Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Baudenkmal Zeißbogen 28, Bungalow-Villa Brost
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat die Eintragung des Objekts Zeißbogen 28, bekannt als Bungalow-Villa Brost, in die Denkmalliste der Stadt vorgeschlagen. Die Untere Denkmalbehörde hat den Denkmalwert des Gebäudes von Amts wegen geprüft und die Denkmaleigenschaft gemäß dem Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt. Das Benehmen mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland des Landschaftsverbandes Rheinland wurde hierzu hergestellt.
Da das Objekt eine überbezirkliche Bedeutung aufweist, liegt die Entscheidungskompetenz für die Eintragung beim Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden der Eigentümerin die Anforderungen und Festsetzungen aus dem Bauordnungs-, Planungs- und Denkmalschutzrecht erläutert. Die Eigentümerin hat im Zuge dieses Verfahrens Planungen bezüglich einer Erweiterung und Nutzung des Objekts vorgetragen. Nach einer etwaigen Eintragung in die Denkmalliste wird die Erteilung von Erlaubnissen für Veränderungen unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange in einem weiteren Verfahrensschritt geprüft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und keine Bedenken gegen die Eintragung erhebt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht ebenfalls zur Kenntnis nehmen und die Eintragung des Baudenkmals in die Denkmalliste beschließen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 04.11.2021einstimmig beschlossen
- 29.09.2021einstimmig keine Bedenken erhoben
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