Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Bodendenkmal Berthold-Beitz-Boulevard, östl. Frohnhauser Str. 95 (ehem. Bunker für Personal der kruppschen Werkbahn)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, auf die Eintragung eines Objekts in die Denkmalliste der Stadt Essen vorgelegt. Es handelt sich dabei um ein Bodendenkmal am Berthold-Beitz-Boulevard, östlich der Frohnhauser Straße 95, welches ehemals als Bunker für das Personal der Kruppschen Werkbahn diente.
Nach einer Prüfung durch die Untere Denkmalbehörde bzw. die Stadtarchäologie Essen wurde die Denkmaleigenschaft des Objekts bestätigt. Da das Objekt eine überbezirkliche Bedeutung aufweist, liegt die Entscheidungskompetenz für die Eintragung beim Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Das Verfahren zur Unterschutzstellung folgt dem zweistufigen Prozess des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Im ersten Schritt steht die Feststellung der Denkmaleigenschaft im Vordergrund, wobei wirtschaftliche Belange der Eigentümer noch nicht berücksichtigt werden. Im zweiten Schritt werden Entscheidungen über Veränderungen am Objekt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse getroffen.
Das vorgeschriebene Anhörungsverfahren wurde durchgeführt, wobei gegen die Denkmaleigenschaft keine Einwände erhoben wurden. Zu den wirtschaftlichen Belangen wurden bereits Stellungnahmen abgegeben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I den Bericht zur Kenntnis nimmt und keine Bedenken gegen die Denkmaleigenschaft äußert, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Eintragung in die Denkmalliste beschließt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 04.11.2021einstimmig beschlossen
- 26.10.2021einstimmig keine Bedenken erhoben -Ortstermin erwünscht-
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