschwerden über die geänderten Öffnungszeiten bei der Verwaltung, der EMG oder dem Centermanagement eingegangen sind.
Aufgrund der pandemiebedingten Situation im Einzelhandel und der Gastronomie sowie der damit verbundenen wirtschaftlichen Unsicherheiten wird vorgeschlagen, die Probezeit für die geänderten Öffnungszeiten bis November 2022 zu verlängern. Ziel ist es, die Mieter des Einkaufszentrums durch die zeitlich befristete Kosteneinsparung zu unterstützen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Verlängerung zustimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, im November 2022 erneut über die Entwicklung der Beschwerdelage zu berichten.
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Beratungsfolge
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Änderungen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen mit Änderungen - 12.Bauen im Außenbereich
- Herausnahme der Teilfläche 308 - Raadter Straße (ehemalige Gärtnerei / Tennisplatz) aus dem Arbeitsprogramm Bauleitplanung (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 2177/2021/LINKE/PARTEI/TS · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE, die Ratsgruppen Tierschutz und DIE PARTEI haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, die Fläche 308 an der Raadter Straße in Haarzopf aus dem Arbeitsprogramm der Bauleitplanung zu entfernen. Die Fläche, die eine ehemalige Gärtnerei sowie einen Tennisplatz umfasst, wurde durch einen Ratsbeschluss vom 11. Dezember 2019 als Potenzialfläche für die Wohnbauentwicklung in das Programm aufgenommen.
Die Antragsteller begründen das Ersuchen mit veränderten Rahmenbedingungen. Zuvor wurde die Aufnahme der Fläche unter Verweis auf eine bereits angestoßene städtebauliche Entwicklung begründet, die durch die Genehmigung von drei Doppelhäusern in der Nachbarschaft entstanden sei. Die Genehmigung dieser Baumaßnahmen basierte unter anderem auf der Zusage eines Investors, eine Altlastensanierung und Renaturierung der angrenzenden Flächen durchzuführen.
Laut Antrag liegt nun die Information vor, dass die Bezirksregierung die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für die Bebauung im Außenbereich für rechtswidrig hält. Die Antragsteller fordern daher eine politische Neubewertung der Eignung der Fläche 308 als Wohnbauland. Ziel sei es, den Schutz von Freiflächen im Außenbereich sicherzustellen und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu gewährleisten, weshalb eine weitere Befassung mit der Entwicklung der Fläche als Wohnbauland ausgeschlossen werden soll.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die Sitzung des ASPB am 03.02.2022 geschoben
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — eingebracht
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 13.Anträge und Anfragen
- 13.1Umstellung des Verfahrens Bebauungsplan Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße" hier: Finale Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofes Rüttenscheid (Antrag der Fraktion DIE LINKE. u. den Gruppen Tierschutz u. Die PARTEI)Zur Vorlage · 0979/2021/LINKE/PARTEI/TS · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE, die Ratsgruppen Tierschutz und Die PARTEI haben einen Antrag gestellt, der eine Änderung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/17 „Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße“ vorsieht. Ziel ist die Erstellung eines planerischen Gesamtkonzepts für das Areal im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid, welches die Flächen zwischen der Veronikastraße, dem STEAG-Heizkraftwerk, der Wittekindstraße, der Brücke Alfredstraße, der Gregorstraße und dem Girardethaus umfasst.
