Bestellung eines neuen Schriftführers für den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen wird im Rahmen der Sitzung am 4. November 2021 über die Bestellung eines neuen Schriftführers beraten. Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 7 schlägt vor, einen Mitarbeiter der Verwaltung zum Schriftführer des Ausschusses zu bestellen.
Die Grundlage für diese Bestellung bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, konkret die Paragrafen 52 und 58 Absatz 7. Diese Regelungen schreiben vor, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen sind, welche von einer vom Ausschuss bestellten Person zu unterzeichnen sind. Da die betreffende Person der Verwaltung die neue Funktion als Geschäftsführer des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen übernimmt, wird die Ernennung zum Schriftführer vorgeschlagen, um die ordnungsgemäße Protokollführung sicherzustellen. Eine Vorlagevorprüfung ist für das Vorhaben erforderlich.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 04.11.2021Kenntnis genommen
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