Die Antragsteller fordern, dass die Verwaltung ein solches Konzept entwickelt, welches die Ziele des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen berücksichtigt. Dabei sollen verschiedene Nutzungen wie der Messeparkplatz P2, öffentliche Freiflächen in Form eines Bürgerparks, Rad- und Fußverkehrsflächen, Sportplätze sowie Bildungsinfrastruktur und Neubebauung einbezogen werden. Der Planungsprozess soll als partizipatives Verfahren unter Beteiligung der Bürgerschaft, lokaler Vereine, Verbände sowie der Messe Essen und des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestaltet werden.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die für die Umsetzung erforderlichen eigentumsrechtlichen Regelungen zu ermitteln und den politischen Gremien vorzulegen. Das laufende Bebauungsplanverfahren soll so lange ausgesetzt werden, bis das neue Gesamtkonzept vom Rat der Stadt Essen beschlossen wurde. Nach der Entscheidung soll das Verfahren unter Berücksichtigung der neuen Planung fortgeführt und gegebenenfalls inhaltlich angepasst werden.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in eine der nächsten Sitzungen des ASPB geschoben
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 13.2Finale Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion und gemeins. Anmeldung der Fraktion DIE LINKE sowie der Gruppen Die PARTEI und Tierschutz)Zur Vorlage · 1765/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Festlegung der finalen Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid gestellt. Ergänzend zum bestehenden Bebauungsplan-Verfahren 7/17 „Rüttenscheider Str./Wittekindstraße“ wird die Erarbeitung eines Masterplans für das gesamte Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs beantragt.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, in verschiedenen Alternativen die notwendigen und gewünschten Nutzungen unter Berücksichtigung des Bedarfs an Grün- und Freiräumen abzubilden. Der Masterplan soll aufzeigen, wie Maßnahmen städtebaulich nachhaltig, mit den Klimaschutzzielen der Stadt vereinbar und offen für technische sowie soziale Zukunftsthemen gestaltet werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung von Möglichkeiten für Ersatzbaumpflanzungen im Umfeld des Parkplatzes „P2“ der Messe Essen. Zudem soll untersucht werden, unter welchen Bedingungen außerhalb der Messezeiten die Aufenthaltsqualität auf Teilen des Parkplatzes „P2“ gesteigert werden kann, etwa durch die Schaffung von schattenspendenden und entsiegelten Flächen oder durch Überdachungen mit Solaranlagen und Dachbegrünung.
Hinsichtlich der Infrastruktur soll geprüft werden, wie die Trennung von Rad- und Fußwegen sowie die Anbindung an die Fahrradstraße „Rüttenscheider Straße“, die „Grugatrasse“ und den Radweg „Rommenhöller Gleis“ realisiert werden können. Zudem wird die Schaffung einer zusätzlichen Querung für den Fuß- und Radverkehr in Nord-Süd-Richtung zwischen der Rampe „Ursulastraße / Wittekindstraße“ und der „Girardstraße“ gefordert.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, bei 2 Enthaltungen und 1 Gegenstimme
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 13.3Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1524/2021/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 1524/2021/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist es, dass sich der Rat der Stadt dem Positionspapier mit dem Titel „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ anschließt. Zudem wird der Oberbürgermeister aufgefordert, eine entsprechende Erklärung für die Stadt Essen zu unterzeichnen.
Das Positionspapier verfolgt das Ziel, eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zu erwirken. Damit sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, Tempo-30-Zonen dort anzuordnen, wo sie dies aus verkehrlichen, sozialen, ökologischen und baukulturellen Gründen als angemessen erachten. Dies soll auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz sowie gegebenenfalls als stadtweite neue Regelhöchstgeschwindigkeit möglich sein. Derzeit ist eine solche Anordnung nach geltender Rechtslage primär bei besonderen Gefahrensituationen vorgesehen.
Als Beispiele für mögliche Anpassungen im Stadtgebiet werden die Frohnhauser Straße zwischen Rhielpark und Onckenstraße, die Sommerburgstraße bis zur Steile Straße sowie die Frankenstraße angeführt. Der Antrag verweist zudem darauf, dass sich bereits andere Städte wie Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm diesem Positionspapier angeschlossen haben. Die Entscheidung über den Antrag liegt beim Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Der Antrag wurde zurückgezogen.
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mit Stimmengleichheit nicht empfohlen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in den nächsten ASPB geschoben.
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — wegen Beratungsbedarf nicht behandelt
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt: in den nächsten ASPB geschoben. - 13.4Smart Parking in der Essener Innenstadt (Anmeldung der EBB-FW-Fraktion)Zur Vorlage · 1699/2021/EBB · Antrag EBB-FW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen der Vorlage 1699/2021/EBB einen Antrag gestellt, der die Einführung eines Smart-Parking-Systems in der Essener Innenstadt zum Ziel hat. Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen beschließt, die Stadtverwaltung mit der Prüfung der Nutzung des LORAWAN-Netzes der Stadtwerke Essen zu beauftragen. Dieses Netz soll für den Einsatz moderner Sensortechnik genutzt werden, um den Parksuchverkehr zu reduzieren.
Zusätzlich sieht der Antrag vor, die Übertragung von Daten aus dem Parkleitsystem aller öffentlichen und privaten Parkhausbetreiber in eine zentrale App namens „Parken in Essen“ zu prüfen. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verfügbarkeit freier Parkplätze bereits vor Fahrtbeginn digital ermittelbar zu machen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Digitalisierung des Parkleitsystems dazu beitragen soll, den Parksuchverkehr sowie die damit verbundene Lärm- und Abgasbelastung zu verringern. Durch den Einsatz von Sensoren sollen zudem eine effektivere Nutzung des Parkraums sowie eine bessere Bewirtschaftung und die Kontrolle von Parkverstößen ermöglicht werden. Als Referenz für den Einsatz dieser Technologie werden andere Städte wie Kiel oder Darmstadt angeführt. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die über den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie den Rat der Stadt Essen bis zum November 2021 reicht.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 13.5Wohnbebauung auf Dachflächen von Discountern (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1734/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1734/2021/SPD einen Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Bemühungen der Verwaltung hinsichtlich der Errichtung von Wohnbebauung auf den Dachflächen von Discountern zu intensivieren.
Der Antrag sieht vor, dass insbesondere bei der Erweiterung oder dem Neubau von Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften im Rahmen der Bebauungsplanung sichergestellt werden soll, dass eine effiziente Flächennutzung realisiert wird. Hierbei soll der Einsatz von städtebaulichen Verträgen genutzt werden, um die Nutzung dieser Flächen auch für den Wohnungsbau zu ermöglichen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eingebracht, wobei die entsprechende Beratungsfolge für die Sitzungstermine im September und November 2021 vorgesehen war. Federführend für das Dokument ist der Geschäftsbereich 7.
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Beratungsfolge
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 13.5.1Wohnbebauung auf Dachflächen von Discountern hier: Erfahrungsbericht (gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNEN)Zur Vorlage · 2219/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 2219/2021 gestellt. Ziel des Antrags ist es, den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zu veranlassen, einen schriftlichen Bericht über die Nutzung von Dachflächen bei Supermärkten und Discountern zu erstellen.
Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung um Auskunft darüber, bei welchen Neu- oder Umbauten von Supermärkten und Discountern in den vergangenen vier Jahren zwei- oder mehrgeschossige Aufstockungen mit Wohn- oder Gewerbenutzung realisiert wurden. Für Fälle, in denen solche Aufstockungen nicht umgesetzt werden konnten, sollen die konkreten Gründe benannt werden. Zudem wird nach Projekten gefragt, bei denen eine Dachbegrünung oder eine Solarnutzung der Dachflächen umgesetzt wurde. Darüber hinaus soll die Verwaltung Auskunft über aktuelle Planungen bei Supermarkt-Neu- und -umbauten geben, sofern bereits Informationen zur Gebäudehöhe oder zur Nutzung der Dachflächen vorliegen.
Der Antrag bezieht sich auf eine vorangegangene Sitzung des Ausschusses aus dem Jahr 2019. Die Begründung führt aus, dass die Stadtverwaltung bereits Vorhaben zur baulichen Aufstockung zur Schaffung von Wohn- und Gewerbeflächen begleitet und Gespräche mit Investoren über Möglichkeiten der Dachbegrünung führt. Da die Bereitschaft der Investoren auf freiwilliger Basis erfolgt, wird eine erneute Bewertung des Investorenverhaltens aufgrund der aktuellen Bauaktivitäten und des Bedarfs an Flächen für die Stadtverwaltung angefordert.
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Beratungsfolge
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — Ein Beschluss hat sich durch die Beschlussfassung zum Antrag Nr. 1734/2021/SPD erledigt.
Ergebnis: Ein Beschluss hat sich durch die Beschlussfassung zum Antrag Nr. 1734/2021/SPD erledigt. - 13.6Digitalisierung von Bauakten (Anmeldung der EBB-FW-Fraktion)Zur Vorlage · 1766/2021/EBB · Antrag EBB-FW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen der Vorlage 1766/2021/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Digitalisierung der Bauakten in der Stadt Essen vorsieht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Einsichtnahme in Bauakten künftig auch auf elektronischem Weg zu ermöglichen. Zudem sollen berechtigte Personen, wie etwa Eigentümer oder Hausverwaltungen, die Möglichkeit erhalten, Bauakten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Als Begründung für das Vorhaben führt die Fraktion an, dass die Digitalisierung von Bauakten den Zeit- und Verwaltungsaufwand für die Betroffenen reduzieren könne. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einsichtnahme in die Akten insbesondere bei Vorhaben zur energetischen Sanierung oder zur Herstellung von Barrierefreiheit in bestehendem Wohnraum notwendig sei. Derzeit sei die Einsichtnahme in die Bauakten nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Der Antrag ist für die Entscheidung im Rat der Stadt Essen sowie für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 13.7Erweitertes Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan 11/18 bis zum Helenendamm (Antrag der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 1985/2021/FDP · Antrag FDP
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1985/2021/FDP beantragt, ein erweitertes Verkehrsgutachten einzuholen. Die Untersuchung soll über den aktuellen räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11/18 (Palmbuschweg/Milchhof) hinausgehen und zusätzlich den Bereich östlich des Geländes bis zum Helenendamm berücksichtigen.
Nach Angaben der Fraktion beschränkt sich das bisher vorliegende Verkehrsgutachten nahezu ausschließlich auf die Fläche des Milchhofs Altenessen. Da für den Bereich östlich dieses Geländes bis zum Helenendamm bereits Konzepte erarbeitet werden sollen und Investoren entsprechende Vorhaben angekündigt haben, fordert die Fraktion, die verkehrlichen Auswirkungen für einen erweiterten Plan bereits jetzt zu untersuchen. Als Option wird angeführt, dass auf Basis des ersten Bauabschnittes eine erste verkehrstechnische Bewertung oder Hochrechnung erfolgen könnte.
Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Vorlage berät und eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen ausspricht. Die Entscheidung über den Antrag ist im Rat vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich 7.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — zurückgezogen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
Ergebnis: Antrag zurückgezogen - 13.8Schaffung einer Nord-Süd Fahrradverbindung Hier: MachbarkeitsstudieZur Vorlage · 2019/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Schaffung durchgängiger Nord-Süd-Fahrradverbindungen vorsieht. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen dieser Untersuchung mindestens zwei verschiedene Varianten zu prüfen, um das Stadtgebiet für den Radverkehr besser zu erschließen.
Die Studie soll unter anderem die Einbindung der Umweltspur „Schützenbahn“ sowie die Verknüpfung mit dem bestehenden Radhaupt- und Radergänzungsnetz und den Radschnellwegen berücksichtigen. Ein Fokus der Untersuchung liegt auf der Prüfung von Alternativen für eine direkte sowie eine kreuzungsarme und kraftfahrzeugferne Querung des Stadtgebietes. Zudem sollen der Erneuerungsbedarf bestehender Fahrradstraßen sowie die Vermeidung von 2-Richtungs-Radwegen geprüft werden.
Die vorliegende Vorlage skizziert zwei mögliche Szenarien: Variante 1 konzentriert sich auf bauliche Anpassungen im Bereich der Altenessen Straße, des Europaplatzes und der Huyssenallee, einschließlich der Einrichtung von Radfahrstreifen und Aufstellflächen. Variante 2 umfasst die Qualifizierung von Radwegen von Kettwig über Bredeney bis nach Rüttenscheid, die Einbeziehung der S6-Linie sowie mögliche Brückenlösungen und die Nutzung ehemaliger Bahnstrecken.
Die Ergebnisse der Studie, die auch Angaben zu Kosten, Realisierungszeiträumen und Förderoptionen enthalten sollen, sollen den zuständigen Ausschüssen spätestens im zweiten Quartal des Jahres 2022 vorliegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen, bei 1 Enthaltung
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Mitteilungen der Verwaltung
- 15.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge der Immobilienwirtschaft im 1. Halbjahr 2021Ergebnis: Kenntnis genommen
- 17.Vertragsangelegenheiten Objekt Papestraße 9Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 18.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 19.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: Kenntnis genommen
- 20.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 21.Anträge und Anfragen
- 22.Mitteilungen der Verwaltung
- 23.Pressemitteilung